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Erstes Blatt.

Ammer U Anzeiger

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General-Anzeiger

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

A»t!iihes Grzm fnt Mt- and FandKeis Kann».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Für Stadt- und Landkreis Hanau 16 Pfg. die fünf- gespaltenePetitzeile oder derenRaum, für Auswärts 12 Psg., im Reklamenthell-die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker m Hanau.

Nr 181

FernsprechaMluß Nr. 605»

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Freitag den 5. August

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Ferusprechanschluß Nr. 605»

1904

Amtttchss.

Stadtkreis Ranau.

Beschluß.

Der auf die Jahnstraße stoßende Teil des Kasenpf^des, der die Parzelle E E 353/22 rc. 354/22 rc. und 409/1 durchschneidet, wird hiermit als öffentlicher Weg ettt- gezogen.

Hanau den 5. August 1904.

Königliche Polizeidirektion.

P 4858 v. Beckerath.

Eandkreie Danau.

BefamUmachnaceu des Königl. Landratsamtes.

Nach Mitteilung des Königlichen Landrats zu Gelnhausen, ist in den Gemeinden Lützelhausen und Waldensberg Raitschbrand festgestellt worden.

Hanau den 2. August 1904.

Der Königliche Landrat.

chVNr. 5287 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Nach Mitteilung des Königlichen Polizei-Präsidenten in Frankfurt a. M. sind in den Gemarkungen Niederursel und Hausen die Schweinefeuche und in der Gemarkung Niederrad die Notiauffeuche ausgebrochen.

Gehöfs-Ortssperre wurde ungeordnet.

Hanau den 2. August 1904.

J V 5213,5265,5321 Der Königliche Landrai.

I. A.: C o n r a b, Kreisiekretär.

Gesnndene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 goldener Ring mit 3 blauen Sternchen, 1 neue schwarze Herren-Lüsterjacke, 1 goid- und silbernes Gliederarmband, 2 Gebund Schlüssel mit je einer Schlinke, 1 Paar Militärhandschuhe mit dem Namen Oswald.

Zu geflogen: 1 weiße Bagdette und 1 deutsche Kröpfer- Taube.

Zugelaufen: 1 schwarzer Dachshund m. Geschl.

Entlaufen: 1 rote Bulldogge m. Geschl.

Hanau den 5. August 1904.

Hus Danau 8tadt und Cand,

Hanau den 5. August.

Historische Gedenktage.

5. August 1466. Fehdezug der Kölner und Paderborner in das Land zu Hessen, wobei namentlich die Dörfer Kerstenhausen, Englis, Arnsbach, Udenboru, Möllerich und Merkel an Schafen, Kühen und Pferden auszeraubt wurden.

5. August 1549. Kräftige Protestation der hessischen Pfarrer gegen das ihnen vorgelesene und zur Befolgung auferlegte Interim, wodurch die Zurückführung zum Ka­tholizismus eingeleitet werden sollte.

5. August 1723. Aeltestes allgemeines Postreglement in den hessen-cassel'schen Landen.

Geffentliche Sitzung der Stadtverordneten- versammlung

vom 4. August 1904.

Anwesend die Herren: Küstner, Vorsteher - Stellvertreter; Baader, Bonn, Brüning, Craß, Eberhard, Foerster, Dr. Heraeus, Hepdt, Hoch, Hock, Jost, Kehl, Koburger, Loß- öerger, Peteler, Reis, Schroeter, Schwabe, Spatz, Steinheuer, Treusch, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke und Wolfs; vom Magistrat die Herren: Erster Beigeordneter Bode, Sladibau- rat Schmidt, Magistratsassessor Wagner.

Geländeverkauf.

