Erstes Blatt
anauer G Anzeiger
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vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auS- Mârtige Abonnenten mit dem betreffenden Postmifschlag.
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General-Anzeiger
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei deI verein, cv. Waisenhauses in Hanau, ,
Amtliches Organ für Stadt- md Landkreis Kanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrncknngsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Peiitzcile oder deren Raum, für Auswärts 15 Psg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfz., für Auswärts 35 Pfg.
Veraniwrrtl. NcdaNeur: 8. Schrecker in HanW,
9tL 289. Fernsprechanschluß Nr. 605.
Freitaa den 11. Dezember
Fernsprechanschluß Nr. 605. 1903
Amtliches.
Candkräs ßanau, Bekanntmachungen des Königl. Landratsamtes.
In der Gemarkung Ravolzhausen (vergleiche Nr. 279 des „Hanauer Anzeiger") ist der ^auitoilttuf (Backsteinblattern) erloschen.
Die Gehöflssperre ist aufgehoben worden.
Hanau den 7. Dezember 1903.
Der Königliche Landrat.
V 9456 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Heinrich Wilhelm Emmerich in Kisselstadt ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von . Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen — und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke — sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf
den 5. Januar 1904, vormittags lOVi Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5, bestimmt.
Hanau den 9. Dezember 1903.
Der Gerlchtsfchreiber 21922 des Königlichen Amtsgerichts, Abt. 5.
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Lederhändlers Heinrich Rechberg in Firma Heinrich Rechberg in Hanau ist heute am 10. Dezember 1903, vormittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Rudolf H o p f f in Hanau ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepfllcht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 26. Januar 1904. Erste Gläubigerversammlung 8. Januar 1904, vormittags 10 Uhr. Prüsungsiermin am 5. Februar 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, 2lbt 5, hier, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5.
Hanan den 10. Dezember 1903.
Der Gerichtsfchreiber Königlichen Amtsgerichts, Abt. 5. 21923
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Feuilleton.
RaturgkschichtliHcs.
Vom Zwecke der Farbenpracht und des Blumendustrs.
Der Mensch ist geneigt, alle Erscheinungen in der Natur so viel nur immer möglich mit ' seiner Person in Verbindung zu bringen und hat dazu eine gewisse Berechtigung, da er in der Tat Spitze und Krone der Schöpfung ist. Aber er sollte nicht vergessen, daß er allzu selbstiüchtig geworden ist und daß er nicht mehr Herr der Schöpfung im edelsten Sinne, sondern Tyrann der Natur ist, sodaß er manchen Geschöpfen sogar die Existenzberechtigung abspricht. Duften z. B. die Blumen, so glaubt der sinnige und poetische Naturbetrachter, das geschähe nur, um sein Geruchsorgan zu ergötzen, und läßt er seine Blicke über die blumige Wiese oder über den Teppich des Waldes in seinem Frühlingsschmuck streifen, so glaubt er wohl, daß alle die schönen blauen und gelben Blumen nur zur Lust seiner Augen da seien. Dazu mögen sie auch dienen, vielleicht in dritter und vierter Linie, aber in erster Linie dienen die farbigen Blüten mit ihrem Duft ganz anderen Zwecken, sie dienen der Pflanze selbst und sind für sie eine Existenzbedingung. Es ist ja schon längst bekannt, daß die farbigen Blüten Schauorgane der Pflanzen sind, um die Insekten herbeizulocken, die sie zu ihrer Befruchtung durchaus nötig hat. Sie locken namentlich die fliegenden Infekten und unter diesen besonders die vielfach behaarten Bienenarten an, die sich besonders durch das Gesicht leiten lassen. Es scheint ein Gesetz zu fein, daß alle-, was fliegt, also einen sehr erweiterten Ge- Uchlskreis vor sich hat, auch schärfere Augen besitzt; man denke nur an die Sehschärfe der großen Raubvögel, die ihre Kreise hoch in den Lüften ziehen und ihre Beute nicht durch den Geruch, sondern durch das geschärfte Auge finden. Auch die Bienen werden durch ihre Augen gelenkt, wie man neuerdings
Hue Stadt und Cand,
Hanau, 11. Dezbr.
* Personalien. Proviant meister Reuß ist zum 1. Januar k. I. als Proviantamts-Direktor a. P. nach Danzig versetzt.
* Mainhafen. Wie wir bereits berichteten, galt die gestrige Anwesenheit des Herrn Regierungspräsidenten von Trott zu Solz in unserer Stadt der Mambafen-Angeleqen- heit. Die Verhandlungen, welche im Rathaussaale mit Vertretern der städtischen Körperschaften und der Handelskammer geführt wurden, waren streng vertraulicher Natur. Es handelte sich um Entgegennahme der hinsichtlich der Mainhafen-Angelegenheit bestehenden Ansichten der in Betracht kommenden Körperhaften und der sich eventuell ergebenden Wünsche nach dieser Richtung hin.
* Christliche Gewerkschaft. In einer am Sonntag im „Braustübl" abgehalienen Versammlung konstituierte sich eine christliche Gewerkschaft der gewerblichen und nichtgewerb- lichen Arbeiter. Als Vorsitzender der neuen Zahlstelle wurde ^err Wolf gewählt. Nächsten Sonntag, nachmittag 3 Uhr, findet im Restaurant „Braustübl" eine weitere öffentliche Versammlung der gewerblichen und nichtgewerblichen christlichen Mitglieder dieser Gewerkschaft statt, zu der Freunde und Gönner der Sache einge'aden werden.
** Kauft am Platze! Es ist ein bedauerlicher Anblick, wenn man jetzt wieder die von auswärts kommenden Elfenbahnzüge beobachtet und findet, daß denselben eine Unmenge Publikum entsteigt, das mit Paketen förmlich beladen ist, also lediglich eine Reise nach auswärts gemacht hat, um feine Weihuachtscinlèufk zu besorgen. Wenn das alte Vorurteil zuträfe, baß man in der benachbarten Großstadt besser und billiger einkaufe, wie es hier möglich ist, so wäre dies Vorgehen gewiß verständlich und entschuldbar, dies ist aber durchaus nickt der Fall. Wie uns von glaubwürdiger Seite verficht wird, ist es das gerade Gegenteil, und der unbefangene und aufmerksame Beobachter kann dies auch leicht feststellen. Haben doch hiesige Großfirmen sogar Kunden, darunter auch Wiedcrverkâufer, von Frankfurt, welche hier einen beträchtlichen Teil ihres Bedarfs decken, lediglich ans dem Grunde, weil sie die Waren hier billiger bekommen, wie anderswo. Es erscheint deshalb geradezu unverständlich, weshalb man hier nicht endlich mit diesem alten Vorurteil brechen kann und die hiesige Geschäftswelt so. vernachlässigt. An Anstrengungen der letzteren, dem Publikum in jeder Weise Rechnung zu tragen, fehlt es gewiß nicht. Wir richten daher wiederholt an das kaufende Publikum die Bitte, zu bedenken, daß eine Unterstützung der heimischen Geschäftswelt auch den hiesigen Erwerbs- vcrbâltnissen wieder zu Gute kommt und daß eZ, bei Licht be-
durch Versuche festgestellt hat. Durch gut nachgeahmte künstliche Blumen lassen sie sich täuschen und kommen aus großen Entfernungen heran, um hier Honig und Blütenstab zur Nahrung für ihre Brut zu suchen. Auch der Duft der Blumen ist Aulockungsmittel für Insekten, besonders Käfer, die durch ihre Anwesenheit in den Blüten dir Befruchtung befördern. Bei den mehr kriechenden Insekten, denen nur ein ganz kleiner Gesichtskreis zu Gebote steht, ist ja der Geruchsinn viel ausgebildeter als das Gesicht, und am stärksten bei den nächtlichen Tieren dieser Art. Um diese sich er anzulocken, strömen auch die Pflanzen, die ihrer bedürfen und Nachtblumen sind, einen scharfen und durchdringenden Duft aus. Es wird sich wohl mit der Zeit darum lassen, daß fliegende Dämmerungsinsekren einen feinen Geruchssinn, fliegende Tagesinsekten dagegen ein ausgezeichnetes Gesicht haben.
