Erstes Blatt
Hanauer U Anreiger
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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein. eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzriger.
Amtliches Orga« für Stadt- und Landkreis Saua«
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr:
güt Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in H-NW,
Nr. 227 Fenspr-chmschlch Nr. 605.
Dienstag den 29. September
Fernsprechanschluß Nr. 605
1903
Amtliches.
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachmigm des OberbiirgermeisteramteS.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch in Kenntnis gebracht, daß auf Grund der Polizei-Verordnung vom 23. Januar 1894 betr.^ das Eingesperrthalten der Tauben während der Saatzeit, sämtliche Tauben in der Zeit vom 25. September bis 25. Oktober d. Js. eingesperrt zu halten sind.
Die Bekanntmachung vom 25. März d. Js., wonach die Polizei-Verordnung nur Feldtauben betrifft, wird hiermit zurückgezogen.
Hanau den 21. September 1903.
Städtische Polizei-Verwaltung. Der Oberbürgermeister.
J. A.: 8 a u t s ch. 16814
Grundstücks-Verpachtung.
Das auf die evang. Landeskirchenkasse übergegangene Grundstück: Parzelle 34, Kartenblatt U U der Gemarkung Hanau, am Brückenweg — 23,40 ar groß — soll von Martini d. I. ab aus 6 Jahre am
Montag den 5. Oktober er., vormittags 10 Uhr, in der Wirtschaft von Kaiser verpachtet werden.
Hanau am 28. September 1903.
Die Verwaltung der evangelischen Landeskirchenkasse.
_____ Schneider. 17230
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Gummireif von einem Kinderwagen, 1 Photographenplatte, mehrere Legitimationspapiere für den Knecht Valentin Helfmann aus Griesheim Kr. Darmstadt.
Verloren: 1 Federzirkel.
Hanau den 29. September 1903.
Hue Stadt und £and*
Hanau, 29. Septbr.
Aus dem Gerichtsfaal.
Sitzung der Straskammer I vom 28. September.
Unverbesserlich.
Der noch in jungen Jahren stehende Schneider S. von Graudenz ernährt sich vom Stehlen und Betrügen. Kaum
Feuilleton.
Die Eroberung Cassels durch die Kosaken unter Czernischef am 30. Septbr. 1813.
Schreiber dieses erinnert sich noch aus seinen Knabenjahren, daß einst ein alter, würdiger Herr von stattlicher Figur mit ernsten, klugen Gesichtszügen, von einigen vornehmen Herrn umgeben, mitten auf dem Königsplatz in Cassel stand und sich lebhaft unterhielt, bald nach rechts, bald nach links deutete und auch mit dem Zeigefinger auf die Steinplatte wies, die gerade auf dem Zentrum des kreisrunden Platzes lag. Es war dies der ehemalige Kosakengeneral Czernischef, der in seinem hohen Alter noch einmal Cassel besucht hatte, um die Erinnerung an seine Kriegslagen von 1813 wieder aufzufrischen, und wenn er auf die Steinplatte zu seinen Füßen zeigte, so sagte er dabei: Hier stand die von Conovo ausgeführte Marmorbüste Napoleons, welche ich bei der Eroberung Cassels nur mit Mühe vor der Zerstörung rettete. Das konnte er freilich nicht hindern, daß ihr ein Arm und die Nase abgeschlagen wurde.
Es waren sehr bewegte Tage gegen Ende Septbr. 1813, die Cassel zu erleben hatte, denn die Einwohner, sowohl die Manzosenfreunde als ihre Feinde, wurden wiederholt auS der höchsten Freude ins tiefste Leid gestürzt.
