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Erstes Blatt

anauer M Anzeiger

General-Anzeiger

Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 M., monatlich 60 Psg., für aus- artige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und »erlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan. Walfenhauses in Hanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebuhr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf* gespaltene Pèiitzcile oder deren Rcuim, für Auswärts 15 Pfg., im Ncklmnentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Veraniwortl. Redakteur: G. Schrecker in HauW,

Nr. 299

Fernfprechanschluß Nr. 605

Mittwock den 23. Dezember

Fernfprechanschluß Nr. 605

1903

Amtliches.

SM- und Landkreis Hauan.

Der Herr Minister des Innern zu Berlin hat dem Komitee für den Lnxuspferdemarkt in Marienburg die Erlaubnis er­teilt. in Verbindung mit dem am 25., 26. und 27. Mai 1904 . statlfindenden Pierdemarkte eine öffentliche Verlobung von Pferden, Wagen und anderen Gegenständen zu veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.

Es sollen 200,000 Lose zu je 1 Mark ausgegeben werden und 3384 Gewinne im Gesamtwerte von 88,000 Mark zur Anspielung gelangen. Die Ziehung wird am 28. Mai 1904 in Marienburg statifinden.

Hanau den 22. Dezember 1903.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 10377 v. Beckerath.

Handelsregister.

A Nr. 430: Firma Schuhwarenbaus Berthold Zittkerderg vorm. Anna Oestreich in Hanau: Die Firma ist erloschen.

â. Nr. 544: Firma Ella Rechberg in Hanau: Unter dieser Firma betreibt die Ehefrau des Lederhändlers Heinrich Rechberg, Ella geb. Sauer in Hanau ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann. Dem Lederhändler Heinrich Rechberg in Hanau ist Prokura erteilt.

Hanau den 21. Derember 1903.

Königliches Amtsgericht 5. 22675

- ______________-

* Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeistemmtes.

Bekanntmachung

Durch Verlegung der Feuermeldeanlage vom Landratsamt in das städtische Elektrizitätswerk wird

Montag den 28. Dezember d. J. die Aerrermelveleitung tagsüber außer Be­

trieb gefetzt.

Im Falle eines Brandes ist Feuermelbung telephonisch (Ruf Nr. 411) oder mündlich in der Wachtstube deS früheren Landratsamtes, am Paradeplatz 1, zu erstatten.

Hanau den 22. Dezember 1903.

Der Magistrat.

Bode.

22619

Kinderschuh.

Den verbündeten Regierungen ist wiederholt, so neuerdings bei der Etaisberatung im Reichstage, der Vorwurf stemachi worden, daß sie die Gesetzgebung zum Schutze der wirijhaft- lich abhängigen und schwachen Vottskiassen ins Stocken ge­raten ließe. Der ReichSkarz'er hat diese Bebauptung bereits durch den Hinweis auf die iozial-poliiischen Errungenschaften der letzten Jahre und die Aufgaben der nächsten Zukunft ent­kräftet. Driß die Regierung in der Tat an dem bewahrten arbeiierfreundlichen Kurse festbâlt, dafür ist das am 1. Januar 1904 in Kraft tretende Gesetz über die Kinderarbeit in ge­werblichen Betrieben ein redender Beweis.

Der Zweck dieses Gesetzes ist, den Mißbrauch der Arbens- kraft von' Kindern unt°r 13 Jabren mebr als bisher zu ver- hüien. Es ergänzt die Gewerbe Ordnung, wonach Kmvern verboten ist, in Fabriken zu arbeiien. Allgemein untersagt wird in dem neuen Gesetze die Beschäftigung von Kindern rn solchen Betrieben, die sich nicht für sie eignen oder gesund- heitSschäolich sind, also bei Bauten, beim Steinklopfen, mt Schornsteinfeger-Gewerbe, beim Mischen und Mab-en i Farben usw. -In Werkstätien andrer Art, rm Handel und Verkehr dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht, ältere fremde Kinder nicht von 8 Uhr abends bis> 8 Uhr morgens, nicht vor dem Vormutags-Untemchtund nicht länger als 3 Stunden täglich beschäftigt ""den. E g Kinder dürfen 2 Jahre früher zu diesen Arbeiten b-rangezogen werden. In den nächsten beiden Jahren kann m ^ gestattet werden, eigene Kinder, die am 1. 3 " bereits 8 Jahre alt sind, mit unbedenklichen gewerblichen ki'.nW £ Jahren überhaupt nicht, fremde Madcheu ^fo bestraf0 der Bedienung der Gäste, eigene Ma ^")0000 Einwohner tigt w rden, wenn der Ort weniger ° « ^OOO ^nwo hat und die Verwaltungsbehörde eS erlaubt.Bo » r ^ lassung von Ausnahmen soll die ^chulaufsichts-ehorde 3

