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eine gehobene Stimmung, denn einmütig war man der Meinung, daß heute die Sozialdemokratie eine empfindliche Niederlage erlitten hatte. Als Redner der geschlossenen Versammlung traten auf die Herren Dr. Baur, Wächtersbach, Dsmänen- pächter Goltz, Udenhain, Amtsrichter Freiherr von Stein, Birstein und Direktor Dr. Ehrlich, Schlierbach. Sämtliche Redner bedauerten lebhaft den vorzeitigen Schluß der sozialdemokratischen Versammlung, da hierdurch dem Abgeordneten Hoch leider erspart wurde, die ihm vom Freiherrn von Stein vorgelegten Fragen in sachgemäßer Weise zu beantworten. Freiherr von Stein wies ausdrücklich nach, daß die von ihm angeführte Aeußerung Kautskys wörtlich ans Seite 125 des Protokolles vom sozialistischen Parteitag zu Breslau 1896, Verlag der Expedition des „Vorwärts", entnommen war. Zum Schluß wandte sich Direktor Dr. Ehrlich speziell an seine Arbeiter und führte in längerer Rede aus, daß der sozialdemokratische Kandidat Hoch den Wählern nur das schimmernde Mäntelchen der Sozialdemokratie gezeigt habe; der Kernpunkt der sozialdemokratischen Ideen sei dagegen sorgsam verhüllt worden, denn dieser sei Terrorismus, Nörgelsucht an allem Bestehendem und Verhetzung der Arbeiterschaft behufs Schaffung eines willenlosen Arbeiterproletariats. Er, Redner, sei kein Gegner der Gewerkschaftsbewegung, solange sie sich von der Politik fernhalte. Er stehe auf dem Standpunkte, daß die Krankenversicherung den gewerblichen Arbeiter und seine Familie vor jeder Not schützen müsse, sodaß das System der doppelten Krankenversicherung künftig in Wegfall komme. Seit 20 Jahren mit und unter den Arbeitern lebend, hoffe er auch hier auf dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrt sich wahre Freunde in seiner Arbeiterschaft zu erwerben. Die Lohnstreitizkeiten würden wohl bald dadurch beseitigt werden, daß eine Tariskommission ähnlich derjenige», wie sie im Buchdruckergewerbe so segenbringend wirkt, durch Zusammenschluß der Geschäftsleitungen sämtlicher keramischen Betriebe bewirkt wird. Mit einem begeisterten Hoch auf den Kaiser und Absingen der Nationalhymne schloß dieser für Schlierbach so bedeutungsvolle Tag. Wie hier in Schlierbach die Bauern des oberen Vogelsberges durch ihre Energie und ihr treues Zusammenhalten gezeigt haben, daß die Stärke in der Einigkeit liegt, so mögen auch alle anderen wahrhaft national gesinnten Männer unseres Wahlkreises Schulter an Schulter den Kampf gegen die Sozialdemokratie ausnehmen.
< $> Gelnhausen, 18. Mai. Am gestrigen Sonntag, nachmittags S1/» Uhr, tagte in Gelnhausen im Saale zur „Hoffnung" die von dem sozialdemokratischen Wahlkomitee ein- berufene Wählerversammlung. Trotz der ungünstigen Witterung war die Versammlung stark besucht. Genosse Kämmerzell- Gelnhausen hatte den Vorsitz und erteilte dem Arbeitersekreiâr Herrn Quint-Frankfurt das Wort. Eigentlich wollte ja Herr Gustav Hoch über das Thema sprechen : „Die Bedeutung der bevorstehenden Reichstagswahlen und die Kampfesweise unserer Gegner", aber siehe da, der Herr Reichstagsabgeordnete war nicht erschienen, der Grund des Ausbleibens wurde vom Vorstandstische nicht bekannt gegeben, wahrscheinlich sollte der Name „Hoch", der auf dem Flugblatte verzeichnet stand, der Magnet für viele sein. Herr Quint begann in seiner fast zweistündigen Rede mit dem alten Liede: „Zolltarif." Er schilderte, wie in jener denkwürdigen Nacht vom 13. bis 14. Dezember, trotz der achtstündigen Rede des Genossen Antrick die Minorität von der Majorität der Junker- und Zentrumspartei gewaltsam niedergekämpft worden sei. Selbst der deutsche Kaiser sei gegen den „gemeinen Brotwucher", wie er es in seiner Oeynhauser Rede im Jahre 1898 bekundet hätte. In welchem Zusammenhänge diese Worte von Sr. Majestät gebraucht wurden, erwähnte der Redner nicht. Der Kleinbauer hätte gar nichts von den Zöllen, und was bedeuteten 20, 40 auch 100 Mark mehr in der Kasse des Betreffenden; müsse er selbst einmal Futterartikel kaufen, so kämen sie ihn um so teurer zu stehen. Den Löwenanteil hätten die 152 Großgrundbesitzer 1. Ranges und die 10000 Großgrundbesitzer 2. Rangs. Ja, der Herr Redner wußte schon ganz genau anzugeben, wie viel Millionen in die Taschen jener Herren fließen würden. Daß aber aus den Mehr- erträgen des Zolltarifs jährlich 55 Millionen Mark der Witwen- und Waisenversicherung für Arbeiter zufließen sollen, aus der jede Witwe jährlich 150 M. und jedes Kind 50 M. erhalten wird, das alles findet bei den Herren Genossen keine Würdigung. Bei ihnen gilt nur der Grundsatz „Alles oder nichts!" Selbstverständlich ist Herr Quint auch gegen alle Ausgaben für Heer und Marine. Wie schön muß sich doch ein Milizheer nach sozialdemokratischem Muster ausnehmen! Der Herr Redner vergaß aber seinen Genossen die Mitteilung zu machen, daß Frankreich und Rußland, unsere etwaigen Feinde, noch keine Veranstaltung getroffen haben, die sozialdemokratische Idee in die Wirklichkeit umzusetzen. Wohl betonte Herr Quint, Deutschland müsse für Absatzgebiete seiner Produkte sorgen, eine Marine jedoch, welche den deutschen Handel schützt, braucht er nicht, das ist alles Humbug. Die Schlußausführungen des sozialdemokratischen Redners richteten sich hauptsächlich gegen die Zentrumspartei. Beifallsrufe zeigten, daß die Rede ihre Wirkung nicht verfehlt hatte, umsomehr war dies der Fall, weil die Ausführungen des Herrn Quint keine Widerlegung erfuhren, wie es sich gehört halte, damit doch manchem Sozialdemokraten die Augen geöffnet würden und er einsehe, daß gerade seine Führer seine Verführer seien.
Hue Stadt und Cand+
Hanau, 19. Mai.
* Das Hausrecht des Versammlungsleiters. Da über das Hausrecht in Versammlungen auch in der jetzigen Wahlbewegung mehrfach verschiedene Meinungen aufgetreten sind, sei an eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Mai 1893 erinnert. Darin wird nach den „M. N. N." u. a. gesagt: Wenngleich der Eigentümer des Saales, in dem eine öffentliche Versammlung abgehalten wird, keine Verpflichtung eingegangen sei, durch welche er in seiner Verfügungsgewalt über den Saal gegenüber einer anderen Person beschränkt werde, so schließe dies nicht aus, daß trotzdem dritten
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gegenüber eine andere Perlon zur Ausübung des Hausrechts befugt sei. Eine solche Befugnis sei insbesondere nicht davon abhänging, daß sie ausdrücklich übertragen werde. Indem der Eigentümer seinen Saal zur Abhaltung einer Versammlung dem Einberuler und dessen Gesinnungsgenossen zur Verfügung gestellt habe, habe er ihnen das Recht eingerâumt, zu diesem Zwecke über die Räumlichkeiten zu verfügen. Demzufolge sei der Einberufer der Versammlung berechtigter Inhaber des Saales gewesen. Der (des Hausfriedensbruchs) Angeklagte habe nicht zu den eingeladeneu Ge innungsgenossen des Unternehmers und Leiters der Versammlung gegärt und fei nicht befugt gewesen, noch länger in dem Saale zu verweilen, nachdem ihn der Versammlungsleiter aufgefordert halte, sich zu entfernen. Der Saaleigentâmer habe dem Versammlungsleiter die ihm eingeräumte Verfügungsgewalt über den Saal nicht wieder entzogen gehabt, der Leiter fei daher der zur Aufforderung „Berechtigte" gewesen im Sinne des § 123 des Strafgesetzbuches, und lediglich dieses Verhältnis sei für die Frage, ob sich der Angeklagte des Hausfriedensbruches schuldig gemacht habe, entscheidend gewesen.
