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General-Anzeiger
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Für L-adt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Kimm, für Auswärts 15 Pfg., im Ncklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Derannvortl. Redakteur: G. Schrecker in H«tM
Nr. 288.
Fernsprechanschluß Nr. 605
Donnerslaa hat 10. Dezember
Fernsprechanschluß Nr. 605
1903
» Amtliche«.
Bekanntmachung.
Nachdem der für die Akademiestratze ?w Hanau aufivüeWih Bebauungsplan ordnungsmäßig fest gest E worden ist und, da eine Einigung zwischen den BeteiligW 86« die Höhe des Kaufpreises für das zur Durchführung deS Planes erforderliche Gelände nicht zustande gekommn &, «er Magistrat der genannten Stadt die Feststelluna der h^â' zu gewährenden Entschädigung beantragt hat, sollen von dm nachbezeichneten Grundstücken die Flächen, welche zum planmäßigen Ausbau der Akademiestraße erforderlich sind, ent-ngmt werden.
Gemarkung Härmn
iS ü
Des Grundeigentümers
2
-ë
Kultur
art
Gesamt- größe des Grundstücks
Größe der zu enteignender: Fläche
Name
Wohnort
ha
ar
qm
ha
ar
Ji
1
Rumpf, Jolius Friedrich, minderjähriger Sohn des Martin Rumpf
Hanau
3
449
198
Garten
3
09
3
09
2
Rumvf, Iulius Friedrich, Bauunternehmer, Ernst Friedrichs Sohn
u
228
17a
Acker
—
20
42
—
1
91
8
4
Derselbe
Derselbe
8
366 142c.
595
8,2C.
(Satten
Garten
2
11
5.4
70
—
2
2
54
19
5
Derselbe
"
U
20
Acker
—
53
85
—
5
19
6
Alt-Hanaucr Hospital
s
598
88
Garten
—
37
94
—
2
12
7
Dasselbe
u
335
14
Garten
—
—
14
—
—
14
8
Dasselbe
M
225
16
Acker
—
—
66
—
—
66
9
Dasselbe
//
334
16
Acker
—
50
09
—
4
71
10
Seitz, Peter, Gärtner
//
282
17
Acker
—
1
52
1
52
11
Behrens, Wilhelm, Bijouteriefabrikant
//
285
23
Acker
—
0
25
—
2
25
12
Ott, Heinrich Robert, Kaufmann
//
24
Acker
—
22
67
—
1
97
13
11
1. Wörner Jean, Bauunternehmer
2. Wörner, Wil-
W
25
Acker
—
80
63
—
1
47
15
Helm, Weißbindermeister
3. Wörner, ^ean,
21N
26
Acker
—
16
23
—
—
25
Bautechniker
„
31
Acker
—
45
90
—
—
02
Von dem Herrn Regierungs-Pläsidenien zum EnteignungsKommissar ernannt, habe ich zur kommissarischen Verhandlung mit den Beteiligten zur Feststellung der Entschädigung für die zu enteignenden Grundflächen gemäß 8 25 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf
Montag den 14» d. Mts., vormittags 9 Uhr,
— Zusammenkunft im Rathause zu Hanau — anberaumt.
Zu diesem Termin werden alle Beteiligten gemäß § 25 Absatz 4 a. a. O. mit der Aufforderung geladen, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.
Diese Ladung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben der Geladenen odne deren Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden wird.
In dem Termin ist jeder an dem zu enteignenden Grund- ^ücke Berechtigte befugt zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigung, sowie ihrer Auszahlung und Hinterlegung wahrzunehmen.
In dem Termin hat der Grundeigentümer auch seine etwaigen Anträge auf vollständige Uebernahme eines teilweise in Anspruch genommenen Grundstücks anzubringen. Spätere Anträge dieser Art sind unzulässig.
Im Falle der Notwendigkeit einer örtlichen Besichtigung der zu enteignenden Flächen wird diese sofort vom Terminlokale aus vorgenommen werde«.
Cassel den 4. Dezember 1903.
Der Enteignungs-Kommissar.
Frhr. v. T et tau.
Reaierungsrat. 21856
Landkreis Ranau» BektMMmaÄMoen des Königs. Landratsauttes.
Der Königliche Regierungs-Präsident in Cassel hat dem Landwirt und Schuhmacher Johannes Tropp genannt Steul sowie dessen Ehefrau und drei Söhnen Johannes, Heinrich und Wilhelm Tropp in Niederdorfelden die Genehmigung erteilt, fortan den Familiennamen Stettl zu führen.
Hanau den 3. Dez-mber 1903.
Der Königliche Landrat.
