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Erstes Blatt

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vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Mt- und FandKreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrZckiingsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Staunt, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Nr» 200 Fem Preis aus b!ilß Nr. 605.

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Freitag den 28. Auaust

Fernsprechanschluß Nr. 605

1903

AmtUchss.

Im Namen des Königs.

In der Strafsache gegen den Taglöhner Friedrich Rech in Hanau wegen Beleidigung rc. hat das Königliche Schöffen­gericht in Hanau in der Sitzung vom 18. August 1903, an i welcher teil genommen haben:

Amtsrichter Bohnß als Vorsitzender, Polizeikommissar a. D. Robert C h r i st i a n i,

Kaufmann Heinrich I o st, beide von Hanau, als beisitzende Richter, Amtsanwalt Engler als Beamter der Staatsanwaltschaft, Assistent Dilling als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen pp. und öffentlicher Beleidigung in je einem Falle zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen sowie in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Zugleich wird der Beteiligten, Fabrikarbeiterin Gertrud Klub er hier, die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Urteils, soweit er sich auf die öffentliche Beleidigung bezieht, innerhalb 2 Wochen nach Rechtskraft auf Kosten des Angeklagten einmal durch Einrückung imHanauer Anzeiger" zu veröffentlichen.

gez. B o h n é.

Veröffentlicht unter Bescheinigung der Rechtskraft. Hanau Len 26. August 1903.

Schlitt, Aktuar. 14933

Hue Stadt und Cand, Httrrau, 28. August.

DeffenMche Sitzung der Stlidtvcrordiietcil - Versammlung vom 27. August 1903.

Es währte einige Zeit, ehe die Beschlußfähigkeit des Hauses festgestellt werden" konnte, sodaß die um 41/» Uhr an­gesetzte Sitzung erst nach 4*/2 Uhr ihren Anfang nehmen konnte, wo die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Zahl von 19 Stadtverordneten anwesend war. Erst im Laufe der Ver­handlungen traten dann noch einige Mitglieder ein, sodaß die Versammlung sich schließlich 25 Anwesender erfreute. Es waren zugegen die Herren Canthal, Vorsteher, Küstner, Stellv., Dr. Heraeus, Schriftführer, Ott, Stellv., Aukamm, Baader, Bailly, Bier, Craß, Eberhard, Föll, Glaser, Hoch, Hoffmann, Jost, Kehl. Lucht, Reis, Rodde, Roth, Schroeter, Spatz, Stübing, Treusch und Dr. Wagner.

Am Magistratstische erschienen die Herren Beigeordneter Sanitätsrat Dr Eisenach und Assessor Lautsch.

Die Protokolle über die 13. und 14. öffentliche Sitzung wurden nach Annahme eines vom Stadtv. Hoch beantragten Zusatzes zu dem Verhandlungsgegenstand betr. das Sub­missionswesen genehmigt. Der Vorsitzende macht Mitteilung von der erfolgten Austrittserklärung des erst seit den letzten Stadtverordneten-Wahlen dem Kollegium angehörenden Stadt­verordneten Dr. F u e s, welchen Gesundheitsrücksichten hierzu veranlaßt hätten. Es wird beschlossen, Ersatzwahl erst ge­legentlich der im Herbst stattfindenden Neuwahlen statlfinden zu lassen, ebenso auch für Herrn Stadtv. Jung, von dessen Austrittserklärung der Versammlung ebenfalls Kenntnis ge­geben wird. Zu letzterer führt der Herr Vorsteher Can- - 1 hal aus:Es ist an uns, dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß der Grund des Herrn Jung, sein Amt niederzu­legen, ein sehr trauriger ist, indem tatsächlich bessert Gesund- heilsverhälinisse sich derartig gestaltet haben, daß sie die Niederlegung des Amtes fordern müssen, nachdem der Aus­scheidende bereits eine lange Amtsperiode hinter sich hat. Ich glaube, es ist weiter an uns, daß wir Herrn Jung für die treuen Dienste, welche er in der außerordentlich langen Periode von 22*/a Jahren der Stadt in mannigfachster Tätigkeit geleistet hat, unseren Dank aussprechen. Ich möchte Sie bitten mich zu ermächtigen, dies zu tun; ich war jahrelang Kollege des Herrn Jung schon im bisherigen Stadtrat und weiß seine Tätigkeit^ dort wie hier wohl zu würdigen. Ich weiß, wie gewissenhaft er seine Pflichttreue und seinen Dienst­eifer zur Verfügung gestellt hat, wenn die Interessen der Stadt es erfordert Habern Er war immer ein eifriger Referent und batte er namentlich in Schulfachen seine vollen Kräfte zur Verfügung gestellt. Es wissen dies die Kollegen wohl auch aus eigener Erfahrung, weshalb ich annehme, in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich diesem eifrigen Kollegen bei seinem Scheiden unseren ganz besonderen Dank ausspreche."

