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Erstes Blatt

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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamenrheil die Zeile 25 Pfg^ für Auswärts 35 Pfg.

Geruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev,

General-Anzeiger.

Amtlilhes Orga« str Mt- md Landkreis Kanan.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Nedak.-ur. $"**

Nr» 270 Fernsprechanschluß Nr. 805.

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Donnerstag den 19. November

Fernsprechanschluß Nr. 605

1903

Lrtskrscknkssst für den Landkreis Hanau.

Außerordentliche Generalversammlung

Donnerstag den 26. November, nachmittags 3'/, Uhr, im Gasthauszum Löwengärtchen" Vorstadt Nr. 1 hier, au welcher die stimmberechtigten Vertreter gemäß § 51 des Kassen statuts eingeladen werden.

Tagesordnung : Statutenänderung.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse für den Landkreis Hanau.

A. Vfosch,

Vorsitzender. 26683

Hus Stadt und Cani

Hanan, 19. Novbr.

Aus dem M^rschtslaal.

Ettznng des Schöffengerichts vom 10. November.

. Der Tagelöhner A. hat sich auf dem Marktplatz eine dem Geflügelhändler W. gehörende Taube anaeeignet. Urteil: Drei Tage Gefängnis. Der Steinschläger M. von Fram­mersbach bettelte in hiesiger Stadt und stahl in einem Hause einem Maurerlehrling von Bruchköbel eine Lodenjoppe. Für das Betteln erhält er 2 Wochen Hast, für bas Stehlen 2 Wochen Gefängnis. Der Kutscher W , früher hier, jetzt in Hamburg, kam am 31. August in rabiater Stimmung mit dem Fuhrwerk feines Dienstherrn, des Färbereibesitzers V., zurück und machte im Hof Skandal. Als sein Dienstherr in den Hof trat, um ihn zu beruhigen, griff der Kutscher nach einer großen Feuerzange und drohte, jeden kalt zu machen, der sich ihm nähere. Darauf schlug er nach B., welcher in eine Stube lief und die Glastüre hinter sich zuwarf. Diese Glastüre schlug der nachstürzende Kutscher mit der Faust ein, verletzte sich aber dabei derart, daß er von jedem weiteren Exzeß nunmehr abstehen und sich schleunigst verbinden lassen mußte. Der Kutscher, welcher vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden war, wurde zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Maschinist A. von Großauheim fuhr am Morgen des 14. September auf dem Fußweg von Großauheim nach der Pulverfabrik. Die Fahr­straße war durch den am Tage vorher stattgehabten furchtbaren Sturm noch versperrt. Drei vor dem A. hergehende Leute wichen ihm nicht zu rechter Zeit aus, wodurch A. den einen Passanten anstieß und vom Rad flog. Während er dalag, glaubte er von einem Passanten eine spöttische Bemerkung zu hören, weshalb er demselben einen Stoß vor die Brust gab, daß er taumelte. Der Stoß kostet den A. 5 Mk. Geldstrafe.

Der Taglöhner K. hier soll im August aus dem Hof einer Wirschaft in der Sternstraße ein Fahrrad gestohlen haben. Zwecks weiterer Beweiserbebung wird die Sache vertagt. Der geistesschwache Taglöhner Karl T. von Großkrotzenburg erzählt, sein Mitarbeiter, der in derselben Russensteinfabrik bc* fchäfligte Taglöhner F. von Großkrotzenburg habe ihn am 9. September in dem bei der Fabrik befindlichen Unterkunfts­häuschen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem Leibriemen mißhandelt. Der Angeklagte bestreitet dies und behauptet, der T. habe gesagt, er (der Angekl.) habe ihm die Ho'e zerrissen und ihm darauf ohne weiteres einen Kübel Wasser ins Gesicht geschüttet. Darauf habe er ihm nur eine Ohrfeige gegeben. Mit dem verworrenen und teilweise un­richtigen Zeugnis des T. ist nichts anzufangen, das Gericht nimmt deshalb nur das für erwiesen an, was F. selbst zugibt und verurteilt ihn zu 10 Mark Geldstrafe. Sechs junge Burschen von Dörnigheim sind der körperlichen Mißhandlung Mgeklagt. Der Ernst L. ging am Abend d-s 31. August an fünf anderen Angeklagten vorbei, bei welcher Gelegenheit der Friedrich R. ein n Spitznamen zurief. L. gab darauf em R. einen Schlag mit einem Schlüssel, wonach R. und Nsin vier Kollegen über den 8. herfielen und ihm eine Tracht prügel verabfolgten. Der L. erhält 10 Mark Geldstrafe, R. Hauptichuldige muß 20 Mark, die übrigen ebenfalls kam o ^^ Geldstrafe zahlen. Der Taglöhner S. hier

