Erstes Blatt
anauer G Anzeiger
LezugspreiS:
vierteljährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg,, für aus« bärtige Abonnenten mit dem betreffenden Popaufschlag. ! Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
EftzMckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein» ev. Waisenhauses in Hanau,
General-AnzeiFtt.
Antlitze, Organ fiir Stadt- und Mto Sana«
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
EürrückiutgSgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gisMltene Peutzeile oder deren Raum, für AuLwärtKLS Pfg., im Dellamentheil die Zelle W Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Derantwortl. Redakteur: 6. Schreckir in Hanau,
Nr. 14
Fernsprechanschluß Nr. 605
Montag den 18. Januar
Fernsprechanichluß Nr. 605
1904
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zahl der unbegründeten Berukungsklagen bei dem unterzeichneten Schiedsgerichte hat namentlich in den letzten Monaten eine ganz unverhältnismäßig? Zunahme erfahren, was oroßenteis auf eine einseitig und unzweckmäßig erfolgte Belehrung der Renienbewerber zurückzufübren sein wird. Durch die unbegründeten Klagen entstehen den Rentenbewerbern nicht nur erhebliche Kosten, z. B. für Anfertigung der Schriftsätze und für Wahrnehmung der Termine, sondern auch vielerlei Unannehmlichkeiten und Zeitverluste.
Um die Beteiligten hiervor tunlichst zu bewahren und ihnen zugleich in erhöhtem Maße die Möglichkeit zu geben, ihre Anträge nach zweckmäßiger, dem Gesetze entsprechender und zugleich kostenfreier Belehrung anzubringen, werden von jetzt an die Geschästsstur-den de» Schiedsgerichts in der Art erweitert, daß nicht nur werktäglich von 9 bis 3 Uhr, sondern auch
werktäglich von 6 bis 8 Uhr abends
Berufungen und sonstige Anliegen in den G-fchästsräumcn des Schiedsgerichts in Cassel, Kölnische Straße Nr. 28 I, Zimmer Nr. 1. kostenfrei entgegengenommen werden.
Cassel den 7. Januar 1904.
Der Vorsitzende
des Schiedsgerichts für Arbeiterver^cherung für den Regierungsbez-rk Cassel und das Fürstentum Waldeck.
I Nr. 739 J. V.: .fi o ch e, Regierungsrat.
Eandltms Danau.
Bekanntmachungen des Königl. Landratsamtes.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. Avril des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, bat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Miliiärpflichtjabres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
.Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 2. Januar 1904.
Der Königliche Landrat.
J. A.: C o n r a d, Kreissekretär.
Bei der Schiffsjungendivision werden noch Freiwillige angenommen. Die bezüglichen Bestimmungen können bei dem Königlichen Bezirks-Kommando und dem Königlichen Hauptmeldeamt hierselbst sowie im Bureau des Unterzeichneten ein- gesehen werden.
Hanau den 12- Januar 1904.
Der Königliche Landrat.
JMKr. 40 J. A.: Lehfeldt, Rez.-Assessor.
Bekanntmachung,
betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.
Vom 15. November 1903.
Auf Grund des 8 139 a, § 154 Abs. 2 der Gewerbeordnung bat der Bundesrat die nachstehenden
Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien, erlassen.
I.
In Ziegeleien einschließlich der Schamottefabriken, dürfen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter nicht verwendet werden: zur Gewinnung und zum Transporte der Rohmaterialien, einschließlich deS eingesumpften Lehmes,
zur Handformerei (Streichen oder Schlagen) der Steine mit Ausnahme von Dachziegeln (Dachpfannen) und von Btmssandsteinen (Schwemmsteinen),
zu Arbeiten in den Oefen und zum Befeuern der Oefen, mit Ausnahme des Füllens und Entleerens oben offener Schmauchöfen,
zum Transporte geformter (auch getrockneter und gebrannter) Steine, soweit die Steine im Schiebkarren oder ähnlichen Transportmitteln befördert werden und hierbei ein
festverlegtes Gleis oder eine harte ebene Fahrbahn nicht benutzt werden kann.
II.
In Ziegeleien, einschließlich der Sch^moitefobriken, ist an einer in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsstätte eine Talel auszubängen, welche in deutlicher Schrift außer dem im § 138 Abs. 2 der Gewerbeordnung vorgeschriebeuen Auszuge die Bestimmungen unter I wiedergibt.
