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und Stadt für die Zukunft zu einer Namensveränderung Ver- anlaflung gegeben, insofern der Titel der Anstalt vom 1. April 1903 ab lauten wird:Kal. Kunstgewerbe- und gewerbliche Zeichenschule". Aus dem Gesagten geht hervor, daß die An­stalt mit dem Abschlusse des letzten Schuljahres eine lang­jährige Entwickelung abgeschlossen hat und mit dem 1. April 1903 in ein neues Entwickelungsjahr eintritt.

* Personalien. Der Herr Minister des Innern hat den Oberpräsidialrat Dr. Mauve in Cassel zum Mitglicdè des Provinzialrates der Provinz Hessen-Nassau auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Oberpräsidenten ernannt.

* Das Volksbad am Main ist laut amtlicher Be­kanntmachung wieder eröffnet worden.

* 2. Ausstellung von Lchrlingsarbeite«. Die Eröffnung der vom Handwerker- und Gewerbeverein arran­gierten zweiten Ausstellung von Lehrlingsarbeiten erfolgt am Sonntag den 17. d. M., vormittags 11 Uhr. Die Ausstellung befindet sich in derCentralhalle" und währt bis zum 24. Mai.

* Käthchen Paulus denkt am nächsten Sonntag ihre erste diesjährige Luftballon-Auffahrt im Zoolo­gischen Garten zu Frankfurt a. M. zu unternehmen. Die kühne Aeronautin hat, immer bestrebt, etwas Neues zu bieten, einen Apparat konstruieren lassen, wie er bis jetzt noch von keinem Luftschiffer benutzt wurde. Ein mächtiger Adler soll an Stelle der Gondel unter dem Ballou hängen und die Künstlerin auf seinem Rücken stehen, so, daß sie anscheinend, während der Vogel flügelschlagend durch die Lüfte streichte, von ihm getragen wird. Das gibt wieder ein interessantes Schau­spiel, zu dem die Direktion des Zoologischen Gartens die Be­sucher des Mai-50-Pfennigtages einladet.

* Zwangs-Innung ber Glaser und Schreiner Hanau a. M. Heute abend 9 Uhr findet, wie schon durch ein Inserat bekannt gegeben, in der goldenen Gerste eine General-Versammlung mit folgender Tagesordnung statt: Jahresabrechnung. Aufstellung des Haushaltsplanes 1903. Geschäftliche Mitteilungen und Verschiedenes. Die Mitglieder werden unter Hinweis auf den § 22 ersucht, zu erscheinen.

* Besitzwechsel. Sicherem Vernehmen nach ging das Anwesen Frankfurterstraße Nr. 16 (Vereinshaus) durch Kauf auf die Firma K. E. Ohl hier über, welche beabsichtigen toll, in dem an ihre Häuser anschließenden hinteren Hof und Garten einen Geschäftsbau zu errichten. Die seit 30 Jahren daselbst geführte Herberge, wie alle übrigen Mietverhält­nisse des Hauses bleiben ganz in der seitherigen Weise fortbestehen. Die AktiengesellschaftdesVer­eins für gemeinnützige Zwecke wird sich auf - lösen.

* Lutherstiftung für den Regierungsbezirk Cassel. Im eoangel. Vereinshause zu Cassel sand gestern nachmittag die ordentliche Hauptversammlung des Vereins statt, in welcher der Schriftführer, Herr Pfarrer Fuchs, den Jahresbericht erstattete, wonach im abgelaufemn Jahre von den 19 Hauptvereinen im ganzen 35 600 Mk., vom Zentralverein 10 065 Mk., im ganzen 45 665 Mk. an Er- ziehungsbeihilfe bewilligt wurden. Seit dem Bestehen der Stiftung wurden im ganzen 637 614 Mk. zur Verteilung gebracht. Der Vorstand des Hauptvereins konnte 45 Gesuche mit Mk. 2675 berücksichtigen. Es entfielen 12 Beihilfen im Betrage von 815 Mk. auf Angehörige des Pfarrerstandes und 43 Beihilfen zu 2360 Mk. auf Angehörige des Lehrer­standes u. s. w. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 3399.19 Mk. Der verbleibende Bestand beträgt 258.69 Mk., das Vermögen des Vereins 600 Dik. Die satzungsgemäß ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes wurden durch Zuruf einstimmig wiedergewählt, mit Ausnahme des Herrn Geh. Rats Vogt, welcher jede Wiederwahl ablehnte. An seine Stelle tritt Herr Lehrer Grebe aus Cassel.

