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Erstes Blatt.

Einrückungsgebühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. dir fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg.,1 im ReklamentheU die Zeile 25 Pfg^ für Auswärts 35 Pfg.

«ezngSprekSr

Vierteljährlich 1,80 Mk., mouatüch 60 Pfg., für tu* «artige Wonneuten mit dem betreffenden Postaufjchlag« Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« des verein, ev. Waisenhauses in Harum.

Amtliches Organ fiit Mt- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr 180 FerusPrechansKluß Nr. 605»

Amtlickes.

Verordnung.

Für den Regierungsbezirk Caffel wird auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten deS Wildes vom 28. Februar 1870 und des § 107 des ZuständigkeitsgesetzeS vom 1. August 1883 der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Wachteln und Haselwild auf

Montag den 22. August, der Anfang der diesjährigen Jagd auf Hafen, Auer-, Birk- und Fasanenhennen dagegen auf

Donnerstag den 15. September festgesetzt, während die Zeit, in welcher der Dachs erlegt werden darf, auf den Zeitraum vom 17. September bis 14. Dezember (beide Tage einschließlich) erstreckt wird.

Cassel den 28. Juli 1904.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende.

____________von Trott zu Sokz._______V 5328

Landkreis Danau.

BekanntmachmMn des Königl. Landratsamtes.

Die Herren Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten haben zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge für den Regierungsbezirk Lüneburg die weiteren Nummern S 16011900 überwiesen.

Hanau den 2. August 1904.

Der Königliche Landrat.

V 5011 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

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Zwangsversteigerimg.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Ober- rodenbach belegenen, im Grundbuche von dort Band V Artikel 280 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Ehefrau deS Weißbinders Justin Müller, Apollonia geb. Peter in Oberrodenbach, jetzt Ehefrau des Taglöhners Lucas BörnerinOberrodenbach eingetragenen Grundstücke:

A 45, 5 ar 25 qm, Holzung auf den Klingelgraben stoßend, Reinertrag 36 Pfg.,

A 509/186, 5 ar 31 qm, Holzung auf den Heckenwald stoßend, Reinertrag 27 Pfg.,

B 390, 3 ar 31 qm, das Weidenfeld, Acker, Reinertrag 30 Pfg.,

C 1234/217, 4 ar 45 qm, am Haslauer Weg, Acker, Reinertrag 18 Pfg.,

894, 3 ar 61 qm, die Kohlwiesen, Wiese, Reinertrag 84 Pfg.,

895, 70 qm, daselbst, Wiese, Reinertrag 15 Pfg.,

898, 1 ar 29 qm, die Kohlwiesen, Wiese, Reinertrag 30 Pfg.,

D 441/192, 4 ar 90 qm, Acker, stoßend auf die Dreispitz, Reinertrag 1 Mk. 05 Pfg.,

F 247, 1 ar 34 qm, im Wingert, Acker, Reinertrag 12 Pfg.,

G 246, 4 ar 45 qm, Holzung bte Gewann, Reinertrag 15 Pfg.,

H 35, 8 ar 67 qm, die Kunznickelgewann, Acker, Rein­ertrag 30 Pfg.

am 2. September 1904, nachmittags 2Vs Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in Oberrodenbach in der Gastwirtschaft von Adam versteigert werden.

Hanau den 20. Juni 1904.

Königliches Amtsgericht 2. 14087

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Oberrodenbach belegenen, im Grundbuche von dort Band I Artikel 17, zur Zeit der Eintragung des Versteige- runqsvermerkes auf den "Namen deS Maurers Friedrich Peter, Andreas V. Sohn, in Oberrodenbach eingetragenen Grundstücke:

J 267, auf der Hainbuche, Acker, 6 ar 13 qm, 21 Pfg. Reinertrag,

F 230, im Wingert, Acker, 4 ar 77 qm, 45 Pfg. Rein­ertrag,

A 213, auf der hohen Hardt, Acker, 6 ar 28 qm, 21 Pfg.

Reinertrag

am 2. September 1904, nachmittags 2'/, Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in Oberrodenbach in der Gastwirtschaft von Adam versteigert werden.

Hanau den 11. Juli 1904.

Königliches Amtsgericht 2. 14088

Donnerstag den 4. August

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 Damen-Sonnenschirm und 1 Düte mit Inhalt; abzuholen bei der Armenverwaltung.

Hanau den 4. August 1904.

Hus Danau Stadt und Land.

Hanau den 4. August.

Historische Gedenktage.

4. August 1579. Anlegung einer der ersten Papiermühlen in Hessen, zu Frankenberg in der Ohschreufmühle.

4. Angust 1658. Abschluß der rheinischen Allianz zu Frankfurt a. M. zum Schutz der schwedischen Länder in Deutschland, der auch Landgraf Wilhelm VI. beitrat.

4. August 1758. Treffen bei Rees, an welchem hessische Truppen einen Hauptanteil hatten.

Beamtenperfonal-Rachrichten.