Der Vorsitzende gibt schließlich Kenntnis von der Ein­ladung der hiesigen Fußballklubs zu dem am 30. August hier stattsindenden Verbandstage des Süddeutschen Fußballverbandes.

Eine wegen ihrer Dringlichkeit .bereits im Zirkel erledigte Angelegenheit betrifft die Verzichtleistung auf die Verzinsung des Anlagekapitals bei Ver­längerung der Wasserleitung gelegentlich des Erweiterungsbaues am Diakonissen­hause. Der im Zirkel gefaßte zustimmende Beschluß findet Bestätigung.

Als Vertrauensmänner für die Wahl der Geschworenen und Schöffen werden wiedergewählt die Herren Ernst Treusch, Wilhelm Hengsberger und Max Alberti, und ferner werden gewählt als Armen­pfleger die Herren Karl Kreß, Heinrich Frank und Heinrich Zahn.

Die Uebertragung des Nestverlags des für Aufstellung eines Sterilisators im Schlachthof bewilligten Betrages auf R.-J, 1903 wird genehmigt.

Auf den Ausgabeetat für das F e u e r I ö s ch - und Rettungswesen werden 141,61 Mk. für 1902 nach­bewilligt. Desgleichen 187,50 Mk. für Überschreitungen bei der Schlachthofkasse und zwar für Abholung verworfener Organe durch den Pächter der Sammelwasenmeisterei.

Der Ausgabeetat der Armenkasse ist im R.-J. 1902 um 15,977.35 Mk. überschritten worden. Stadtv. Hoch fordert zu diesem Posten nähere Begründung, weil ihm die fortgesetzte Steigerung dieser Ausgabe, welche sich in den letzten Jahren gegenüber den Voranschlägen immer wieder ergeben habe, auffalle, trotzdem der Etat an sich schon fortgesetzt erheblich worden sei. Seitens des Vorsitzenden wird darauf hingewiesen, daß die Ausgaben bei der Armeu- kasse besonders schwAnkender MsM und vorher.schwer zu be­rechnen seien. Den Ausgaben ständen aber nach einer von ihm eingeforderten Berechnung 12,637 Mk. an Mehreinnahmen gegenüber, sodaß lediglich mit einer Netto - Mehrausgabe von etwas über 3000 Mk. zu rechnen sei, während der Gesamt­betrag der Mehrausgabe formell nachzubewilligen sei. Die Ueberschreitung mit nur 3 °/o sei deshalb wohl nicht eine so erhebliche zu nennen. Berichterstatter Stadtv. Stübing hat von dem nachträglich eingegangenen erläuternden Material noch keine Kenntnis erhalten und bittet um Zurückstellung der Vorlage, damit er alsdann eingehender berichten könne. Nach einigen weiteren Ausführungen gelangt dieser Vorschlag zur Annahme.

Für die gewerbliche Fortbildungsschule sind vor Jahren durch Herrn Direktor Thormählen aus einer Frankfurter Konkursmasse eine größere Anzahl von Modellen angekauft worden. Diese wurden nach und nach von der Schule übernommen und bleibt nun noch ein Nest von 300 Mk. zu decken. Referent Stadtv. Hoffmann beantragt im Auftrage des Finanzausschusses Genehmigung. Dieser Antrag findet Annahme.

Zur Deckung von Mehrbeträgen gegen die etatsmäßigen Festsetzungen für Beiträge zu der V o l k s s ch u l l e h r e r -, Witwen- und W a i s e n k a s s e sind zusammen 892 Mk. auf R.-J. 1903 nachzubewilligen. Genehmigung wird aus­gesprochen.

Die H an a u er Chronik sieht nunmehr ihrer Vollendung entgegen. Das Werk ist nach dem Bericht des Herrn Dr. Heraeus im Jahre 1897 begonnen worden. Damals sei dem Verfasser ein Beitrag zu den Kosten in Höhe von 500 M. zugcbilligt worden. Die Fertigstellung des Werkes habe sich jedoch von Jahr zu Jahr verzögert. Im Frühjahr dieses Jahres seien dann nochmals 500 Mk. hierfür bewilligt worden. Nach dem Bericht des Herrn Z. über die von ihm aufge­wendeten baren Aufwendungen und Opfer an Zeit, welche sich auf 8000 Mk. in bar und 10 000 Mk an entgangenen Ein­nahmen aus anderer gewinnbringender Beschäftigung bezifferten, habe das Kuratorium der Stiftung für Kunst und Wissen­schaft beschlossen, dem Genannten auf 5 Jahre hinaus das Stipendium aus dieser Stiftung von jährlich 400 Mk. zuzu­billigen. Dieser Beschluß bedarf nun aber der Genehmigung der 'städt. Körperschaften, weil das Kuratorium nur auf 2 Jahre über die Reoenüen der Stiftung im voraus verfügen dürfe. Der Magistrat habe dem Antrag zugestimmt und empfehle auch der Stadtverordnetenversammlung das gleiche Verhalten. Im Finanzausschuß sei nach dem Bericht des Herrn Dr. Heraeus von verschiedenen Seiten erwähnt worden, daß es nicht richtig erscheine, den Verwendungszweck für die fraglichen Zinsen auf einen so langen Zeitraum hinaus schon vorher festzulegen, insbe­sondere weil in erster Linie die Zeichenakademie für Absorbierung der Zinsen in Aussicht genommen sei durch Bewilligung von Bei­hülfen an intelligente Schüler für ihreweitere Fortbildung. Namens des Finanzausschusses sei deshalb Ablehnung der Vorlage zu beantragen. Es solle dem Kuratorium der bezeichneten «lif- tung überlassen bleiben, inwieweit es seinen Befugnissen eut- i sprechend Herrn Zimmermann Zuwendungen aus dieser Stif- | tung zu machen gedenkt. Stadtv. Hoch niedre die Neve- '

nüen der Stiftung der Königl. Zeichenakademie zur Verwen­dung für begabte Schüler nicht entzogen wissen. Eine im In­teresse der Stadt geleistete Arbeit verdiene Anerkennung und Honorierung, doch müßten dafür andere Mittel als solche aus der bezeichneten Stiftung zur Verfügung gestellt werden. Er sei deshalb dafür, daß die Vorlage ohne jeden Zusatz abge­lehnt werde. Der Magistratsvertreter 2. Beigeordneter Sanitätsrat Dr. Eisenach weist darauf hin, daß die Bei­träge der Stadt für die Zeichenakademie erhöht worden seien, sodaß eine Schmälerung nicht festgestellt werden könne, wenn die Vorlage Genehmigung finde. Die fragliche Stiftung sei nicht allein für die Zwecke der Kunst, sondern auch für solche wissenschaftlicher Natur bestimmt. Das Werk des Herrn Zimmermann sei nun ein wissenschaftliches, zugleich aber auch von künstlerischer Bedeutung. Es sei dies Zusammentragen von Material eine äußerst mühsame Arbeit, welche noch spä­teren Generationen zu Gute kommen werde. Stadtverord. Schroeter ist hinsichtlich der Zweckbestimmung der Stiftung gleicher Ansicht. Diese Bestimmung sei bisher zu einseitig aufgefaßt worden. Sie sei nicht lediglich der Kunst, sondern der Kunst und Wissenschaft gewidmet. Er werde für die Magistratsvorlage zu haben Jein. Stadtverordnetenvorsteher Canthal stellt fest, daß der Antrag des Finanzausschusses lediglich auf Ablehnung der Vorlage Hinziele, die Verfügung über die Revenue der Stiftung bleibe deshalb, den Statuten entsprechend, dem Kuratorium vorbehalten. Es wird nunmehr Ablehnung des Magistrats­antrags beschlossen.