fragt werden. Bis zum 31. Dezember 1905 können die untern Ver waltungs-Behörden auch Ausnahmen von der Vor­schrift gulaffen, wonach die Beschäftigung fremder Kinder über 12 Jahre beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen sowie die Beschäftigung eigner Kinder über 12 Jahre beim Austragen von Zeiiuncen, Milch und Backwaren, wenn sie für dritte erfolgt, nickt zwischen 8 Uw abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte statt« finden darf.

Verboten ist ferner die Beschäftigung von Kindern bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andern öffentlichen Schaustellungen. Ausnihmen können nur dann zueelassen werden, wenn ein höheres Interesse der Kunst oder Wiffen- schaft obwaltet. Für die Begrenzung dieses Begriffs tat sich bereits eine feste Praxis gebildet. Danach entbebren die so- | genannten Spezialitäten, Akrobaten- und Artisten-Vorstellungen, die Zirkus-Aufführungen und ähnliche Veranstaltungen des Hähern Interesses der Kunst oder Wissenschaft.

In den Ausführungs-Bestimmungen finden sich eingehende Vorschrift?» über das Aufsichtsrecht der Verwaltungs-Behörden. Danach soll die Befolgung des Gesetzes durch die Polizei und die Gewerbeaufsichls-Beamten sorgfältig überwacht werden. Den Ausführungs-Bestimmungen sind Muster für die Form der Arbeitskarte beigegeb n, deren alle Kinder bedürfen, die als Fremde int Sinne des Gesetzes beschäftigt werden sollen, soweit die Beschäftigung nicht bloß gelegentlich mit einzelnen Dienstleistungen erfolgt.

Das Kinderschuh Gesetz wird zwar hier und da tief in das Familienleben eingreifen und manchen Eltern den Miterwerb ihrer Kmder verkümmern. Die^e Bedenken müssen aber gegen­über den Rück sichten auf das körv erli chr und geinige Wohl des Heranwachsenden Geschlechts und das öffeNtiche Interesse an dem gesetzlichen Kinderschutz in den Hintergrund treten. Jedenfalls wird das Gesetz segensreich wirken, und Deutsch­land kann sich rühmen, auch in dem Schutz der Kinder allen anderen Nationen voraus zu sein.

Hus Stadt und £and.

Hanau, 23. Dezbr.

Historische Gedenktage.

23. Dezember 918 starb Konrad L, deutscher König, seinem Ursprünge nach ein Grund- und Stammherr des jetzigen Hcsfenlanbes, zu Fritzlar.

* Landwirtschaftliche Winterichnlen. Die Zahl der Schüler auf den landwirtschaftlichen Winterschulen im Re­gierungsbezirk Cassel im gegenwärtigen Wintersemester 1903/04 beträgt 217 gegen 203 im Vorjahre. Die Sckülerzahl auf den einzelnen Schulen beträgt: Fu'da 52, Hofgeismar 42, Rotenburg 38, Melsungen 35, Marburg 27 und Gelnhausen 23. Am bedeutendsten ist die Zunahme der Schülerzahl in Gelnhausen, sie ist von 13 auf 23 gestiegen. In Bezug auf die Herkunft der Schüler ist zu bemerken, daß 189 aus dem Regierungsbezirk Cassel, 22 aus den übrigen Provinzen Preußens und 6 aus anderen Ländern stammen.

AKttdsrungen in tat Titels» der mittleren Postbeamten. In den T teln der Beamten btr mittleren Lauf­bahn treten folgende Aenderungen ein. I. Den Posta st stylten und Telezrophenassistenten wird bei vorwurfsfreier Führung 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer ersten etatsmäßigen An­stellung oder nach dem Zeitpunkt, auf den ihr Anstellungs- dienstaiter etwa nachträglich festgeletzt worden ist, der Titel Ober-Postassistent" oderOber-Telegraphenassistem" verliehen.