Dies kam so. Es langte am frühen Morgen des 27. September in Cassel die Nachricht an, daß die Kosaken auf ver Leipziger Straße gegen die Stadt heranrückten. Der König Jerome war sehr bestürzt, ließ die kleine Garnison, ungefähr 4000 Mann, unter die Waffen treten, schickte ein Jägerbataillon unter Major B ö d i k e r zur Rekognoszierung aus, wartete aber die Meldungen desselben nicht ab, sondern begab sich auf die Nachricht, daß Kosaken bei der neuen Mühle die Fulda überschritten hätten, in die Gegend der Knallhütte, von einigen Gardetruppen geschützt. Offenbar fürchtete der König, von der 'tuckzugslinle nach dem Rhein abgeschnitten zu werden, und wartete hier auf dem Sprunge zur Flucht, was der Tag bringen wurde. Das Nächste war/ daß die Rekognoszierungsiruppe
aus dem Gefängnis entlassen geht er hin, und stiehlt und betrügt von Neuem. Heute sind von der Strafkammer eine Reihe von Fällen abzuurieilen, die der Angeklagte in verschiedenen Orten Mittelneutschlands begangen hat. In Greiz stahl er einem Postboten, mit dem er zusammen wohnte, dessen Geld im Betrage von 18 Mk., sowie eine Anzahl Gebrauchsgegenstände, wie Stock, Manschettenknöpfe u. s. w. In Gotha stahk er einem Kutscher ebenfalls sein Geld, Uhr nebst Kette, Ring u. s. w. Um seine Logisgeber in Sicherheit zu wiegen, gab er sich sich als Postbeamten aus und ging mit ihnen zum Schneider, woselbst er sich Uniformen anmessen ließ. Bei einer günstigen Gelegenheit raubte er dann die Wohnung aus und verschwand. In der hiesigen Gegend trat der Gauner etwas bescheidener auf. Er nahm bei einem Schneider in Eichen Arbeit, blieb 10 Tage dort und stahl ebenfalls bei einer günstigen Gelegenheit dem Schneider sein Geld im Betrag von 40 Mk. In Köln wurde der lockere Vogel für 9 Monate hinter Schloß und Riegel gesetzt, das hiesige Gericht verurteilt ihn wegen der obenerwähnten Fälle, indem es bei dem unverbesserlichen Dieb und Betrüger Milde nicht mehr am Platze hält, zu 2 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus, 5 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.
Verkaufte Militärpatronen Hülsen.
Im vorigen Jahre schrieb ein Schießunteroffizier vom hiesigen Infanterieregiment an den Althändler B. in Großkrotzenburg einen Brief, worin er demselben Patronenhülsen zum Verkauf anbot. Da es in Großkrotzenburg mehrere Alt- Händler B. gibt, so konnte der Brief nicht bestellt werd-n: er ging deshalb zur Oeffnung behufs Ermittelung des Absenders an die Oberpostdirektion nach Cassel. Als auf die dem B. gemachte Offerte keine Antwort eintraf, schickte der Unteroffizier durch einen Soldaten einen Brief au den Händler Z. hier, welcher das Angebot annahm und mit seinem Handwagen auf dem Scheibenstand zur Abholung der Hülsen erschien. Z. bezahlte für die ca. 100 Kilo Patronenhülsen 40 Mark und transportierte sie heim und zwar am hellen Tage, während draußen der Posten stand und die übrigen Militärpersonen hin und her gingeU. Inzwischen war aber bei Eröffnung des obenerwähnten Briefes durch die Oberpostdirektion ermittelt worden, daß eine strafbare Handlung vorliege, das Regimentskommando hierselbst erhielt den Brief und so kam die Veruntreuung des Unteroffiziers an den Tag. Dieser wurde vor das Kriegsgericht gestellt und gab an, daß er keinen Vermögensvorteil für sich erstrebte; es seien ihm auf dem Schießstand Werkzeuge entwendet worden, welche er wieder ersetzen mußte, deshalb habe er die Hülsen verkauft, um das