Ueber die Aenderung der Fluchtlinie am Teich- weg berichtet Herr Lucht und beantragt namens des Fi­nanz- und Bauausschusses Zustimmung zum Magistratsan­trage, wonach eine Straßenbreite von 14 Meter vorgesehen wird. Zustimmung wird ausgesprochen. Derselbe Bericht­erstatter empfiehlt hierauf Zustimmung zur Verpachtung des Gartens der Liegenschaft Marktplatz 14 an Konditorei Bött­cher zum Preise von 40 Mk. jährlich. Auch diese Vorlage wird genesmigt.

Die Reinigung der B u r e a u r ä u m e Marktplatz 14 und Langstraße 41 findet anderweite Regelung, und ferner wird der Verkauf zweier Parzellen an Zimmer- meisier Scherf, belegen am Grünen Weg zwischen dessen anderweitem Grundbesitz und Liraße, genehmigt. Zudem hierzu anberaumten Steigerungstermin blieb Sch. einzigbietender und erhielt auf sein Angebot (den taxierten Preis) von 7.50 Mk. für den Quadratmeter den Zuschlag. Es handelt sich im ganzen um 3 ar 50 qm.

E'N bereits grundsätzlich genehmigter Zuschlag zu den Satzungen der städtischen Sparkasse findet endgiltige Zustimmung.

Einquartierungslasten.

Ein vom Stadtv. Hoch eingebrachter Antrag zielt darauf hin, zu den Einguartierungslasten fernerhin nur diejenigen Einwohner heranzuziehen, welche ein Einkommen von 3060 Mark und mehr pro Jahr haben. Für den Finanzausschuß, wo die Verhandlungen bereits vor längerer Zeit stattgefunden hatten, berichtet Stadtv. Ott, dort sei eine Aenderung derEin- quariierungsordnung nicht als notwendig und zweckmäßig bezeich­net worden, weil festgestellt worden sei, daß die kleineren Leute an diesen Lasten so gut wie keinen Anteil hätten. Geringere Einquartierungskosten seien von jeher auf die Stadtkasse über­nommen worden und nur in außergewöhnlichen Fällen, wie im vergangenen Jahre, sei ein besonderer Verteilungsmodus not­wendig geworden. Denjenigen Leuten, welche sich bereit erklärt hätten, Einquartierung freiwillig zu übernehmen, erwachse nun daraus keine Last, weil sie für ihre Mühewaltung und für ihre Ausgaben entschädigt würden aus der Vorbelastung, welche diejenigen zu tragen hätten, die Ausquartierung der ihnen zu- gedachten Quartierberechtigten beantragt hätten. Die Beträge, welche nun auf diejenigen Steuerzahler mit weniger als 3000 Mark Einkommen entfalle, sei so gering gewesen, daß sich des­halb eine Abänderung des Statuts nicht empfehle. Stadtv. H o ch betont, daß die Lasten, welche die Einquartierung Hervor­riesen, um so mehr drückten, als bei dem zuletzt beliebt ge­wesenen Verteilungsmodus auch solche Leute herangezogen wor­den seien, welche von anderen Steuern sonst befreit seien. Die sich ergebenden Beträge seien sogar bis zu 12 Pfg. herab erhoben worden, was gegenüber den Einziehungskosten in gar feinem Verhältnis stehe. Die Verteilung der Einquartierung geschehe nach den Größenverhälinissen der einzelnen Wohnungen und komme es vor, daß Einwohner, welche bei geringerem Einkommen und starker Familie eine größere Wohnung not­wendig hätten als andere mit höherem Einkommen und viel­leicht kleinerer Familie. Erstere wurden durch die Zuweisung von Mannschaften besonders nachteilig getroffen und müßten, wenn ihnen die Ausnahme der Leute nicht möglich sei, noch eine besondere emvfindliche Entschädigung zahlen ohne die nach-