II. 1. Die Beamten der mittleren Laufbahn erhalten nach dem Bestehen der Sekretärprüfung den TitelPostsekretär" oder »Telegraphensekretär". 2. Der TitelPostsekretär" wird bei vorwurfsfreier Führung auch solchen Ober-Postaiststenten und vollbeschäftigten Postverwaltern, der TitiTelegraphensekretär" auch solchen Ober - Telegraphenassistenten verliehen, die die Sekretärprüfung nicht abgelegt haben, und zwar a) den bereits vorhandenen DberaTtftenten und den Beamten, die nach der Anordnung unter I und den nachstehenden Ausführungs­bestimmungen unter B den Oberassistententitel zum 1. Januar 1904 erhallen, sowie den vorhandenen und den künfiig anzu­stellenden Postverwaliern 20 Jabre nach dem Zeitpunkt ihrer ersten etaismâß'gen Anstellung oder nach dem Zeitpunkt, auf ben ihr Anstellungsdienstalter etwa nachträglich festgesetzt worden ist; diese (20jährige) Frist verlängert sich gegebenen­falls um die Zeit, um welche die unkündbare Anstellung mit Rücksicht auf das Verhalten des Beamten ausgesetzt worden ist - b) den Beamten, die nach der Anordnung unter I und ben nachstehenden Am fâhrungsbestimmungen unter B den Oberassistenrentitel zum 1. April 1904 oder später erhalten,

15 Jahre nach der Verleihung des OberassistententitelS. TTL

Den Kanzlisten, die mit Einschluß der Militärdienstzeit eine dreißigjährige «esamidi-nstzeit vollendet haben, wird bei vor« wurfsfreier Führung der TitelKanz'eisekretär" verliehen. Ausföbrungsbestimmungen. A. Für die V'rleihunq des Oberassistentkn- und Sekretärtitels sind die Ober-Postdirektionen zuständig B. Den Beamten zu I, II 2 und III, die bis Ende Dezember 1903 die vorgeschriebene Dienstzeit vollendet habei«, wird der Oberafsisffnten- oder ®?tretâriitel zum 1. Januar 1904 verliehen. Künftig findet die Verleihung der Titel an diese Beamten zuAnkang eines jeden Vierteljahrs (April, Juli usw.)statt. C. Die Beamten zu II 1, die die Sekreiärprüfung bereits bestanden haben oder bis Ende Dezember 1903 noch bestehen, erhalten den Sekretärtitel zum 1. Januar 1904. Künftig wird der Titel stets gleich nach dem Bestehen der Prüfung verliehen. D. Die Verleihung des Oberassistententitels geschieht durch Verfügung, die des Sekreiärtitels durch Patent. E. Die charakterisierten Sekretäre haben die Dienstkleidung der Post- und Telegraphenkekretäre zu tragen. Sie werden in ihren bisherigen etatsmäßigen Stellen weitergeführt. Tagegelder und Fuhrkosten sowie Umzugskosten erhalten sie nach den für Assistenten vorgeschriebenen Sätzen.

* Lbei Präsident Exz. V. Win-Heim ist bereits gestern naimittag 3 Uhr wieder nach tëaffel zurückgereist, nach­dem den Etablissements von Bissinger, Heraeus und Schleißner Söhne ein Besuch ab iestattet, auch daS Terrain deS projektier»^ ten Mainhafens besichtigt worden war. Eine beabsichtigte Vorstellung der städtischen Körperschaften ist für einen zweiten Besuch verschoben worden.

* Weihnachtsfeier. Die Weihnachtsfeier der^Sonn« tagsfchule des eoangl. Vereinshau'eS findet am 1. Feiertag, nachmittags 4 Uhr, im Vereinshause statt. Jedermann ist zu

dieser Feier freundlichst eingelasen.

* Oratorien verein. Bei der in der vorigen Woche stattwhabtcn Generalversammlung wurden alS Vorstands­mitglieder gewählt: Herr Professor W. Henkel als Vor- fitzender, H-rren Konz-rtiänger Fr. W a ß m n t h, Oberzahl­meister I. Wagner, Kreissekretär E. Conrad, Fabrikant W. Marschall, Lehrer Chr. Zehner, LehrrrE. Schnell. Das II. Abonnement-konzert findet voraussichtlich Donnerstag den 14. Januar 1904 statt, Generalprobe tags zuvor.