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ß Eichen, 12. Mai. (Häuslicher Zwist.) Einen schlimmen Ausgang nahm ein Streit in einer hiesigen Familie, indem der Ehemann seiner Frau mit einem Stock das Arm­gelenk stark verletzte, sodaß ärztliche Hilfe in Anspruch ge­nommen werden mußte.

Aus dem Gsrichtsfaal.

Sitzung der Strafkammer n vom 13. Mai.

Ein Eisenbahnunfall bei Wächtersbach.

Am 19. September v. J. fuhr früh morgens 5,45 Uhr auf dem Bahnhof Wächtersbach der von Gelnhausen kommende Eilgüterzug 7221 auf den im Geleise stehenden, ebenfalls vor­her von Gelnhausen aus eingefahrenen Stückgüterzug Nr. 6091, wodurch eine Anzahl Wagen zertrümmert wurden. Die Loko­motive war schwer beschädigt, 2 mit Chemikalien beladene Wagen verbrannten vollständig. Der Lokomotivführer des Eilgüter, zuges Metz von Frankfurt wurde leicht verletzt. Der Zusammen­stoß warkaum erfolgt, als auch schon der von Berlin über Bebra nach Frankfurt gehendev-Zug 2 heranbrauste. Der diensthabende Stationsassistent Schulze hatte die Geistesgegenwart und sprang dem V-Zug mit der roten Fahne entgegen, wodurch derselbe noch rechtzeitig zum Stehen gebracht und so ein furchtbares Unglück verhütet werden konnte. Der Materialschaden war ein beträchtlicher. Wegen dieses Unfalls, der leicht zu einem ungeheuren Unglück hätte auswachsen können, haben sich heute der Stationsassistent Schulze und der Weichen­wärter Piatysczek von Wächtersbach zu verantworten. Die Anklage legt ihnen zur Last, ldurch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten die oben erwähnten Eisenbahn­transporte gefährdet zu haben. Die Ursache des Zusammen­stoßes war folgende: Stationsassistent Schulze war genötigt, eine Abänderung von der Fahrordnung eintreten und den Eil­güterzug in das 3. Geleise statt in das 2. Geleise einfahren zu lasten, weil das 2. Geleise bis zur Ankunft des Eilgüter­zuges nicht frei gemacht werden konnte. Er informierte hier­von durch das Telephon den Weichenwärter Piatysczeck,, der auch die Antwort gab, daß er die Weisung verstanden habe. Als nun der Eilgüterzug von Gelnhausen signalisiert war,

Donnerstag

---- in r I rli- -ri-~.nrf.-L.-.Tirt^ -^^ ' wollte Schulze von der Station aus dem Weichenwärter das Blocksignal für das 3. Geleise geben, drückte aber gewohn­heitsmäßig auf den Knopf für das 2. Geleise, womit für den Stellwärter das 2. Geleise entblockt wurde. Anstatt daß dieser nun, entsprechend seiner vorher erhaltenen Instruktion, daß heute das 3. Geleise anstatt das 2. für die Durchfahrt des Eilgüterzuges benutzt werde, nach der Station telephoniert hätte, ob kein Irrtum vorliege, umsomehr, da auch noch der Stückgüterzug im 2. Geleise stand, zog der Weichenwärter doch ohne Bedenken die Weiche 2. Der Eilgüterzug fuhr darauf sofort ein. Stationsassistent Sckulze hatte seinen Irrtum augenblicklich bemerkt und gab dem Weichenwärter sofort das vorgeschriebene Gegensional durch sechsmaliges Klingeln. Wahrscheinlich hatte aber der Weichenwärter instruktionswidrig nach dem Ziehen der Weiche sofort sein Stellwerk verlassen, denn der Siationsbeamte konnte keine Antwort von ihm be­kommen. Er eilte nun sofort aus seinem Bureau heraus, um den Güterzug womöglich noch zum Halten zu bringen, cs war aber schon zu spät. Er kam gerade recht, um zu sehen, wie der cinfahrende Eil-Güterzug auf den anderen auffuhr und^ in Trümmer ging. Nun war aber auch der um 5,45 in Wäch­tersbach anlangende Berlin-Frankfurter V-Zug schon im An­fahren, den Schulze durch große Geistesgegenwart vom Ver­derben rettete. Er sprang ihm mit der roten Fahne entgegen und brachte ihn glücklich zum Halten. Der Angeklagte Schulze wird als zuverlässiger und pflichtgetreuer Beamter be­zeichnet, dem Weichenwärter wird ebenfalls ein günstiges Zeug­nis ausgestellt. Letzterer leugnet, daß er von der Station aus von der Abweichung von der Fahrordnung informiert wurde, wird aber durch die Beweisaufnahme widerlegt. Stations- assistent Schulze wird freigesprochen, da in seinem Verhalten kein strafbares Verschulden liege. Weichenwärter Piaiylczek erhält unter Annahme mildernder Umstände 50 M. Geldstrafe. Mildernd kam insbesondere der Umstand in Betracht, daß er an dem Tage bereits 12 Stunden im Dienst war.

Berufungen.

Der Arbeiter Wiegand von Rasdorf hatte bei einem Wirt eine Zeche gemacht und sich ohne Bezahlung entfernt. Er er­hielt vom Schöffengericht 10 Tage Gefängnis. Die Berufung hiergegen wird verworfen, wegen dreisten Benehmens vor Ge­richt erhält der Angeklagte noch 3 Tage Haft hinzu, die er sofort verbüßen muß. Der Metzger Franke von Hünfeld war vom dortigen Schöffengericht wegen Mißhandlung zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Seine Behauptung, daß er in Notwehr gehandelt, erweist sich als wahr, deshalb wird das erste Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.

Geffentliche Sitzung der Stadtverordneten­versammlung

vom 13. Mai 1903.

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Aukamm, Baader, Bier, Bailly, Eberhard, Föll, Glaser, Dr. Heraeus, Hoch, Hoffmann, Jost fr., Jung, Lucht, Müller, Ott, Reis, Rodde, Roth, Schröèter,'Schwâbe, Spatz, Steinheuer, Stübing, Treusch, Voltz und Dr. Wagner/

Vom Magistrat: die Herren Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Dr. Eisenach und Stadtbaurat Schmidt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Herr Vorsteher Canthal von einer Einladung des Geschichtsvereins zu ei­nem Rundgang durch das 2. Obergeschoß des Altftädter Rat­hauses Kenntnis.

Sodann wird eine nicht auf der Tagesordnung stehende Vorlage des Magistrats, die für die Müllabfuhr nötige Summe auf 10 493.40 Mk. fetzzusetzen und dieselbe in Gestalt eines Zuschlages von 7^2 Prozent zur Grundsteuer zu erheben, als Eilvorlage verhandelt, da die Ausschreibung der betr. Steuer­zettel nicht vor Beschlußfassung erfolgen kann. Die Finanz­kommission wird die Sache nachträglich zu prüfen haben. Wird zugestimmt.

Elektrische Straßenbahn.

Wie wir bereits des Näheren mitteilten, trägt sich ein Finanzkonsortium mit der Absicht, am hiesigen Orte eine elek­trische Straßenbahn zu bauen, und hatte zu diesem Zwecke einen Ingenieur mit der Ausarbeitung des Projekts und Auf­stellung einer Rentabilitätsberechnung beauftragt. Diese Auf­stellung ging neben der Aufforderung zur finanziellen Be­teiligung bekanntlich der Stadtverwaltung zu und der Magistrat macht nun den Vorschlag, einen Fachmann mit der Nach­prüfung der Berechnung zu beauftragen und schlägt hierzu Herrn Stadtbaurat a. D. Riese in Frankfurt a. M. vor. Die Finanzkommission beantragt Zustimmung hierzu, da die Stadt ein großes Interesse an einer derartigen Verkehrserleichterung hätte. Stadtv. Dr. Wagner fragt an, ob der vorgesehene Preis von 12 Pfg. für die Kilowattstunde nicht etwas zu niedrig sei. Erster Beigeordneter Bode meint, dieser Preis sei ja verhältnismäßig gering, doch würde, da wenig Unkosten ent­ständen, doch noch ein ziemlicher Profit gemacht werden. Vor allem gestatte der zu erwartende bedeutende Kraftverbrauch eine bessere Ausnutzung des Werkes. Stadtv. Roth ermahnt, die Frage der Zulänglichkeit der hier in Betracht kommenden Brücken sorgsam zu prüfen, da dies finanziell sehr in die Wagschale fallen könne. Stadtv. Schwabe erinnert gegenüber dem Umstand, daß die Staatsbahn 161/« Pfennig pro Kilowatt­stunde zahlt, daran, daß wir hier auch 220 000 Mk. für die Anlage haben ausgeben müssen, was hier wegfalle. Stadtv. Dr. Wagner begrüßt das Projekt auch sehr warm. Wenn wir Verkehrserleichterungen haben wollen, müffen wir natürlich auch Opfer bringen. Falls das Gutachten die Rentabilität erweise, solle man aber die Bahn lieber in Selbstregie über­nehmen. Diesem Wunsche schließen sich noch andere Mitglieder an. Dem Magistratsantrag wird hierauf zugestimmt.

