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Erstes Blatt

BezngSprets:

vierteljährlich 1,80 M, monatlich eg Pfg., für aus- wartige Abonnenten mit dem betteftenden Postmiffchlsg. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« des verein, w. Waisenhauses in Hanau.

Mx° §9 Ferusprechanschluß Nr. 605»

Amtliches.

Stadtkreis hanau.

Ausschreibett.

Der am 20./3. 1876 zu Hanau geborene EtuiSarbeiter Heinrich Adler, seither Gärtnerstraße Nr. 10 hierselbst wohnhaft, hat sich am 7. b. Mts. gegen 7 Uhr morgens aus seiner Wohnung entfernt und ist bis jetzt nicht wieder dahin zurückgekehrt.

Da er in letzter Zeit ein sehr aufgeregtes Wesen zeigte und auch Aeußerungen getan hat, sich das Leben nehmen zu wollen, so wird angenommen, daß er sich ein Leid angetan hat.

Adler ist 1,641,66 m groß, hat dunkelblondes ziemlich langes Kopfhaar, kräftigen rötlichblonden Schnurrbart, volles Gesicht uns gesunde Gesichtsfarbe.

Bekleidet war derselbe mit Arbeitsanzug, bestehend aus dunklem Sackrock und dunkler Hose, er trägt schwarzen, weichen Filzhut, Umlegekragen mit kleinem Schlips und eine silberne Zplinderuhr mit gelber Kette.

Besondere Kennzeichen: Verkrüppelter linker Fuß.

Um Mitteilung falls etwas über die Person bekannt wer­den sollte, wird ersucht.

Erdignng.

_ Das Ausschreiben vom 5. März 1904, betreffend den Schneidergesellen Friedrich Senzel, hat durch Auffindung der Leiche seine Erledigung gefunden.

Hanau den 9. April 1904.

P 2664 Königliche Polizeivirektion.

Landkreis hanau.

Bekanntmachungen des Königl. Landratsamtes.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, sowie die sonst Beteiligten mache ich darauf aufmerksam, daß in einer von dem Polizei-Präsidenten in Berlin unter dem 9. v. M. erlassenen Polizei-Verordnung (siehe auch Seite 101 des Regierungs-Amtblatis), von dem Erfordernis der Beibringung von Ursprungszeugnissen für die dem Berliner städtischen Vieh­hof zugeführten Rinder im Alter von 4 Monaten und darüber künftig abgesehen wird.

Hanau den 44. April 1904.

Der Königliche Landrat.

V 2416 v. Beckerath.

Stadtkreis hanau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die Dachdecker-, Spengler- «h$ Weitzbinder- arvetten zum Neubau des Wohnhauses in der Brückenstratze sollen öffentlich verdungen werden. Die Verdingungsunterlagen sind im Neubau-Bureau, Marktplatz Nr. 14, 1. Stock, in den Stunden von 1012 Uhr vormittags und von 46 Uhr nachmittags einzusehen und zu folgenden Preisen von dort zu beziehen:

betr. Dachdeckerarbeiten für 0,60 Mk.,

betr. Spenglerarbeiten für 0,60

betr. Weißbinderarbeiten für 0,80 für je ein Los.

Der Verdingungstermin findet am Montag den 25. April, vormittags 10 Uhr, im Neubaubureau statt, wohin die Angebote versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu dem genannten Zeitpunkt einzureichen sind.

Hanau den 14. April 1904.

Das Siadtbauamt.

Schmidt. 7158

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 9. bis 45. April 4904:

1 Schlosser,

1 Buchbinder,

2 Schuhmacher,

2 Hausburschen,

. Tagelöhner.

^anau den 16. April 1904.

Städtisches Arbeitsamt.___7184

Konkursverfahren.

.A^r das Vermögen des Spezereihändlers Joseph Mengloss in Hanau ist heute am 14. April 1904, vor-

Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der

Die heutige N

General-Anzeiger

AMihes ®rjm fit ÄM- und Landkreis Sana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstaa den 16. Avril

Kaufmann Heinrich Jost jr. in Hanau ist zum Konkurs­verwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 18. Mai 1904. Erste Gläubigerversammlung 13. Mai 1904, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 3. Juni 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, Abt. 5, hier, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5.

Hanau den 14. April 1904.

Der Gerichtsschreiber

Königlichen Amtsgerichts 5. 7140

Gefundene nnd verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 4 Sack mit 16 Mähnchen (Schänzchen).

Verloren: Auf dem Wege AnnastraßeKirchstraße eine ca. 1,20 m lange unfertige goldene Damenuhrkette, 4 Portemonnaie mit 4 Mk. Inhalt.

Hanau den 46. April 1904.

Politische Rundschau.

