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Mißhandlung.
Der bei dem Landwirt K. auf einem Gut bedienstete Kneckt T>, der anscheinend dem Alkohol etwas huldigt, Weigerte sich am 24. November v. I., die ihm obliegenden Arbeiten \ attszuführen. Er geriet darüber mit seinem Arbeitgeber in Streitigkeiten, der den Knecht verhindern wollte, nach Langenselbold zu gehen und zu zechen, wie er es schon mehrfach getan hatte. Der Knecht gibt an, der Dienstherr K. sei ihm nachgegangen und habe ihn mit Faustschlägen traktiert, dann, ’ als er schon ein Stück fortgewesen, sei er ihm wieder vachge- ' laufen und habe ihn mit Schlägen zurückgetrieben. Der Arzt, der die Verletzungen des Mißhandelten untersuchte, stellte eine Zerreißung des Trommelfells, einen Bruch des Nasenbeins und erhebliche Schwellungen des Gesichts fest. Der der Körperverletzung angeklagte Landwirt K. bestreitet die ihm zur Last gelegte Mißhandlung. Er habe den Knecht auf Ansuchen von dessen Frau am Fortgehen zu hindern versucht, ihn aber nicht ge chlagen. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Verletzungen von niemand anders, als dem Angeklagten herrühren können. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 200 Mk.
Hue JMab und fern.
X. Castel, 11. März. In einer heute hier stattgehabten Versammlung der Vertreterschaft der landwirtschaftlichen B eru fs gen o ss en s cha f t wurde die Errich tung einer Haftpflicht-Versicherungs - Anstalt derselben auf folgender Grundlage beschlossen: Mitglied der Haftpflichiversicherungsanstalt kann nur werden, wer als land- und forstwirtschaftlicher Betriebsunteruchmer im Unternehmer- Verzeichnis der hessen-nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenostenschaft eingetragen ist. Die Aufnahme erfolgt auf Grund eines an den Landeshauptmann gerichteten Antrags nach einem von diesem vorgeschriebenen Formulare. Der Antrag kann auch bei dem Bürgermeister eingereicht oder bei demselben zu Protokoll erklärt werden und ist in diesem Falle von dem Bürgermeister an den Sektionsvorstand weiter zu reichen. Die Anstalt gewährt ihren Mitgliedern in folgenden Fällen Ersatz: 1) für alle Entschädigungen, welche der Verstcherte wegen Tötung oder Körperverletzung fremder Personen einichl. der Verursachung von Krankheiten oder wegen Vernichtung oder Beschädigung fremder Sachen zu zahlen hat, sofern er entweder infolge eigenen Verschuldens oder Verschuldens solcher Personen, für die er nach dem bestehenden Rechte zu haften hat, gesetzlich zum Schadenersätze verpflichtet ist, oder sofern eine solche Entschädigungspflicht ohne Vorliegen eines Verschuldens nach dem Gesetze besteht; die Versicherung erstreckt sich ferner 2) auf Entschädigungen, welche die Betrieèbeamten, sowie die mit den Betriebsunternehmen anzulehenden Ehegatten wegen schuldhafter Handlungen oder Unterlassungen im Betriebe zu zahlen haben; 3) auf Erstattung der Kosten, welche in den auf Feststellung der Entschädigungssumme gerichteten Zivilprozeste entstehen und 4) auf Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Strafprozesse, sofern gegen eine versicherte Person wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Verletzung StraUlage erhoben wird, der Verteidiger mit Genehmigung der Versicherungsanstalt bestellt worden ist und die Gebühren die gesetzliche Höhe nicht überschreiten. Die Anstalt gewährt ihren Mitgliedern vollen Ersatz der von ihnen zu zahlenden Entschädigungsbeträge, dem einzelnen jedoch höchstens 10000 Mk. für sämtliche in einem Rechnungsjahre zur Anmeldung gelangenden Ansprüche. Soweit es sich um Haftpflichtansprüche aus der reichsgesetzlichen Unfallversicherung handelt, wird Ersatz nur in der gesetzlich zulässigen Höhe von 66*/, Prozent geleistet. An Beiträgen wird alljährlich eine Grundlaxe und, soweit erforderlich, ein Umlagebeitrag erhoben. Die Grundtaxe beträgt bei Betrieben, welche von der landwirtschaftlichen Berufsgenossen- schaft abgeschâtzt sind, mit 1—200 Arbeitstagen 50 Pfg., mit mit 201—600 Arbeitstagen 1 Mk., mit 601—1200 Arbeitstagen 2 Mk., mit über 1201 Arbeitstagen 5 