Ernannt: der Referendar Karl Wagener zum Gerichts- assessor, die Rechtskandidaten Jean Sauer, Mudra, Bickel und Böhne zu Referendaren, der Hilfsförster Rie­menschneider zu Ziegelhütte in der Oberförsterei Frielen- dorf zum Förster unter Üebertragung der Försterstelle Roden- bach, Oberförsterei Frankenberg, der Forstaufseher Seidel zu Nothfelden, Oberförsterei Naumburg, zum Hilfsförster.

Versetzt: der Stationsvorsteher 2. Klasse Jelcke von Schmalkalden nach Gräfenroda und -Güterexpedient G r ä f e aus dem Direktionsbezirk Köln nach Schmalkalden.

Hsgeschlxöen: der Gecichtsasjessor Aloert- Schmidt aus dem Justizdienste infolge seiner Uebernahme in die Verwaltung der indirekten Steuern.

Ensiafsen: der ordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Marburg Dr. R o m'b e r g aus dem preußischen Staatsdienst behufs Uebertritts in den deS König­reichs Württemberg.

Verliehen: dem Sanitätsrat Dr. med. Mrisinger in Marburg, bisher in Elberfeld, der Rote Adlerorden 4. Klasse, den Waldwärtern Martin Schweitzer zu Kerstenhausen, Oberförsterei Fritzlar, Johann Heinrich Hahn zu Rauschen­berg, Oberförsterei Rauschenberg, und Ferdinand Julius Theodor Schawer zu Holzhausen, Oberförsterei Gahrenherg, der TitelKöniglicherFörster", dem Werkmeister Justus Ann acker in Trcysa und dem Arbeiter Gottfried Herdemerten in Dolkmarsen das Allgemeine Ehrenzeichen.

* Pfarrsielle. Die Pfarrstelle zu Nieder; wehren kommt am 1. Oktober d. I. durch die Pensionierung des seit­herigen Inhabers zur Erledigung. Bewerbungsgesuche sind innerhalb 14 Tagen durch Vermittelung des vorgesetzten Superintendenten an Königl. Konsistorium in Cassel einzu- zureichen. Mit der Stelle wird ein Diensteinkommen von 4800 Mk. verbunden. Der Ueberschuß der Pfründenaufkünfte wird für Besoldung eines Hilfspfarrees und zu späterer Er­richtung einer zweiten Pfarrstelle Verwendung finden.

* Anfang der Jagd. Für den Regierungsbezirk Cassel ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zu­ständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 der Anfang der dies­jährigen Jagd auf Rebhühner, Wachteln und Haselwild auf Montag den 22. August, der Anfang der diesjährigen Jagd auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanenhennen dagegen auf Donnerstag den 15. September festgesetzt, während die Zeit, in welcher der Dachs erlegt werden darf, auf den Zeitraum vom 17. September bis 14. Dezember (beide Tage einschließ­lich) erstreckt wird.

* Zahl der Kommunikanten. Ganz Preußen hatte im Jahre 1900 8 526 839 Kommunikanten, 1901 nur 8 403 865. Die Prozentziffer ist damit von 39,08 auf 38,52 gesunken. Hessen-Nassau hatte im Jahre , 1900 747 373 Kom­munikanten, im Jahre 1901 nur 743 867, das sind 56,87 °/o der evangelischen Bevölkerung gegen 57,14 % im Jahre 1900. Nächst Posen mit 63,32% hat Hessen-Nassau verhältnismäßig die' meisten Abendmahlsgäste. Am schlechtesten steht Berlin mit 16,25 %. Von den übrigen deutschen Landesteilen steht Waldeck am zweitbesten mit 76,40 °/e und Schaumburg-Lippe am besten mit 79,60 °/o (gegen 83,44 */o im Jahre 1900). Am tiefsten steht Hamburg mit 8,37 °/o.

Telephonanlage der Freigerichter Klein­bahn. Wie wir erfahren, ist die Ausführung der 20 km langen Telephonanlage der Freigerichter Kleinbahn (Gelfihausen, Somborn, Langenselbold) der Firma O h l u. Dietrich in Hanau übertragen worden.

* Zur Frage des Einzelkelches bei der Abend­mahlsfeier äußert sich ein Arzt in einer medizinischen Zeit-

Fervsprechanschluß Nr. 605. 1904 schrift:Daß in der großen, weiten medizinischen Literatur noch niemals ein Fall von Üebertragung einer Krankheit durch den gemeinsamen Gebrauch des Abendmahlskelches beschrieben worden ist, wird dabei ganz vergeffen. Die Beweislast für die Möglichkeit der Ansteckung ist doch auch in diesem Falle denen aufzuerlegen, die sie behaupten, und nicht denen, die sie bezweifeln. Dem Oberkirchenrat ist daher anzucmpfehlen, eine Summe für denjenigen Arzt auszuwerfen, der einen solchen Fall von Infektion während der Abendmahlsfeier in den nächsten zehn Jahren einwandsfrei nachzuweifen im Stande ist. Die Summe kann ruhig auf einige 100 000 Mark bemessen werden, da sie doch nie zur Auszahlung kommen wird. Den Aerzten und Hygienikern steht natürlich nicht das Recht zu, über die Gestaltung religiöser Gebräuche Vorschriften zu machen. Aber es muß ihnen gestattet sein, diese wunderliche Bewegung zur Beseitigung des gemeinsamen Abendmahlskelches als ein kulturgeschichtlich nicht uninteressantes Symptom der einseitig auf Bazillenfrucht gestimmten hygienischen Vorstellungen, über die unsere Enkel lächeln werden, zu registrieren."