* Freudiges Familienereiguks. Aus Frankfurt am Main wird gemeldet: Prinzessin Sibylle von Hessen, vermählte Freifrau Vincke, ist gestern früh 6 Uhr im Hause ihrer Mutter, der Landgräfin von Hessen, Prinzessin von Preußen, von einem gesunden Sohn glücklich entbunden worden.
* Impfungen finden statt in Ostheim am 22. Mai, nachmittags 31 '2 Uhr: Wiederimpfung; in Erbstadt am 23. Mai, nachmittags 21A Uhr: Erst- und Wiederimpfung; in Gronau am 3. Juni, nachmittags 2 Uhr: Desgl.; in Niederdorfelden am 3. Juni, nachmittags 3 und 4 Uhr: Desgl.; in Oberdorfelden am 3. Juni, nachmittags 5 Uhr: Desu.; in Langenselbold am 3. Juni, nachmittags 3 und 5 Uhr:' Desgl.; in Hüttkngesäß am 6. Juni, vormittags 10 und 11 Uhr: Desgl.; in Neuwiedermuß am 6. Juni, mittags 12 Uhr: Desgl.
* Lokalbahn Kahl-Schöllkrippen. Auf Veranlassung der hiesigen Touristenvereine werden am 21. Mai (Christi Himmelfahrt) bei gutem Wetter einige Extrazüge verkehren, und zwar: 1) Schöllkrippen ab 9 Uhr vorm., Kahl an 1018 vorm.; 2) Kahl ab IO50 vorm., Schöllkrippen an 120S nahm.; 3) Kahl ab 7 50 nachm., Mömbris-Mensengesäß an 834 nachm.; 4) Mömbris-Mensengesäß ab 845 nachm., Kahl an 938 nachm.; 5) Kahl ab 10 Uhr nachm., Schöllkrippen an ll12 nachm. — Bei genügender Beteiligung werden diese Züge auch am 2. Psingstfeiertage gefahren.
* * Ein Hochstapler. Der am 2. März 1880 zu Berlin geborene Drogist Karl Rudolf Paul Bordalo hat schon sehr früh ein Gaunerleben begonnen. Nach einer längeren Gefängnisstrafe, die er in Berlin verbüßte, kam Bordalo im Herbst 1901 in die hiesige Gegend und versuchte eine Weile sein Glück mit Erfolg. In Steinheim gab er sich für einen bei einer Hamburger Firma eingestellten Ingenieur aus, der im Auftrag dieser Firma größere Ländereien ankaufen sollte. Tatsächlich kaufte der geriebene jugendliche Gauner, der ein äußerst gewandtes Benehmen zur Schau trug und sehr sicher auftrat, im SteinMmer Gebiet Län bis zu 10000 Mk. Unterdessen hatte er sich bei einer hiesigen Witwe einlogiert und versuchte so nebenbei auch in Hanau Geschäftsleute anzuschmieren. Am 22. Oktober erschien er bei einem hiesigen Fahrradhändler, stellte sich als Ingenieur vor und versuchte unter allerlei Angaben ein Fahrrad herauszulocken. Die Frau, die den noblen Kunden bediente, ließ sich aber ohne Geld nicht zur Hergabe des Rades bewegen. Darauf versuchte der Pseudo-Ingenieur sein Glück bei einem zweiten Fahrradhändler. Hier wollten die schönen Reden aber erst recht nicht verfangen. Schließlich versuchte der saubere Kunde es noch mit dem „Probieren". aber auch dieses brachte ihn nicht ans Ziel, denn der Fahrradhändler stand während des „Probierens" mit einem Rad daneben, sodaß er das Verschwinden gar nicht erst versuchte. Der Herr Ingenieur mochte schließlich wohl eingesehen haben, daß hier für seine Tätigkeit nicht das geeignete Feld sei und so verduftete er nach den vergeblichen Versuchen. Selbstverständlich „vergaß" er dabei auch die Bezahlung seiner Logiswirtin. Gestern wurde der „Ingenieur" der hiesigen Strafkammer in Sträflingskleidung vorgeführt. Er hat nämlich auf längere Zeit Freiquartier im Zuchthause in Moabit bezogen, was das Landgericht Berlin wegen dort verübter Schwindeleien anordnete. Das Offenbacher Gericht hat das in Steinheim gegebene Debüt ebenfalls bereits abgeurteilt. Die hiesige Strafkammer sprach wegen der hier verübten Gaunereien eine Gesamtstrafe von 6 Monaten aus. Alle diese Strafen wurden zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten, 2250 Mark Geldstrafe und 7jâhrigem Ehrverlust zusammengezogen.