Mk. Bei Ermittelungen der Grundtaxe ist der für die Berufsgenossenschaft giftige Gefahrentarif anzuwenden. Die Grundtaxe ist zum ersten Male bei Abschluß der Versicherung und später alljährlich im voraus zu zahlen. Reicht die Grundtaxe zur Deckung der Verwaltungskosten, der im Laufe des Jahres erwachsenen Entschädigungsbeträge und der satzungs?emâßen Zuschüsse zur Bildung eines Reservefonds nicht aus, so wird von den M t gliedern nach Schluß des Jahres ein Umlagebeitrag erhoben. Die Höhe desselben wird von dem Landeshauptmann jährlich in Prozenten der Jahresarbeitsleistung festgestellt: dabei findet eine Abrundung nach oben auf volle hundertstel Prozent statt. Der Umlagebeitrag darf in einem Jahre drei Prozent des Geldwertes der Jahresarbeitsleistung nicht übersteigen. Gegei die Höhe der festgesetzten Beiträge ist die Beschwerde an die Genossenschaftsoersammlung zulässig. Dieselbe ist binnen zwei Wochen dem Landeshauptmann einzureichen. Die Haftpflicht- Versicherungsanstalt wird eröffnet, wenn mindestens 1500 Betriebsunternehmer mit einem von der hessen-nassauischen landwirtschaftlichen Berufs - Genoffenschaft abgeschätzten Arbeitsbedarf von mindestens 1 Million Arbeitstagen derselben bei« cetreten sind.
DonnerStas
Orb, 11. März. Am Samstag nachmittag ertrank im benachbarten Oberndorf in unmittelbarer Nähe der über die Jossa führenden neuen Brücke das 3jährige Töchterchen des Gastwirts Schubert.
Cölbr, 10. März. In den 90er Jahren verschwand hier plötzlich ein verheirateter Mann. Als er nichts mehr von sich hören ließ, wurde er schließlich für tot erklärt und die Frau ging eine andere Ehe ein. Jetzt ist plötzlich der vermißte Ehemann wiedergekommen.
â Miltenberg, 11. März. Kürzlich kippte bei Miltenberg ein mit Fassonsteinen beladener Scheich des Schiffers Franz Zeller um und entleerte feine Ladung in die hochgehenden Mainesfluten. Der Schiffsbesttzer beauftragte nunmehr neuerdings einen Taucher aus Mainz mit der Hebung der wertvollen Steine. Die Ausrüstung des Tauchers mit seinen 25 Pfund schweren Bleischuhen, seinem Tornister und Taucher- belm erregte allgemeines Interesse. Die Bergungsarbeiten lockten größere Neugierigenscharen an das Flußufer. Nach längeren und anstrengenden Bemühungen gelang die Hebung des Steinlchatzes vollkommen.
G Seligenstadt, 11. März. Mittelst öffentlicher Ausschreibung hat nunmehr unsere Stadtverwaltung bewerbungslustige und leistungsfähige Firmen zur Einreichung ihrer Offerten für die Errichtung eines städtischen Gaswerks mit Schlußtermin bis zum 30. März er. eingeladen. Die Gasanstalt ist vorerst für eine Jahresproduktion von 150,000 Kubikmeter Verbrauchsgas berechnet und wird von der Stadt in Selbstregie übernommen. Die Errichtung des ganzen Werkes, einschließlich der Nohrnetzlegung und der Herstellung der Hansanschlüsse soll einem Generalunternehmer übertragen werden. Die Gesamt kosten der Gasanstaltsanlage beziffern sich auf 150,000 Mk. Die Betriebseröffnung ist auf den 1. Oktober er. festgesetzt.
St. Frankfurt a. M., 11. März. Herr Frederic Lamond hatte mit seinem Beethoven-Abend den gewohnten Erfolg und wußte sämtliche Nummern seines Programmes mit geistvoller Ausgestaltung zu begleiten. — Seinen zweiten Klavier-Abend wird Herr Max Schwarz Dienstag den 24. er. im Saale der „Loge Karl" abhalten. Es wird ein Brahms- Beethoven- Abend sein.
Hue aller Melt.
Die Erdbeben in Sachsen und Böhmen halten noch immer an und haben sich auf Thüringer Gebiet ausgedehnt. Die Stöße haben teilweise einen beängstigenden Charakter angenommen. In Arnoldsgrün bei Schöneck war es, als ob die Häuser hochgehobcn würden; der Wafferstand verschiß dener Brunnen ging um 10 Zentimeter zurück. In Treuen i. V. stürzte bei einem starken Stoß ein Kind aus dem Bett und ein Klavier wurde ein Stück von der Wand abgerückt. Von den Felsen bei Haslau lösten sich große Felsblöcke ab und stürzten zu Tal. In Graslitz wurden mehrere Häuser stark beschädigt und auf dem Hausberg entstand ein weitklaffender, 3 Meter breiter Erdriß. Die Mauern'der Gebäude knirschten und die Dachbalken ächzten.