Die Mittelmeerreise des deutschen Kaisers. Aus Syrakus, 15. April, wird berichtet: Der Kaiser fuhr heute nachmittag auf denSleipner" an der Küste entlang bis zu dem Hafen von August«, wo er eine Rundfabrt mochte. DerSleipner" war von Hunderten von Ruder- und Segel­booten umringt, deren Insassen den Kaiser, wie überall, mit begeisterter Sympathie begrüßten. Eine Kapelle auf einem reichgeschmückten Prahm spielte die deutsche Nationalhymne. Der Kaiser nahm von der Stadtvenretung ein Blumen­arrangement entgegen und kehrte dann nach Syrakus zurück. Das Wetter ist schön.

Der Gouverneur des Jnvalidenhauses, General der Infanterie v. Grslmann, ist gestern gestorben.

Parlamentarisches- Graf Oriola und Dr. Paasche haben mit Unterstützung anderer Nationalliberalen den früher gestellten Initiativantrag auf Revision der Novelle vom 22. Mai 1895 zum Gesetze vom 23. Mai 4873 betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfsnds in eine Resolution zum Etat über den Reichsmvalidenfonds, Ausgabe Kap. 84, Tit. 4, umgewandelt. Das Herrenhaus wird am 16. d. Mls. seine Plenarsitzungen unterbrechen und gegen Mitte Mai wieder au'nehmen, um die Etatsberatung sorzunehmen. Oberbürgermeister Becker- Köln hat im Herrenhause mit Unterstützung anderer Vertreter von Städten folgende Inter­pellation gestellt:Obgleich die §§ 5 und 14 des Ge­setzes betreffend Ausführung des Schlachthaus- und Fleisch- beschaugesctzes vom 28. Juni 1902 bereits mit dem 1. Ok­tober d. J. in Kraft treten, hat die königliche Staatsregierung bis jetzt einen Gesetzentwurf, durch welchen die §§ 5 und 14 eine Aenderung erfahren, oder das Schlachthausgesetz geändert wird, nicht eingebracht. Die Unterzeichneten richteten deshalb unter Bezugnahme auf die in der Sitzung des .Herrenhauses vom 18. Juni 1902 abgegebenen Erklärungen der königlichen Staatsregierung an die letztere die Anfrage, wann die könig­liche Staatsregierung einen solchen Gesetzentwurf einzubringen beabsichtigt." Diese Interpellation wird auf die Tagesordnung der Samstagsitzung gestellt und von der Staatsregierung be­antwortet werden.

Der Aufstand in Deutsch-Südwestafrika. Nach einem Telegramm aus Windhuk vom 15. April sind am 43. April in. dem Gefecht bei Okatumba, worüber ein Ge­fechtsbericht noch nicht einregangen ist, gefallen: Hauptmann v. Bagenski, Oberleutnant Reis, Sergeant Heinrich/die Reiter Schwarz, N'colai, Hamer und Krause vom Transport Puder, und Kriegsfreiwilliger Bönsch aus Reppersdorf bei Jauer; schwer verwundet: Leutnant Findeis, Gefreiter Barteis, Ge­freiter Bunge, Reiter Rülters vom Transport Bagenski Reiter Frttschka, Reiter Wagend, Reiter Stahlberg vom Trans­port Puder und Reiter Steffen; leicht verwundet: Gefreiter Schoder, Gefreiter Kaiser vom Transport Bagenski, ünler- offizier Bock, Reiter Rösch vom Transport Puder und Reiter Thierfelder. Okammba liegt zirka neun .Kilometer südwestlich von Katjapia, wohin der feindliche rechte Flügel nach dem Ge­fecht bei Onganjira am 9. April seinen Rückzug genommen hatte. Haummann Bagenski war früher beim Dragoner-Regi­ment Nr. 22, zugeteilt dem Stab des Oberst Dürr. Leut­nant Findeis war früher beim Feldariillerie-Regimeut Nr?57

Der Brand im Kaiserpalast in Söul^ Aus Söul wird vom 15. April geweidet: Der ganzeKaiserpalast wurde durch Feuer in der letz'en Nacht in Asche gelegt. Alle Schätze und Juwelen sind verloren. Das Feuer entstand an­scheinend durch überhitzte Oefen. Der Kaiser rettete sich in ein steinernes, außerhalb der Palastmauer gelegenes Haus.' Dort­selbst war nachmittags Empfang des diplomatischen Korps. Hier ist alles ruhig. immer umfaßt außer dem Uuterßaltuua^i

Einrückungsgebühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltensPetitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg.,

im Reklammtheit die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Veraunvortt. Redakteur: G. errett ex in Hasau.

Ferusprechanschluß Nr. 605. 1904

Aerzte und Ortskrankenkaffe in Leipzig. Gegenüber anderweitigen Blättermeldungen kann berichtet wer­den, daß der Äerztekonstikt in Leipzig noch keineswegs beendet, vielmehr am 1. April erst recht aktuell geworden ist. Die Generalversammlung der Ortskrankenkaffe zu Leipzig hat am 43. d. M. beschließen müssen, die Familienbehandlung aufzuheben, womit sie offen bekannt. hat, daß die Zahl der angeworbenen Aerzte keineswegs genügt. Auch dürfte nunmehr ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde zu erwarten sein. Allem Anscheine nach werden die Bestrebungen des Aerzleverbandes, die als ein Kampf um die Existenz und das Ansehen des Aerztestandes anzusehen sind, von Erfolg begleitet sein.

