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Baader schließt sich dem an, indem er darauf hinweift, | daß die Einsprüche schon deshalb gegenstandslos ünd, weil das Statut ja Ausnahmen zulâßi und die Beschwerdeführer sich nur an das Landratsamt um Erfüllung ihrer Wünsche zu wenden brauchten. Hierauf werden die Einsprüche abgelehnt und das Statut definitiv beschlossen.
Anfrage betr. Eingemeindung Kessel stadts.
Habfi?. Oft fragt an, wie weit die Angeleaenheit betr. Eu Meindung Kesstlstadts gediehen sei, und kührt eine Anzahl von Gründen an, die diese Eingemeindung wünschenswert erscheinen lassen. Eine kleine Nachbargemeinde befinde sich der größeren Stadtgememde gegenüber immer im Vorteil und es entständen immer gegenseitige Mißstimmungen, wenn einer dieser Vorteile gekürzt werden soll, wie. die Schulgeldangelegen- beit ja erst kürzlich zeigte. Auch würden dadurch, daß viele wohlhabende Bewohner in die kleine Nachbargemeinde ziehen, um mehr Platz zur Anlegung von Villen und bergt zu haben, der größeren Gemeinde wichtige Steuerkräfte entzogen. Die Meinung, daß man warten müsse, bis der Andere kommt, sei in diesem Falle unrichtig. Tatsächlich gebe es auch in Keffelstadt viele, die der Eingemeindung sympathisch oegenüberstehen. Das Ganze sei nur noch ein Rechen- ixepmel, man muffe berechnen, wie weit man Hn Einen nütze und den Andern schade. Der Herr Ober- dürgermeifter führt aus, daß der Magistrat am 5. Februar 1901 sich mit der Frage beschäftigt und dabei beschlossen habe, ; mit der Gemeindeverwaltung Kesselstadts in Verhandlungen zu treten. Auf die Anfrage des Magistrats, ob der Gemeinde- rat Kesselstadts über die Frage der Einemeindung in Verhandlung zu treten geneigt sei, habe dieser dann geantwortet, daß er Informationen bei der Einwohnerschaft über deren Wünsche und Ansichten einziehen wolle. Eine andere Antwort sei dem Magistrat bisher noch nicht geworden.
Gasverlegung in Klein- und Groß-Steinheim.
Bei der Gasverlegung in Klein-Steinheim wurde der Voranschlag von 49,000 Mark nicht ganz erreicht. Die vorliegende Zusammenstellung läßt erkennen, daß die Zahl der vorgenommenen Anschlüsse und der bisher stattgebabte Gasverbrauch die an die Anschlußleitung gestellten Erwartungen weit übertroffen haben. Der Schlußabrechnung wird zuge- stimmi.
Au bet Verlegung der Gasleitung in Groß-Steinheim werden 5000 Mk. nachgefordert. Die bis jetzt entstandenen Kosten beziffern sich auf Mk. 59 449,12 gegen d en mit 56000 Mark abschließenden Voranschlag. Die Mehrkosten beschränken sich lediglich auf Hausanschlüsse und Gasmesser, infolge von Mehranmeldungen, während bei den übrigen Positionen Ersparnisse zu verzeichnen sind. Die Mehrsorderung wird bewilligt.
Kleinere Vorlagen.
