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\ M-ri-k-ührlich 1,80 M^Mnatlich 60 Pfg, für aus- O^ttttKil^^lll^ttd t^ wärtige Abonnenten mit dem betreffendenPostaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
^^^^-.^' Amtlicher Grgrn fit Mt- M L«n-Kreis Kam«.
Waefuchr-s« M Hmmu. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Eiurückungsgcbühr
Für Stadt- und Landkreis Hauau 10 Psg. die fünf» gespaltene Petttzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg.,, ün Reklamenthell die Zeile 25 Psg^ für Auswärts 35 Pfg.
Derantwortl. Redakteur: G. Schrecker m Hanau. •
Nr 183 Fernsprechanschlnß Nr. 605»
Amtliches.
Bekanntmachung:
Die Zinssch eine Reihe H Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen Konsolidier ten 3*/-- vormals 4-prozentigen Staatsanleihe von 1894 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1904 bis 30. Juni 1914 nebst den Erneue- rungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 7. Juni 1904 ab von der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin, SW. 68, Oranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sindentmeder bei der Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-H auptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht ein zusenden, da diese sich in bezug auf die Zinsscheinausreichung mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten • Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesem Verzeichnisse sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er- ueuerungsscheine abhanden gekommen sind: in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere
Feuilleton.
Die Legende vom heiligen Rochus nach Goethe.
Goethe beschreibt in seiner Schrift: Aus einer Reise vom Rhein, Main und Neckar in den Jahren 1814 und 1815 unter anderm auch das Sankt-Rochusfest zu Bingen. In dieser sehr lesenswerten lebendigen Beschreibung teilt er auch die Legende vom heiligen Rochus in sehr objektiver Darstellung mit, wie folgt: St. Rochus, ein Bekenner des Glaubens, war aus Montpellier gebürtig, und hieß sein Vater Johann, die Mutter Libera. Und zwar hatte dieser Johann nicht nur Montpellier, sondern auch noch andere Orte unter seiner Gewalt, war aber ein frommer Mann und hatte lange Jett ohne Kindersegen gelebt, bis er seinen Rochum von der heiligen Maria erbeten und brächte daS Kind ein rotes Krenz auf der Brust mit aus die Welt. Wenn seine Eltern fasteten, mußte er auch fasten, und gab ihm seine Mutter an einem solchen Tage nur einmal ihre Brust zu trinken. Im fünften Jahre seines Alters fing er an, sehr wenig zu essen und zu trinken; im zwölften legte er allen Ueberfluß und alle Eitelkeit ab und wendete sein Taschengeld an die Armen, denen er sonderlich viel Gutes tat. Er bezeigte sich auch fleißig int Studieren und erlangte bald großen Ruhm durch seine Geschicklichkeit, wie ihn denn sein Vater auf seinem Todbette durch eine bewegliche Rede, die er an ihn hielt, zu allem Guten ermähnte. Er war noch nicht zwanzig Jahre alt, als seine Eltern gestorben, da er dann all' sein ererbtes Ver- wögen unter die Armen austeilte, das Regiment über das Land niederlegte, nach Italien reiste und zu einem Hospital kam, darinnen viele an ansteckenden Krankheiten lagen, denen er w'swaricu wollte. Und ob man ihn gleich nicht alsobald Meinließ, fonbern ihm die Gefahr vorstellte, so hielt er “°$ ferner an, und als man ihn zu den Kranken ließ, machte ** sie alle durch Berührung mit seiner rechten Hand und Be
Montag den 8. August
oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
, Berlin den 20. Mai 1904. I 953
Hauptverwalkmg der Staatsschulden. gez. v. H o f f m a n n.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden. Cassel den 27. Mai 1904.
Königliche Regierung. Schenk. K 1178
Landkreis Ban<ui.
Belanntmachnngen des Königl. Landratsamtes.
