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Erstes Blatt

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General-Anzeiger

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- und Fandlrrcis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrücknngsgcbühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf­gespaltene Petitzeite oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

SBecmthvortl Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Nr. 170

Fernsprechanschluß Nr. 605

Freitag den 24. Juli

Fernsprechanschluß Nr. 605

1903

Amtliches.

Candkreie Danau.

Belannimachiingeii des SönigL Landratsamtes.

Nach Mitteilung des Königs. Polizei-Präsidiums zu Frank­furt ist die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande des N. Frischmann in Ginnheim erloschen. Die an­geordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben roorben.

Hanau den 23. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6033 J. A.: Conrad, Kreissekretär.

Wegen Verdachts der Schweinepest ist über das Gehöft des Christoph Kaut in Götzenhain seitens des Großh. Kreisamtes in Offenbach die Gehöftssperre angeordnet worden.

Hanau den 23. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

V. 6038 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Nach Mitteilung des Großh. Kreisamtes in Offenbach sind in der Gemeinde Dreieichenhain weitere Fälle von Schweinepest festgeftellt und die Gehöstssperre erweitert worden.

Hanau den 23. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6037 J. V.: Lehfeldt, Reg.-Assessor.

Die in den Gehöften der Landwirte Wilhelm Gerlach, Peter Kaiser, Georg Weber II. und Heinrich Roß in . Ostheim ausgebrochene Schweinesettche (Schweinepest) ist erloschen. Die für diese Gehöfte ange­ordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Hanau den 24. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6038 I. A.: Conra d, Kreissekretär.

Stadtkreis Danau,

Bekanntmachungen des OberbürgermeisteraMtes.

Am Samstag den 25. Juli 1903, vormittags von 8 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen re. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 23. Juli 1903.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

J. V.: Laut sch. 12873

Von der durch das Invalidenversicherungs-Gesetz vom 13. Juli 1899 zugelassenen Selbstversicherung ist bisher nur in sehr geringem Umfange Gebrauch gemacht worden, weshalb wir wiederholt auf die Bestimmungen des § 14 des genannten Gesetzes aufmerksam machen.

Zur Selbstversicherung sind berechtigt, auch wenn sie noch niemals in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge­standen haben, jedoch nur so lange sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

1) Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehilfen jedoch nicht Handlungslehrlinge und sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, ferner Lehrer und Erzieher, sowie Schiffsführer, sämtlich, sofern ihr regelmäßiger Jabres- verdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2000 Mark aber nicht über 3000 Mark beträgt.

2) Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig mehr als 2 versicherungspflichtige Lohn­arbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende, sämt­lich, soweit nicht durch Beschluß des Bundesrats die Verstcherungspflicht auf sie ausgedehnt worden ist. Das letztere ist der Fall bei den Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrèkalion und verschiedenen Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie (Weber, Wirker, einschließlich Inhaber solcher Nebenbetriebe).

3) Personen, die für ihre Arbeitsleistungen nur freien Unter­halt bekommen und die nur vorübergehend Dienstleistungen verrichten und deshalb der Verstcherungspflicht nicht unterliegen. Wenn sich diese Personen selbst versichern, so können sie von ihren Arbeitgebern die Zahlung der Hälfte der geleisteten Versicherungsbeiträge verlangen.

Bei der Selbstversicherung, steht die Wahl der Lohn­klaffe dem Selbstversicherer frei.

Zur Weiterversicherung sind alle diejenigen Per­sonen berechtigt, welche aus einem die Versichernngs- Pflicht begründenden Verhältnis ausscheiden.

Hanau den 28. April 1903. /

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 8136

Handelsregister.

B Nr. 5 Firma The Dunlop Pneumatic Tyre Company, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau: Die Prokura des Kaufmanns August Seiffert in Hanau ist erloschen.

Hanau den 22. Juli 1903.

Königliches Amtsgericht Abt, 5. 11860

Wanderversammlung des landwirtschaftlichen Kreisvereins Hanau findet am Sonntag den 26. d. Mts., nachmittags 3 tthr, im Gasthaus zum Engel in Langenselbold statt.

Tages-Ordnung :

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Vortrag des Herrn Winterschul-Direktors Wagner aus Gelnhausen überDüngung mit besonderer Berücksich­tigung der verschiedenen Bodenarten."

3. Sonstige Mitteilungen.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende, Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisoereins in ihren Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau den 22. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

I. A.: Conrad, Kreissekretâr.

Dienstnachlichten aus dem Kreise.

Der Schneidermeister Wilh. Habermann von Bischofsheim ist zum Nachtwächter dortselbst bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 21. Juli 1903.

Gefundene nud verlorene Gegenstände n.

Gefunden: 1 Paar neue gelbe Glacehandschuhe (gez. I. Schütz).

Verloren: auf der Straße SombornLangenselbold 1 schwarzer Pompadour mit Inhalt.

Zugelaufen: 1 schwarzer langhaariger Hühnerhund m. Geschl. mit Halsband und Marke Nr. 354 mit der Be­zeichnung Spratts-Patent, Aklien-Gesellschaft Rummelsburg- Berlin Ö.

Hanau den 24. Juli 1903. ___

Die deutsche Schule in der Nvrdinark.

Um das Deutschtum in der Nordmark zu stärken, hatte die preußische Staatsregierung in einer Verfügung vom 18. De­zember 1888 bestimmt, daß der Unterricht in allen nordschles- wigschen Volksschulen mit Ausnahme des vierstündigen Re­ligionsunterrichts deutsch sein solle. Bei dem Besuch, den jüngst der Kultusminister den dortigen Schulen abgesiattel hat, ist durch mannigfaltige Fragen an die Kinder festgestellt, daß jene Maßregel gut war. Die Kinder beherrschen die deutsche Sprache vollkommen, und auch die religiösen Kenntnisse sind ebenso wie in anderen Gegenden bev Monarchie.

Der Widerstand gegen die Sprachverfügung wird denn auch immer schwächer. Seit 1891 hat die schleswig-holsteinische Gesamtsynode sich" mit Anträgen nordschleswigscher Propstei­synoden auf Einführung dänischer Sprachstunden beschäftigen müssen, aber selbst die anfangs widerstrebenden nordschleswig- schen Geistlichen mußten anerkennen, daß durch die Sprachver- sügung das kirchliche Leben nicht gelitten und daß die Einfüh- nutg der deutschen Sprache als Unterrichtssprache nur eine gute Wirkung erzielt hat. Der am vorletzten Dienstag von einem Führer der Dänenpartei auf der Sonderburger Probsiei- synode eingebrachte Antrag den dänischen Sprachunterricht in den Schulen zu vermehren, fand zwar die Zustimmung der Mehrheit der Synodalen. Aus der ganzen Probstei stimmte aber nur ein Geistlicher für den protestlerischen Antrag.

Selbstverständlich läßt sich die dänische Presse dieses be­queme Agitationsmittel noch nicht entgehen, die Bevölkerung denkt aber anders. Die nordschleswigschen Eltern, denen selbst die Kenntnis der deutschen Sprache abgeht, sind stolz darauf, daß ihre Kinder sich deutsch ausdrücken und auf eine deutsche Frage eine korrekte deutsche Antwort geben können. Immer größer wird die Zahl der Schulkinder, welche auf Wunsch der

Eltern fakultativen deutschen Religions-Unterricht erhalten, und die Zeit wird kommen, wo auch der dänische Religions-Unter­richt aus den nordschleswigschen Volksschulen verschwinden wird. Man gehe doch auf die Dörfer, in die Gegenden, wo die dänische Gesinnung herrscht, und wende sich an dänischgesinnte Eltern mit der Frage, ob sie mit dem deutschen Unterricht ihrer Kinder einverstanden seien. Die Antwort wird sein: Wir sind bisher mit Blindheit geschlagen gewesen, als wir uns dem deutschen Schul-Unterricht widersetzten. Wir erkennen rückhaltlos an, daß die Kenntnis der deutschen Sprache für unsere Kinder ein Bedürfnis, eine Notwendigkeit ist, die wir Aelteren täglich schmerzlich entbehren. Wir sind zwar dänisch, und bleiben auch dänisch, aber unsere Kinder werden deutsch, das sehen wir voraus, und damit sind wir auch ein­verstanden."