In dem Weg „Goldne Aue" soll eine Abendlaterne aufgestellt werden. Wird zugestimmt. — Zwei Anlieger der Rhönstraße werden von Verzinsung der Wsanlagë befreit, weil durch hinreichende Einnahmen für Koch- und Leuchtgas von den Bewohnern der anliegenden Häuser nunmehr genügende Rentabilität gesichert ist. — Das elektr. Kabel an der Kleinen Hainstraße resp. Hainstraße wird bis zum Land- ratsamte gelegt. — Dem an Stelle des von hier verzogenen Herrn Geheimrat Dr. Sunkel zum Kreisarzt gewählten Herrn Dr. Eichenberg wurden die öffentlichen Impfungen auch für die Stadt übertragen. — Nachbewilligung der 326.04 Mk. betragenden (Überschreitungen bei den Vorarbeiten für eine Kläranlage auf A. 0. III 8 für R.-Iahr 1902. Wird zugestimmt. — Festsetzung des ruhegehaltsberechtigien Dienst- alters des Direktors der kaufmännischen Fortbildungsschule. Das für die Berechnung des Ruhegehalts maßgebende Dienstalter des Genannten soll entsprechend den Grundsätzen für die Festsetzung des Dienstalters der Lehrer an den anderen städtischen Schulen berechnet werden vom Tage des Eintritts in den öffentlichen Schuldienst, abzüglich der Beurlaubungen in das Ausland. Hiernach würde die ruhegehaltsberechtigte Dienstzeit vom 1. Dezember 1892 an zu rechnen sein. Die Versammlung beschließt demgemäß. — Für die im Mai stattfindende Ausstellung von LehrlingS- arbeiten wird ein Zuschuß von 300 Mk. bewilligt mit der Maßgabe, daß dieser Betrag nur für Prämiierungen verwendet werden darf. — Der Vermietung des Ältst. Rathauskellers unter den bisherigen Bedingungen (jährlicher Pachtpreis 210 Mk.) an Brauereibesitzer Carl Beck für 1903/1905 wird zugestimmt. — Neuschaffung einer Lehrerstelle an der Knabenmittelschule. Durch Mehranmeldungen ist für die 8. Klaffe eine Schülerzabl von 140 zu erwarten, sodaß eine 3.-Teilung dieser Klaffe sich als notwendig herausstellt. Die Neueinstellung des Lehrers soll am 1 Oktober erfolgen, während die Stelle während des Sommerhaibjahres von dem Lehrerkollegium versehen werden soll. Wird genehmigt. — Nachbewilligung von 49,61 auf VI 6 der Gaswerkskasse für Rechnungsjahr 1902 zwecks Herrichtung des früheren Neubaubureaus in dem Hause Leipzigerstraße 9 für Wohnzwecke. Wird zugestimmt. — Aenderung der Besoldungsordnung für einzelne Lehrerkategorien betreffend. Die Beratung dieser Vorlage wird in die geheime Sitzung verlegt.
* Personalien Dem bisherigen Bureaubilfsarbeiter Willig bei hiesiger Königl. Polizeidirektion wurde eine Polizeisekretär-Stelle beim Königl. Polizeipräsidium in Köln zum 1. Mai d. J. übertragen.
* Schauturnen der Damenabteilung des Turn- U. Fecht-Klubs. Die Damenabteilung des Turn- u. Fecht- Klubs, welche dereits im Herbst v. I. auf ein lOjähriges Bestehen zurückblickte, hält Sonntag den 26. April, nachmittags 3 Uhr, in der neuen Turnhalle, Jahnstraße, ein Schauturnen ab, dem folgendes Programm zu Grunde liegt: 1. Aufmarsch und Stabübungen nach Befehl und mit Klavierbegleitung. 2. Turnen an drei Barren in drei Stufen. 3. Aufmarsch und Keulenübungen nach Befehl und mit Klavierbegleitung. 4. Turnen an drei Pferden ebenfalls in drei Stufen. Zum Schluffe sind bei günstiger Witterung noch einige Turnspiele
Kreltaa
im Freien vorgesehen 'm Anschluß an das Schauturnen findet noch ein gemütliches Beisammensein in den Räumen der Turnballe statt. Der Eintritt ist nur regen Karte gestattet und können diese von den Mitgliedern heute abend von ^19 Uhr ab in der Turnballe in Ewpiang genommen werden.
* Im Zoologischen Garten zu Frankfurt a. M. veranstaltet die Kapelle Samstag einen Walzer - Abend. Sonntag ist, zum ersten Mal in diesem Jahr, der Eintrittspreis auf 50 Pfg. (Kinder 25 Pfg.) während des ganzen Tages ermäßigt. Im Aquarium kostet es an dem Tag nur 20 Pfg. — Sonntag wird auch zum ersten Mal die von der Frankfurter Antvropologischen Gesellschaft für 10—14 Tage im kleinen Konzertsaal eingerichtete und für die Besucher des Zoologischen Gartens unentgeltlich zugängliche anthropologisch-ethnologische Ausstellung geöffnet sein. — Montag wird' im großen Konzertsaal am Vor- und Nachmittag das 50jährige Bestehen der ^Realschule der israelitischen Religionsgesellschast gefeiert. Der Saal bleibt den ganzen Tag über dafür reservirt, und Konzert der Gartenkapelle findet nur dann statt, wenn die Witterung die Abhaltung desselben im Freien gestattet.
