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Erstes Blatt.
Bezugspreis:
vierteljährlich 1,80 Ml., monatlich 60 Pfg., für auS- »ärtige Abonnenten mit dem betressenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Vuchdruckerei de8 verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
nger
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
BevantivovtL Nedakteue : H. Schricker in Hauem,
Nr. 169.
Feriispreitianslliltts) dir. 605
Donnerstag den 23. Juli
Fernsprechanschlnß Nr. 605. 1903
Amtliche»
Handelsregister.
KNr. 540 Firma Aranz Kohl, Hanau: Unter dieser Firma betreibt der Kaufmann Franz Kohl von Hanau daselbst ein Handelsgeschäft, und zwar eine Lederhandlung, als Einzelkansmann.
Hanau den 21. Juli 1903.
Königliches Amtsgericht Abt. 5. 12820
Wonderversammlung
des landwirtschaftlichen Kreisvereins Hanau findet am Sonntag den 26. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, im Gasthaus zum Engel in Langenselbold statt.
Tages-Ordnung :
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Vortrag des Herrn Winterschul-Direktors Wagner aus Gelnhausen über „Düngunss mit besonderer Berücksich- tigung der verschiedenen Bodenarten."
3. Sonstige Mitteilungen.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt» machnng des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.
Hanau den 22. Juli 1903.
Der Königliche Landrat.
I. A. r Conrad, KreiSfekretär.
Ermattet auf dem Felde aufgefunden 1 dunkelgehämmerte Brieftaube. Bl. Ring 130942 02. Auf dem linken Flügel mehrfach gestempelt. Empfangnahme bei Seminarist W. M ü l l e r dahier.
Mitlelbuchen den 20. Juli 1903.
Das Bürgermeisteramt. 12802
sZAsingc der Hoheiizollmi für die Arbeiter.
VI.
Fn vollem Umfange machte sich Kaiser Wilhelm II. die Anschauungen seines erlauchten Großvaters zu eigen. Er Eröffnete am 25. Juni 1888 den ilkeichstag mit der Verheißung, daß er im Sinne der Botschaft von 1881 dahin wirken werde, daß die Gesetzgebung für die arbeitenden Klassen den Schuh erstrebe, den sie in christlichem Geiste den Schwachen und den im Kampf ums Dasein Bedrängten gewähren könne. Wie der Kaiser die Arbeiter ermahnte, ihre Pflicht zu tun und von ungesetzlichem Treiben abzulassen, so rief er beit Arbeitgebern zu, daß sie „auch die Pflicht haben, für ba8 Wohl ihrer Arbeiter nach besten Kräften zu sorgen".
Nach langen und schwierigen Verhandlungen trat am I. Januar 1891 das Invalidität^- und Altersversorgungs- gesetz in Kraft. Nach fünfjähriger Beitragsleistung wird dem Versicherten bei eintretcuder Arbeitsunfähigkeit eine Invalidenrente, nach mindestens llOjähriger Beitragsleistung eine Altersrente gewährt. Im Jahre 1896 wurden z. B. an über 221000 Personen Invalidenrenten im Betrage von >3 Millionen Mark und an 295 000 Personen Altersrenten im Betrage von 137 Millionen Mark bezahlt.
Durch die seit 1884 bestehende Arbeiterschutz-Gesetzgebung ist im deutschen Reich der Staat eine so mächtige Stütze für die wirtschaftlich Schwachen, für die arbeitenden Klassen geworden, wie eö bisher ohne Beispiel in der Geschichte war. Freilich, die Wühlarbeit der Sozialdemokraten hat ungemindert ihren Fortgang genommen: Unzufriedenheit zu säen unb die Begehrlichkeit ins Ungemessene zu steigern, ist ja ihre nächste Aufgabe.
Unser Kaiser aber schritt unbeirrt weiter auf der als richtig erkannten Bahn. Im Februar 1890 berief er den Staatsrat: den Arbeitern sollte Schutz gewährt werben gegen willkürliche und schrankenlose Ausbeutung ihrer Arbeitskraft, die Kinderarbeit eingeschränkt, die Stellung der Frauen im Haushalt der Arbeiter gewahrt werden.
Auf eine Einladung des Kaisers tarnen in Berlin die Vertreter aller europäischen Mächte zusammen, um über gemeinsame Maßregeln ginn Schutz der Arbeiter zu beraten. „Es ist die Aufgabe der Staatsgewalt," so mahnte der edle Herrscher, „auf die Linderung vorhandener wirtschaftlicher Bedrängnisse nach Kräften hinzuwirken und durch organische Ein- richtungen die Betätigung der auf dem Boden dis Christentums erwachsenen Nächstenliebe als eine Pflicht der staatlichen Gesamtheit zur Anerkennung zu bringen".
Weiter wurden im deutschen Reich 1890 die Gewerbe- gerichte als Einigungsämter zwischen Arbeitgebern und Arbeitern eingeführt. Durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 wurde die Sonntagsruhe in den Fabriken und im Gewerbe gewährleistet, die Kinderausbeutung abgeschafft, die Arbeitszeit eingeschränkt, den Arbeitgebern Vorschriften gegeben, die für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, sowie für die Wahrung der Sittlichkeit sorgten.
Wie unser Kaiser bei jeder Gelegenheit sein Interesse für alle dem Gemeinwohl dienenden Anstalten bekundet, wie er darauf hält, daß in großen staatlichen Betrieben für die Arbeiter nach jeder Richtung hin vortrefflich gesorgt wird, wie er den Arbeitgebern die Fürsorge für ihre Arbeiter aus Herz legt, so wibmet er auch der werktätigen Liebesarbeit seine fordernde Teilnahme, so den Arbeiterkolonien, den Ferienkolonien, den immer segensreicher sich entwickelnden Bodelschwingschcn An staltcn bei Bielefeld.
Huo Stadt und Cand.
Hanau, 23. Juli.
* Eine gerichtliche Entscheidung, welche die Lehrer« und Beamtenkreise besonders interessieren wird, fällte, wie das „Cass. Tgbl." meldet, die Ferienkammer deS dortigen Königlichen Landgerichts. Der Landwirt K. auS Gutenrode glaubte die Wahrnehmung gemacht zu haben, daß der dortige Lehrer mit einem jungen Mädchen unerlaubte Beziehungen unterhielt, und hatte den Lehrer durch einen dahlnzielenden Ausdruck öffentlich beleidigt. Die Angelegenheit kam zur Kenntnis der Vorgesetzten Behörde deS Lehrers und diese [teilte gegen den Landwirt Strafantrag wegen Beleidigung im Sinne des $ 186 des Str.'G.'B. Das Königliche Schöffengericht zu Witzen« Hausen, welches in erster Instanz in dieser Angelegenheit verhandelte, verurteilte den Landwirt zu 30 Mk. Geldstrafe. Gegen dieses Urteil hatte der Landwirt .Berufung eingelegt, worauf die Sache erneut vor der Ferienkammer des dortigen Landgerichts zur Verhandlung kam. Auf Grund der heutigen Beweisaufnahme plaidirrle der Verteidiger des Angeklagten für Freisprechung, da dieser bona. fides gehandelt habe und die Absicht der Beleidigung nicht erwiesen sei. Herr Staatsanwalt v. Jbell trat in längeren Ausführungen für die Verwerfung der Berufung ein. Nach kurzer Beratung verkündete der Gerichtshof seinen Beschluß dahingehend, daß daS schöffengericht» liche Urteil aufgehoben werde und daS Strafverfahren ein« zustellen sei. Das Gericht hielt die Schuld des Angeklagten für erwiese«, erklärte aber den Strafantrag für unzulässig. Jm vorliegenden Falle habe die vorgesetzte Behörde deS Lehrers nicht daS Recht zur Stellung des Strafantrages gehabt, da die in Frage kommende Beleidigung den Lehrer privatim be« troffen habe. Die Schulbehörde habe nur das lltecht, den Strafantrag zu stellen, wenn die Beleidigung des Lehrers in der Ausübung seines Beruf« »der in Beziehung auf seinen Beruf begangen ist.
Schl. Katholische Gemeinde. Der TrauergotteS- dienst für den entschlafenen heiligen Vater, Papst Leo XIII., bestehend in einem Seelenamt mit darauf folgender Gedächtnisrede, wird in der hiesigen katholischen Pfarrkirche Moiitag den 27. Juli, morgen» 8 Uhr, abgehalten werden, nachdem an den drei vorhergehenden Tagen, mittags zwischen 12 und 1 Uhr, daS übliche TrauergelätUe stat,gefunden hat. Bei der großen Verehrung für den hohen Verstorbenen, die noch vor wenigen Monaten bei der Feier seines 25jährigen Papstjubiläums in unserer Gemeinde sich so herrlich zeigte, wird erwartet, daß die Gemeindeglieder, insbesondere die Mitglieder der katholischen Vereine und Kongregationen, die sich irgendwie zu der genannten Stunde frei machen können, an dieser Iranerfeier sich beteiligen und so ihre Liebe zu dem ge- meinsamen Vater auch über das Grab hinaus zum Ausdruck bringen.
* Mar. Jiinasftttüskouarcaation. Hierdurch machen wir unsere Mitglieder auf den am 27. Juli morgens 8 Mr stattfindenden Trauergottesdienst für den hl. Vater, Papst Leo XIII., aufmerksam, und bitten wir, da es speziell für unseren Verein Ehrensache ist, um recht zahlreiche Beteiligung.
♦ Bildnisse des Kaiserpaares. Von Ihren Ma- jestäten dem Kaiser und der Kaiserin bestauben bisher gute farbige und dabei wohlfeile Bildnisse nicht. Die Firma Gg. Büxeilstein u. Co. in Berlin hat es nunmehr unternommen, auf hoher künstlerischer Stufe stehende farbige Bildnisse unseres Herrscherpaares zu schaffen und damit die vielfach vorhandenen minderwertigen Porträts Ihrer Majestäten zu verdrängen. Diese Porträts sind in facsimiliertem reichen Mehrfarbendruck ausgeführt und im Bilde 53 cm hoch und 40 cm breit. (Die Kunstdruckkartons sind ca. 75 cm hoch und ca. 58 cm breit.) Bestellungen können im Bureau des hiesigen Landrats- amtes aufgegeben werden.
* Die Sieger vom Deutsche»» Turnfest. Aus Hanau, Stadt und Land, gingen als Sieger im Drei« kampf hervor Iustus Müller vom T.-D. Fechenheim mit 25 Punkten, Otto Iodry von der Turngesellschaft Hanau mit 23 Punkten, Otto Holzschuh von der Turngemrinde Hanau mit 20 Punkten. Die Höchst-Punktzahl betrug 29.
* Londoner Turner in Hanau. Heute abend um 8 Uhr 5 Min. trifft ein Teil des Londoner deutschen Turnvereins zum Besuche der Hanauer Turner am Ostbahnhof ein. Zu Ehren der Gäste findet hierauf im großen Saale der Turnhalle ein Kommers statt, zu dem alle Turner Hanaus sowie Freunde der Turnsache eingeladen sind.
* Kâthchen Paulus, die am vergangenen Sonntag mit ihrein Adler vom Homburger Kurgarten aufstieg, wird nächsten Sonntag wkber eine Luftballon-Auffahrt,' wie schon einmal im Juni, frei auf dem Adler stehend vom Zoologischen Garten Frankfurt a. M. auS unternehmen. Die Direktion bat diesen Tag zu einem eingeschobenen außergewöhnlichen 50 Pfennig-Tag (Kinder 25 Pfg.) bestimmt, unb auch für das Aguarium wird der Eintrittspreis während des ganzen Tages auf 20 Pfg. ermäßigt sein. ES wird die Besucher des merkwürdigen Schauspiele- interessieren zu erfahren, wie der Adler, der mit den Flügeln schlagend die Aeronautin scheinbar in die Lüfte trägt, konstruiert ist. Der Körper des Ritsen- tieres ist aus Holz und Kupferblech täuschend naturähnlich hergestellt und enthält einen sehr sinnreichen Mechanismus, der, von der Luftschifferin mit dem Fuß in Bewegung gesetzt, die Flügel zuitt Schwingen bringt, die auB Rahmen mit leichtem Stoffs überzogen bestehen.
* '®ommertlKAtrr. Es sei an dieser Stelle nochmal» auf das heute abend statt fuibenbe Gastspiel deS Herrn Walther Krug vom hiesigen Stadttheater aufmerffant gemacht. DaS Anjzengruber'fche Volksstück, „Der Meineidbauer", daS in einer schllchien gewaltigen Sprache rc. den größte« Beifall fand, dürfte, verbimden mit obigem Gastspiel, seine Zugkraft heute nicht verfehlen.
* Pan's Ende. Zu der von unS kürzlich gebrachten Rolir, daß die 'ViehversicherungSgesellschaft ^Pan" nunmehr endglllig ihr Dasein beendet hat, erfahren wir noch einige Detail», die für diejenigen unserer Leser, »»eiche früher einmal der auf Gegenseitigkeit begründeten Gesellschaft alS Mitglied angehört haben und welche zu ihrer nicht geringen Ueber» ralchung nach 22jähriger Liquidation im Jahre 1895 zu einer siebenprozenligen Nachschubzahlung aufgefordert worden waren, nicht ohne Interesse sein dürften. Man schreibt unß folgendes: Die Gesellschaft trat im Jahre 1872 in Liquidation; gemäß der damals herrschenden Ansicht, daß die Staatsaufsicht über Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit durch den LiquidationSbeschluß ohne weiteres erlösche, kümmerte sich die StaatSregierung nicht weiter um daS Liquidationsverfahren, das vielmehr dem Anscheine nach von den Liquidatoren alS eine Art Sinekure angesehen wurde. Die Gesellschaft geriet allmählich in Vergessenheit, ein großer Teil der Versicherten verstarb und als endlich im Jahre 1893 die Staatsregierung Ordnung schaffte und auf Beschleunigung des Verfahrens drängte, da blieb nichts anderes übrig, als den sämtlichen früheren Versicherten ober bereit Rechtsnachfolgern eine sieben- prozentige llèachschußzahlung auszuerlegen. DaS geschah im Jahre 1893; fast zwei weitere Jahre währte eS, biß alle Ver- pflichteten, die zum nicht geringen Teile keine Ahnung von ber einstmaligen Existenz deS „Pan" hatten, im Besitze ihrer Aufforderung zur Nachzahlung waren. Diese belief sich auf nicht unerhebliche Beträge, in einem Falle nicht ganz 300 Mark. Naiürlich blieben Prozesse, die aber sämtlich zu Uiv gunsten der Versicherten entschieden wurden, nicht auS. Die von einem früheren Direktor der Gesellschaft vielen Versicherten zugestellte Erklärung, sie seien auS der Versicherung endgiltig altSgeschieden unb brauchten in Zukunft teilte Zahlungen mehr zu leisten, wurde für rechli- ungiltig erklärt; kurz und gut, das ganze Verfahren gestaltete sich für die zahlreich Beteiligten, deren namentlich in der hiesigen Gegend viele ansässig waren, zu einer recht unliebsamen tteberraschung. Mall hätte nun denken sollen, dvß das Liquidalionâverfahren baun wenigstens einen rascheren Gang angenommen hätte unb mit möglichster Beschleunigung zu Ende geführt worden wäre, aber weit entfernt hiervon zeigte sich, abgesehen von der Verzögerung durch die friebigung der anhängig gemachten Prozesse, nach wenigen Jahren eine derartige Unordnung in der Geschäftsfühnlng des Liquidators — kam es ja sogar dazu, daß im Jahre 1898 eine Anzahl der Beteiligten aufgefordert wurden, den schon im Jahre 1895 gezahlten Nachschub nochmals einzuzahlen — daß der Fall anfing, die Ocffentlichkeit in nicht unbedenklicher Weise zu be fchäfligen. Die Regierung hatte mit Rücksicht darauf, daß eS sich um zahlreiche kleine Leute bei den Versicherten handelte, für welche selbst kleine Geldopfer empfindlich sind, schon im