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General-Anzeiger

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Gârckt und verlegt in der Buchdruckerer des verem. ev« '

EttlrückungLgeöühr:

Für L-adt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Kimm, für Auswärts 15 Pfg., im Ncklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Derannvortl. Redakteur: G. Schrecker in H«tM

Nr. 288.

Fernsprechanschluß Nr. 605

Donnerslaa hat 10. Dezember

Fernsprechanschluß Nr. 605

1903

» Amtliche«.

Bekanntmachung.

Nachdem der für die Akademiestratze ?w Hanau aufivüeWih Bebauungsplan ordnungsmäßig fest gest E worden ist und, da eine Einigung zwischen den BeteiligW 86« die Höhe des Kaufpreises für das zur Durchführung deS Planes erforder­liche Gelände nicht zustande gekommn &, «er Magistrat der genannten Stadt die Feststelluna der h^â' zu gewährenden Entschädigung beantragt hat, sollen von dm nachbezeichneten Grundstücken die Flächen, welche zum planmäßigen Ausbau der Akademiestraße erforderlich sind, ent-ngmt werden.

Gemarkung Härmn

iS ü

Des Grundeigentümers

2

-ë

Kultur­

art

Gesamt- größe des Grund­stücks

Größe der zu ent­eignender: Fläche

Name

Wohn­ort

ha

ar

qm

ha

ar

Ji

1

Rumpf, Jolius Fried­rich, minderjähriger Sohn des Martin Rumpf

Hanau

3

449

198

Garten

3

09

3

09

2

Rumvf, Iulius Fried­rich, Bauunternehmer, Ernst Friedrichs Sohn

u

228

17a

Acker

20

42

1

91

8

4

Derselbe

Derselbe

8

366 142c.

595

8,2C.

(Satten

Garten

2

11

5.4

70

2

2

54

19

5

Derselbe

"

U

20

Acker

53

85

5

19

6

Alt-Hanaucr Hospital

s

598

88

Garten

37

94

2

12

7

Dasselbe

u

335

14

Garten

14

14

8

Dasselbe

M

225

16

Acker

66

66

9

Dasselbe

//

334

16

Acker

50

09

4

71

10

Seitz, Peter, Gärtner

//

282

17

Acker

1

52

1

52

11

Behrens, Wilhelm, Bijouteriefabrikant

//

285

23

Acker

0

25

2

25

12

Ott, Heinrich Robert, Kaufmann

//

24

Acker

22

67

1

97

13

11

1. Wörner Jean, Bauunter­nehmer

2. Wörner, Wil-

W

25

Acker

80

63

1

47

15

Helm, Weiß­bindermeister

3. Wörner, ^ean,

21N

26

Acker

16

23

25

Bautechniker

31

Acker

45

90

02

Von dem Herrn Regierungs-Pläsidenien zum Enteignungs­Kommissar ernannt, habe ich zur kommissarischen Verhandlung mit den Beteiligten zur Feststellung der Entschädigung für die zu enteignenden Grundflächen gemäß 8 25 Abs. 1 des Ent­eignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf

Montag den 14» d. Mts., vormittags 9 Uhr,

Zusammenkunft im Rathause zu Hanau anberaumt.

Zu diesem Termin werden alle Beteiligten gemäß § 25 Absatz 4 a. a. O. mit der Aufforderung geladen, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.

Diese Ladung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben der Geladenen odne deren Zutun die Entschädi­gung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der­selben verfügt werden wird.

In dem Termin ist jeder an dem zu enteignenden Grund- ^ücke Berechtigte befugt zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigung, sowie ihrer Auszahlung und Hinterlegung wahrzunehmen.

In dem Termin hat der Grundeigentümer auch seine etwaigen Anträge auf vollständige Uebernahme eines teilweise in Anspruch genommenen Grundstücks anzubringen. Spätere Anträge dieser Art sind unzulässig.

Im Falle der Notwendigkeit einer örtlichen Besichtigung der zu enteignenden Flächen wird diese sofort vom Termin­lokale aus vorgenommen werde«.

Cassel den 4. Dezember 1903.

Der Enteignungs-Kommissar.

Frhr. v. T et tau.

Reaierungsrat. 21856

Landkreis Ranau» BektMMmaÄMoen des Königs. Landratsauttes.

Der Königliche Regierungs-Präsident in Cassel hat dem Landwirt und Schuhmacher Johannes Tropp genannt Steul sowie dessen Ehefrau und drei Söhnen Johannes, Heinrich und Wilhelm Tropp in Niederdorfelden die Genehmi­gung erteilt, fortan den Familiennamen Stettl zu führen.

Hanau den 3. Dez-mber 1903.