Hus Stadt und Cand.

Hanau, 16. April.

Historische Gedenktage.

17. April 1600. Große Feuersbrunst in dem Flecken Bergen bei Frankfurt, welche denselben zum größten Teil zerstörte.

* Die Tätigkeit unseres Reichstagsabgeorv- tteten Dr. Lueas. Herr Hoch mit seinemBauernfreund , ebenso dieBolksstimme" machen sich das Vergnügen, der ländlichen Bevölkerung vorzureden, daß unser Reichstagsabge­ordneter Herr Dr. Lucas seine Versprechungen, die Interessen der Landwirtschaft energischst zu vertreten, keineswegs halte, daß er vielmehr bisher noch gar nichts für die Landwirtschaft getan habe. ImHanauer Anzeiger" ist seitens eines Land­wirtes diese Anmaßung des Herrn Hoch schon gebührend ge­kennzeichnet worden; um so befremdlicher muß es deshalb wirken, wenn man nun hört, daß auch von anderer Seite. auf dem Lande in ähnlicher agitatorischer Weste die seitherige Tätig­keit unseres Reichstagsabgeordneten kritisiert wird. Wer die Verhandlungen im Reichstag gewissenhaft verfolgt, _ weiß, daß, wo sich bisher überhaupt Gelegenheit dazu bot, unser Vertreter im Reichstag in energischster Weise die Interessen unseres Kreises vertreten hat. In einer Frage, welche die landwirtschaftliche Bevölkerung unseres Kreises ganz besonders berührt, derjenigen des Schauzwangs bei Hausschlachtungen, hat Herr Dr. Lucas im Reichstage erst kürzlich wieder das Wort er­griffen und sich durch seine Rede sicherlich die Anerkennung und den Dank seiner ländlichen Wähler gesichert. Nach dem vorliegenden amtlichen stenographischen Bericht hatte die Rede, deren wörtliche Wiedergabe bei der Wichtigkeit dieser Angelegen­heit geboten erscheint, folgenden Wortlaut:

Abgeordneter Dr. Lucas: Meine Herren, die gestrige Er­klärung des Herrn Siaatssekretärs zur Frage des Schauzwangs bei Hausschlachtungen in der Provinz Heffen-Naffau und einigen anderen Teilen des Reiches zwingen mich zu meinem Be­dauern, noch einmal auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Es ist uns sehr wohl bekannt, daß § 24 des Reichsgesetzes der Landesgesetzgebung die Befugnis gibt, diese Materie im W-qe der Sondergesetzgebung zu regeln. Aber gerade dieser Umstand veranlaßt uns, die Sache hier im Reichstage zur Sprache zu bringen. Denn ließe der § 24 diese Hintertür nicht offen, dann wäre die Landesgesetzgebung nicht in der Lage, dic^n verfehlten Weg zu beschreiten. Die Quelle, auS der all diese Verordnungen fließen, liegt in der letzte« Linie nicht in der Landesgesetzgebung, sondern in der Reichsgesetzgebung. Außerdem nicht in den Landtagen, sondern lediglich im Reichs­tage können wir hierüber eine authentische Auskunft erlangen und nur hier können wir um eine authentische Auskunft bitten, ob auf eine einheitliche gesetzliche Regelung dieser Materie über kurz oder lang zu rechnen und damit auf eine Beseitigung dieser Uebelstände zu hoffen ist.

Wir lassen die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Beschau bei Hausschlachtungen in abstracto völlig dahingestellt; wir wollen auch keinesfalls der Landesgesetzgebung die Befug­nis nehmen, überall da, wo ein dringendes Bedürfnis nach- gewiesen ist, diesen Schauzwang in einzelnen Fällen einzu- führen. Aber das, waS wir nicht wollen, ist, daß die Reichs- gesetzgebung der Landesgeietzgkbung den Weg öffnet, den fun­damentalen Grundsatz des § 2, der die Hausschlachtungen von dem Beichauzwang ausnimmt, im Wege der Landesgesetzgebung ohne Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse und ohne Prü­fung der Frage, ob ein dringendes Bedürfnis tatsächlich vor- liegt, ins Gegenteil zu verkehren. Wenn aber irgend wo, so liegt ganz sicherlich in Heffen-Naffau ein Bedürfnis zu derartigen Ver­ordnungen nicht vor. Die Viehhaltung ist in Heffen-Naffau ganz ausgezeichnet, und Krankheiten, die durch Sorgfalt, Fleiß, Vorsicht und Umsicht überhaupt vermieden werden können, kommen bei uns gar nicht vor. Es ist also auch schlechter­dings gar nicht einzusehen, warum eine solche Provinz gerade mit einer solchen Verordnung beglückt bleiben soll. Die Mehr« tt 14 Seiten