^ H o. September mit einem Freund in angesäuseltem

Q fl"H Hause und bekam mit seiner besseren Hilfte foiurf, d" auch die übrigen Bewohner des Hauses her- mnvr.vZV Sev Tuglöhner G. packie dabei den S. am Halse, ein - mit einer Gabel, die er in der Hand hatte, klein- ?$ dem Gesichte des G. führte. G. trug eine Selbst^ ^Un9 am Munde davon. S. wird zu 15 Mark ^dsirafe verurteilt.

Schling der Strafkammer II vom 17. Novbr.

Widerstand.

her St Beweiserhebung darüber!'') ob der Weg, auf welchem der Bürgermeister W. von Spielberg dem Fürstl. Wâchtcrs-

bach'schen Förster Widerstand geleistet, als ein öffentlicher zu betrachten' ist oder nicht, hatte das Ergebnis, daß der Weg kein öffentlicher ist. Der Weg, der zum Fürstl. Wächters­bach' chen Fideikommiß gehört, wird zwar von jeher von den Spielbergern, die nach Schlierbach gehen, bei schlechtem Wetter begangen und befahren, allein eine Erlaubnis hierzu hat nie bestanden, die Forstbeamten waren sogar angewiesen, diejenigen zur Anzeige zu bringen, welche trotz einer erhaltenen Ver­warnung doch den Weg benutzten. Auffallend war es deshalb, daß trotzdem eine ganze Anzahl Zeugen in der Verhandlung bekunden konnte, daß sie den Weg begangen und befahren haben, wann und so oft sie wollten, ohne daß ihnen jemals etwas von einem Forstbeamten gefönt worden wäre. Dies konnte jedoch den Bürgermeister vor Strafe nicht schützen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Widerstandes zu 5 Tagen Gefängnis, raren Beleidigung zu 15 Mk. Geldstrafe, von der Anklage der Uebertretung des § 368 R.-St.-G.-D. erfolgte Freisprechuna. In den Urteilsgründen heißt es, der Weg sei nicht als ein öffentlicher anzusebcn. Der Angeklagte konnte trotzdem mit Rücksicht auf den bisherigen Brauch sich in dem guten Glauben befinden, daß der Weg ein öffentlicher sei und wurde deshalb von der Anklage des unerlaubten Be­tretens von fremdem Jagdgebiet in jagdmäßiger Aus­rüstung freigesprochen. Dagegen kann ihn der gute Glaube, er sei zum Begehen des Weges berechtigt, nicht vor der Strafe wegen des gegen den Förster verübten Widerstandes schützen. Das Gericht ging über die Mindeststrafe von einem Tag Ge­fängnis hinaus, weil der Bürgermeister selbst die Achtung vor dem Gesetz zu schützen berufen ist und sich trotzdem dieses Ver­gehen zu schulden kommen ließ.

Standesamtliche MttteUmtgerr aus Kangenseldold

über die im Monat Oktober 1903 vorgekommenen Aufgebote:

Am 10. Oktober. Maurer Iohannes Schultheis mit Mar­garetha Schäfer, beide von hier. 16. Maurer Georg Heinrich Schmidt mit Anna Katharina Lamm, beide von hier. 23. Maurer Konrad Schneider von hier mit Louise Lingelbach von Mottgers (Kreis Schlüchtern).