Der Königliche Landrat.

V 9380 v. Beckerath.

Stadtkreis Oanau.

BekmmtumchnnM des Oberbürgermeisteramles.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 5 und 6 pos. c der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu« erworbenen Zandesteilen werden nach Beratung mit dem Stadtvorstand für die Abhaltung des Weihnachtsmarktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:

Art. 1. Der Wcihnaâtsmarkt findet in den Tagen des 19. bis einschließlich 24. Dezember auf dem Neustädter Markt­platze statt.

Mit dem Aufschlagen der Verkaufsbuden darf Tags vorher angefangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen die­selben aber wieder entfernt werden.

Art. 2. Das Feilhalten auf dem Weihnachtsmarkt ist Observanz gemäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und be­schränkt auf sog. Weihnachtsartikel, MdetzMwaren, Christ­bäume, Chriftgärten, Lebküchler- und Konditorwaren.

Art. 3. Im übrigen ist jeder Feilhaltende den markt- polizeilichen Anordnungen unterworfen und werden Zuwider­bandlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße bis zu 9 Mark evtl, mit Haft geahndet.

Hanau den 3. Dezember 1881.

Der Königliche Landrat. Schrötter.

Vorstehende Polizeiverordnung wird hierdurch wiederholt veröffentlicht.

Hanau den 1. Dezember 1903.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

J. A.: Wagner. 21907

Hue Stadt und Land.

Hanau, 10. Dezbr.

Historische Gedenktage.

10. Dezember 1366 starb Otto, mit dem Beinamen der Schütz, Prinz zu Hessen, einziger Sohn des Landgrafen Heinrich II., des Eisernen, 44 Jahre alt, zu Spangen­berg, zehn Jahre vor seinem Vater. Er war ein kriege­rischer Fürst und mag besonders mit seiner (noch heute vorhandenen) Armbrust gut umzugeben gewußt haben. Seine Gemahlin war Elisabeth, Gräfin von Cleve, und es wird von der Art, wie er sie zur Gemahlin gewann, eine anmutige Fabel erzählt, welche von den Dichtern (noch zuletzt von Kinkel in ansprechender Weise) vielfach > ist bearbeitet worden.

Bearutertpersonal-Nachrichten.

Ernannt: der Pfarrer Weber zuLimmritz(Nenmark) zum Pfarrer in Wahlershausen.

Entlassen: der Referendar v. Altenbock um aus dem Justizdienste behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsver­waltung.

Verliehen: den Oberförstern Appel zu Bischhausen, Merkel zu Carlshafen und Nothnagel zu Frankenau der TitelForstmeister" mit dem Range der Räte vierter Klasse.

* Geueralsuperintendeut Fuchs f. Au, 8. d. M. entschlief in Fulda, wohin er sich seit seiner Pensionierung zurückgezogen hatte, der vorhinnige Generalsuperintendent Dr. theol. Karl Fuchs. Als Sohn des Obergerichtsrats Fuchs in Hanau am 11. März 1827 geboren, besuchte er das Gym­nasium seiner Vaterstadt und widmete sich dann auf den Universitäten Halle und Marburg dem Studium der Theologie. Im Jahre 1852 wurde er in Hanau an der Marienkirche als Pfarrgehilfe und später als selbständiger Pfarrer angestellt. Zugleich wurde ihm der Religionsunterricht und auch vorüber« oehend der Unterricht in verschiedenen sprachlichen Fächern am

dortigen Gymnasium übertragen. Vom Jahre 1862 an war er geistliches Mitglied des Hanauer Konsistoriums; im folgen« den Jahre wurde er als Pfarrer an die Johanneskirche per« sitzt, Nachdem er sich als Prediger und Seelsorger die Liebe seiner Gemeindeqlieder in hohem Maße erworben und sich in seiner nebenamtlichen Tätigkeit im Hanauer Konsistorium sowie in der Verwaltung des Metropolitanats der Klasse Büchertal, das ihm übertragen war, eine gründliche Kenntnis der kirch­lichen Verhältnisse des Hanauer Landes verschafft hatte, wurde er bei der Einrichtung des Casseler Gesamtkonsistoriums im Jahre 1873 zum Mitglied desselben und Konststorialrat er­nannt. In dieser Stellung nahm er tätigen Anteil an der Neuordnung der Verhältnisse der evangelischen Kirche im Kon- sistorialbezirk Cassel, wie sie in der Einführung der Presdy- terial- und Synodalordnung ihren Abschluß fand. Im Jahre 1887 zum Generalsuperintendenten der Hanauer Generaldiözese ernannt, hat er 10 Jahre lang das Wohl der ihm unter­stellten Gemeinden und Geistlichen auf dem Herzen getragen und seiner Kirche in hingebender Treue gedient. Sein An­denken wird bei allen, die ihn kannten, in Segen bleiben. Der Präsident und die Mitglieder des Königlichen Kon­sistoriums erlassen folgenden Nachruf: Es hat Gott dem All­mächtigen gefallen, den General-Superintendenten a. D., Konststorialrat D. Carl Fuchs am 8. d. Mts. aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Der Heimgegangene hat vom Jahre 1862 bis 1873 dem Konsistorium zu Hanau, vom Jahre 1873 bis 1897 dem hiesigen Gesamtkonsistorium als Mitglied angehört und ist uns wegen seiner hervorragenden Geistes­gaben und seiner in langjährigem Dienst, im Pfarramt und in seiner kirchenregimentlichen Stellung erworbenen, in treuem Gedächtnis bewahrten Erfahrungen ein hochgeschätzter Mit­arbeiter gewesen. Wir werden dem vollendeten Kollegen, der durch die Demut und Freundlichkeit seines Wesens wie durch die wohlwollende Milde im Urteilen über Andere sich das Vertrauen der unterstellten Geistlichen in hohem Maße er­worben hat, allzeit ein dankbares Gedächtnis bewahren. Möge auch in unserer Landeskirche sein Andenken im Segen bleiben.

* Beihilfen an Gemeinde« des Landkreises, Aus der dem Kommunalverbande für 1903 zur Verfügung stehenden Dotationssumme von 30000 Mk. zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden zwecks Erleichterung der Armen- und Wegelasten wurden laut Beschluß des Landes-AusschusseS vom 24. v. Mts. nach Vorschlag des Kreis-Ausschusses den Gemeinden Bergen und Oberrodenbach je 150 M., den Gemeinden Bischofsheim und Großkrotzen­burg je 100 M. überwiesen. Berücksichtigung bei der Ge­währung von Beihilfen aus diesem Fonds können nur solche Gemeinden finden, die gezwungen sind, mehr als 150 Pro­zent Steuern zu erheben.

* Die Brandsteuer der Hessischen Brandversicherungs- anstalt ist für das Jahr 1904 durch Beschluß deS Landesaus­schusses vom 24. d. Mts. auf den seitherigen Betrag von 18 Pfennig für je 100 Mark des Umlagekapitals festgesetzt wor­den. Die Brandsteuer beträgt hiernach für je 1000 Mark der Versicherungssumme in Bauartklasse 1 90 Pfg., in Bauart­klasse 2 1 Mk. 26 Pfg., in der Bauanklasse 3 1 Mk. 62 Pfennig, in Bauartkasse 4 1 Mk. 98 Pfg., in Bauartklasse 5 2 Mk. 62 Pfg.

* Gesellenprüfung. Der am Montag den 7. De­zember abgehaltenen Gesellenprüfung für das Barbier- und Friseur-Gewerbe unterzog sich der jetzige Gehilfe Herr W. Becker bei Herrn Friseur H. Weins, der die Prüfung sowohl im Praktischen wie auch im Theoretischen bestanden hat.

* Mitteilung der Handelskammer. Die König­liche Eisenbahn-Direktion hat auf Anregung der Handels­kammer in Hanau hin angeordnet, daß der Personenzug 417, ab Frankfurt Ostbahnhof 605 abends, welcher bisher nur Samstags verkehrte, vom 7. Dezember ab täglich gefahren wird. Der Zug, der allerdings nur 3. und 4. Wagenklass« führen soll, wird nicht unwesentlich zur Entlastung des sonst stets überfüllten Zuges 369, ab Frankfurt Ostbahnhof 6" dienen.

* SeminarkursePrüfungen. Nach einer Bekan«!- machung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten im Reichsanzeiger" beginnen die sechswöchigen Seminarkurse für die evangelischen PredigtamtSkandidaten der Provinz Hessen- Nassau im Jahre 1904 in Homberg Montag den 8. »ugu, , in Schlüchtern und in Dillenburg Montag den 18...WJ - Die Termine für die Aufnahmeprüfungen an den Schullehrer seminaren sind wie folgt festgesetzt: Kranken erg- e 8 W« 15. September; Fulda, katholisch: 23. September, Homberg evangelisch : 10. Mürz; Sch-Üchtern^vangel ch: 13. September , Dillenbura varit.: 6. September; Moniabaur, pant.. I. Malz, umia n pârk.: 10. März; Cassel, israel.: 7. März. Di- Eerminé kk die z-v-ite Valksichullehrerprüfung f sind: Fulda 17 Sm: Kombera 18. Oktober: Schlüchtern 16. Mai: