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Größe der Ansage machen zu können, sei ermähnt, daß die Leiden Hauptgebäude (chirurgische und medizinische Abteilung) nicht weniger' als je 170 m lang sind und mit den beiden Seitenflügeln sogar je 250 m.

* Zurückgekehrt ist der als vermißt gemeldete Zimmer­mann.

Zur Strafverbüßung sind heute die am Montag verurteilten beiden Personen Wilh. R. und Jean St. nach Eberbach überführt. Die Blättcrmeldung, letzterer habe einen Selbstmordversuch gemacht und befinde sich im Lrudkranken- Hause, dadurch von selbst hinfällig geworden.

* Marktpreise. Im Monat Februar 1903 be- trug in Hanau der Durchschnittspreis für 100 kg Weizen Mk. 15.38, Roggen Mk. 13.88, Gerste Mk. 15.69, Hafer Mk. 14.35, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 21.63, Speise- Bohnen (weiße) Mk. 23.75, Linsen Mk. 27.50, Eßkartoffeln Mk. 5.56, Richtstroh Mk. 4.13, Krummstroh Mk. 3.68, Heu Mk. 6.58, Rindfleisch im Großhandel Mk. 120.13: Rindfleisch im Kleinhandel für 1 kg von der Keule Mk. 1.50, vom Bauche Mk. 1.30, Schweinefleisch Mk. 1.66, Kalbfleisch Mk. 1.34, Hammelfleisch Mk. 1.21, Speck (geräuchert) Mk. 2.06, Eßbutter Mk. 2.23, Eier 1 Schock 60 Stück 4.28 Mk.

* Ladenpreise. Im Monat Februar 1903 betrug in Hanau der Durchschnittspreis für 1 kg Mehl zur Speise­bereitung Weizen 30 Pfg., Roggen 21 Pfg., Gersten-Graupe 42 Pfg., -Grütze 42 Pfg., Buchweizengrütze Pfg., Hafer­grütze 44 Pfg., Hirse 36 Pfg., ReiS Java (mittlerer) 47 Pfg., Kaffee, Java-, mittlerer (roh) 2 Mk. 40 Pfg., gelber (in ge­brannten Bohnen) 2 Mk. 80 Pfg., Speisesalz 20 Pfg., Schweineschmalz 1 Mk. 60 Pfg.

* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage betrügt mit einem Aufschläge von 5 vom Hundert für den Monat März 1903 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 7 Mk. 80 Pfg., für Heu 3 Mk. 70 Pfg., für Stroh 2 Mk. 23 Pfg. pro Zentner.

* *

* Kefielsiadt, 18. März. (Turnhallenbau.) Der Turn-Verein Kesselstadt, eingetragener Verein, gegründet im Jahre 1860, ältester Verein am Platze, befaßt sich schon seit Jahren mit der Absicht, sein eigenes Heim zu gründen, doch war aus Mangel an genügenden Mitteln, aber auch aus anderen praktischen Gründen, die geplante Ausführung nicht zustande gekommen. Durch jahrelange Tätigkeit und Hilfe seitens der Mitglieder und Einwohner Keffelstadis und Hanaus ist es nun endlich gelungen, vor allen Dingen das Nol- tvendiglle zu beschaffen und ist der Verein somit jetzt, nach endgiltigem Beschluß, in der Lage, der Angelegenheit entgegen- schreiten zu können. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich nach eingegangenem Voranschlag auf ca. 18 000 Mark. Der Verein verfügt z. Zt. über ein Gelamtiermögen von ca. 10,000 Mark und beabsichtigt, für 5000 Mark unverzinsliche Anteilscheine in Umlauf zu bringen. Außerdem sind dem Verein schon recht schöne Beträge zur Verfügung gestellt. Wie wir erfahren, zirkuliert von genanntem Verein eine Liste zur Einzeichnung über freiwillige Beiträge, sowie unverzinsliche Anteilscheine und kann man wM im voraus annehmen, daß drr Verein von feiten der Einwohner und auswärtigen Turnerschaften zur Genüge unterstützt wird. Wir wünschen dem Turn-Verein Kesfelstadt zur Ausführung dieser edlen Sache recht gutes Gelingen.