Eheschließungen:

Am 3. Oktober. Maurer Johannes Schwedt mit Maria Meininger, beide von bier. 3. Maurer Johann Heinrich Gasche mit Anna Katharina Gönner, beide von hier. 10^ Eisen- bahnarbeiter Johannes Schmidt mit Anna Margareta Pauli beide von hier. 10. Maurer Konrad Böckel mit Anna Christine Kauffeld, beide von hier. 12. Kaufmann Julius Jiaacson in Deuslaken mit Selma Luß von hier. 17. Maurer Peier Friedrich Bäumer mit Mathilde Salomon, beide von hier. 17. Maurer Konrad Winterstein mit Christine Cbarlotte Elsässer, Witwe, geb. Lehr, beide von hier. 17. Pflasterer Johann Wilhelm Schwarz mit Anna Sabina Allenbrand, beide von hier. 24. Maurer Johann Heinrich Hübener, Witwer, von hier mit Emilie Hühn aus Gettenbach (Kreis Gelnhausen). 24. Fabrbursche Johann _ Heinrich Schmidt, Witwer, mit Johanna Margaretha Louise Kaus, beide von hier. 31. Maurer Johannes Schultheis mit Margaretha Schäfer, beide von hier.

Geburten:

Am 5. Oktober. Johannes, S. des Tagelöhners Acht­zehnter. 8. Johann Heinrich, Wilhelm, S/des Schreiner­meisters Johann Philipp Schäfer. 10. Emma Katharina, T. des Oberheizers an der Könial. Pulverfabrik Jakob Braun. 13. Friedrich Heinrich, S. des Weißbinders Friedrich Ham­burger. 15. Anna Katharina, T. des Landwirths und Krämers Heinrich Kniß. 18. ungen. S. des Pulverfabrikarbeiters Heinrich Betz. 21. Johannes, S. des Tagelöhners Ernst Fischer. 26. Wilhelm, S. des Landwirts Johannes Schießer 5r. 30. Christine Elisabetha, T. des Postleitnngsaufsehers Johannes Führer.

S t e rch e f ä l le:

Am 6. Oktober. Wilhelm Karl, S. des Landwirts und Heuhändlers Wilhelm Koch, 9 M. 12 T. alt. 9. Louise, T. des Maurers Peter Wacker 4rz 2 M. 4 T. alt. 11. Johann Peter, S. des Landwirts Jakob Konrad Gasche, 2 $£ 8 T. alt. 18. Ungen. S. des Pulverarbeiters Heinrich Betz, 5 Min. alt. 19. Katharina Barbara Betz, geb. Fuchs, Ehefrau des Pulverfabrikarbeiters Heinrich Betz, 33 I. 9 M. 7 T. a't. 21. Maria Elisabetha Leißner, geb. Wagner, Witwe des Tagelöhners Johs. Leißner, 76 I. 4 M. 12 T. alt. 26. Peter Friedrich, Zwill.-v. des Pflasterers Heinrich Schmidt, 1 M. 17 T. alt. 30. Anna Margaretha, T. des Landwirts Hermann Lehr 2r, 8 M. 7 T. alt. 30. Ernst Friedrich, S. des Pulverfabrikarbeiters Johann Karl Maxmilian Find­

eisen, 11 M. 4 T. alt. 31. Johannes Neidhardt 6r, Stei" Hauer, 47 I. 5 M. 15 T. alt.

* Zttr Landtagswahl. Aus Anlaß der am Freitag stattfindenden Landtags mahl sind die Eisenbahn-Direktionen angewiesen worden, dafür Sorge zu tragen, daß für die Be­förderung der Wahlmänner zu den Wahlorten unter Umstän­den Sonderzüge einzulegen sind. Auch für die Rückfahrt sind event. Sonderzüge zu stellen. Zur Benutzung dieser, au^mit 3. Wagenklasse zu versehenden Sonderzüge berechtigen gewöhn­liche Fahrkarten.

* Das Msnen-Regimsnt und sein Chef. Zum Regierungsjubiläum seines Chefs, des Königs Ehristian von Dänemark, gratulierte auch das Ulanen-Regiment Nr. 6, wofür ein Dankschreiben einging.

* Befördert wurde Leutnant o. Werner im Thüring. Ulanen-Re-riment Nr. 6 zum Oberleutnant.

* -Versetzung. Der erste Vorstandsbeamte der Reichs« bantfieHe Barmen, Kaiserlicher Bankdirektor Löbnitz (früher in Hanau) ist in gleicher Eigenschaft für Ende Dezember an die Reichsbankhauptstelle Stuttaart versetzt worden.

* Fernsprechnetz. In Braine - le - Comte (Gruppe Brüssel) ist ein zum Verkehr mit Hanau zugelaffenes Fern­sprechnetz in Betrieb genommen worden. Gesprächsgebühr! 3 Mark.