Teleffraphischet Wetterbericht der deutschen Seewarte.
Telegramm aus Hamburg vom 24. April.
9 Uhr 45 Min.
Ein Maximum über 768 mm lagert über Inner-Rußland, ein Minimum unter 741 mm über der westdeutschen Küste. In Deutschland an der Nordsee herrscht ein starker Nordost, im Binnenlande wehen schwache südöstliche Winde; das Wetter ist trübe, im Norden wärmer, im Süden kälter, allenthalben ist Regen gefallen.
Prognose für den 25. April: Trübes Wetter mit Regen» fällen wahrscheinlich.
Kindcsmordprozeß. .
W bereits mitgeteilt, wurde gestern nach Eröffnung des Schwurgerichts der Beschluß verkündet, die Oeffentlichkeit aus- znschließen und nur einem Vertreter der Presse die Anwesenheit zu gestatten, alle anderen Anträge würden zurückgewiesen werden. Dieser eine Bevorzugte war der Vertreter der „Frankfurter Zeitung". Dieser doch wohl im höchsten Grade verwunderliche Beschluß hat hier in allen Kreisen, nicht nur bei Laien, sondern auch in jurift scheu, berechtigtes Erstaunen erregt. Eine solch auffällige Zurücksetzung der am hiesigen Orte domizilierenden Presse, von der nach ihrem bisherigen Verhalten sicher keine Sensationshascherei zu befürchten war, erscheint uns durch nichts gerechtfertigt. Unsere Stellung zu der Sache ist die, daß wenn einmal die Frage der Zulassung der Preßvertreier diskutiert wurde, sie entweder allen oder keinem gewährt werden durste, denn was dem einen recht ist, ist dem anderen Hillig. Wir pni> durch diesen auffälligen Beschluß zu unserem Bedauern auch nicht in der Lage, eine Berichterstattung aus eigener Feder geben zu können und müssen notgedrungen dem folgen. was die „Frankfurter Zeinmg" zu berichten für gut befindet. Der Bericht dieses Blattes lautet:
Aus der Vernehmung der Angeklagten zur Sache mag folgendes hervorgehoben werden : Fräulein von Seckendorff gibt zu, in der fraglichen Nacht einem Kinde das Leben gegeben zu haben und dieses Kind noch der Geburt aus dem Fenster ihres Mansardenzimmers geworfen zu haben. Sie war sich damals, so sagt sie, nicht bewußt gewesen, was sie getan, und leugnet ganz entschieden, ihr Kind vorsätzlich getötet zu haben. Die Angeklagte hatte es zu Hause nicht besonders gut, insbesondere bestand kein herzliches Verhältnis zu ihrem Vater, der oft sehr leidend und reizbar und zu ihr oft schroff war. Sie beschäftigte sich vielfach im Garten und in der Landwirtschaft. Auch trieb sie englische und französische Sprachstudien. Sie ließ sich verleiten, mit dem Diener ihres Vaters, Carl Lude, in intimen Verkehr zu treten, der nicht ohne Folgen blieb. Im Juni 1901 merkte sie, daß sie in anderen Umständen sich befand. Sie fühlte sich jedoch nicht veranlaßt, sich irgend jemand anzuvertrauen, im Gegenteil, als die Mutter ihren Zustand merkte, stritt sie es entschieden ab. Verschiedene Reibereien mit ihrem Vater führten dazu, daß sie auf Wunsch ihrer Mutter, wie sie ausdrücklich behauptet, gegen ihren (der Angeklagten) Willen am 1. Oktober auf vierzehn Tage zu ihrer Tante Schödde nach Fulda fuhr, die im 2. Stock des Haraferweges eine Art Mansardenwohnung inne hat. Als sie hinkam, glaubte sie nicht, daß sie vor ihrer Entbindung stehe, die indessen in der Frühe des 8. Oktober in dem Fremdenzimmer, das sie allein bewohnte, erfolgen sollte. Kur vor 12 Uhr nachts am 7. Oktober wachte sie unter großen Schmerzen auf, die um Vtl Uhr derart wurden, daß sie das Bett verließ. Da erfolgte bereits die Geburt des Kindes, das zu Boden fiel und weinte. In der Verzweiflung nahm sie das Kind, öffnete das Fenster und warf es 2 Stockwerke hinunter in den Vorgarten. Als es auf den Erdboden aufschlug, hörte sie es noch weinen, dann schloß sie das Fenster, legte sich wieder hin und schlief bis ^«7 Uhr. Am 8. Okt. besuchte sie nur von 9 bis VilO Uhr die Messe, im übrigen blieb sie gu Hause. Am folgenden Tage ging sie bereits wieder aus. Die Kindesleiche wurde in der Frühe des 8. Oktober gefunden, indessen nahm man an, daß irgend ein Passant der vorüberziehenden Straße, des Breiten Wegs, die Leiche über den Zaun in den Garten geworfen hätte. In dieser Richtung stellte auch die Staatsanwaltschaft zunächst ihre Ermittelungen an. Die Ermittelungen über die Kindesmörderin — es war ein Preis von Mk. 300 für deren Ergreifung ausgesetzt — verliefen fruchtlos. Erst anfangs des Jabres 1903 wurde die Staatsanwaltschaft durch einen beim Gericht eingegangenen anonymen Brief auf die Spur der Täterin gelenkt, worauf nach angestellten Ermittelungen ihre Verhaftung erfolgte.
