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Erstes Blatt

nauer

Anzeiger

Bezugspreis:

Tierieliahrlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auZ- fertige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches AM fit Mt- «ad Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrLSnngsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts ^Pfg^ im Neklamencheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Derantwoâ Redakteur: S. Schrecker in HryW,

Nr. 240

Fernsprechanschluß Nr. 605.

Mittwoch den 14» Oktober

Fernsprechanschluß Nr. 605. 1903

Amtliches.

Candhreis Banau.

Bekanntmachungen des Kömgl. LandraLsaUtes.

Es ist hier die Wahrnehmung gemacht worden, daß das baulustige Publikum die Anträge auf Bauerlaubnis im Früh­jahr erst unmittelbar vor Beginn der Bauausführung der Polizeibehörde einzureichen pflegt.

In dieser Zeit laufen die Baugesuche so massenhaft ein, daß eine Verzögerung der Genehmigung nicht vermieden wer­den kann. Es liegt daher im eigensten Interesse des Publi­kums, dis Bauarrträge schon im Laufe des Winters einzureicheu. Nur so können Unzuträglichkeiten, die für das bauende Publikum durch verspätete Einreichung der Bau­gesuche und für die Behörden durch fortwährende Nachfragen des Publikums entstehen, vermieden werden.

Hanau den 6. Oktober 1903.

B 1928

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Bekanntmachung.

Das Proviantamt in Hanau kauft gegen Barzahlung Noggen in Wagenladungen von 200 Air., Hafer in großen und kleinen Posten, PferVeheU vom 1. Schnitt nach vorheriger Anfrage, weil die Unterbringungsräume zur Zeit knapp sind, Noggenstroh mit dem Flegel, wie mit der Mâschiue gedroschen.

_ Die Lieferungen haben frei Magaziuhof Hanau auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Die Getreidearten müssen gesund, trocken, ohne Staub oder Sand, möglichst frei von Besatz und gründlich gereinigt sein. Zur Beurteilung der Brauchbarkeit der Körnerfrucht ist die Einsendung von UNge- schmeèchelterr Proben von reichlich */* Liter erforderlich. Wenn bei großer Entfernung die Lieferung mittelst Fuhre un­möglich ist, dann empfiehlt es sich, daß mehrere Landwirte sich gn einer gemeinsamen Lieferung per Waggon vereinigen und aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann (Bevollmächtigten) wählen, der dann mit dem Proviantamt in Verhandlung tritt. Es ist vorteilhaft, wenn die Herren Bürgermeister selbst die Sache in die Hand nehmen und sich der kleinen Mühe im Interesse ihrer Landwirte unterziehen. Den Produzenten wird in jeder dienstlich zulässigen Weise entgegengekommen; auf Wunsch werden Magazinsäcke zur Verfügung gestellt. Bei Bahnsendungen wird die Bahnfracht verauslagt sowie die Ab­fuhr von der Bahn für Rechnung der Verkäufer übernommen; letztere kostet 6 Pfg. pro Zentner Körner und 15 Pfg. pro Zentner Heu oder Stroh. Die Adresse für den Frachtbrief ist: Hanau Nord.

Auch hat der Ankauf von Hülsenfrüchten und Zwiebeln seitens der Konservenfabrik in Mainz begonnen. Etwaige Anfragen sind an die genannte Fabrik oder an das Proviant­amt Hanau zu richten.' Geschäftsleute wollen ihre Adresse bei dem Proviantamts niederlegen, damit dieses direkte Auf­forderungen übersenden kann.

Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem ge­nannten Amte mündlich wie schriftlich erteilt Werden besondere Preisabmachungen nicht getroffen, dann gilt als Vergütung der jedesmalige Tagespreis des Proviantamts.

Hanau den 10. Oktober 1903.

V 7946

Der Königliche Landrat. v. Beckerath.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, wiederholt ortsüblich bekannt zu machen, daß diejenigen Personen, welche fitt das Kalenderjahr 1904 Wandergewerbefcheiuc für den Gewerbebetrieb im Ilmherziehen wünschen, die Anträge alsbald bei ihnen zu stellen haben.