V 9380 v. Beckerath.
Stadtkreis Oanau.
BekmmtumchnnM des Oberbürgermeisteramles.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 5 und 6 pos. c der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu« erworbenen Zandesteilen werden nach Beratung mit dem Stadtvorstand für die Abhaltung des Weihnachtsmarktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:
Art. 1. Der Wcihnaâtsmarkt findet in den Tagen des 19. bis einschließlich 24. Dezember auf dem Neustädter Marktplatze statt.
Mit dem Aufschlagen der Verkaufsbuden darf Tags vorher angefangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen dieselben aber wieder entfernt werden.
Art. 2. Das Feilhalten auf dem Weihnachtsmarkt ist Observanz gemäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und beschränkt auf sog. Weihnachtsartikel, MdetzMwaren, Christbäume, Chriftgärten, Lebküchler- und Konditorwaren.
Art. 3. Im übrigen ist jeder Feilhaltende den markt- polizeilichen Anordnungen unterworfen und werden Zuwiderbandlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße bis zu 9 Mark evtl, mit Haft geahndet.
Hanau den 3. Dezember 1881.
Der Königliche Landrat. Schrötter.
Vorstehende Polizeiverordnung wird hierdurch wiederholt veröffentlicht.
Hanau den 1. Dezember 1903.
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
J. A.: Wagner. 21907
Hue Stadt und Land.
Hanau, 10. Dezbr.
Historische Gedenktage.
10. Dezember 1366 starb Otto, mit dem Beinamen der Schütz, Prinz zu Hessen, einziger Sohn des Landgrafen Heinrich II., des Eisernen, 44 Jahre alt, zu Spangenberg, zehn Jahre vor seinem Vater. Er war ein kriegerischer Fürst und mag besonders mit seiner (noch heute vorhandenen) Armbrust gut umzugeben gewußt haben. Seine Gemahlin war Elisabeth, Gräfin von Cleve, und es wird von der Art, wie er sie zur Gemahlin gewann, eine anmutige Fabel erzählt, welche von den Dichtern (noch zuletzt von Kinkel in ansprechender Weise) vielfach > ist bearbeitet worden.
Bearutertpersonal-Nachrichten.
Ernannt: der Pfarrer Weber zuLimmritz(Nenmark) zum Pfarrer in Wahlershausen.
Entlassen: der Referendar v. Altenbock um aus dem Justizdienste behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung.
Verliehen: den Oberförstern Appel zu Bischhausen, Merkel zu Carlshafen und Nothnagel zu Frankenau der Titel „Forstmeister" mit dem Range der Räte vierter Klasse.
* Geueralsuperintendeut Fuchs f. Au, 8. d. M. entschlief in Fulda, wohin er sich seit seiner Pensionierung zurückgezogen hatte, der vorhinnige Generalsuperintendent Dr. theol. Karl Fuchs. Als Sohn des Obergerichtsrats Fuchs in Hanau am 11. März 1827 geboren, besuchte er das Gymnasium seiner Vaterstadt und widmete sich dann auf den Universitäten Halle und Marburg dem Studium der Theologie. Im Jahre 1852 wurde er in Hanau an der Marienkirche als Pfarrgehilfe und später als selbständiger Pfarrer angestellt. Zugleich wurde ihm der Religionsunterricht und auch vorüber« oehend der Unterricht in verschiedenen sprachlichen Fächern am
dortigen Gymnasium übertragen. Vom Jahre 1862 an war er geistliches Mitglied des Hanauer Konsistoriums; im folgen« den Jahre wurde er als Pfarrer an die Johanneskirche per« sitzt, Nachdem er sich als Prediger und Seelsorger die Liebe seiner Gemeindeqlieder in hohem Maße erworben und sich in seiner nebenamtlichen Tätigkeit im Hanauer Konsistorium sowie in der Verwaltung des Metropolitanats der Klasse Büchertal, das ihm übertragen war, eine gründliche Kenntnis der kirchlichen Verhältnisse des Hanauer Landes verschafft hatte, wurde er bei der Einrichtung des Casseler Gesamtkonsistoriums im Jahre 1873 zum Mitglied desselben und Konststorialrat ernannt. In dieser Stellung nahm er tätigen Anteil an der Neuordnung der Verhältnisse der evangelischen Kirche im Kon- sistorialbezirk Cassel, wie sie in der Einführung der Presdy- terial- und Synodalordnung ihren Abschluß fand. Im Jahre 1887 zum Generalsuperintendenten der Hanauer Generaldiözese ernannt, hat er 10 Jahre lang das Wohl der ihm unterstellten Gemeinden und Geistlichen auf dem Herzen getragen und seiner Kirche in hingebender Treue gedient. Sein Andenken wird bei allen, die ihn kannten, in Segen bleiben. — Der Präsident und die Mitglieder des Königlichen Konsistoriums erlassen folgenden Nachruf: Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, den General-Superintendenten a. D., Konststorialrat D. Carl Fuchs am 8. d. Mts. aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Der Heimgegangene hat vom Jahre 1862 bis 1873 dem Konsistorium zu Hanau, vom Jahre 1873 bis 1897 dem hiesigen Gesamtkonsistorium als Mitglied angehört und ist uns wegen seiner hervorragenden Geistesgaben und seiner in langjährigem Dienst, im Pfarramt und in seiner kirchenregimentlichen Stellung erworbenen, in treuem Gedächtnis bewahrten Erfahrungen ein hochgeschätzter Mitarbeiter gewesen. Wir werden dem vollendeten Kollegen, der durch die Demut und Freundlichkeit seines Wesens wie durch die wohlwollende Milde im Urteilen über Andere sich das Vertrauen der unterstellten Geistlichen in hohem Maße erworben hat, allzeit ein dankbares Gedächtnis bewahren. Möge auch in unserer Landeskirche sein Andenken im Segen bleiben.
* Beihilfen an Gemeinde« des Landkreises, Aus der dem Kommunalverbande für 1903 zur Verfügung stehenden Dotationssumme von 30000 Mk. zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden zwecks Erleichterung der Armen- und Wegelasten wurden laut Beschluß des Landes-AusschusseS vom 24. v. Mts. nach Vorschlag des Kreis-Ausschusses den Gemeinden Bergen und Oberrodenbach je 150 M., den Gemeinden Bischofsheim und Großkrotzenburg je 100 M. überwiesen. Berücksichtigung bei der Gewährung von Beihilfen aus diesem Fonds können nur solche Gemeinden finden, die gezwungen sind, mehr als 150 Prozent Steuern zu erheben.
* Die Brandsteuer der Hessischen Brandversicherungs- anstalt ist für das Jahr 1904 durch Beschluß deS Landesausschusses vom 24. d. Mts. auf den seitherigen Betrag von 18 Pfennig für je 100 Mark des Umlagekapitals festgesetzt worden. Die Brandsteuer beträgt hiernach für je 1000 Mark der Versicherungssumme in Bauartklasse 1 90 Pfg., in Bauartklasse 2 1 Mk. 26 Pfg., in der Bauanklasse 3 1 Mk. 62 Pfennig, in Bauartkasse 4 1 Mk. 98 Pfg., in Bauartklasse 5 2 Mk. 62 Pfg.
* Gesellenprüfung. Der am Montag den 7. Dezember abgehaltenen Gesellenprüfung für das Barbier- und Friseur-Gewerbe unterzog sich der jetzige Gehilfe Herr W. Becker bei Herrn Friseur H. Weins, der die Prüfung sowohl im Praktischen wie auch im Theoretischen bestanden hat.
* Mitteilung der Handelskammer. Die Königliche Eisenbahn-Direktion hat auf Anregung der Handelskammer in Hanau hin angeordnet, daß der Personenzug 417, ab Frankfurt Ostbahnhof 605 abends, welcher bisher nur Samstags verkehrte, vom 7. Dezember ab täglich gefahren wird. Der Zug, der allerdings nur 3. und 4. Wagenklass« führen soll, wird nicht unwesentlich zur Entlastung des sonst stets überfüllten Zuges 369, ab Frankfurt Ostbahnhof 6" dienen.
* Seminarkurse—Prüfungen. Nach einer Bekan«!- machung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten im „Reichsanzeiger" beginnen die sechswöchigen Seminarkurse für die evangelischen PredigtamtSkandidaten der Provinz Hessen- Nassau im Jahre 1904 in Homberg Montag den 8. »ugu, , in Schlüchtern und in Dillenburg Montag den 18...WJ - Die Termine für die Aufnahmeprüfungen an den Schullehrer seminaren sind wie folgt festgesetzt: Kranken erg- e 8 W« 15. September; Fulda, katholisch: 23. September, Homberg evangelisch : 10. Mürz; Sch-Üchtern^vangel ch: 13. September , Dillenbura varit.: 6. September; Moniabaur, pant.. I. Malz, umia n pârk.: 10. März; Cassel, israel.: 7. März. Di- Eerminé kk die z-v-ite Valksichullehrerprüfung f sind: Fulda 17 Sm: Kombera 18. Oktober: Schlüchtern 16. Mai: