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Erstes Blatt

Hanauer U Amiger

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk.,'monatlich 60 Pfg., für auS- Wartige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

General-Anzeiger

. e^tudt und verlegt in der Buchdrucker« deS verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ M StM- M Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petuzellè oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Rcklamcnthcil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Dceaniwmtl. Redakteur : G. Schrecker in Han«»,

Nr. 222

Fernsprechanschluß Nr. 605»

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanan.

Bekanntmachung.

Wegen des Umzugs der bisher im Landratsamt,. Parade­platz 1, unlergebrachten Behörden in das neue Kreishaus in der Hainstraße bleiben

1. die Bureaus der landrätlichen, der Steuerverwaltung und des Kreisausschusses am Dienstag den 29. IMd Mittwoch den 30. September,

2. die Kreissparkasse am Mittwoch den 30. September vonM Uhr mittags ab, für den Verkehr mit dem Pnblikttm geschloffen.

Es wird ferner gebeten, den persönlichen Geschäftsverkehr mit der Königlichen Polizeidirektion während der genannten Tage nach Möglichkeit einzuschränken.

Vom Morgen des 1. Oktober ab sind die sämtlichen Bureaus im neuen Kreishaufe wieder für den öffentlichen Verkehr geöffnet.

Die Polizeiwache wird schon am Abend des 30. September in den Neubau verlegt.

Hanau den 18. September 1903.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 7460 v. Beckerath.

£andkms Banau.

Bekanntmachungen des Königl. Landratsamtes.

Unter Hinweis auf die Bestimmung im Artikel 83 Nr. 2 der Anweisung vom 6. 7. 00 ersuche ich die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher, die erforderlich werdenden Ausfall­liften über Einkommen- und Ergänzungssteuer in doppelter Ausfertigung nebst Unterlagen am Schluffe dieses Monats der Königlichen Kreiskasse hier einzureichen.

Ich bemerke, daß in die Ausfallliste für das 1. Halbjahr keine Beträge ausgenommen werden dürfen, deren Einzahlung im 2. Halbjahr zu erwarten ist.

Hanau den 21. September 1903.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

St4666 J.V: Lehfeldt, Reg.-Assesssr. ,

Stadtkreis Banau» Belasintmachlmgell des Oberbürgermeisteramtes.

Wekmmtmachrmg.

Es wird hierdurch in Kenntnis gebracht, daß auf Grund der Polizei-Verordnung vom 23. Januar 1894 betr. das ; Eingesperrthalten der Tanben während der Saatzeit, sämt­liche Tauben in der Zeit vom 25. September bis : 25. Oktober d. Js. eèrrgesperrt zu halten sind.

; Die Bekanntmachung vom 25. März d. Js., wonach die ; Polizei-Verordnung nur FelStauben betrifft, wird hiermit j zurückgezogen.

Hanau den 21. September 1903.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

I. Ä.: Lautsch. 16814

Bekanntmachung.

9 Die Herren Arbeitgeber werden ersucht, bei Bedarf von ArbettsS» ästen, sowohl für dauernde, wie für vorüber- gehende Beschäftigung, sich der Vermittelung des städtischen 1 ~ Langstraße 4 t, Erdgeschoß rechts zu be-

Hanau den 21. September 1903.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

963

Gefundn und verlorene Gegensttinde rc.

: gra«?«;. 1 0roB'6 ^t 1 am ®'W< 1

° ren: i Portemonnaie mit 2 Mark und einem der Preuß. Klassenlotterie, 1 Paket mit Tüllläufer . Deckchen, 1 Portemonnaie mit ca. 10 Mark und dienen Ring, 1 längliche silberne Brosche in der Mitte eine Photographie.

Hanan den 18. September 1903.

Mittwoch den 23. September

Hus Stadt und £and.

Hanau, 23. Sepibr.

Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten­versammlung vom 21, Sept. 1903. Erweiterung der gewerblichen Fortbildungs­schule unter Mitheranziehung der Lehrlinge aus der Edelmetall-Industrie und der Lithographie.

(Fortsetzung der Debatte.)

Stadtrat König führte im Anschluß an das Referat des Stadtv. Kreuter nachstehendes aus: Meine Herren! Der Magistrat ist der Ansicht, daß durch die. eingelaufenen Gut­achten keine neuen oder keine solchen Momente gegeben worden sind, die eine Aenderung der Stellungnahme des Magistrats oder eine Aenderung in der Vorlage betr. die statutarischen Entwürfe für angezeigt hielten. Herr Kreuter ist schon aus­führlich auf die Aeußerungen eingegangen und möchte ich nur noch auf einzelne Punkte in diesen Aeußerungen zurückkommen: Die hauptsächlichsten Wünsche der fachlichen Vertretungen gipfeln darin, für die Lehrlinge des Kunstgewerbes, der Lithographen sowohl wie der Edelmetallindustrie, den Besuch der Zeichen­akademie obligatorisch zu machen. Nun ist vom Kuratorium der Akademie und heute von Herrn Kreuter bestätigt worden, daß ein Mißstand in der Akademie dadurch hervorgerufen wird, daß die unteren Klassen durch ungenügend vorbereitete Lehr­linge belastet werden, wodurch der Unterricht gehemmt wird. Wenn also den Wünschen beider FachVertreluKgen Rechnung getragen würde, würde dieser Mißstand nicht behoben, derselbe würde vielmehr noch wesentlich erhöht. Es wstd dann von feiten der Gold- und Silberarbeiter gewünscht, daß der bis­herige Unterricht in der Akademie beibehalten bleibt. Ich bin der Ansicht, daß der Akademie der ihr gebührend: Charakter bester gewahrt wird, wenn besser vorbereitete Schüler in die Akademie geschickt werden als jetzt, weil durch das jetzt unge­nügend vorbereitete Schülermaierial die Akademie auf das Niveau einer Lehranstalt für den Elementar-Zeichenunterricht heruntergedrückt wird. In den Antwortschreiben ist auch empfohlen worden, daß man nicht talentierte Schüler der Akademie an die Fortbildungsschule verweilen soll; das wäre die Sache von hinten angefaßt, ganz verkehrt und unpraktisch. Dagegen würde ich nichts dagegen einzuwenden haben, wenn man Schüler, welche sich auf der Fortbildungsschule das erste Jahr schon als talentiert erweisen, auf Vorschlag der Lehrer früher als vorgesehen der Akademie überweist. In dem Schreiben der Gold-und Silberschmiede ist auf die Verhältnisse in Pforzheim hingewiesen worden und hat man dabei vachzu- weisen versucht, daß dort die Einrichtung verfehlt und für die Industrie nachteilig sein soll. Ich glaube gerade das Gegen­teil beweisen zu müssen, dadurch, daß man die Lehrlinge erst die Fortbildungsschule besuchen läßt und sie dann in die Kunst- gewerbeschule ausgenommen hat, hat man einen ganz vorzüg­lichen Arbeiter- und Werkmeisterstand in Pforzheim herausge­bildet und scheint die Pforzheimer Industrie ganz wesentlich von dieser Einrichtung beeinflußt. Ich glaube, daß auch noch andere Faktoren mitsprechen, möchte aber darauf Hinweisen, daß gerade aus dem Arbeilerstand dort eine große Anzahl kleiner Fabrikanten sich entwickelt hat, welche eine gute Existenz infolge dieser Vorbildung haben und in der Lage sind, in der Edelmetallbranche selbständig tätig zu sein. Und gerade diese Tätigkeit scheint zum Emporblühen Pforzheim's beigetrazen zu haben. Es wird niemand hier die Auffassung teilen, daß die Lehrlinge in der Edelmetallindustrie eine Anwartschaft auf die Künstlerlaufbahn haben; eine solche Auffassung wäre falsch und unzutreffend. Es ist auch gut, daß es so ist, denn mit Künstlern allein kann man die Industrie nicht in die Höhe bringen, dazu gehört eine intelligente und praktisch geschulte Arbeiterschaft. Uly das zu erreichen, dazu gehört eine systema­tische Vorbildung auf der Fortbildungsschule und wenn jungen Leuten Gelegenheit geboten wird, ihre künstlerische Talente noch auf der Zeichenakademie zu betätigen, so bin ich überzeugt, bekommen wir ein Arbeitermaterial, was unserer Industrie nur zum Vorteil gereichen wird. Eins habe ich vermißt: In den Gutachten ist die Sache lediglich vom Standpunkt der zeichnerischen Vorbildung der Lehrlinge betrachtet worden, außer Acht gelassen wurde, das Bestreben, dem jungen Mann auch Gelegenheit zu geben, seine Schullenntnisse auf der Fort­bildungsschule zu bereichern, wie von Herrn Kreuter auch be­merkt wurde, denn was für den Handwerker nützlich ist, ge­reicht dabei auch dem Lehrling in der Edelmetallindustrie zum Vorteil. Ich habe Gelegenheit gehabt, in der Fortbildungsschule einen Einblick in die Arbeiten zu tun und war erstaunt über das, was dort geleistet wird. Verschiedene Unterweisungen, die dort erteilt werden, wie z. B. in Legie-

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rungen u. f. w. kommen auch dem jungen Manu aus der Edelmetallindustrie für spätere Verwendung sehr wohl zu gute. Daß gegenwärtig eine ganze Anzahl Lehrlinge überhaupt ohne Fürsorge ist, hat Herr Kreuter schon erwähnt und auch im Gutachten ist erwähnt, daß ein großer Teil überhaupt auch nicht die Zeichenakademie besucht; für diese müßte so wie so Fürsorge getroffen werden. Was die Lasten anbetrifft, damit müssen wir uns vertraut machen; wir sollten nicht zurück­schrecken, weil wir dadurch einen wesentlichen Vorteil für unsere Industrie erzielen. Rufen wir die Neuerung freiwillig ins Leben, daun können wir auch auf einen entsprechenden Staatszuschuß rechnen, werden wir aber gezwungen, M Her­absetzung des Eintrittsalters in die Zeichenakademie, für die dann fürsorglos gewordenen Lehrlinge Unterrichtsgelegenheit zu schaffen, dann werden wir auf einen erhöhten Staatszuschuß kaum rechnen können. Ich möchte Sie bitten, der Vorlage zu zustimmen, eveutl. unter der Bedingung, daß, wenn Leute nach einem Jahr in der Fortbildungsschule sich als besonders in' telligent erweisen, sie früher der Akademie zu überweisen seien, mit dem Anheimgebeu, auch die Fortbildungsschule freiwillig weiter zu besuchen.

Stadtv. Hoch: Referent habe ganz richtig ausgeführt, daß in dieser Frage eigentlich die Fabrikanten mit den Ar­beitern genau dasselbe Interesse haben, es könne deshalb keiner von dieser Seite aus anderen Motiven hierzu Stellung nehmen, als für unsere Industrie günstige Verhältnisse zu schaffen. Gerade deshalb sei es verwunderlich, wenn die Anschauungen auseinandergehen, wenn die beteiligten Arbeiter zu einer anderen Ansicht kommen können. Liebedienerei gegenüber der Regierung sei hierbei nicht am Platze. Ec wolle deshalb die Herren nicht verdächtigen, aber Herr Kreuter habe darauf hingewiesen, daß die Regierung in der Lage sei, das Eintrittsalter hinauf­zusetzen. Das gebe er (Redner) zu, aber wenn man von diesem Gesichtspunkt ausgehe, wozu dann noch die ganze Komödie, wozu unsere Beratungen? Dann müsse man sagen: Die Regierung will und damit basta." Dem Recht der Regierung gegenüber dürften die Pflichten der Stadtverord­neten nicht zurückgedrängt werden. Er (Redner) sei wohl der letzte in der Versammlung, welcher zu großes Zutrauen zur Regierung habe, aber er sehe keinen Grund ein, warum die Regierung nicht auf einen Appell der Versammlung hören sollte. Die Fachschule in Hanau sei eine der ältesten, aller­dings nicht unter preußischer Initiative, sondern anderer staat­licher Einsicht entstanden und würden heute nach dem Muster dieser Anstalt weitere Anstalten gebildet. Wenn man nun der Regierung zeigen könne, daß durch den Plan, welcher ins Auge gefaßt sei, der Akademie jeder Wert für die Industrie genommen werde, wenn man wirkliche Bedenken in sachlicher Weise ausspreche, so werde man wohl erwarten können, daß solche Bedenken erwogen werden. Hoffnungslos sei die Sache deshalb gar nicht. Den Ausführungen des Magistratsver­treters, daß der Stadt dann, wenn sie nicht freiwillig die Neuerung vornehme, ihr der Smatszuschuß entzogen werden könne, könne er nicht beipflichten, denn die

Hälfte der Kosten der Fortbildungsschule müsse wohl die Regierung gewähren. Der Staat müßte nach allen staatstechnischen Grundsätzen eigentlich der Träger der Schullasten sein, darüber bestehe wohl kein Zweifel. Die Schul­ausgaben seien Staatsausgaben und dürften nicht den Gemein­den zur Last fallen wegen der Militärlasten u. s. w., welche den Staatssäckel immer mehr in Anspruch nehmen. Es sei ein Nobel-Offizium, wenn die Gemeinden noch etwas Geld für die Schullasten gewährten. Zwinge uns die Regierung zu einer Maßregel, dann müsse allerdings Unterkunft in der Fortbildungsschule geschaffen werden, doch müsse man sich fragen, was zu tun sei, je nach der Lage unserer Industrie und dem Interesse, welches für dieselbe obwalte bei der Frage, ob sie der Stadt Vorteil bringe oder nicht. Den Standpunkt des Herrn Kreuter, daß allen Lehrlingen die Fortbildungs­schule geöffnet werde, teile er vollkommen. Sie müsse über­haupt allen jugendlichen Arbeitern zugänglich sein. Sogar ver­bunden mit Lehrwerkstätten müsse der Unterricht bis zum 18. Lebensjahre durchgeführt werden. Wo steht eS denn ge­schrieben, daß die Gold- und Silberarbeiter diesen Fortbildungs­unterricht nicht haben wollten? (Stadtv. Kreuter: Lie haben ihn doch aber nicht!) Das sei Schuld der Verwaltung. Es werde behauptet, die Akademie sei mit ungeeigneten Kräften überlastet. Hier nehme er einen anderen Standpunkt ein als die Gold- und Silberarbeiter und sage er ohne weiteres, für solche Leute, die nicht hineingehören und nicht mitarbeiten, würde die Bestimmung der Ausschließung zutreffen. Ob die Lehrlinge der Edelmetallindustrie und der Lithographie m der Fortbildungsschule mit demselben Erfolge den Anfangsunter­richt im Zeichnen erhalten würden wie an der Akademie, da^ möchte er sehr bezweifeln. (Widerspruch.) Die Gold- und Silberarbeiter sagen mit Recht, daß an der Fortbildungsschule