III.
Die vorstehenden Bestimmungen haben für zehn Jahre Gültigkeit.
Sie treten am 1. Januar 1904 in Kraft und an Stelle der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Okiober 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 1061) verkündeten Bestimmungen.
Berlin den 15. November 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.
Vorstehende Bekanntmachung unterscheidet sich von der auch in Nr. 73 der Amtlichen Beilage zum „Hanaaer Stufiger" von 1898 abgedruckten Bekanntmachung vom 18. Oktober 1898 dadurch, daß die Ausnahmen von den §§ 135 bis 137 der Gewerbeordnung, die den Kampagneziegelnen unter Nr. II der bisherigen Bestimmungen gewährt waren, fortgefallen sind, und daß demgemäß auch die Bestimmungen über den Inhalt des Aushanges, der in allen Ziegeleien und Schamottefabriken anzubringen ist, geändert worden sind. Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher darauf zu leben, daß die neuen Bestimmungen beachtet werden. Ferner eriuchr, ich auf die Beschäftigungen von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in den über den Oefen belegenen Trockenräumen — vergleiche den 8 18 der Polizei-Verordnung vom 16. April 1898 A H 3556, in Nr. 29 der Amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" — ihr besonderes Augenmerk zu richten und wegen Beseitigung der sich aus dieser Beschäftigung etwa ergebenden Mißstände das @rforberli(f)e in die Wege zu leiten. Hanau den 7. Januar 1904.
Der Königliche Landrat.
V 9974 v. Bcckerath.
Stadtkreis Danau.
Bekaunlmachungen 6 es OberbilrWMtiftemwtes.
Atzung der Stadtverordneten- Berfammlung
am Donnerstag den 21. Januar 1904, abends 5 Uhr, im oberen Saale des Rathauses.
Tagesordnung r
Vorlage betreffend die Kanalisierung des Mamas und Mainhafen.
Hanau den 16. Januar 1904.
Der Stadtverordnetea-Vorsteher.
_______Canthal._____________1163
Handelsregister!
A. Nr. 176 Firma Hartmann & Comp. in Hanau: Der Gesellschafter Friedrich Christian Hamm in Hanau ist durch Tod am 3. Dezember 1903 aus der Gesllschaft ausgeschieden. An seine Stelle ist seine Witwe Laura geborenen Laakmann i« Hanau als Statutarerbin nach Solmser Landrecht als persönlich haftende Gesell'chaflerin eingetreten. Das Geschäft wird von dem bisherigen Mitinhaber Fabrikant Peter Nefselträger in Hanau und der Witwe Hamm als offene Handelsgesellschaft unter der veränderten Firma Hartmann & Co. fortgeführt.
Dem Kaufmann Karl Hamm in Hanau ist Prokura erteilt.
Hanau den 14. Januar 1904.
Königliches Amtsgericht 5. 1184
Pferdeverficherungsverein
für den Landkreis Hanau.
Gemäß 8 25 und 26 der ©minien ist eine Generalversammlung
auf Samstag den 23. Januar 1904, nachmittags
3'/» Uhr, in das Gasthaus „zum goldenen Löwe st"
in Hanau anberaumt, wozu die Mitglieder des DereinS hiermit eingeladen und um zahlreiches Erscheinen gebeten werden.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme von Mitteilungen des Vorsitzenden über die Tätigkeit rc. deS Verein? im verflossenen Jahre.
2, Abhörung der Jahresrechnung für 1903.
3. Genehmigung der vom Vorstände dem Kassierer zugebilligten Vergütung.
4. Wahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder.
5. Beschlußfassung über den neuen Statutenentwurf und Neudruck der Statuten.
Ravolzhausen am 16. Januar 1904.
Der Vorsitzende.
Clauß. 1193
re^gW*W!W~.WLg«uR^^ I ww.i_ JI*
Hub Stadt und Cand.
Hanau, 18. Januar.
* Ordensverleihungen. Bei dem gestrigen Krönung?- und Ordenskeste h^ben erhallen: den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse: v. TempSky, Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Heffen-Homburg Nr. 166; den Königlichen Krsnenorden Dritter Klasse: v. Strubberg, Major und per'önlicher Adjutant des Landgrafen v«n Hessen Königliche Roheit; das Allgemeine Ehrenzeichen: Linke, Feldwebel und Zahlmeister - AP'rant im Infanterie - Regiment Hessen- Homburg Nr. 166, Schmidt, Stabshobotst im Jnfanterie- N«^ime»t H fien-Homburg Nr. 166.