Uebersicht der im Monat Juli er. erteilten Jagdscheine.
a) Jahresjagdscheine. gültig vom
1. Dr. Hoffniann, Meinhard, Direkior, Mainkur, 4. ab.
2. Dörr, Walter, Forstassessor, Obernburg, 4. ab. 3. E b e r t, Peter, Bürgermeister a. D., Bischofsheim, 19. ab.
4. Schäfer, Georg, Weißbindermeister, Preungesheim, 21. ab.
5. K ü lp, Hauplmanu a. D., Hanau, 30. ab.
b) Unentgeltliche Jagdscheine. gültig vom
1. Merz, Friedrich, Waldschütz, Eichen, 2. ab.
Hanau den 2. August 1904.
Der Königliche Landrat.
A 3182 v. Beckerath.
Das Infanterie-Regiments Nr. 166 wird vom 15. bis 18. und am 22. und 23. August das gefechtsmäßige Abteilungs-Schiesten mit scharfen Patronen auf dem großen Exerzierplatz bei Hanau abhalten.
Gleiches Schießen hält am 19. und 20. d. Mts. das Ulanenregiment Nr. 6 ab.
Schußrichtung: Eisenbahndamm — Fallbachbrücke.
Geschossen wird am 15., 16., 17., 18., 22. und 23. von 7 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags; am 19. und 20. von 6 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags.
Das Gelände innerhalb der Linie: Arbeiierhäuser — Scheibenwache — Chaussee Hanau—Langendiebach — Reußer- hof — Weg Langendiebach — Bruchkobel — Abdeckerei — Waldweg in Höhe des Kinzigheimerhofes — Fußweg Druch- köbel nach der Nordwestecke des Exerzierplatzes wird durch Posten,
zeichnung mit dem heiligen Kreuz gesund. Sodann begab er | sich ferner nach Rom, befreite auch allda nebst vielen andern einen Kardinal von der Pest und hielt sich, in die drei Jahre bei demselben auf.
Als er aber selbst endlich mit dem schrecklichen Nebel befallen wurde und man ihn in das Pesthaus zu den andern brächte, wo er wegen grausamer Schmerzen manchmal erschrecklich schreien mußte, ging er aus dem Hospital und setzte sich außen vor die Tür hin, damit er den andern durch sein Geschrei nicht beschwerlich fiele. Und als die Vorbeigehenden solches sahen, vermeinten sie, es wäre aus Unachtsamkeit der Pestwärter gechehen; als sie aber hernach das Gegenteil vernahmen, hielt ihn jedermann für töricht und unsinnig, und so trieben sie ihn zur Stadt hinaus. Da er bann unter Gottes Geleit durch Hilfe seines Stabes allgemach in den nächsten Wald fortkroch. Als ihn abA der große Schmerz nicht weiter fortkommen ließ, legte er sich unter eitlen Ahornbaum und ruhte daselbst ein wenig, da denn neben ihm ein Brunnen entsprang, daraus er sich erquickte.
Nun lag nicht weit davon ein Lanbgpt, wohin sich viele Vornehme aus der Stadt geflüchtet, darunter einer namens Gotthardus, welcher viele Knechte und Jagdhunde bei sich hatle.Da ereignete sich aber der sonderbare Umstand, daß ein sonst wohlgezogener Jagdhund ein Brot vom Tische wegschnappt und davonläuft. Obgleich abgestraft, ersieht er am zweiten Tage seinen Vorteil wieder und entflieht glücklich mit der Beute. Da argwohnt der Graf irgend ein Geheimnis und folgt mit den Dienern.
Dort finden sie dann unter dem Baum den sterbenden frommen Pilger, der sie ersucht, sich zu entfernen, ihn zu verlassen, damit sie nicht vom gleichen Uebel angefallen würden. Gotthardus nahm sich vor, den Kranken nicht eher von sich zu lassen, als bis er genesen wäre und versorgte ihn zum besten. Als nun Rochus wieder zu Kräften kam, begab er sich vollends nach Florenz, heilte daselbst viele von der Pest und wurde selbst durch eine Stimme vom Himmel völlig wieder hergestellt. Er beredete auch Gotthardum dahin, daß dieser sich entschloß, mit ihm seine Wohnung in dem Wald aufzufchlagen und Gott,.