* Stadtth-ater. (Der Strom".) Ub^r das am Sonntag zur Aufführung gelangende Drama ?albe's:Der Strom", schreibt dasHamburger Fremdenblatt" u. A. fol­gendes:Der Poet in Halbe und auch der Dramasiker haben das Elementare und Gewaltige draußen in der Natur ohne jede verstimmende Aufdringlichkeit so mit den Schicksalen deS kraftvollen Einsamkeitsmenschen des Dramas zu verschmelzen gewußt, daß aus dieser Wechselwirkung große tragische Er­schütterungen quellen. Es ist eine Szene von wilder Poefie und Großartigkeit, die den Schluß deS zweiten Aktes zu» Kulminationspunkt des ganzen Dramas macht. Niemand kann sich der erschütternden Wirkung dieses Zusammentreffens deS Elementaren mit dem Menschlichen entziehe«. Halbe hat eine Kulturschilderung von großer Wucht symbolisch für sein Drama zu verwerten gewußt, das den Zuschauer und Hörer in feinen Tiefen packt. Der Erfolg der Aufführung war groß. Nach dem zweiten Akte erbob sich ein wahrer Beifallssturm, der sich am S bluffe wiederholte."

Freireligiöse Gemeinde. (Eingesandt.) Wie alliäbrlich, so versammelten sich auch am vergangenen Sonntag den 20. b. Mts. die Mitglieder der hiesigen freireligiösen Gemeinde m dem Silchen des Gast-, HausesZur Stadt Bremen", um ihr« Weihnachtsfeier in enlspieckiendei familiärer Welse abznhal>en. Sin geleitet wurde die Feier durch beu, Prediger der ^emembe, Herrn (L Voigt, welcher, zurückgreiend auf die nachmittags stattgefundene Eibauung über das ThemaHerder", dessen Ausspruch, welcher auch auf dem Grabsteine HerdeiS ben kommenden, Geschlechtern zum Mahnruf eingemeißelt,Licht, Liebe, Leden", zu 'Gründe legte, und daS WeihnachlSfest, und speziell die Serben Irrung des Christ­baumes, als das Fest des Lichls, der Liebe und deS Lebens pries. Nach dlestr Ansprache fand die Bescherung, welche obliaatorisch >st. dec den Religionsunterricht besuchenden Kinder statt. Frelldiq glänzten die Kinderaugen für die empfangenen Gaben, und muy hier besonders bemerkt werden, daß dieses Jahr das schon seit Jahren erwartete ^eligionsbuch ebenfalls als Geschenk gegeben wurde, so daß jetzt ermögl wt ist, m allen freireligiösen Gemeinden Deutschlands einen einheitlichen R'l'gwuSunreo- richt zu üben. Zur Unterhaltung trugen ferner b", da. .,-ni Säuger-Q aiteit, welches, stimmbegabt, wirkungsvoll ver'ch'eoe ^. »um Vortrag brachte und sich den allgemeinen W«i5Ät sehr an boten die beiden Damen Fräulein Grob und Krallt , , IM* -»WM 8?-"« «M

Herrn Vor» dran, Bariton, und H-m,üvddr ®IH fm, unb jun. ein ÄtSgeze-chneleS Sam-nmat-ri-l v-rfüsen. D ^ uno Streichzi.her errangen durch exakte Anffuhrâgei, w x,> Lealeimnq sowie must- sich dre °°lle Aufm-rklawken^ Zuhor^ aedieaener Weise

kalische Unterhaltung ^^be *a6m im Laufe deS Abends Gelegen^ übernommen. Der ,w--t- Dorschend^ _ ^ ^ ^ ^ @pannf fjeit, eine tangere JulP.^ ^ ^ Bewußtsein, ein wahres Familienfest Zk". ^^ s^och dcs rührigen Restaurateurs, Herrn Matihäus, aS 8we5« bei ° .fm-rffam-r Bedienung in jeder Weise jufrieeenftelüe. ^ ' Giehmärkie. In Jahre 1904 werden hier an spenden Tagen Viehmârkle abzehalten: 13. Januar, 10.

... Man blieb noch eine Spanne Bewußtsein, ein wahres Familienfest