* Die Eileubahnmarken, die am 1. Februar im Arsamten Gebiete d-r preußisch-hessischen Eisenbadngemeinschaft zur Einführung gelangen, werden jetzt von der Reichsdruckerei bergestellt. Sie sollen zur Franki^rung von Stückgutsendungen im Eil- und Fri»tverkebr dienen. In jeder der vier Ecken der Marken befindet sich ein Stern. Ein Band läuft elipsen« förmia um die Mitte der Marke, an dessen unterem Ende steht ein geflügeltes Rad. Auf dem Band? liest man: Königlich Preußische Staatseisenbahnen. Der Wert der Marke ist in dunkler Schrift, aber von derselben Farbe der Marke in großen Johlen auf der Mitte deS Bildes ausgedrückt. Es werden jetzt neun Sorten hergestellt. Entsprechend dem kleinsten Frachtsätze gehen sie von 30 Pfennig, um je 10 Pfennig steigend, bis zu 1 Mark aufwärts. Außerdem werden Marken zu 5 Pfennig zum Ausgleich von Gebühren bergestellt. Die Farben der Marken entsprechen denen des Weltpostvereins nicht. Die Bahnmarken zu 5 Pfennig sind rot, die zu 30 Pfennig grün, die zu 1 Mrrk hellgrau usw. Ein Teil dieser Marken nebst kleineren Beträten war schon einmal im Eisenbahndirektionsbezirk Berlin kurze Zeit eingeführt.
* Kaufmännischer Verein. Die Kranken- und Be* gräbniskasse des kaufmännischen Vereins Frankfurt a. M. genügt seit 1. Januar 1904 nicht mehr, um von dem Zwange zum Beitritt einer Gemeinde-, Orts-, Betriebs- oder Fabrik- krankenkasse zu befreien, weil die genannte Kaffe es versäumt hat, unter Einreichung ihres revidierten StatutS die fernere Zulassung als eingeschriebene Hilfskaffe auf Grund des neuen Krankenversicherungsgesches rechtz?itig nackizusuchen. Jnfolge- befftn müssen alle versickwungSpflichtigen Mitglieder dieser Kaffe ab ersten Januar 1904 der OrtSkrankenkasse beitreten.
* Rudorsport. Die erste diesjährige Ruderfahrt wurde gestern vormittag bei schönem gelinden Wetter von einer Junioroi-rer-MannsSast unserer Rudergisellschast unternommen.
* Stiftung-fest. Am Samstag hielt der vl. Hanauer Kutscher-Verein" sein 13. Stiftungsfest im Saalbau „zum deutschen HauS" ab. Wie noch bei jeder Festlichkeit, so hatte auch diesmal genannter Verein sich eines großen Zuspruchs zu erfreuen. Es wurde auch Schönes geboten: die Centner'sche Kapelle brächte schöne Nummern zum Vortrage, auf humoristischem Gebiete wnv Herr Herkert tätig, welcher seine besten Nummern vom Stapel ließ, auch zwei humoristische Duette von Herrn und Frau Herkert wurden mit großem Beifall ausgenommen, ferner fand eine Verlosung hübscher Gegenstärche statt. Nach Schluß des Programms trat der Tanz in seine Reckte, welchem bis zur vorgerückten Morgenstunde gehuldigt wurde. Küche und Keller des Herrn Alb ach lieferten vorzügliches und alles in allem genommen, die Kutscher haben w« ihrer Festlichkeit wieder gut abgeschnitten. „.,,„,
* Prämiiert. Der Spenglermeister Konrad Asch brenner dahier erhielt auf der Frank'urter ®Wa 1 ftellung in großer Konkurrenz auf Kröpfertauden g Züchtung den Ehrenpreis, sowie einen I. und drei 111. + auf vnr Nummern ausgestellter Brünner Tauben.
• T-tg-ftiirzt. Die am Samstag unter dieser Spitz- marke gebrachte Notiz über den tödlichen Unfall des Cigarren- Händlers O. bedarf insofern einer kleinen RichUgstellung, als der Verunglückte nicht am Abend die Treppe herunterstürzte,