* GefährlicherBerbrecher entwichen. Der Schreiner Albert Gärtner, der die kürzlich hier vorgekommenen zahlreichen Mansardendiebstähle verübt hat und anfangs Mai von der Strafkammer Darmstadt wegen in Offenbach verübter Schwindeleien 2 Jahre Zuchthaus erhielt, wurde heute durch einen Frankfurter Transporteur nach Hanau überführt, um auch hier abgeurteilt zu werden. Kurz vor der Schwelle des hiesigen Landgerichtsgefängnisses gelang es dem Gauner, seinem Frankfurter Transporteur zu entweichen. — Auch noch andere Gerichte erwarteten den Verbrecher.
* Arts der Untersuchungshaft entlasten wurde vor einiger Zeit der Arbeiter F., der im Verdachte stand, s. Zt. verschiedene Einbruchsdiebstähle verübt zu haben. Das Verfahren gegen denselben wurde eingestellt.
* Neue Tiere des Frankfurter Zoologischen Gartens. Eine ganze Anzahl berühmter Gäste hat in den ersten Maiwochen ihren Einzug im Garten gehalten. 3 Giraffen wurden vom Ostbahnhof am Halfter durch die Straßen geführt und im Garten eingestellt um von hier aus wieder verkauft zu werden, so daß augenblicklich 5 Giraffen im Garten ausgestellt sind. Der neue Orang-Utan hat sich gut eingewöhnt und erhält täglich zahlreichen Besuch. Die auf der Antwerpener Versteigerung angekauften Tiere sind eingetroffen, nachdem sie einige Einfuhrschwierigkeiten an der Grenze überwunden hatten, ohne Schaden zu leiden. Die Schmetterlingsausstellung, die in dieser Woche im kleinen Saale stattfindet, zeigt einen großen Zuwachs gegen früher; es sind über 7000
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Faller von Cey'on eingereiht, die dem Zoologischen Garten zum groß-'n Teil ge>ckenki worden sind.
* Futzballjpott. Sonntag den 17. d. M. spielte die I. Mannschaft des „Ersten Hanauer Fußballklubs 1893" in Frankfurt gegen die gleiche Mannschaft des „Frankfurter Fußballklubs Kickers 1899". Das Spiel fand bei sehr schlechter Witterung statt. Anfangs schien es als ob durch den auf- geweichten Boden ein regelrechtes Spiel unmöglich sein werde, jedoch sollte cs anders kommen, denn schon nach 5 Minuten zeigten die Hanauer Stürmer ein großartiges Zusammenspiel und es gelang ihnen vor der Pause 6 und nach der Pause 3 Goals zu erzielen, denen Kickers nur 1 Goal entgegenzustellen vermochte.
''l Rudersport- Der neue Rennachter unserer Ruder- gesellschaft, welcher von Leux in Frankfurt a. M. erbaut ist, wurde am Sonntag vormittag von einer gemilchten Mannschaft dort abgeholt und nach Hanan gerudert, wo die Mannschaft am Bootshaus von zahlreich erschienenen Mitgliedern mit kräftigem „Hipp Hipp" empfangen wurde. Das Boot kann als ein Meisterück seines Erbauers betrachtet werden. Namentlich wird die Lage auf dem Wasser von alten erfahreren Rennruderern als eine ganz hervorragend gute bezeichnet. Ueber den Gang des Trainings werden wir in den nächsten Tagen ausführlich berichten.
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)( Langenselbold, 18. Mai. (Gewitter.) Bei dem gestern nachmittag gegen 2 Uhr über unsere Gemarkung gezogenen Gewitter schlug der Blitz in einen der Schornsteine der dem Realitätenbesttzer Herrn Höch in München gehörigen Obermühle hierselbst ein. Der Blitz fuhr etwa 8 bis 10 Mtr. in den Schornstein ein, von da aus nahm er seinen Weg in die Arbeitsräume der Mühle und beschädigte daselbst eine Maschine und bergt. mehr. Weitere Spuren des Blitzes konnten nicht fkstgestellt werden. Der Schornstein droht einzustürzen, deshalb dürfte das Betreten dieser Stelle beachtet werden, damit sich kein weiterer Unfall ereignet.
Ans dem Mrichtssaal.
Sitzung der Strafkammer I vom 18. Mai.
Körperverletzung.