Die Macht des Beispiels.
Niemand vermag zu leugnen, daß die Erziehung der Kinder die vornehmste, aber au^ die schwierigste Aufgabe ist, die den Eltern guüillL Von der Erziehung hängt die Zukunft des ganzen Volkes ab. Die beste Mithilfe fürs Leben ist eine gute Erziehung. Für das wichtige verantwortungsvolle Amt der Eltern, den, Eharakt r ihrer Kinder zu bilden, gilt nun als oberstes Gesetz das Wort: „Das Kind richtet sich nach seinen Eltern."
Wir wissen alle, daß das Beispiel einen mächtigen Einfluß auf andere Menschen out übt, daß das Sitte wohltätig auf sie kinwirkt und das Böse höchst verderb! ch ist. Im höchsten Grade ist dies in dem Berhältnisie der Eltern zu den Kindern der Fall. Zeigt der Vater rastlose Tätigkeit in seinem Beruf, benutzt und erkauft er die Zeit mit Klughel, so wird auch der Sohn meist ein Gleiches tun, und ohne daß er ermahnt wird, fleißig arbeiten und Gutes Ichaffen. Ist die Mutter sanft und freundlich gegen ihre Umgebung, übt sie Wohltätigkeit an Armen und Dürftigen, dann wirb diese menschenfreundliche
trachtet, am hiesigen Platze billiger seinen Bedarf deckt, zumal ihm doch auch Fahrt und sonstige Auslagen seine auswärtigen Einkäufe nicht billiger werden lasten.
* Stadttheater. Wir weisen nochmals auf die heute statifindende Aufführung des beliebten Moser'schen Lustspiels „Der Veilchenfresser" hin. Der Reinertrag w'rd zur Errichtung des Moser-Denkmals in Görlitz verwendet.
** Gewerbegericht. (Sitzung vom 10. Dezbr.) Der jetzt zum Militär eingetretenc Taglöhner H. hatte die Witwe K. auf Zahlung von 24 Mk. verklagt, weil er ohne Kündigung entlassen war. Die Beklagte erhob den Einwand, daß Kläger die Absicht trug, nicht mehr in ihr Geschäft ein« zutreten, weil er eine diesbezügliche Aeußerung getan und auch anderwärts bereits um Arbeit nackgefragt halte, weshalb sie einen neuen Gehilfen engagierte. Der Kläger bestritt dieses und da Behauptung gegen Behauptung stand, so erließ das Gewerbegericht in einer früheren Sitzung Teilurteil dahin, der Kläcier habe seine Behauptungen mit einem Eide zu bekräftigen; leiste er denselben, so werde dem Klageanspruch stattgegeben, verweigere er den Eid, so erfolge Abweisung der Klage. Der Kläger hat jetzt den verlangten Eid vor bem Gerichtsherrn der 29. Division geleistet und wird deshalb die Beklagte zur Zahlung des obengenannten Betrages verurteilt. — Der Fuhrmann F. klagt gegen den Fuhrunternehmer A. auf Zahlung eines 14tägigen Lohnes wegen kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte hatte dem Kläger die Pferde entzogen, weil sein früherer Fuhrmann zurückgekehrt war und dem Kläger Tagc- lshncrarbeit zugewiesen. Da er als solcher angenommen war und die Arbeit ohne Grund verweigerte, erfolgte Abweisung der Klage. — Zwischen dem Fahrburschen S. und dem Fuhrunternehmer D., der vom Kläger auf Zahlung von 36 Mk. verklagt war, kommt ein Vergleich zu stände, wonach D. dem Kläger 18 Mk. zahlt und letzterer auf weitergehende Ansprüche