Erstes Blatt
Hanauer U Anzeiger
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Für StM- und Landkreis Hauau IVPfg. die fünf1 aesyMusPstiizelle ober deren Saum, für AuSwärtLlö S^g.,
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„^.-^^ MM für SM- MKMÄZaa.
Waisenhauses in Hauau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- rmd Feiertage, mit belletristischer Beilage. Nebakteur. E. chr-S«r m Hanan.
SJ^fc 79 Fernsprelanschluß Nr. 605*
Dienstaa den 5. Avril
Fernsp'-echanschluß Nr. 605.
1904
Amtliches.
Candhrels Danau.
Bekanntmachilsi en des Kömql. dandratsamtes.
Die Herren Bürqermeister ersuche ich, bis zum 10. April d. Js. über die Höhe der bisher verbliebenen Gemeinde- Rückstände zu berichten.
Hanau den 2. April 1904.
Der Königliche Landrat.
A 1446 d. Beckerath.
In der Gemarkung Eichen ist die Schweinesettche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind arrfge- hobcn worden.
Hanau den 31. März 1904.
Der Königliche Landrat.
J V3?r. 2211 J. A.: Conrad, Kreissekretär.
Stadtkreis Danau,
Bekalintmachungen des Oberbürsiermeisteramtes.
Wir ersuchen die Rechnungen für die Forderungen aus Lieferungen für die Stadt Hanau stets 14 Tage nach dem Bierteljabresschlusse einzureichen.
Die Rechnungen für die Zeit bis Ende März ersuchen wir bis zum 15. d. Mts. einzureichen.
Hanau den 5. April 1904.
Der Magistrat.
Dr. GebeschuS»
” Schnlsache^
Die Anmcldttng der in der Zeit vom 1. Oktober 1897 bis 30. September 1898 geborenen und zu Ostern dieses Jahres schulpflichtig werdenden Kinder kann
Mittwoch den 6. April,
Donnerstag den 7. April,
Freitag den 8. April und
Samstag den 9. April, vormittags von 10—12 Uhr, im Konferenzzimmer der Knabenschule bei dem Unterzeichneten bewirkt werden.
Vorzulegen ist von allen Kindern der Impfschein.
Für Kinder, die auswärts geboren sind, ist auch noch der Geburts- oder Taufschein beizubringen.
Eine Gesamtausnahme zu Beginn des neuen Schuljahres findet nicht mehr statt.
Äangerrselbold am 30. März 1904.
Der Ortsschulinjpektor.
Maldfeld, Rektor. 6152
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von dort, Band 34 Artikel 216t, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen:
1) des Friedrich Jung, Johann Georgs Sohn, Cigarren- sabrikant in Hanau,
2) des Kaufmanns Ludwig Gerhardt in Hanau je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:
Kartenblatt F Parzellen 28 und 111/27, Steingasse, Haus Nr. 4,
a) Wohnhaus mit Treppenhaus (A), Anbau 0 und Seitenbau links (B) und Treppe nebst Hofraum und Hausgarten,
b) Seitenbau rechts (C und D) mit Anbau (E, F, Q) und (Fabriklokal),
c) Flügelbau rechts (am Wohnhaus) (K) mit An- bauten (L und M), Fabrik und abgesondertem Abtritt,
(1 ) Lagerhaus rechts im Hofe (H mit Hallen- anbau),
e) Holzschuppen (N), Hofraum (an der Marien- strahe),
f) Schremerwerkstätte (J) zwischen dem Holz- . schuppen und der Fabrik (B, L. M)
? M 01 qm und 17 ar 47 qm groß und mit einem Ge- famtnutzungsweri von 2646 Mark zur Gebäudesteuer veranlagt am 13. Mai 1904, vormittags 107» Uhr,
das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.
Hauau den 8. März 1904.
Königliches Amtsgericht 2. 6341
Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung der in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2269 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen
1. der Ehefrau des Ackermanns Friedrich Mohn 2r, Anna Margaretha geb. Fuchs, zu Langenselbold zur ideellen Hälfte,
2. des Maurers Wilhelm Hamburger, Johannes 6r Sohn, daselbst,
3. der Ehefrau des Maurers Theodor Spiecker, Maria geb. Hamburger, daselbst, zu 2 und 3 je zum ideellen ^M,
eingetragenen Grundstücke:
Krtbl. 25 Nr. 27, Hintergasse Nr. 18, 8 29 ar,
Krtbl. 25 Nr. 24, Hintergasse Nr. 18, 0.23 ar,
Krtbl. 25 Nr. 23, Hintergasse Nr. 18, 4,08 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarien,
b) Scheuer mit Stall,
c) Stallgebäude,
d) Schweinestall, besteht, sollen diese Grundstücke
am 28. Mal 1904, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 23. März 1904 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit Aar Gisttragung hrs MrsteigerWMve^ aus deni Hrund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungs- termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an= zumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgefetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Derstei- gerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Langenselbold den 29. März 1904.
Königliches Amtsgericht. 6342
Gefundene ob verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit 6,70 Mk. und desgl. mit 2,15 Mk. Inhalt, 2 wollene Pferdedecken, 2 Schlüssel an einer Schnur (der eine mit der Bezeichnung Schloß-Sicherung).
Verloren: 1 Portemonnaie mit 40 Mk. Inhalt.
Zugelaufen: 1 stahlblaue deutsche Dogge; Empfangnahme bei Jagdaufseher Müller, Mittelbuchen.
Hanau den 5. April 1904.
Bus Stadt und Cand.
Hanau, 5. April.
Historische Gedenktage.
5. April 1717 vermählte sich die einzige Tochter des letzten Grafen von Hanau, Charlotte Christine Magdalene Johanne, 17 Jahre alt, mit dem Landgrafen Liäwig VHL von Hessen-Darmstadt.
5* April 1751 starb zu Stockholm Friedrich 1, Landgraf von Hessen-Cassel und König von Schweden.
* Ostern. Die Festtage liegen hinter uns, wenn wir den heutigen „dritten" Feiertag nicht mit in Rechnung ziehen. Eine köstliche Osterfreude bereitet nach Erfüllung der christlichen Pflichten ein Osterspastergang, um draußen der Auf- erstehiuig der Natur zu lauschen. Leider wurde uns diesmal ein richtiges Aprilwetter mit all seinen Launen und Tücken bescheert, das die erhoffte Osterfreude zum größten Teile zu nichte machte. Während der 1. Feiertag uns gnädig nur mit Regen bedachte, war es gestern nach verheißungsvollem Tages- anbruch später noch ungemütlicher, denn ein regelrechter Schneesturm sauste über die Fluren dahin, allen waghalsigen Touristen und Ausflüglern zum Trotze, die fest der Hoffnung lebten, daß es doch noch anders werden müsse.
• Musterung. Mittwoch den 6. April: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Großauheim, Kesselstadt und Marköbel.
* Manöver des 18. Armeekorps. Ueber das Gelände, in dem diesjährigen Herbstmanöver des 18. Armeekorps startfinden, ist noch folgendes mitzuteilen: Die 21. Division
übt in den Kreisen Fulda, Gersfeld und Schlächtern sowie in dem östlichen Teile der Kreise Alsfeld und Lauterbach. Für die 25. (großh. Hess.) Division ist das Gelände der Kreise Gießen und Schotten, des westlichen Teils der Kreise Alsfeld und Lauterbach und des nördlichen Teils des Kreises Fried - berg (nördlich der Linie Hausen, Niederwrisel, Oppershofen und Wohnbach) bestimmt. Im Manövergelände werden abgehalten das Brigadeexerzieren der 41. und 49. Infanterie-Brigade, das Regimentsexerzieren der Infanterie-Regimenter Nr. 116 und 168, die Regiments- und Brigadeübungen der beiden Feld-ArttLerie-Brigaden, verbunden mit Scharfschießen, und ein Teil des Gefechtsschießens der Infanterie. Vom Beginn der Brigademanover ab treten zur 21. Division zwei Kompagnien des Pionierbataillons 21, zur 25. Division die Unteroffizierschule Biebrich und zwei Kompagnien des Pionierbataillons 21.