Diese Gesinnung wird man überall treffen, und zwar hauptsächlich als Folge der Sprachverfügung. Ein weiterer Umschwung in der Ansicht der nordschleswigschen Bevölkerung von der Nützlichkeit des deutschen Sprach-Unterrichts ist auch aus dem schlechten Besuch derHrotest-Versammlungen zu erkennen, wie sie noch vor wenigen Jahren von den dänischen Führern häufig veranstaltet wurden. In der letzten Zeit mußten die bezahlten Wanderredner vor leeren Bänken sprechen. Daher hat man dieses Agitationsmittel eingestellt.

Unter diesen Umständen könnte man es als eine Naivität erster Klasse bezeichnen, daß eine Abordnung von Führern der Dänenpartei den Kultusminister bei seiner Anwesenheit in Nord­schleswig um die Wieder-Einführung des dänischen Schulunter­richts bitten wollte, wenn nicht ber demonstrative Charakter dieses Gesuchs klar zu Tage träte. Der Minister hat es in­folge beffen einfach abgelehnt, die Herren zu empfangen, und damit gezeigt, daß die Staatsregierung nicht daran denkt, die deutsche Schule in der Ostmark zu verschlechtern und dadurch dem Dänentum in die Hände zu arbeiten.

Hus Stadt und £and,

Hanau, 24. Juli.

Beamtenpersonal-NachrichLen.

Verliehen t dem Generalkommifsions-Kanzlisten Schwalbe zu Cassel der Charakter als Kanzlei - Sekretär, dem Kirchen­diener und 1. Lehrer Hoßfeld in Frankershausen der Kantor­titel, dem Kirchendiener Lehrer Gonnermann zu Oberhaun der Kantortitel.

Versetzt: der Negierungsassessor Dr. jur. v. Joeden- Koniecpolski zu Cassel an die Königliche Regierung in Koblenz, der Gerichtsasseffor Gehr in den Bezirk des Ober­landesgerichts zu Naumburg as§., die Stationsvorsteher Fitterer von Salzgitter nach Wabern und Lemper von Bettenhausen nach Kreuz, die Ober-Postpraktikanten Säuber­lich von Cassel nach Franfurt a. M. als Postinspektor, Gieß von Liegnitz nach Cassel, Ja ab von Oeynhausen (Bad) nach Cassel, der Postassistent Siebert von Markirch nach Hanau, der Landmesser Müller III von Carlshafen nach Limburg, der Landmesser Bittner von Melsungen in den Geschästs- bczirk der Generalkommission zu Breslau, der^Zeichner Albrecht von Melsungen nach Cassel (Spezialkommission I), der Zeich­ner Went he aus dem geodätisch-technischen Bureau der Generalkommission zu Cassel an die Spezialkommission zu Rinteln, der Zeichner Engelbrecht von Limburg zur An- siedlungèkommission in Posen.

Pensioniert: der Königliche Kreisbauinspektor, Baurat Urenberg in Gaffet auf seinen Antrag, der Gerichtsschreiber Kanzleira! Stock in Fulda.

* Die Leitung des Homburger Kurhaus- Theaters wurde auch für den nächsten Winter den Direk­toren des Hanauer Stadttheaters, den Herren I a r i tz und O p p m a r. wieder übertragen.

* Freischütz-Aufführung. Das Komitee erläßt hier­durch für heute abend 7/* Uhr eine dringende Einladung zur Chorprobe im Turnsaal der Töchterschule, da morgen in 3 Wochen schon die erste öffentliche Aufführung staitsinden soll.

* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Aufschläge von 5 vom Hundert für den Monat Juli 1903 in dem Stadt- unb Landkreise Hanau für Hafer 7 Mk. 83 Pfg-, für Heil 8 Mk. 36 Pfg., für Stroh 2 Mk. 03 Pfg. pro Zentner.

-Marktpreise. Im Monat Juni 1903 be­trug in Hanau der Durchschnittspreis 3^ /00 kg Merzen Mk. 16.42, Roggen Mk. 14.61, Gerste Mk. 15.30, Ha er Mk. 14.33, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 19.50, Sperse- Bohnen (weiße) Mk. 27., Linsen Mk. 24. , Eßkartoffeln Mk. 7.19, Nichtstroh Mk. 3.80, Krummstroh Mk. 3.37, Heu Mk. 6.09, Rindfleisch im Großhandel Mk. 121.89; Rindfleisch