Falls ein Waudergewerbefchein fitt 1903 er­teilt ist ist ihnen solcher vorzulegen. Bei der Be­kanntmachung ist hierauf ausdrücklich aufmerksam zu machen, "benso, daß die Säumigen sich die nachteiligen Folgen, die durch die verspätete Anmeldung entstehen könnten, selbst zu­zuschreiben haben.

Nach pos. II Nr. 7 der ministeriellen Anweisung vom 22. März 1899 sollen innerhalb 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Anweisung die Verhältnisse jedes Antragstellers und jedes Begleiters durch Ausfüllung der Formulare A und B klargestellt werden. Es sind daher in diesem Jahre bei jedem Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbeschrines die in Be­tracht kommenden Verhältnisse des Antragstellers nach Formular A und, sofern er Personen mitführen will, die Verhältnisse jedes Begleiters nach Formular B festzustellen.

Die gestellten Anträge sind wie seither in das vorge- schriebene Formular der Nachweisung aufzunehmen, auch sind gleichzeitig die vorerwähnten Formulare (A und B) gewissen­haft und sorgfältig auszufällen. Die benötigten Formulare werden in der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei vorrätig gehalten.

Die Einreichung der Nachweisungen mit den gehörig aus­gefüllten und Bereinigten Formularen A und B sehe ich bestimmt zum 20. Oktober d. Js. entgegen.

Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen von Personen, die in hiesiger Stadt wohnen, sind unter Vorzeigung des zuletzt erteilten Gewerbescheins im Polizei- Kommissariat zu stellen.

Hanau den 3. Oktober 1903.

Der Königliche Landrat.

St. 4782 J. V.: Lehfeldt, Reg.-Nssessor.

Zwecks Vermeidung nachträglicher Weiterungen, und unnötiger Kosten werden die Inhaber nicht konzessions­pflichtiger gewerblicher, insbesondere auch handwerksmäßiger Betriebe wiederholt darauf hingewiesen, daß es in ihrem eigenen Interesse liegt, bei Errichtung und Veränderung ihrer Anlagen die Gewerbeaufsichtsbeamten zu Rate zu ziehen, damit von vornherein alle diejenigen Einrichtungen vorgesehen werden können, die von dem Unternehmer zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit nach den Bestimmungen der §8 120a bis 420â der Neichsgewerbr- ordnrrng zu treffen sind.

Hanau den &» Oktober 1903.

F <886

Der Königliche Landrat. v. Beckerath.

MMMW MMM III MpM.

Der Unterricht für das kommende Winterhalbjahr beginnt Mittwoch den 4. November, vormittags um 9 Uhr.

Aufnahme als Schüler finden junge Leute im Alter von 15 bis 20 Jahren. Aeltere Landnsirte können als Hospi­tanten ausgenommen werden. Bei der Aufnahme ist das Schulzeugnis, die Geburtsurkunde und ein Leumundszeugnis von der Ortsbehörde vorzulegen.

Das Schulgeld beträgt 18 Mark für Schüler und Hospitanten aus dem Reg.-Bez. Cassel mit Ausnahme der Kreise Schlüchtern und Schmalkalden, für andere Schüler und solche aus den gen. 2 Kreisen 30 Mark für das Winter­halbjahr.

Der vollständige Lehrkursus umfaßt 2, Winterhalbjahre. Im dazwischenliegenden Sommerhalbjahre auf Wunsch Stellen­nachweis auf gut geleiteten Wirtschaften. Tüchtigen Und stritzigen Schülern, welche die Berwalterlauf- bahn eiuschlagen wollen, sönnen nach Absol­vierung des ganzen Lehrkursus unentgeltlich Verwalterstellen vermittelt werden.

Kost und Wohnung finden die Schüler bei guten Bürgerssamiliett in hiesiger Stadt für 35 bis 40 Mark pro Monat.