ihre Kanonen verloren hatte und- nach Cassel zurückgeworfen war. Czernischef trieb sie vor sich her, erstürmte daS Leipziger Tor, besetzte die Unterneustadt und daS Kastell und griff dann die Fuldabrücke an, die durch Barrikaden gesperrt war und verteidigt wurde. Indessen machten die Russen auch hier solche Fortschritte, daß die Brücke bald in ihre Hände fallen mußte. Um so auffallender war es, daß die Kosaken das Gefecht plötzlich abbrachen. Czernischef hatte die Nachricht erhalten, daß eine französische Truppe von 1000 Mann über Witzenhausen nach Cassel vorrückt, und zog sich, um nicht zwischen zwei Feuer zu kommen, einstweilen in die Waldungen in der Richtung auf Melsungen zurück. Der ängstliche Jerome aber glaubte abermals, es sei darauf abgesehen, ihm die Rückkehr über den Rhein abzuschneiden, und floh nach Marburg zu, um durch das Lahntal den Weg nach Frankreich zu nehmen. Offenbar hatte ihm und seinen Ratgebern die Furcht die Gefahr vergrößert, denn er selbst hatte noch fast 5000 Mann zur Verfügung, B a st i n e l l e r rückte mit 1000 Mann heran und Czernischef hatte kaum die Hälfte dieser Truppenzahl, 2300 Mann, die hauptsächlich aus leichter Reiterei bestand. Die Flucht des Königs erregte in den Herzen aller Deutschgesinnten in Cassel dennoch die Hoffnung auf eine Aenderung der Dinge. Czernischef, der zwar seinen Plan, Cassel durch einen Handstreich zu nehmen, für den Augenblick aufgegebcn hatte, nahm denselben sofort wieder auf, als er erfuhr, daß Bastineller nicht direkt auf Cassel losmarschiere, sondern über Lichtenau und Spangenberg nach Morschen abgeschwenkt sei. Darum ging er, zur größten Überraschung in Cassel, am 30. September von der Föhre aus rasch gegen die Stadt vor. Er nahm Aufstellung auf dem Forst und richtete sein Artillerie- feuer über die Aue nach dem Friedrichsplatz, wo der französische Stadtkommandant A l l i x die Truppen konzentriert hatte. Als fid). die Russen zum Sturm auf das stark besetzte Leipziger Tor anschickten, öffneten sich die Flügel und die ganze Kompagnie der Gardejäger ging zum Feinde über. Man dringt wieder bis zur Fuldabrücke vor. Hier werden die Russen zwar zurückgeworfen, da aber I eine Volksmasse im Rücken der französischen Truppe drohende j
nötige Geld zu bekommen. Das Kriegsgericht sprach den Unteroffizier auch frei, der Gerichtsherr legte aber Berufung ein und das Oberkriegsgericht verurteilte den Unteroffizier zu 4 Wochen Mittelarrest und Degradation. Z. ist jetzt, weil er die entwendeten Hülsen kaufte, wegen Hehlerei angeklagt, wobei die Anklage annimmt, daß er als ehemaliger Soldat wissen mußte, daß der Unteroffizier keine Berechtigung zum Verkauf der Hülsen besaß, sondern daß dies durch den Zahlmeister geschieht. Der Angeklagte behauptet aber, und es wird dies auch von den Zeugen bestätigt, daß er als Soldat keine Instruktionen über die Befugnisse der Unteroffiziere erhalten, auch nicht annehmen konnte, daß die Hülsen entwendet waren, da er die Aufforderung zum Kommen durch einen Soldaten erhielt, die Hülsen am hellen Tag während der Anwesenheit von vielen Militärpersonen abholte und einen angemessenen Preis dafür bezahlte. Das Gericht tritt dieser Argumentation bei und erkennt auf Freisprechung.
Verschiedenes.