H Langendiebach, 18. März. (Badeanstalt.) Wie wir erfahren, stellte vor einigen Wochen Herr Postver­walter Edel bei der hiesigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Errichtung einer Badeanstalt an der Kinzig. Man nahm vielfach an, daß unsere Gemeindeverwaltung für Er­richtung einer solchen gemeinnützigen Anstalt wenig übrig habe und den Antrag unseres Mitbürgers ablehnen würde. Umso erfreulicher ist es, daß fast einstimmig beschlossen wurde, mit Beginn der Badezeit eine Badeanstalt an der Kinzig zu er­richten. Wir begrüßen diesen Beschluß freudigst und gebührt hierfür unserer Gemeindebehörde auch öffentlicher Dank, gereicht doch eine solche Einrichtung zum Wohle der ganzen Ein­wohnerschaft.

Aus dem Landkreise Hanau, 17. März. (W ohl- tätigkeitsschwindel"). Gelegentlich desNardenkötter- prozesses mag es gut sein, auf einen anderen Betrugszweig hinzuweisen, der am besten mit dem Worte Wobltâtigkeits- schwindel bezeichnet wird und gerade in diesen Monaten be­sonders auf dem Lande zu einer Landplage geworden ist. Er besteht darin, daß irgend eine Firma, welche sich stolzKunst­handlung" nennt, massenweise Agenten aufs Land schickt und durch diese allerlei Bilder, Wandsprüche rc. anpreist, auf welche 1,50 Mk. anzuzahlen sind, worauf dann der betr. Spruch von dem Geschäfte unter Postnachnahme versandt wird. Diese Firmen verquicken in sehr schlauer Weise ihren Handel »it irgend einer wohltätigen Sache, z. B. mit der Krüppelfürsorge. Der Agent läßt zuvor in die Häuser einen Zettel tragen, auf welchen Bilder von armen Krüppeln in rührenden Stellungen sind und mit schönen Versen darauf, welche das Mitleid er­regen sollen. Auf den Zetteln steht, daß die Firma so und soviel tausend Mark für arme Krüppel abgebe von ihrem Ver­dienst. Diese Spekulation ist nur allzuoft von Erfolg und die Geschäfte machen einen ganz ungeheuren Profit. Diese Art schwindelhaften Handels, bei dem die Wohltätigkeit auf das abscheulichste mißbraucht wird, ist zur Landplage geworden. Zwar haben bereits Geistliche ihre Gemeinden dringend ge­warnt, aber es ist immer noch nicht genug Aufklärung in das Publikum gedrungen. Hoffentlich dienen diese Zeilen dazu, die Einwohner unseres Kreises vor Schaden zu bewahren.

Sprechsaal.

Für die unter dieser Rubrik eingesandten Notizen übernimmt die Redaktion dem Piwlikum aeaenüber keinerlei Verantwortung.

Schulunterricht. Wie man vernimmt, soll nach den Osterferien der Gesamtunterricht an der Höheren Töchter« wie auch Oberrealschule ausschließlich auf den Vormittag verlegt werden. Zunächst natürlich nur für die wärmere Jahreszeit und probeweise. Es steht zu hoffen, daß diesmal erst die Eltern befragt werden, denn es ist doch ohne Zweifel mit dieser

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I Neuerung eine stellenweise Aenderung in dem wirtschaftlichen Betriebe des Haushaltes verbunden, die recht einschneidend bei e ncm großen Teil der Angel örigen werden können. Wer nicht so reich! ch mit Glücksgütern versehen ist, unb das dürfte doch der größere Teil der Eltern sein fragt sich, was mit den Kindern den ganzen langen Nachmittag werden soll? Nicht alle haben Hans und Garten sowie Bedienung, welche man zur Beaufsichtigung verwenden kann. Vielfach sind die Eltern durch geschäftliche Verhältnisse nicht in der Lage, sich der Pflege und Aufsicht ihrer Kinder eingehend widmen zu können, In einer Industrie- und Handelsstadt dürfte jede Aenderung, welche die Hausordnung förmlich über den Haufen wirft, auf ganz besonderen und wühlberechtigten Wi­derstand stoßen. Freilich soll in anderen Städten dieser Ver­such günstige Resultate erzielt haben so wird uns wenig­stens versichert aber wir wissen auch, daß die praktische Er­fahrung uns lehrt, wie überall andere Berechtigungen und traditonclle Gewohnheiten existieren, welche zu zerstören man doch sehr vorsichtig sein soll und muß. Hoffen wir, daß auch die Sladibehörde sich der Sache annimmt.

Ans dem MMchtslaa!.

Sitzung des Hanauer Schöffengerichts vom 17. März.

Am Abend des 4. September v. Js. fuhr der Bureau­diener Wilhelm S. mit einem Rad durch den Aubeimer Weg, als von der Spessartstraße kommend der Fahrbursche H. von der Brauerei Nicolay mit schwer beladenem Fuhrwerk in das Tor der Brauerei einbiegen wollte. Der Radfahrer, der ent­weder das Fuhrwerk zu spät sah oder aber noch vor demselben vorbeifahren wollte, konnte dieses letztere Manöver nicht mehr ausführen, sondern fuhr direkt in das Fuhrwerk hinein zwi­schen die Pferde. Infolge dieser gefährlichen Karambolage lüitrbett die Pferde scheu und machten Miene, durchzugehen. Sie rissen einen Laternenpfahl um, der Fahrbursche wurde durch den Ruck vom Bock geschleudert und kam unter den Wagen, ebenso kam der Radler unter die Pferde des Wagens zu liegen. Beide trugen erhebliche Verletzungen davon und mußten mehrere Wochen das Bett hüten. Die aus der Brauerei herauseilenden Kollegen des H. führten den letzteren in den Hof, während der Radler sich allein dorthin begab, um sich abzuwaschen. Als der ver­letzte Fahrbursche im Hofe angab, der Radfahrer sei gânz allein an dem Unglück schuld, wurden seine in großer Zahl dort versammelten Kollegen auf den Radler wütend, packten ihn, warfen ihn zum Hoftor hinaus, daß er sich überkugelte und gaben ihm noch mehrere Püffe und Tritte, dann schlossen sie das Tor. Das zertrümmerte Rad hatten sie in das Portierhaus gestellt. Wegen der letzteren Mißhandlung des Radlers sind nun die fünf Fahrburschen angeklagt, doch be­streiten die meisten, dem Radler etwas getan zu haben. Es gilt nur von dem Fahrburschen E. als erwiesen, daß er sich an der Mißhandlung beteiligt hat; dafür wird er zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der als Nebenkläger auf« tretende Radler wird mit seinem Anspruch auf Zuerkennung einer Buße abgewiesen. Der Taglöhner B., der nachts in verschiedenen Straßen schlafstörenden Radau verübt hatte, er­hielt ein Strafmandat von 6 Mk. Da der Einspruch ohne jeden Grund erfolgt ist, erhöht das Gericht die Strafe auf 12 Mk. Der Mechanikerlehrling D. hier stahl seinem Lehrherrn ein größeres Quantum Messingabtälle, das der im selben Ge­schäft tätige Ausläufer K. verkaufte. Der Lehrling erhält

5 Tage Gefängnis, der Ausläufer 3 Wochen. Der Haus- bursche R. war bei einem Weinhändler beschäftigt, in dessen Haus sich auch ein Restaurant befindet. Der Kellner des legieren beauftragte ihn, seine Hose zum Schneider zu bringen, was R. auch tat. Zuerst revidierte er aber in der Stube des Kellners dessen Kleider und fand in der Weste ein Portemonnaie mit 60 Mk. in Gold. R. nahm davon 2 Zehnmarkstücke und verjubelte sie in hiesigen Wirt­schaften. Er wird zu einer Woche Gefängnis verurteilt. Der in Kesselstadt beschäftigte Silberschleifer B. von Groß- Steinbeim kam am 4. Februar morgens, als es noch dunkel war, in eiligem Tempo über das Trottoir der Philippsruher Allee gefahren und warf dabei die Austrägerin derFrankfurter Zeitung" um, die aber mit dem bloßen Schrecken davonkam. Er war so anständig und bekümmerte sich um die umgefahrene Frau und das verhilft ihm zu der gelinden Strafe von 10 Mk. Der bei der Müllabfuhr beschäftigte Dienstknecht U. wurde von einem Schutzmann angewiesen, die Deckel des Wagens zu schließen, da beim Ausleeren der Eimer aus der jenseitigen Oeffnung jedesmal ein gehöriger Staub aufstieg. Der Dienst­knecht nahm das übel und beleidigte den Schutzmann durch einen Schimpfnamen. Er wird zu 15 Mk. Geldstrafe verur­teilt, dem Beleidigten die Publikationsbefugnis zugesprochen. Die 15jährige Marie H. war bei einer Frau D. als Dienst­mädchen beschäftigt. Ihr stach die der Dienstherrin gehörige silberne Uhr mit Kette gewaltig in die Augen, die sie auch alsbald annektierte. Da es ein erster Versuch ist, kommt sie mit einem Verweis und einer ernstlichen Verwarnung vor ähnlichen Gelüsten davon.

* * * Sitzung der Strafkammer II vom 18. März.

Fahrlässige Brandstiftung.

In der Wohnung des praktischen Arztes Dr. L. zu Som­born brach am 1. Januar spät abends ein Jimmerbrand aus, der aber noch rechtzeitig bemerkt und gelöscht wurde. Auf einem mit allerlei Sachen bedeckten Tisch standen 2 Leuchter mit Kerzen, welche die Haushälterin, Witwe R., wahrscheinlich aus Verletzen brennen gelassen hatte, und von welchen ver« mutet wird, daß dadurch der Brand entstand. Doch kann eine dahingehende Feststellung nicht getroffen werden, weshalb die der fahrlässigen Brandstiftung angellagte Witwe R. frei­gesprochen wird.

Beleidigung.

Der jetzt in Frankfurt tätige Weißbinder Christian H. von Hellstein, der mit dem dortigen Bürgermeister wegen der immer noch nicht zur Ruhe gekommenen Brandstifteraffaire, in die

19. März.

seine Familie verwickelt ist, in Feindschaft lebt, war von dem genannten Bürgermeister aufgesorbert worden, den Verpflich­tungen seiner Fam'lie gegenüber uachzukommen. Weil dies durch Vermittelung der Frankfurter Polizei geschah, schrieb s). bei der hierauf erfolgenden Geldfendung an den Bürgermeister auf den Postabschnitt eine beleidigende Bemerkung. Ferner benahm er sich in provozierender Weise gegen den Bürger- meister nach einer Gerichtssitzung in Wächtersbach in einer Wirtschaft. Das Schöffengericht hatte den H. wegen beider Beleidigungen zu 9 Tagen Gefängnis verurteilt. Seine Be­rufung ist ohne Erfolg.

Eine Betrugsanklage wurde zwecks weiterer Zeugenladunc vertagt.

Hue l^ab und fern.

* Cassel, 18. März. Der Unteroffizier Degen vom hiesigen 14. Hu^arenregiment war bekanntlich unter dem Ver­dacht eines gegen seine Braut, dem Dienstmädchen Hammel, begangenen Mordversuch verhaftet worden. D. sollte die H. von der Höhe der Brücke herab in die Fulda gestürzt haben, aus der sie gerettet wurde. Die ursprünglich bestimmten Angaben, der H. werden abweichend, sodaß jetzt vor einigen Tagen Degens Freilassung erfolgte. Die völlige Einstellung des $erfa*'rmâ ist nun zu erwarten.

Hersfeld, 18. März. An dem massiven Erweiterungs­bau der Schildeschen Maschinenfabrik an der Flehmenstraße hat sich gestern gegen abend ein schwerer Unfall ereignet, dem leider ein Menchenleben zum Opfer gefallen ist. Sechs Maurer waren auf der höchsten Stelle des etwa 10 Meter hoben und 25 Meter langen Gerüstes mit der Fertigstellung der BrüstungL- mauer beschäftigt, als vermutlich das noch ziemlich frische Mauerwerk, auf welchem angeblich mehrere 3 Zentner schwere Zementsteine lagen, nach außen nachgab, auf das Gerüst stürzte und dieses vollständig zusammendrückte. Einem der Maurer war es geglückt, noch auf das flache Dach springen zu können, ein anderer, der Miurer Johannes Höhmann aus Kalkobes, wollte dasselbe tun, sprang aber fehl und stürzte mit seinen vier Kameraden in die Tiefe. Höhmann und ein zweiter Maurer wurden hierbei sch ver verletzt, während die drei anderen leichtere Verletzungen davon trugen. Einer ist von hier, zwei aus Ka kobes und je einer aus Asbach und Kathus. Alle sind verheiratet. Vier wurden ins Land­krankenhaus gebracht, wo Höhmann noch gestern abend seinen Verletzungen erlegen ist. Den übrigen vier geht es verhältnis­mäßig gut und man hofft, sie alle am Leben zu erhalten, so­daß sie in absehbarer Zeit ihrer Beschäftigung voraussichtlich wieder werden nachaehen können. Die Feststellung der eigent­lichen Ursache des Unglücks bleibt der näheren Untersuchung vorbehalten, die bereits heute mittag und nachmittag vorge­nommen worden ist. (Hersf. Atg.)

Atts dem Rodgau,18. März. Nachdem erst am 22. Februar a. c. auf der von Hainstadt a. Main nach Klein-Auheim führenden Kreisstraße 42 Obstbäumchen von Frevlerhand zerstört oder beschädigt wurden, fand dieser Van- dalismus während vorletzter Nacht auf der von Baierseich nach Egelsbach führenden Kreisstraße insofern Nachahmung, als hier 35 Obstbâumchen ruchlos beschädigt wurden. Wie im ersten, so setzte, auch in diesem Falle die Offenbacher Kreis- verwaltungsbehörde auf die Ermittelung des Täters eine Prämie von 100 Mark aus.

® Offenbach, 18. März. In den 34 Gemeinden un-^MW seres Verwaltungsbezirks wurden während 1902 im Mk. 632,34 in die ausgestellten Waisenbüchsen eingelegt. Den höchsten Betrag mit Mk. 247,29 erzielte die Stadt Offenbach und von den Landgemeinden das Städtchen Groß- Sleinheim mit Mk. 40,05.

Hue aller Mell.

Ueber den Edelsteinschwindel des Wiener Agenten Adolf Tauber treffen Wiener Meldungen hier ein, wonach sich die Betrügereien als viel größer, als bisher angenommen, Herausstellen. Die Schwindeleien scheinen sich auf alle Haupiplätze des Edelsteinhandels zu erstrecken. Be­sonderes Aufsehen erregt der Betrug, wodurch Tauber die Mannheimer Versicherungsgesellschaft um 45 000 Franken ge­schädigt hat, indem er zwei Sendungen an die Edelsteinfirmen Daniels in Brüssel und Misrahi in Paris sandte. Tauber hatte die Sendungen bei der Mannheimer Gesellschaft versichert. Die Sendungen kamen scheinbar spoliert an, während sich heraus­stellte, daß Tauber die Sendungen in Wien leer aufgab und selbst mit Spuren der Spolierung an den Siegeln versah, was auf der Post nicht bemerkt wurde. Die Mannheimer Gesell­schaft zahlte die versicherte Summe an Tauber, da er bisher als solid bekannt war.

Ueber den Mordanfall auf der Straße zwischen Vieß und Landsberg a. W., dessen Opfer zwei heimkehrende Schlächtergesellen geworden sind, wird weiter berichtet: Die Verbrecher sind in daS Landsberger Gefängnis eingeliefert. Es sind, wie schon gemeldet, zwei Brüder, die Maurer Kuschke aus Balz. Sie kamen von einer Radfahrt nach Landsberg zurück und fielen bei der Försterei Spiegel das Fuhrwerk des Fleischermeisters Sadler, auf dem die beiden Gesellen Schulz und Föllmer saßen, ohne jeden Anlaß an. Schulz wurde durch einen der von den Morgesellen abgegebenen Revolver­schüsse schwer verwundet, doch hofft man ihn am Leben zu erhalten, während Föllmer, der acht Messerstiche am Oberkörper davongetragen hat, mit dem Tode ringt. Der Förster Zentner hörte im nahen Forsthause die Schüsse und eilte mit geladener Flinte herbei. Er fand die Kuschkes über Föllmer knieend vor, legte an und zwang sie, ihre Revolver, Genickfänger und Schlag« ring wegzuwerfen. Der Amtsvorsteher Graf Rantzau und ein Gendarm waren dann auch bald zur Stelle. Als die Ver­brecher gefesselt werden sollten, äußerte der Jüngere der beiden: Herr Wachtmeister, tun Sie uns bloß die Ehre an, und schließen Sie un8 nicht!" Im übrigen scheinen sie nicht die geringste Reue zu empfinden. Bei der Vernehmung vor dem Amtsvorsteher sagte der^ eine Uebeltäter tn Bezug auf die