Am 31. Oktober v. I. traf der Landwirt Z. von Groß- Krotzenburg auf dem dortigen Friedhof seine Schwägerin, auf die er nicht gut zu sprechen ist, weil sie in verschiedenen Prozessen ungünstige Aussagen gegen ihn gemacht hat. Er verfolgte die Frau, die bei seinem Anblick flüchtig gehen wollte, weil sie nichts Gutes von ihm erwartete, und schlug ihr mit einem Hacken stiel auf die Beine. Dann, als andere Frauen sich der Mißhandelten annahmen und sie fortführten, lief er nach, schlug nochmals auf sie ein und warf ihr die Hacke schließlich noch nach. Die Frau mußte infolge der Mißhandlung 18 Tage im Bett liegen. Das Schöffengericht hatte den schon vorbestraften Z. zu 6 Monaten Gefängnis und 8 Tagen Haft verurteilt, wogegen er Berufung einlegte, weil ihm die Strafe zu hoch erscheint. Die Strafkammer verwirft die Berufung mit der Begründung, daß das erste Urteil noch sehr gnädig ausgefallen sei.
Ein Schlingensteller.
Im Anfang Februar d. I. machte der Jagdaufseher G. zu Enkheim im Enkheimer Walde mehrfach die Entdeckung, daß Schlingen gestellt waren. Es gelang ihm auch, ein in einer Schlinge gefangenes Reh zu befreien. Das erbärmliche Gewerbe des Schlingenstellens, bei dem das Wild auf qualvolle Weise zu Tode kommt, befindet sich dort überhaupt sehr in Mode, weshalb auch die Jagdpächter eine größere Belohnung auf das Ergreifen von Schlingenstellern gesetzt haben. Der Jagdaufseher legte sich auf die Lauer, und es gelang ihm, den Maurer W. von Enkheim zu ertappen, als er die gestellten Schlingen nach einander revidierte. W., der schon vielfach wegen Jagdvergehens vorbestraft ist, erhält wegen gewerbsmäßigen Wilderns 6 Monate Gefängnis und wird zur Sicherung des Strafvollzugs sofort verhaftet. Auch wird die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht ausgesprochen.
Unter falschem Namen. ^
Ein Dienstmädchen Aus dem Ostpreußischen befand sich im Jahre 1898 in der Umgegend von Frankfurt im Dienst und stahl einer Kollegin in Ermangelung eigener Legitimationspapiere deren Versicherungsquittungskarte. Mit dies-r Ver- sichcrungskarte meldete sie sich auch bei ihrer Niederlaffung in Wiesbaden an und lebt nun dort seit Jahren als „Philippine Sauer von Ostheim". Auch 2 uneheliche Kinder, denen sie dort das Leben gab und die wieder starben, wurden auf diesen Namen eingetragen. Als nun die falsche Philippine Sauer vor kurzem heiraten wollte, kam natürlich ihre wahre Persönlichkeit ans Licht. Sie hatte nämlich auch unter dem falschen Namen Bekanntschaft gemacht und trat mit ihrem zukünftigen Mann als „Philippine Sauer" vor das Standesamt. Der Standesbeamte schrieb um den Geburtsschein der „PH. S." nach Ostheim und da wurde ihm die Auskunft zu Teil, daß die Betreffende ja in Ostheim sich befinde und verheiratet sei. Nun mußte sie ihren wahren Namen bekennen. Ihr Bräutigam hat sie trotzdem geheiratet, aber sie hat sich jetzt wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Personenstandsgesetz zu verantworten. Die Angeklagte erklärt, daß sie aus Furcht, der Vater ihres Kindes möchte sie sitzen lassen, den Betrug nicht aufdecken wollte. Das Gericht erkennt auf eine Gesamtstrafe von 2 Monaten Gefängnis.
Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz.
Der Metzgermeister S. Hier war vom Schöffengericht wegen fahrlässiger Nahrungsmittelfälschung zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte unter seine Rindswurst einen geringen Prozentsatz Kartoffelmehl gemengt, im Laden hing aber ein Schild, das die Bezeichnung „Fleischwurst mit Kartoffelmehl" enthielt. Das Schöffengericht hatte darin, daß das Schild nicht die Aufschrift: „Rindswurst rc." enthielt, eine Fahrlässigkeit erblickt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, weil sie den Angeklagten wegen wissentlichen Vergehens gegen daS Nahrungsmittelgesetz verurteilt wissen will. Die Berufung wird verworfen.