Als die Ehefrau B. von Dörnigheim am 15. Juni «M Brunnen Wasser holte, glaubte sie aus dem Fenster ihrer Nachbarin ein auf sie gemünztes derbes Schimpfwort zu hören, packte kurz entschlossen den Eimer und sandte einen gehörigen Wasserstrahl gegen daS Fenster. Dieses war nicht fest geschlossen, der Wasserstrahl ging hindurch und verdarb eine Anzahl dahinter liegende Hemden. Die D. wurde vom Schöffengericht wegen Sachbeschädigung zu 3 Mk. Geldstrafe verurteilt, die Strafkammer fällt aber ein freisprechendes Erkenntnis, da der Angeklagten die Absicht einer Sachbeschä- digun^sehlle. Sie wollte sich nur der bösen Zunge ihrer freundlichen Nachbarin erwehren. — Der mehrfach vorbestrafte Taglöhner I. Hier geriet am 5. Juli mit einem Kollegen an der Kohlenausladestelle in der Bebraer Bahnhofstraße in Streit und mißhandelte denselben durch Fußtritte und Faustschläge. DaS Schöffengericht hatte bin Angeklagten zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt, auf seine Bitte um eine mildere Strafe setzt das Gericht die Strafe auf 1 Monat herab, weil der Angeklagte gereizt war. — Der 17jährige Taglöhner S. hier wird unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wegen eines Vergehens im Sinne des § 176.3 des R.-Str.-G.-B. zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. — Der ohne Erlaubnis ausgewanderte Kaufmann S. von Hanau wird wegen Verletzung der Wehrpflicht in Abwesenheit zu der üblichen Strafe von 160 Mk. verurteilt. — Der Taglöhner L. in Niederdorfelden mißhandelte ohne ersichtliche Ursache einen anderen Arbeiter dortselbst, der mit ihm aus der Wirtschaft gekommen war, in der brutalsten Weise. Zuerst hieb er einen Stock auf ihm entzwei, dann zog er einen Riemen heraus, und als daS noch nicht
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Haltung annahm, zog sich diese zurück. Kurze Zeit darauf entsendeten Czernischef einen Parlamentair an den Stadtkommandanten und ließ ihm ehrenvollen Abzug anbieten, wenn er die Stadt übergebe. Alix stimmte zu und zog mit den Westfälischen Truppen über Kirchditmold und Arolsen ab, während die Kosaken auf der entgegengesetzten Seite ein- zogen. Die Freude der alten Hessen war groß, und sie waren natürlich sehr entgegenkommend, als Czernischef eine vorläufig, Verwaltung der Stadt einsetzte und die Bürgerschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung bewaffnete.
Kurz darauf aber zogen die Kosacken wieder ab, und es entstand von neuem die Befürchtung, daß die Franzosen wieder kämen. Und so war es denn auch. General Allix kehrte mit seinen Truppen nach Cassel zurück und drohte den schweren Zorn des Königs an den Pflichtvergessenen auszuführen. Alle Mitglieder der von den Russen eingesetzten Regierungs- kommisfion wurden verhaftet, um vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden, die Dörfer aber, die den Feinden Vorschub geleistet hätten, sollten niedergebrannt werden. Am 16. Oktober kehrte auch Jerom in seine Hauptstadt zurück und spielte nun für den Rest seiner Negierungszeit eine wohlgelungene Komödie. Mit der Ausführung der angedrohten strengen Maßregeln hielt man zurück, nur ein Offizier, Kümmel, wurde auf dem Forste erschossen noch am 20. Oktober; der Hof betrug sich, als befände man sich in größter Sicherheit, und Jerom verdeckte die Vorbereitungen zu seiner Flucht durch einen glänzenden Hofball am 24. Oktober, und reiste am 27. über Arolsen nach dem Rhein ab.
Am 1. November kehrte der Kurprinz, am 21. der Kurfürst selbst nach Cassel zurück unter größtem Jubel der Bevölkerung. Ganz besonders gefiel dem alten ^«rj«« Empfang auf seiner Löwenburg bei Wilhelmshöhe. Diese war von einer Schweizergarde besetzt, der Jerome die alten Um- sormen gelassen hatte, und als der Kurfürst zur Wache ging, meldete der Unteroffizier: „Durchlaucht, seit ihrer letzten Anwesenheit nichts Neues vorgcfallen", worauf der Kurfürst: „Sehr wohl!" erwiderte und ihn mit gnädigem Kofnicken entließ.