Unterrichtszeit in der Kaufmännischen Fortbildungsschule.

Gegen den seitherigen Abendunterricht in der Kaufmännischen Fortbildungsschule haben sich erhebliche Bedenken geltend ge­macht sowohl vom pädagogischen als vom humanitären Stand­punkt aus, und eine Umfrage ergab, daß auch die Schüler sowie die Geschäftsinhaber eine Verlegung der Unter-

________________________14. Mai richtszeit wünschen. Es ist deshalb die Zeit von mittags 1^2 Uhr bis 2'/» Uhr in Aussicht genommen, soweit nicht die Stunde von früh 78 Uhr verwendet werden kann. Dies ist aber nur an einem Tage der Woche der Fall. Stadtv. Wagner erachtet die Mittags­zeit für ebenso ungeeignet zum Unterricht als die 'Abendzeit, da nach dem Essen wenig Lust zum Lernen vorhanden sein dürfte. Stadtv. O t t macht geltend, daß alle anderen Stunden und alle Räume besetzt wären und ohne bedeutende Geldausgaben sich keine andere Regelung ermöglichen ließe. Stadtv. Schwabe bittet, die jungen Leute, die doch meistens schon Gehilfen sind, nicht zur Unterbrechung der Geschäftszeit zu zwingen. Eine solche Maßnahme würde auch gegen das Interesse der Geschäftsinhaber verstoßen. Stadtv. Hoch betont, daß die Geschäftsinhaber vor allem ein Interesse daran haben müßten, daß die jungen Leute tüchtig ausgebildet würden. Nötigenfalls solle man auch eine größere Ausgabe nicht scheuen. Er beantrage, die Vorlage abzulehnen und den Magistrat zu ersuchen, bei Ausarbeitung einer neuen Vorlage eine zweckmäßigere Regelung der Schulzeit ins Auge zu fassen. Diesem Anträge wird zugestimmt.

Eine Zentralisation der städtischen Amts­räume in Aussicht?

Die Wohnung im 1. Obergeschoß des Hauses Markt­platz 14 sollte ursprünglich an einen von auswärts zuziehenden Arzt vermietet werden, doch wurde dieser Plan geändert und vom Magistrat beschlossen, die drei vorderen Zimmer und das hintere Zimmer nach dem Rathause zu an den Kaufmännischen VereinMerkur" für 700 Mk. zu vermieten. Die übrigen Zimmer sollen zu kleinen Wohnungen resp, zu Dienstzimmern für die Verwaltung eingerichtet werden. Stadtverordn. Dr. Wagner sieht darin, daß die Wohnung dem Verein Merkur", der dieselbe wahrscheinlich nicht in Stand setzen und auch wohl mehr abnutzen würde als der Arzt, gegeben, also ein für die Stadt unvorteilhafteres Anerbieten angenommen werden solle, die versteckte Absicht, sämtliche Zimmer nach und nach zu Bureauzwèckeu zu verwenden, und damit den Anfang zu der geplanten Zentralisation aller Amtsräume beim Rat­haus. Redner kommt hierbei auf die angeblich projektierte Er­richtung eines neuen Verwaltungsgebäudes zu sprechen, das, wie er vermutet, einen Kostenaufwand von ca. 150000 Mk. erfordern solle. Er wünscht, daß diese Zentralisation, falls dies billiger zu bewerkstelligen ist, im Stadtschloß eintrete. Diese Vermietungsangelegenheit gewinne hierdurch also eine prinzipielle Bedeutung. Vorsteher Canthal teilt diese Meinung, da ihm vom Oberbürgermeister gesagt wurde, der VereinMerkur" würde deshalb bevorzugt, weil dieser wohl wenig an der Restaurierung der Wohnung, tun werde und diesem bei Bedarf von weiteren Dienstzimmern leicht gekündigt werden könne. Er bittet deshalb, teils wegen der vorgerückten Zeit, teils weil der Herr Oberbürgermeister nicht anwesend sei, die Sache bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Dies geschieht.