Bei Gelegenheit der Einmessung einer neu errichteten Ufer­mauer wurde festgestellt, daß 6 Anlieger des Gerbergrabens Streifen der städtischen Grabenparzelle zu ihren Grundstücken gezogen und so den früher 4 Meter breiten Graben auf 2 Meter eingeengt haben. Zwei Anlieger haben sogar auf diesem städtischen Boden feste Ufermauern errichtet. Da der Graben eine sehr geringe Wassermenge führt und die Beibe­haltung der jetzigen tatsächlichen Breite von 2 Meier für den Abfluß nur vorteilhaft ist, so wurde beschlossen, den Anliegern gegen angemessene Entschädigung das Eigentum an den Geländestreifen zu überlassen. Bei der Grenzüberschrettung sind beteiligt Emil Reuter mit 10 qm, Heinrich Amend mit 20 qm, K. E. Ohl mit 8 am,

Georg Funk mit 5 qm, Emil Gerhardt mit 18 qm, kathol. Kirchengemeinde mit 10 qm. Es haben sich alle Anlieger mit der Stadt auf einen Ankaufspreis von 5 Mk. für den qm geeinigt und wird die Zustimmung zu der diesbezüglichen Bor­lage des Magistrats ausgesprochen.

Die Herren Jean Wilh. Warner und Philipp und Christ. Schultz benötigen bei der Aenderung ihrer Besitzverhältnisse Teile des Hasenpfades. Da der Hasenpfad ein öffentlicher Weg ist, müßte für einen Zugang zu dem Rest des Weges von der Jahnstraße aus gesorgt werden. Die Interessenten sind bereit, die hierzu nötigen Parzellen gegen spätere An­rechnung zum Taxwert auf die Straßenkostenbeiträge der Stadt zu überlassen, Wörner hat sich außerdem verpflichtet, diesen Zugang zum Hasenpfad als Zugang herzurichten und bereits mit der Auffüllung begonnen. Der Gesamtinhalt der abzu- gebenden Fläche ist 43 qm, der nach dem Schätzungswert von 8 Mark pro qm verkauft werden soll. Der Vorlage wird zugestimmt.

Ausschließung des Baugeländes zwischen Frankfurter Landstraße, Kinzig und

K e s s e l st a d t.

Die Begründung der Magistratsvorlage lautet:Für das Baugelände zwischen Frankfurter Landstraße, Kinzig und Kesselstadt, welches zum größten Teile einer hiesigen Terraingesellichaft gehört, hatte letztere in ihrem eige­nen Interesse einen Bebauungsplan entworfen, dessen förmliche Feststellung durch die städtischen Körperschaften sie herbeizuführen hoffte. In diesem Plan, der vom Bauamt weiterbearbeilet wurde, war als HauptoerbiuduW mit dem west­lichen Stadtgebiet ein Straßenzug vom Westbahnhof nach der Roicnau vorgesehen. Gegen diesen Straßenzug erhoben aber die betreffenden Grundbesitzer, der Eiseubahlmskus und die Diakonissenstatisn, Einspruch und ersterer stellte an die Gesell­schaft so weitgehende Forderungen, daß eine Einigung nicht zustande kam. Die Gesellschaft trat nun mit dem Ersuchen an die Stadt heran, die Verbindung ihres Baugeländes mit der Stadt durch einen Straßenzug nebst Brücke in der Richtung nach dem Fischerhüttenweg herbeizuführen und stellte in Aus­sicht, diese Brücke in einer Breite von 12 Meter auf eigene Kosten zu erbauen. Da es nun im Interesse der Stadt liegt, einen Bebauungsplan für das Gelände aufzustellen, um das willkürliche Baum verhindern und die Dispmscrteilnug von der Erfüllung für notwendig erachteter Bedingungen abhängig machen zu können, wurde die Bearbeitung des Bebauungs­planes unter diesen neuen Gesichtspunkten vorgenommen. Es wurde dabei Rücksicht genommen auf die Absicht der Gesell­schaft, das Gelände einer landhausmäßigen Bebauung zu widmen; ferner wurde auf eine möglichst bequeme Verbindung mit der Innenstadt bei Ausschaltung der alten Kinzigbrücke besonderes Gewicht gelegt, dieselbe ist erreicht durch die schon erwähnte neue Brücke, von welcher der auf 12 Meter zu ver­breiternde Fischerhüttenweg durch das Frankfurtertor in die innere Stadt und eine zwischen den Loewie'schen Grundstücken und der Kleinkinderschule geplante 12 Meter breite Straße durch die Nußallee zum Westbahnhof führt, Zu erwähnen ist noch, daß auch die am linken Kinziguser zwischen der alten Kinzigbrücke und dem Fischerhmtenweg geplante Straße und die beiden Verbindungsstraßen mit der Nußallee in diesen zur Feststellung bestimmten Plan miteinbezogen werden sollen. Die Festsetzung der genannten Uferstraße zwischen der alten Kinzig­brücke und der neugeplanten Brücke bedeutet einen Abände­rungsvorschlag gegenüber dem durch Beschlüsse vom 1. und 24. März d. Js. bereits genehmigten Plane der Kinziguferstraßen; die Abänderung wird aber empfohlen mit Rücksicht auf den Verlauf des Hochwasserdammes an dieser ^Stelle, an den sich die Straßenkrone nunmehr unmittelbar anschließt."

Ueber den Gegenstand entspinnt sich eine lange Debatte, an welcher die Stadtv. Spatz als Referent; Eberhard, Dr. Wagner, Hepdt, Koburger, Dr. Wenke, Dr. Heraeus, Hoch, Schwabe und Stadtbaurat Schmidt beteiligt sind. Sämtliche Redner erklären sich damit einverstanden, daß das Baugelände, zu dem Stadtbaurat Schmidt an Hand des Planes eingehende Erläuterungen gibt, erschlossen wird, wollen jedoch von vornherein festlegen, daß die Stadt von dem Bau der in der obigen Begründung genannten Brücke ver­schont bleibt. Verschiedene Redner wünschen, daß die Vorlage einstweilen zurückgestellt und mit der Tercamgesellschaft zuvor noch energische Verhandlungen gepflogen werden, damit der Bau der Brücke durch die Gesellschaft oder deren Rechtsnach­folger sichergestellt werde. Smdtbaurat Schmidt bittet dringend um Genehmigung des Fluchtlinienplanes, um einerseits das wilde Bebauen des Geländes zu verhindern, andererseits auch die Möglichkeit zu schaffen, den Bebauungs­plan mit demjenigen des anschließenden Kessel- städter Geländes in Einklang zu bringen. Die Magistrats­

vorlage wird schließlich einstimmig angenommen mt einet Resolution, wonach der Magistrat ersucht wird, Banerlaubnis nur an den völlig ausgebauten Straßen und nur dann zu erteilen, wenn der Bau der Brücke sichergestellt ist.

Ausbau der A k a d e m i e st r a ß e.

Nachdem früheren Beschlüssen gemäß ein Teil der Akademie- straße völlig ausgebaut ist, soll nunmehr auch der noch übrige Teil ausgebaut werden, da jetzt alle Grundbesitzer sich milder Stadt wegen Abtretung des Geländes geeinigt haben. In der Begründung der Magistratsvorlage wird noch bemerkt, daß mit dem Ausbau dem Wunsche, möglichst viel Baugelände zwecks Verminderung der Grundstücks-Spekulation Rechnung getragen wird. Die Vorlage wird genehmigt.

Von der städtischen Sparkasse.

Referent Treusch berichtet über eine am 7. und 8. April stattgehabte Revision der städtischen Sparkasse, bei welcher alles in musterhafter Ordnung befunden wurde. Redner verliest einen Passus im Resisionsprotokoll, in welchem festgestellt wird, daß unsere städtische Sparkasse sich einer musterhaften Leitung erfreut. Sämtliche Einrichtungen seien durchaus zweckent­sprechend, die treue und sorgfältige Arbeit der Beamten ver­diene die höchste Anerkennung.