* Dom Lande wird uns geschrieben: Der „Sauern- freund" deS Herrn Hot-Hanau ist wieder einmal erschienen und den Bauern als Ostergruß überbracht worden. Unser Ostergruß als christliche Bauen: ist aber ein ganz anderer, als der des Herrn Hoch. Wir glauben an die, Auferstehung Christi. Wir glauben auch und hoffen, daß die Regierung sowohl als unsere Vertreter bessere Bauernfreunde sind als Herr Hoch und Genossen. Wir finden eS für mindestens anmaßend und kühn, um nicht einen anderen Ausdruck zu gebrauchen, der hier sehr am Platze wäre, daß uns Leute vom Schlage des Herrn Hoch einen Ostergruß übersenden. Die Dauern haben schon bei der letzten Reichstagswahl Herrn Hoch die richtige Antwort gegeben und sollte der Fall i wieder eintreten, dann werden wir noch etwas deutlicher wer- | den. Der „Bauernfreund" schreibt nun: „Die Wahrheit läßt sich nicht unterdrücken !" Dieser Satz ist vollständig richtig, aber spricht Herr Hoch die Wahrheit? Jst.es nicht Heuchelei, den Bauern zu sagen: „Euch geht es schlecht! Kommt bei uns, da habt ihr es bester!" Wo doch nur die Sozialdemo- kratie bestrebt ist, Zolles Privateigentum «bzuschaffen und den Bauernstand als stärksten Wall gegen die Sozialdemokratie zu vernichten. Was hat Herr Hoch in den 5 Jahren als Reichs- tsgsabgeordneter für die Landwirtschaft getan? Jetzt fragt uun dieser Herr: „Was hat Herr Lucas in der bisherigen Zeit für Euch getan!" Zu Herrn Dr. Lucas haben wir das Vertrauen, daß er seine ganze Kraft einsetzen wird, bei den zu erwartenden landwirtschaftlichen Vorlagen der Landwirtschaft d«S zukommen zu lasten, was ihr von Rechtswegen ge- hört. Herr Hoch hat aber in den 5 Jahren als Reichstags- abgeordneter gar nichts für uns getan. Deswegen hat er auch seine Rolle bei uns ausgespielt. Seine Theorien belächeln sogar die seßhaften Arbeiter. Wir wissen ganz genau, daß uns das Großkapital schädlich ist, aber nicht der Großgrundbesitz. Geht aber nicht die Sozialdemokratie mit dem Großkapital Hand in Hand? Wir bekämpfen die großkapitalistische Entwickelung, die sowohl den kleinen Kaufmann und Handwerker in Stadt und Land, als auch die Landwirtschaft ruiniert. Wir tun dieses aber auf dem Boden der heutigen Gesellschaftsordnung und jagen nicht Utopien nach. Der „Dauerufreund" kommt denn auch auf Gemeindeverhältnisse zu sprechen und will hier einen Gegensatz zwischen Groß- und Kleinbauer konstruiren. Wer die Verhältnisse auf dem Lande kennt, der lacht hierüber. Daß die Besitzenden, als die besten Steuerzahler der Gemerndeumlagen, auch die Ausgaben derselben kontrollieren wollen, kann ihnen keiner übel nehmen. Man sieht ja was die Herren in der Hanauer Gemeindevertretung leisten. Stundenlange Reden und Anträge, die nie verw.rklicht werden können, das ist ihre größte Leistung. Dann kommt der „Bauernfreund" auch auf die Justizpflege zu sprechen und zitiert hierzu einen Artikel aus einem Blättchen von 1850, der ewigen Lampe. Hätte er vielleicht einen Artikel aus einer anarchistischen Zeitung oder der Feder seines Genosten Stadthagen gebracht, der hätte vielleicht noch etwas anders gelautet. Wenn es keine Richter und kein Gesetz mehr gebe, dann hätten die Herren freies Spiel. Hiermit bat es aber doch noch ein bischen Zeit. Der „Bauernfrmnd", der die Interessen der Kleinbauern wahrnehmen will, ist deshalb nicht ein Freund der Dauern, sondern ihr schlimmster Feind und nur auf Gimpelfang berechnet. Das zieht aber bei uns nicht mehr. Wir wissen ganz genau, wo wir unsere Freunde zu suchen haben und danken für die Freundschaft von Hoch und Genossen. Ein Kleinbauer im Namen aller.
* Wichtig für Flafchendierhändler. Durch rechts- kr-ästi-eS Urteil der II. Strafkammer des Kgl. Landgerichtes in Esten wurden zwei Flaschenbierhändler wegen widerrechtlicher Benützung von Bierflaschen des Bürgerlichen Brauhauses in Herne, die mit Firma und dem geschützten Warenzeichen der Brauerei versehen waren, auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen mit 150 Mk. Geldstrafe, bezrv. 10 Tagen Gefängnis bestraft. Nach der Begründung des Urteils schlug der Einwand der Angeklagten, daß sie sich geradezu