H. Verschönerungsverein. In der Bulau sind vom Verschönerungsvereine viele Verbesserungen ausgeführt worden, z. B. führt an der Lamboybrücke nunmehr eine bequeme Treppe zu dem Pfad nach dem Rinderhäuschen, die Wege sind ge­ebnet, das vom Verein s. Z. aufgestellte Rinderhäuschen renoviert und am Weg von diesem nach dem Forsthaus eine Brücke errichtet, auch mehrere Bänke aufgestellt. Sodann wurden in der großen Bulau viele Wege verbessert, der Fenner- pfad verbreitert und ebenfalls an schönen Punkten, wie z. B. an der Franzosenquelle, die ebenfalls auf Kosten des Vereins neu gefaßt wurde, ferner an der Barbaroffaquelle (siehe Ober- försterei Wolfgang von Fenner in den Jagen 22,. 29, 38, 40 und 43) vielfach Tische und Bänke aufgestellt. Auch im Wachenbucher Gemeindewald, oberhalb Wilhelmsbad, sind jetzt mehrere Naturbänke vorhanden, die Schutzhütte am Hoch­städter Weg ist nun ebenfalls wieder renoviert und somit viele Bequemlichkeiten den Spaziergängern in unseren herrlichen Wäldern geboten. Der Verschönerungsverein spricht wieder­holt die Bitte aus, diese mit vielen Mühen und Kosten ge­schaffenen Annehmlichkeiten nicht mutwillig zu beschädigen.

* Eine Nngliicksnachricht. Der Landwirt Joseph Kimpel von Treitschfeld in der Rhön war am Dienstag morgen von zu Hause weggereist, weil er gestern vor der hiesigen Strafkammer als Zeuge vernommen werden sollte. Am selben Nachmittag schlug bei einem schweren Gewitter der Blitz in sein Anwesen und der ausbrechende Brand verwandelte sein gesamtes Besitztum in Schutt und Asche. Die Schreckens­nachricht wurde dem Mann gestern morgen durch ein Tele­gramm hierher mitgeteilt.

* Fahnenflucht. Nach chnem Nutzschreiben des Thür. Ulanen-Regts. Nr. 6 hat sich der Ulan Oskar Zuschke der 1. Eskadron am 14. Juli d. I. ohne Urlaub aus der Garnison entfernt. Bei der Entfernung trug er Drillichanzug.

1. Von» Reichsgericht. Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz ist am 26. November v. I. vom hiesigen Landgericht der Mehl- und Getreidehändler Aron Birnbaum in Fulda in einer Revisionsverhandlung das erste Urteil war vom Reichsgericht aufgehoben zu 8 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er hatte seinem Mühlknecht Auftrag ge­geben, etwa 200 Sack Mehl nochmals durchzumahlen. Als die Leute an die Arbeit gingen, fanden sich in dem Mehle große Klumpen, die erst auseinandergcksopft werden mußten, ehe man sie auf den Mahltrichter schütten konnte. Die Klumpen sahen gelb und grün aus, waren schimmelich und stanken, sodaß es dem Mühlknecht übel wurde. Der Angeklagte kam gelegentlich dieser Arbeit öfters in die Mühle und gab Anordnungen. DaS fragliche Mehl hatte bei einer Ueberschwemmung teilweise im Wasser gestanden. Das Landgericht hat als erwiesen an­genommen, daß der Angeklagte das verdorbene Mehl nicht nur als Futtermehl, sondern auch als Brotmehl verkauft hat. Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

FC. Kriegsgericht der 21. Division. Den Bock zum Gärtner hatte man gemacht, als man am 21. Juli den Unteroffizier Albert B. von der 11. Komp. des 80. Ins.- Regts. zum Hüter der Brustbeutel von 25 badenden Füsilieren machte. In 2 Beuteln fühlte er noch etwas Selb,. und er entwendete aus jedem derselben 2 Mark. Der. bisher unbe­scholtene Mensch hat sich damit um seine Karriere gebracht. Er wurde zu 4 Wochen Mittelarrest und Degradation verur­teilt. Am Abend des 6. Julischrubbte" die Mannschaft der Stube 58, 9. Komp. 81. Jnf.-Regts., ihre frisch geweißt- Bude". Als es zum Essen blies, wollte der Musketier Adolf B. zum Essenholen gehen. Der aufstchtsführende Unter­offizier aber befahl ihm, weiter zu arbeiten. Nach der Be­kundung des Unteroffiziers nun hat B. dies nicht sofort ge , während B. selbst «nb die andern Leute behaupten, er yao-