Ferusprechanschluß Nr. 605. 1904
deren Weisungen nachzukommen ist, abgesperrt. Das Gelände darf während des Schießens nicht betreten werden.
Die Chaussee Hanau—Langendiebach und der Landweg Langendiebach—Bruchkobel können passiert werden. Hanau, den 6. August 1904.
Der Königliche Landrat.
J M97r. 3123 v. Beckerath.
Stadtkreis Banau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisieramtes,
Bekanntmachung.
Die Schlofferarbeiten zum Neubau des Arbeijer- wohnhauses in der Brückenstraße sollen öffentlich in 2 Losen verdungen werden.
Die Verdingungsunlerlagen sind im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 17, in den Stunden von 10—12^ Uhr vormittags ein- zusehen und von dort zum Preise von 0,50 Mk., für je ein Los, zu beziehen.
Der Verdingungstermin findet Freitag den 12. Alt-ltst, vormittags 11 Uhr, im Beisein etwa erschienener Bieter im vorgenannten Zimmer statt, wohin die Angebote versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu dem genannten Zeitpunkte einzureichen sind.
Hanau den 5. August 1904.
Das Stadtbauamt.
Schmidt. 14231
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 30. Juli bis 5. August 1904:
1 Spengler,
1 Schlosser,
: 1 Glaser,
1 Kaufmann,
1 Aufseher,
2 Fahrburschen.
Hanau den 6. August 1904.
Städtisches Arbeitsamt. 14359
Mus Banau Stadt und Cand.
Hanau den 8. August.
Historische Gedenktage.
8. August 1651 starb die Landgräfin Amalia Elisabeth/ Witwe des Landgrafen Wilhelm V., geborene Gräfin
ohne Unterlaß zu dienen, was auch Gotthardus versprach, wenn er nur bei ihm bleiben wollte; da sie sich denn eine geraume Zeit miteinander in einer Hütte aufhielten. Und nachdem endlich Rochus Gotthardum zu solchem Eremitenleben genugsam eingeweiht, machte er sich abermals aus den Weg und kam nach einer beschwerlichen Reise glücklich wieder nach Hause, und zwar in seine Stadt, die ihm ehemals zugehört und die er seinem Vetter geschenkt hatte. Atzda nun wurde er, weil es Kriegszeit war, für einen Kundschafter gehalten und vor bett Landesherrn geführt, der ihn wegen seiner großen Veränderung und armseligen Kleidung nicht mehr kannte, sondern in ein hart Gefängnis setzen ließ. Er aber dankte seinem Gatte, daß er ihn allerlei Unglück erfahren ließ, und brächte fünf Jahre im Kerker zu; wollte es auch nicht einmal annehmen, wenn man ihm etwas Gekochtes zusessen brächte, sondern kreuzigte noch dazu seinen Leib mit Wachen und Fasten. Als er merkte, daß sein Ende nahe sei, bat er die Bedienten des Kerkermeisters, daß sie ihm einen Priester holen möchten. Nun war es eine sehr finstere Gruft, mo er lag; als aber der Priester kam, wurde es Helle, darüber dieser sich höchlich verwunderte. Der Priester meldete dem Landesherr«, daß man dem gottseligen Gefangenen ein großes Unrecht getan hat. Als dieses in der Stadt bekannt worden, lief jedermann nach dem Turm, St. Rochus aber wurde von einer Schwachheit überfallen und gab seinen Geist auf. Jedermann aber sah durch die Spalten der Tür einen Hellen Glanz heroordringeü; man fand auch bei Eröffnung bett Heiligen tot und ausgestreckt auf der Erde liegen und bei seinem Haupte und den Füßen Lampen Brennen, darauf man ihn auf des Landesherrn Befehl mit großem Gepränge in die Kirche begrub. Er wurde auch noch an dem roten Kreuz, so er auf der Brust mit auf die Welt hatte, erkannt, und war ein großes Heulen und Lam darüber entstauben. ■■ M
Solches geschah im Jahre 1327 den 16. ^^i ihm auch nach der Zeit zu Venedig, wo ^nmiweor verwahrt wird, eine Kirche zu CKrc» erbaut w * ^„^v,^