Die Wahl der Schülerwohnungen darf nur mit Genehmi­gung des Direktors geschehen, welcher auch bei der Auswahl behilflich sowie zu jeder weiteren Auskunft bereit ist.

Anmeldungen sind möglichst zeitig an den Direktor der Anstalt, Herrn A. Wagner hierselbst zu richten.

Gelnhausen den 25. September 1903.

Der Vorsitzende des Ortskuratoriums der Schule.

V 7690 v. Gröning.

Ms Stadt und Cand.

Hurrau, 14. Oktober.

im

* Ortskrankenkasse. Morgen abend 8 Uhr findet unteren Saale des Rathauses eine Generalversammlung aller Kassenmitglieder und Arbeitgeber zwecks Neuwahl der Vertreter gemäß 8 43 des Kassenstaiuts statt. Es werden gewählt 29 Vertreter der Arbeitgeber und 58 Vertreter der Arbeitnehmer. Zur besseren Wahrnehmung ihrer Interessen werden besonders die Arbeitgeber ersucht, recht zahlreich zu er­scheinen, umsomehr, da die Wahl eine 4 jährige Gültig­

keit hat.

* Pferds-Vormusteruttg. In der Zeit vom 17. bis einschließlich den 27. November d. Js. findet für den Stadt- und Landkreis Hanau die nach der Pferde-Aushebungs- vorschrift vom 1. Mai 1902 vorzunehmende Pferde-Vor- musterung statt. Wir verweisen auf die diesbezügliche amtliche Bekanntmachung im 3. Blatt der heutigen Ausgabe.

* Beleuchtet die Treppen! Bei der früh ei:« frtt ndlN Dunkelheit seien unsere Hausbesitzer daran etimmt,

Die heutige summet? umfasst außer dem MterhaLtuugsSlatt 14 Seiten

für genügende und rechtzeitige Beleuchtung der Hansgänge und Treppen zu sorgen. Es ist eine übel angebrachte Spar­samkeit, wenn ein Hausbesitzer bestrebt ist, die Treppen und den Hausflur so spät als möglich zu beleuchten. Für alle Schäden, jede Körperverletzung, die jemandem aus der Nicht- beleuchtung von Treppen und Hausfluren entstehen, haftet der Besitzer des betreffenden Hauses.

* Ein gerichtliches Nachspiel zu de» Reichstags- Wahlen. In Nr. 142 und 147 vom 22. bezw. 27. Juni derVolksstimme" standen Artikel, durch die sich der Pfarrer Wisse m a n n in Spielberg beleidigt fühlte. Wegen Be­leidigung hatten sich nunmehr Schriftsteller Gustav Hoch, her Verfasser der betreffenden Notizen, sowie der verantwortliche. Redakteur derVolksstimme" Wilhelm Zander gestern vor der Strafkammer zu Frankfurt zu verantworten. In dem ersten Artikel wird ausgeführt, Laß der Pfarrer dem, Bauer Konrad Schmidt den Erlaß einer Schulstrafe von zwei Mark in Aussicht gestellt hätte, wenn er in der Stichwahl nicht dem sozialdemokratischen Kandidaten Hoch, sondern dem Kandidaten Dr. Lucas seine Stimme gebe. Der zweite Artikel bringt die Berichtigung des Pfarrers und einige redaktionelle Bemerkungen, in denen u. a. erklärt wird, daß die Berichtigung nur eine. Bestätigung der vorigen Behauptung sei. In der Verhand­lung vor der Strafkammer erklärte der Bauer Konrad Schmidt als Zeuge, daß der Pfarrer auf seinen Hof gekommen sei und mit ihm über die Wahlen gesprochen habe. Dabei habe er, der Zeuge, erklärt, er wäre ungerecht wegen Schulversäumnis seiner Kinder bestraft und deshalb wolle er den Lucas nicht wählen. Der Pfarrer habe sich nun den Sachverhalt schildern lassen und entgegnet, daß ihm, wenn seine Ausführungen richtig seien, die Strafe erlassen werde. Unmittelbar darauf habe der Pfarrer geäußert:Wählen Sie nur Lucas,, nicht Hoch, versichern Sie mir das". Er, der Zeuge, habe dies so aufgefaßt, als ob ihm die Schulstrafe erlassen würde, wenn er Lucas wähle, und dem Pfarrer erwidert, das tue er, wie er wolle, die zwei Mark habe er auch noch zum Bezahlen. In dieser Weise hat übrigens der Bauer auch seinen Freunden, gegenüber, die ihn neugierig fragten, was der Pfarrer bei ihm gewollt habe, den Sachverhalt erzählt. Pfarrer Wissemann ist der sicheren Ansicht, daß er den Erlaß der Strafverfügung nicht als Belohnung für eine Wahl Dr. Lucas in Aussicht gestellt habe. Der Staatsanwalt beantragte selbst die Frei­sprechung der Angeklagten. Das Gericht sprach die Ange­klagten frei. Ans den Urteilsgründen ist zu entnehmen, daß das Gericht nicht der Ansicht war, daß der Erlaß der Schul­strafe als Belohnung für eine Wahl Dr. Lucas von dem Pfarrer in Aussicht gestellt sei. Wohl aber konnte nach dem äußeren Verlauf des Gespräches Schmidt auf den Gedanken kommen, daß hier Stimmenkauf betrieben werden sollte. Hoch, dem dies von Schmidt mitgeteilt wurde, sei als Reichstags­kandidat berechtigt gewesen, die Angelegenheit zu ver­öffentlichen.

* Stiftungsfest. Nächsten Samstag, den 17. d. M., feiert der GesangvereinEintracht" im Saale derTurn­gemeinde" sein 36. Stiftungsfest, auf das wir hiermit wieder­holt empfehlend hinweisen. Nach dem uns vorliegenden Pro­gramm zu urteilen, stellt der Abend herrliche Genüsse in Aus­sicht. Daß die einzelnen Nummern gut zum Dortrag kommen und von packender Wirkung sein werden, dafür bürgen nach der Aoristen Seite hin die prächtigen Leistungen des Vereins, die noch vom vorigen Stiftungsfeste her in lebhafter Erinnerung sind, in Bezug auf den instrumentalen Teil, die vortreffliche Kapelle des hiesigen Infanterie-Regiments Nr. 166, die in der gesamten Stärke äußerst ansprechende Musikstücke bietet und endlich in gesanglich-solistischer Beziehung die Tüchtigkeit der schon längst anerkannten Solisten. In Bezug auf Auswahl der Chöre bringt der Verein eine Auslese herrlicher Gesänge, vom einfachsten Volksliede ab bis zum schwierigen ChorDer Frühling" von Schwartz (Dirigent des Kölner Männergesang- vereins) mit feinen, kunstvollen Aufbau und seinen kontra- punktiftischen Schönheiten. Auch der humoristische Teil bietet angenehme Unterhaltung. Möge dem VereinEintracht", der schon so oft sein hervorragendes Können in den Dienst wohl­tätiger Veranstaltungen stellte, durch regen Besuch die nötige Unterstützung nicht fehlen.

* KammermnsikAbenv der Frankfurter Quar­tett -Vereinigung. Wir möchten nicht verfehlen, imser Konzertpublikum auf daS im Inseratenteil veröffentlichte Pro­gramm des 1. Kammermusik-Abends der Frankfurter Quartett- Vereinigung hinzuweisen. Wie aus demselben zu ersehen ist, bietet es außer den vorzüglichen Leistungen des , Lmrartetts noch eine für Hanau ganz neue Nummer, nämlich ein Quintett von Mozart (Besetzung: vier Streichinstrumente und Horn). Den Konzeribesuchcru ist also mit der Aufführung dieses Kammermusikwerkes Gelegenheit geboten, den weltbekannten Dornvirtuosen Herrn Carl Preuße aus Frankfurt kennen z«