Der Antrag auf Beschaffung einer Burronghscheu Addition? - Maschine wird wiederholt, weil die Beschaffung einer solchen Maschine zwecks Ausführung der verschiedenen Kontrolladditionen als durchaus zweckmäßig erachtet wird. Der Verbandsrevisor hält dieselbe ebenfalls für erforderlich. Referent befürwortet die Bereitstellung von 1550 Mark, da er sich >mchträglich eines Besseren habe belehren lassen. Die Stadtverordneten Kehl und Koburger sind gegen die Bewilligung, während die Stadtv. H o ch, S ch r o e t e r, Dr. H e r a e u S und S patz die Anschaffung für notwendig machten. Die Bewilligung wird ausgesprochen.

Wahl einer K o m m i s si o n f ü r H c r a n z i e h u n g v o n "Industrie u. s. w.

Stadtv. Lößberger beantragt die Wahl einer gemischten Kommission, bestehend aus Mitgliedern beider Körperschaften, welche für die Heranziehung von Industrie die geeigneten Schritte beraten und in Vorschlag bringen soll. Die Finanz- und Baukommission schlägt vor, den Magistrat zu ersuchen, biete Sache der Baukommission ressortmäßig zu überweisen. Das Plenum erklärt sich mit dem Antrag Lößberger einverstanden und ernennt hierfür seinerseits die Mitglieder der Baukommission unter Zuziehung des Antragstellers. Die seitens der Siadi- verordneten-Versammlung designierten Mitglieder würden hier­nach sein die Stadv. Lößberger, Spatz, Schwabe und Wohl- farth. Dem Magistrat wird anheim gegeben, ebenfalls die Mitglieder der Baukommission in die Kommission zu entsenden.

Vermächtnis des Rentners Sännet.

Der Verstorbene Rentner Saurier hat den Armen der Stadt ein Legat in Höhe von 5000 Mk. vermacht, _ welches der Magistrat angenommen hat. Die Stadto.-Vers. erteilt ihre Zustimmung.

Bauliche Herstellungen an stöbt. Gebäuden.

Für Instandsetzung des Treppenhauses im Fürstenbau des Siadtschlosses werden 2200 Mk. gefordert. Die Erneuerung von Dachflächen etc. soll aus den verfügbaren Mitteln ge­schehen. Der Rest sowie die ersparten Beträge auS 1903 sollen für Nenherstellung von Fußböden verwendet werden. Die Vorlage wird genehmigt.

Für Instandsetzung des Hauses Banaertstraße 2 sind 3200 Mark vorgesehen. In der Begründung der Magistratsvorlage wird gesagt, daß seit der Planung des Neubaues der Kleinkinderschule so gut wie keine Instandsetzungen mehr vorgenommen wurden. Für die Her­stellung der früher von der Kleinkinderschule im Erdgeschoß innegehablen Räume für Zwecke der Haushaltungsschule sind bereitä' 1800 Mk. bewilligt. Es handelt sich also hier um die Herstellung aller übrigen Räume, namentlich der seither von der Stadtoibliothek benutzten, in denen schon wegen der hin­dernden Einrichtungen keine Erneuerung vorgenommen werden konnte. Diese Räume sollen zn einer Wohnung hergerichtet werden. Schließlich bedarf auch das Aeüßere des Hauses einer gründlichen Herstellung. Die Vorlage wird genehmigt. Verlängerung der Großen Dcchanei straße bis zur Bangertstraße.

Nachdem die Durchführung der Straße zwischen dem Theater und dem Biegschen Grundstück beschlossen ist, empfiehlt sich, die weitere Verbindung int Zuge dieser Straße über^das städtische Grundstück Bangertstraße 2 nach der jetzigen «a - gasse zur Marklftraße im FÄchtlinienplan vorzufehen. Sackgasse hat eine Breite von 8 Meter und .st desha b b.es Breite auch für das Verbindungsstück bis zur Bangeriftratz bcibehalten. Der Plan wird genehmigt.