Von den Aussagen der Zeugen interessiert vor allen die der Cousine der Angeklagten, des Fräulein Schödde. Die Zeugin schildert die Angeklagte als sehr häuslich und als
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eine große Tierfreundin. Auch den Armen gegenüber war sie stets freigiebiger Natur. Mas den Verkehr der Eltern mit den Kindern anbelangt, io wohnte diesem eine gewisse Steifheit inne. Die Kinder blieben mehr sich selbst überlassen. Mit 16 Jahren wurde Emili- v. Seckmdorff in ein Londoner Pensionat verbrat t, wo sie •/* Jahre blieb. Nach ihrer Rückkehr lebte sie gänzlich zurückgezogen, da die Eltern aar keinen gesellschaftlichen Verkehr unterhielten. Auch ins Theater nach Frankfurt ist sie nie gekommen. Die Eltern der Angeklagten sind sehr vermögend und besitzen in Rüsselsheim ein großes Grundstück mit Park direkt am Main. Das Haus macht einen sehr eleganten Eindruck und besitzt ausgedehnte Räume, die zum Teil nicht bewohnt sind. Die Angeklagte gibt, so fuhr die Zeugin fort, nichts auf elegante Toiletten, im Gegenteil liebt sie es, möglichst einfach gekleidet zu gehen.
Die als Zeugin vernommene Frau Pfarrer Frank war 7 Jahre lang, als die Angeklagte sich in dem Alter von 4 bis 11 Jahren befand, Erzieherin in dem Seckendorff- schen Hause. Sie betont, daß Emilie v. Seckendorff ein sehr schwer zu lenkendes und verschlossenes Kind gewesen iei. Dabei wäre sie jedoch sehr selbstlos und ihrem jüngeren Bruder sehr zärtlich zugetan gewesen. Das Verhältnis der Kinder zu den Eltern wäre kein inniges zu nennen. Die Mutter hätte auch viel mit der Pflege ihres Mannes zu tun und deshalb die Kinder der Erzieherin überlassen. Zn den ersten Jabren bekamen die Kinder ihre Eltern abends nur ca. 10 Minuten zu Gesicht. In späteren Zeiten war dies natürlich anders. Die Zeugin rühmt die große Neigung, die das Kind für die Musik entfaltete, sowie seine rührende Tierliebe.
Aus der Beweisaufnahme und Vernehmung mag noch hervorgehoben werden, daß die Angeklagte von ihrem Zustand, der seinerzeit zu ihrer Entbindung führte, zu niemand etwas gesagt hat. Es erscheint möglich und wird angenommen, daß sie sich Fräulein Schödde gegenüber bei ihrer Reise nach Fulda hat entdecken wollen, doch kam die Geburt nach ihrer Berechnung 14 Tage zu früh, sodaß sie nicht mehr dazu kam. Sie hat dann die 14 Tage, für die ihr Aufenthalt in Fulda berechnet war, auch bei ihrer Tante zugebracht, ohne sich dieser oder ihrer Cousine gegenüber irgendwie zu verraten, und ist dann wieder zu ihren Eltern gereist.
Gutachten der Sachverständigen.
Nach einer inständigen Mittagspause erfolgten die Gutachten der Sachverständigen, die für den Gang der Verhandlung von ausschlaggebender Bedeutung waren. Zunächst wurde Dr. med. Kind-Fulda vernommen. Derselbe hat in Gemeinschaft mit Dr. med. Schneider-Fulda das tote Kind seziert. Nach dem Befunde steht unzweifelhaft fest, daß der Knabe gelebt und ausgiebig geatmet hat. Der Tod des Kindes ist auf mehrfache Brüche des Schädeldaches zurückzuführen, die sich das Kind dtlrch das Hinauswerfen aus dem Fenster zugezogen hat. Ueber den Geisteszustand der An- geklagten zur Zeit der Tat befragt, erklärt der Sachverständige, daß er es nicht W ausgeschlossen erachtet, daß siè MBe- gèhung bet Tat nicht ganz zurechnungsfähig gewesen sei. Der zweite Sachverständige, Dr. med. Schneider-Fulda, ist der Ansicht, daß das Kind, nachdem es aus dem Fenster geworfen worden war, atterhöchstens etwa */* Stunde gelebt hat. Es sei bekannt — so führte er des weiteren aus —, daß derartig von der Niederkunft überraschte Personen in einen Zustand höchster Erregung geraten unb dann nicht mehr wissen, was sie tun. Immerhin sei die Angeklagte bei der Geburt nicht ohnmächtig geworden, überhaupt hätte sie dieser Akt kaum angegriffen. Von hundert Müttern würden wohl 99 es aber nicht fertig gebracht haben, am nächsten Tage, ohne daß die Angehörigen etwas merkten, mit diesen das Essen einzunehmen und früh zur Messe zu gehen, sowie am folgenden Tage bereits größere Spaziergänge zu unternehmen, wie es die Angeklagte getan hat. Ihr ganzes Benehmen zeige, daß sie wenig von der Geburt angegriffen worden sei. Gewiß sei auch ein seelischer Depresstonszustand bei ihr bemerkbar gewesen, aber keineswegs hätte sich die Angeklagte in einem Zustande einer derartig hochgradigen Erregung befunden, daß von einem Ausschluß ihres freien Willens bei der Tat die Rede sein könnte. Sachverständiger Dr. Vöhmel-Frankfurt a. M. hat auf Wunsch des Untersuchungsrichters die Angeklagte untersucht. Er hat festgestellt, daß eine sogenannte Sturzgeburt bei ihr vorgelegen hätte. Das ganze Benehmen der Angeklagten wäre nicht das einer urteilsfähigen Person gewesen. Diesen Eindruck hätte er von dem Frl. v. Seckendorff gewonnen und ihn auch dem Untersuchungsrichter gegenüber ausgesprochen. Der Sachverständige verbreitete sich hierauf über die anatomischen Verhältnisse der Angeklagten, die derart wären, daß sie eine solche Sturzgeburt begünstigen. Sodann wandte er sich der Frage zu: „Hat das Kind bei der Geburt gelebt und ist es durch den Sturz so verletzt worden, daß der Tod später eintrat?" Auf die Frage des Sachverständigen an die Angeklagte, was sie mit dem Kinde nach der Geburt gemacht habe, habe diese mit der Antwort gezögert. Der Sachverständige drang nicht weiter in sie, sondern fragte sie, wessen sie eigentlich angeklagt sei. Darauf habe sie erwidert: „Ich soll das Kind getötet haben, das ist doch nicht wahr." Ferner behauptete sie, daß das Kind beim Werfen aus dem Fenster bereits tot gewesen sei, eine für sie günstige Aussage, die sie 8 Tage später bei dem Untersuchungsrichter widerrief, indem sie angab, nach dem Hinunterwerfen hätte sie das Kind unten schreien hören. Diese widersprechenden
Aussagen seien bezeichnend für das seelische Verhalten der Angeklagten. Ueberhaupt war — so fuhr der Sachverständige fort — ihre ganze Tat äußerst planlos und unüberlegt. Sie konnte das Kind in Papier oder Lumpen wickeln und heimlich wegtragen. Das tat sie nicht, sondern sie warf es zum Fenster hinaus. Sie hat trotz der erwähnten Erregung, in die unzweifelhaft jede unehelich Gebärende kommt, am nächsten Morgen ohne irgendwelche Erregung mit ihren Angehörigen gefrühstückt, jeden Tag größere Spaziergänge, ja sogar Touren über 2 Stunden gemacht und niemand hätte ihr etwas angemerkt. Kann das jemand, der normal ist?