* Sämtliche hiesige Schuhwarenhandlungen werden für die Folge an den Wochentagen außer Samstags um 8 Uhr geschlossen.

* Verpachtung des Bades Orb. Aus Orb schreibt derB.-8":Dem Vernehmen nach ist in den Verhältnisse« unseres Bades insofern eine große Veränderung eingetreten, als sich eine neue Betriebsaesellschast gebildet hat, welche von der GesellschaftBad Orb" das hiesige Bad (Kurhaus, Quellen rc.) auf zwanzig Jahre gepachtet hat. Gleichzeitig übernimmt die Betriebsgesellschaft einen Teil der Geschäfts­anteile, sowie der Schuldverschreibungen der alten Gesellschaft und wird hierdurch Mitglied derselben. An der Gesellschaft sind außer hiesig-n Interessenten auch einige auswärtige Kapi­talisten beteiligt, u. A. der bekannte Reichstagsabgeordnete Richard MüllerFulda. Wir wir hören, beabsichtigt die Kesell- schrft zunächst unsere dritte, an der Fröhlichkeit gelegene Quelle Kurzwecken dienlich zu machen. Zu diesem Behufe ist auch eine Leitung der Quelle nach der Phtlippsguelle geplant. Wie wir schon früher ausführten, eignet sich das Wasser der Quelle an der Fröhlichkeit vornehmlich zu Trinkkuren und beabsichtigt man daher auch, einen Wafserversandt ins Leben zu rufe«, j Leiter des Unternehmens wird, wenn wir recht unterrichtet sind, Herr Dr. med. Scherf werden. Wegen Gewinnung eines tüchtigen Fachmannes für die Einrichtung des Wasserversandtes schweben gegenwärtig noch Verhandlungen."

FC. Kriegsgericht der 21. Division. Eine Flasch- Branntwein, die ihm am 14. September im Manövergelände bei Salz ein Zivilist schenkte, trug dem früheren Ulan (5. ESk.

6. Thür. Ul.-Reg.), jetzigen Reservisten Joseph Stösser in Höchst a. M., 4 Wochen strengen Arrests ein. Stösser ritt an dem Tage Patrouille und goß die Flasche Branntwein in

2 Zügen in die Gurgel. Da er schon vorher Branntwein ge­trunken hatte, war er, nachdem er den geschenkten Fusel hinter der Binde hatte,total voll". Er sprengte wie ein Besessener in des Vorpostenbiwak der 4. Komp. 81. Jnf.- Regts., ließ seinen schweißtriefenden Gaul über Gräben und Steinhaufen wegsetzen und was derlei Unfug mehr war. Als ihn der Feldwebel der genannten Kompagnie zuredete, er solle mit der Rennerei aufhören, nannte er ihnSpinner" und Drecksack". Dem Befehle seines Vizewachtmeisters, abzu- fteigen, kam der betrunkene Ulan erst nach, nachdem der Befehl ein halb Dutzend mal wiederholt worden war. Als er dann abstieg, schlug er rücklings über einen Steinhaufen, konnte aber später sein Pferd wieder besteigen und davonreiten. Er wur:e heute wegen Trunkenheit im Dienst, Gehorsamsverweigerung, Aâtnngsserletzung und Beleidigung eines Vorgesetzten zu der oben mitaeteilten Strafe verurteilt.'

* Stabttheater. Am Freitag geht das hier stets gern gesehene Verslustspiel:Die goldene Eva" von Schön- than und Koppel-Ellfeld neu einstudiert in Szene. Alle be­deutenden Rollen sind mit ersten Kräften besetzt; das Liebes­paar Eva und Peter wird von Frl. Burchard und Herrn Merker, der Friedel von Frl. Urban, Schwetzingen von Herrn Fink und der Zeck von Herrn Nauendorf dargestcllt werden. Unter der sorgfältigen Regie des Herrn Fink wird die Aufführung des reizenden Stückes sicherlich ungeteilten Beifall finden.

* W-inser-Konzert. Wir verfehlen nicht, aus das heute abend 7 Uhr in derCentralhalle" staitsindende Konzert des Weins'schcn Gesangverein8^hi«zu>veisen. Als Solisten sind gewonnen die sehr geschätzte Sängerin der Frankfurter Oper.