verzichtet. — Der Fahrbursche St. klagt ebenfalls gegen den Fuhrunternehmer D. auf Zahlung eines 14tâgigen Lohnes wegen kündigungsloser Entlassung. Der Kläger wird aber abgewiesen, weil er selbst zugeben muß, daß an dem Tage, wo es zu seiner Entlassung kam, er sich so total bekneipt halte, daß er zur Fortsetzung der Arbeit unfähig war. — Die Witwe M. klagt als Vertreterin ihres minderjährigen Sohnes gegen den Kettenfabrikanten W. wegen kündigungsloser Entlassung ihres Sohnes. Letzterer ist nicht entlasten worden, sondern ohne jeden Grund weggebliebeir, daher Abweisung der Klage. — Der Maschinist und Reparaturenschlosser K. verklagt die Papierfabrik auf Zahlung von 66 Mk. wegen kündigungsloser Entlastung. Am Morgen des 7. Dezember war zwischen mehreren Leuten in der Fabrik ein wüster Auftritt, der zur Entlastung des K. führte. Letzterer will aber nicht der schuldige Teil sein und so sollen über Behauptungen und Gegen-
Gesinnung unvermerkt meist auch auf die Tochter übergehen und sie zu Werken der Barmherzigkesi veranlassen. Gehen die Eltern zum Gol sbans, pflegen sie im Hause das Gebet, so wild dieser fromme Sinn auch ein Eigentum der Kinder werden und sie zu einem gottes'èrchtigen Wandel leiten. Doch in demselben Mrße und vielleicht noch in einem weit Hähern wirkt das schlechte Beifp-el verderblich. Wo im Hau e immer nur Zank und breit herrscht, darf es uns nicht wundern, wenn die zank- und streitsüchtige Gesinnung sich früh schon im Kinde zeigt und mit den Jahren wächst. Wo Unordnung und Unreinlichkeit im Hauswesen herrscht, wo man die häuslichen Arbeiten nicht mit Lust und Liebe vollbringt, sondern mit Verdruß und Widerwillen, da wird unvermerkt dieser schädliche Geist auch auf So ne und Töchter übergehen. Kurz: das Kind folgt dem Vorbilde der Eltern, dem Tone, der in denselben anklingt, der Welt und Gottesanschauung, der sie huld'gen!
Wir haben es also in unsern Händen, wenn auch nicht ganz, so doch zum großen Teile, wie unsere Kinder werde». Jesus, der große Men'chen-Erzieher, hat keine langen Anweisungen in der Sache gegeben, aber eins läßt er unS hören: Wollt ihr Kinder erziehen, so laßt sie eure Zuchtmeister sein! Sollen die Kinder kein AergerniS geben, so muss n die Eltern alles vermeiden, was denselben. ärgerlich werden kann. Wie sollten die Kinder das nicht für erlaubt halten, was sie den Vater und die Mutter tun sehen. uns Kinderangen und Ohren sehen und hören schärfer, als man gewöhnlich denkt. Darum müssen Eltern und wer Mit w t Kindern umzugeben hat, siâ in acht nehmen, da^ ihr g nicht an ihnen jehcn, ihre Ohren nicht von ihnen höen, was versachlich ist und die zarten Gewißen abstumpft! Wie kann aus den Kindern etwas Gutes werden, wenn vMi ihnen Reden fallen ans denen störn sprühet und Haß glühet, wenn vor Len die Trauerspiele ehelichen Unfriedens aufgeführt werden, wenn sie wahrnehn.cn, wie die Religion den Eltern nicht» gilt, wenn sie zu frühe in Dinge hineinsehen dürfen und