Kleinere Vorlagen.

Bei der Nachprüfung der Gaswerkskasse für R.-J. 1901 wurde ein Schreibfehler entdeckt, indem 7254 Mk. für Gas­messer in Klein-Steinheim doppelt verrechnet waren. DieS gibt Stadtv. Hoch Veranlassung zu einem Anträge, den Ma­gistrat zu ersuchen, Vorkehrungen zu treffen, daß derartige Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden. Der Antrag verursacht eine so ausgedehnte Debatte, daß der Antragsteller schließlich, nachdem von mehreren Seiten die Ansicht ausgesprochen war, diese Aussprache würde dem Magistrat schon Veranlassung zu den erforderlichen Maßnahmen geben, seinen Antrag zu­rückzog. Die geforderte Entlastung des Rechnungsführers wurde hierauf ausgesprochen. Desgleichen wurden die 2888.60 Mk. betragenden Vauzinsen für die Steinheimer Anschlußleitung bewilligt. Der Firma Heydt Nachfl. wer­den 180 Mk. bewilligt als Entschädigung für durch neue An­ordnungen des Haushaltsplanes nötig gewordene Satzumge­staltungen. Für die Ausstattung des neuen Mittelschul- gebäudes werden 83 000 Mk. gefordert, 6500 Mk. sollen aus früher Erspartem genommen werden, sodaß noch 26500 Mk. bleiben, die bewilligt werden. Der Brauerei Dörr werden zu dem bereits bewilligten Betrag noch 64.70 Mk. zuerkannt als Reftforderung für den der Firma durch die bereits mehrfach er­wähnte Beschädigung ihres Brunnens erwachsenenSchaden, da die Versicherungsgesellschaft, bei der die Stadt gegen derartige Haftfälle versichert ist, einen Prozeß als aussichtslos erachtete. Stadtv. Hoch kommt hierbei auf den Umstand zu sprechen, daß die Stadt im Auftrage der Gesellschaft die Prozesse führen müsse, wodurch erstere manchmal in eine unwürdige Lage kommen könne, wie der Prozeß mit einem Jssigheimer Pferde­besitzer gezeigt habe. Erster Beigeordneter Bode verspricht, die geforderte Auskunft über diesen Fall nach Einsicht der Akten in der nächsten Sitzung zu geben. Der vorgelegte Baufluchtlinienplan für das Gelände südlich der Leipziger­straße zwischen der Hanau-Friedberger Bahn und der Ge­markungsgrenze sowie derjenige für das Feld zwischen der Kirschenallee, Friedbergerbahn und Kinzig werden genehmigt. Der Verstärkung der Armenkommission durch zwei Mit­glieder aus dem Arbeiterstande wird zugestimmt. Dem Er­suchen des Herrn Dr. Rau, den mit ihm abgeschlossenen Ver­trag behufs Untersuchung der Abwässer von einem auf drei Jahre zu verlängern, da ihm bedeutende Unkosten durch An­schaffung von Instrumenten u. s. w. erwachsen sind, die mit der Entschädigung für das eine Jahr in keinem Verhältnis stehen, wird stattgegeben. Dienstanweisung für die Schlacht­hofkommission. Stadtv. Hoch bemängelt die Zusammensetzung dieser Kommission, da kein fachmännisches Mitglied vorgesehen sei. Er wünscht die Zuziehung von Metzgern, doch dürften diese natürlich niemals die Mehrheit haben. Die Sache wird schließlich im Prinzip genehmigt, aber vom Magistrat eine neu aus gearbeitete Anweisung verlangt mit der Maßgabe, daß den Metzgern eine Vertretung gesichert wird. Der Miet­wert für daS Hinterhaus der Kanalmühle, der früher 1000 Mark betrug, vom Bauausschuß aber auf 1400 Mark taxiert wurde und von der Versammlung auf 1350 Mark festgesetzt