Von den Gespielen geköpft. Auf der in Brielow bei Brandenburg a. H. belegenen Ziegelei von Brietz spielten Kinder an dem dort aufgestellten Tonschneider. Auf Verleitung seitens größerer Kinder steckte ein kleines Mädchen seinen Kopf zwischen die Schneider und zu gleicher Zeit setzten die Gespielen den Tonschneider in Bewegung, so daß dem armen Wesen der Kopf glatt abieschnitien wurde.
Von der verurteilten Stifts-Oberin. Die von einigen Blättern verbreitete Mitteilung, die vom Münchener Schwurgericht zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilte Stifts- Oberin Elise von Heusler habe ihrem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht, ist völlig grundlos. Die ehemalige Vorsteherin hat von dieser und von jeder Auflehnung gegen den Spruch des Gerichts abgesehen. Sie hat, wie jetzt aus München gemeldet wird, auf den Rat ihres Verteidigers auch ihre Absicht, Revision einzulegen, auf gegeben und wird angeblich schon in den nächsten Tagen nach dem Zuchthause in Wasserburg gebracht werden.
Selbstmord. In einem Anfall von Schwermut, hervorgerufen durch eine unheilbare Krankheit, erschoß sich in Kiel der Gerichtsreferendar Julian Laèk.
Eine groste Ueberraschung bereitete der Sohn eines Beamten in Augsburg seinen Eltern. Infolge eines Jugendstreiches war er vor acht Jahren als ILjähriger Bursche nach Nürnberg zu Verwandten gebracht worden, brannte später durch und ließ seitdem nichts mehr von sich hören. Am 1. März wurde er nun von einer größeren Fabrik in Augsburg an gestellt. Er mietete sich bei seinen Eltern ein, die ihn Nicht erkannten, bis er den Anmeldeschein ausfüllte. Die Freude der Eltern über dieses unerwartete Wieder ehen läßt sich denken.
Berlin, 12. März. Geheimrat Behring, welcher in Wien eingetroffen ist, ist es gelungen, Kälber gegen Tuberkulose-Infektion zu immunisieren. Er hofft, es werde gelingen, auch Menschen gegen die Tuberkulose immun zu machen.
______ 12. März.
Drahtnachrichten.
Berlin, 12. März. Der „Lok. Anz." meldet: Der Kaiser beabsichtigt, auf dem Döberitzer Gelände Friedrich dem Großen zur Erinnerung an die Manöver, welche derselbe vor 150 Jahren bei Döberitz abhielt, einen Gedenkstein zu setzen. Die Enthüllung soll am 29. Mai stattsinden im Zusammenhänge mit dem alljährlich am 29. Mai dort stattfindenden Exerzieren der Kai er-Brigade. Es sollen alsdann gleichzeitig die Truppen des Gardekorps zum Gefechtsexerzieren z l ammmgezogen werden.
Berlin, 12. März. Die Morgenblätter melden : Der Evangelische Bund veranstaltete in der Tonhalle eine sehr stark besuchte Volksversammlung, um gegen die beabsichtigte Zulcssung der Jesuiten energisch Einspruch zu erheben. Die Versammlung nahm mit allen gegen eine Stimme eine Resolution an, welche in dieser Angelegenheit an den Bundesrat gerichtet werden soll.
Berlin, 12. März. Die „Kreuzztg." meldet : Nachdem Oberhosprediger Dry ander die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt des Generalmperintendenlen der Kurmark erhielt, wurde der bisherige Oberkonsistorialrat Köhler zum Generalsuperintendent der Kurmark ernannt.
Petersburg, 11. März. Eine Sonderausgabe des „Regierungsboien" veröffentlicht folgendes Manifest des Kaisers; Als Wir den Tron unserer Vorfabren nach Gottes Voriehung bestiegen, taten wir das heilige Gelübde vor dem Allmächtigen und unserem Gewissen, die jahrhunderte alten Pfeiler der Macht Rußlands heilig zu hüten und unser Leben dem Dienste dcs geliebten Vaterlandes zu weihen. — In dem unermüdlichen Sorgen für un ere Untertanen wählten Wir für die Verwirklichung des Volkswohles den Weg im Sinne der denkwürdigen Taten Unserer Vorgänger, besonders Unseres unvergeßlichen Vaters. Es hat Gott gefallen, die Tätigkeit Meines Vaters durch dessen frühzeitiges Ableben zu unterbrechen. Gott legte Uns dadurch die heilige Pfl cht auf, die von ihm begonnene Befestigung der Ordnung und Wahrheit entsprechend den Forderungen des Lebens des Volkes zu voll- eudtlt. Zu Unserem tiefen Bedauern hindern die Wirren, welche teils durch staatsfeindliche Absichten ge ât, teils durch Lehrett, welche dem russischen Leben fremd sind, erzeugt w irden, die allgemeine Arbeit an der Aufbesserung des Volkswohlstandes. . Die Wirren verwirren die Gemüter, cniziehen sie der Produktion und Arbeit und verderben oft Unterem Herzen teure Familien und junge Kräfte, die Unsere v-eimat nötig hat. Von hoch und niedrig die Erfüllung Unseres Wuniches fordernd, sowie den festen Widerstand gegenüber jeder Beeinträchtigung des normalen Laufes des Volkslebens und vertrauend auf die ehrliche Erfüllung der dienstlichen Kommunal-. pflichten von festen aller, haben Wir Uns unbeugsam ent« schlossen, zur Reife gelangte Bedürfnisse des Staates unverzüglich zu befriedigen und für gut befunden, die -unad- weichbare Beobachtung der Toleranzgebote zu sichern, welche durch die Grundsätze des russischen Reiches vorgezeichnet sind und, die orthodoxe Kirche als herrschende achtend, allen andersgläubigen Untertanen und fremden Konfeisionen die Freiheit des Glaubens und Gottesdienstes nach anderem Ritus zu gewähren.^ Ferner haben Wir für gut befunden, die Durchführung der Maßnahmen zur Aufbesserung der materiellen Lage der orthodoxen Landesgeistlichkeit fortzusitzen, um deren Teilnahme an dem geistigen und öffentlichen Leben ihrer Herde zu vertiefen. Entsprechend den bevorstehenden Aufgaben der Festigung der Volkswirtschaft ist die Tätigkeit der Institutionen für den Staatskredit, besonders der Adels- und Bauernbankett, auf die Festigung und Entwickelung des Wohlstandes der Grundpfeiler des russischen Dorflebens, des lokalen Adelsund der Bauern, jn richten. Die von Uns vorgezeichneten Arbeiten sind zur Durchsicht der Gesetze für die Landbevölkerung nach ihrer Ausführung an die Gouvernementskonferenzen behufs weiterer Ausarbeitung und Anpassung an die lokalen Besonderheiten unter weitgehender Hinzuziehung non das öffentliche Vertrauen genießenden Personen zu überweisen. Die Grundlage der Arbeiten bleibt der unantastbare Gemeindebesitz, bei Ausfindigmachung von Wegen, um den Bauern den Austritt aus der Gemeinde zu erleichtern. Unverzüglich sind Maßnahmen zu treffen, zur Aufhebung der den Bauern lästigen Haftpflicht. Die Gouvernementskreisverwaltung ist zu reformieren durch Arbeiten der lokalen Vertreters Aufgabe der weiteren Regelung des lokalen Lebens wird die Annäherung der Kommnnalverwaltung und Pfarrkuratorien der orthodoxen Kirchen seien, wo es möglich ist. Indem wir die Unterthanen auffordern, mitzuwirken bei der Befestigung der sittlichen Grundlagen der Familie, der Schule und des öffentlichen Lebens, befehlen wir unseren Ministern und allen betreffenden Oberbeamten, uns ihre Erwägungen über die Ausführung unserer Absichten zu unterbreiten.
Asten, 11» März. Meldungen aus Obbia vom 6. März berichten von einem Gefecht zwischen Abessiniern und dem Mullah. Näheres liegt noch nicht vor.
Kleidungsstücke Verkauf.
Freitag den 20. März d. As., nachmittags 2 Uhr, soll in dem hiesigen Landkrankenhause eme Partie getragener Kleidungsstücke öffentlich an den Meistbietenden gegen bare Zahlung verkauft werden. Zugleich sollen das Ge- spiil und die Küchenabfälle, das alte weiße Leinen alte Lumpen, altes Griten :c. und Knochen für das Jahr 1903/C4 an den Meistbietenden vergeben werden.
Der Landkrankenhaus-Jnspektor.
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Sabbatfeier von Samstax, 14.
März, Vorabend 6 Uhr 5 Min., Frühgottesdienst 7 Uhr, morgens 9 Uhr, nachmittags 4 Uhr _30 Min.
Sabbatausgang 7 Uhr 15 Min.
Wochengotieè dienst von Sonntag den 15. März an: morgens 6 Ubr 15 Min., nachmittags 5 Uhr 45 Min.