Erstes Blatt
Hanauer U Anzeiger
1
Bezugspreis:
Bierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis Sana«
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr:
oür Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verontwsrtl. Redakteur: <8. Schrecker in H-NW, .
Nr. 208
Ferusprechauschlnß Nr. 605.
Montag den 7. September
Fernsprechanschlnß Nr. 605
1903
Amtliches.
Eandkras ßanau.
BekannimachnWen des König!. Landratsamtes.
An der evangelischen Volksschule in Langendiebach ist eine mit Kirchendienst verbundene Schulstelle zu besetzen.
Das Grundgehalt der Stelle beträgt neben freier Dienst- -vohnullg 1200 Mark, der Einheitssatz der Alterszulagen 150 Mark und die Kirchendienstvergütung 100 Mark.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen binnen 10 Tagen dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Herchenröther in Langendiebach einreichen.
Hanau den 4. September 1903.
Namens des Schulvorstandes.
Der Königliche Landrat.
F V Nr. 7102_______v. Beckerath._________________
Stadtkreis Danau.
BelmntmchnnM des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Zur Verlosung städtischer Schuldverschreibungen ist Termin auf Mittwoch den 30. September d. Js., nachmittags 3 Uhr, in das untere Sitzungszimmer des Neustädter Rathauses anberaumt worden.
Hanau den 28. August 1903.
Der Magistrat.
Dr. Eisenach. 15571
.,.'"*—--------- — 11 ■ ......
Amtliche Bekanntmachung.
Erhebung der Kirchensteuer für 1903. In der zweiten Woche des September wird die Kirchensteuer durch einen städtischen Kassenboien in der Wohnung der Steuerpflichtigen abgeholt werden. Die Besteuerung der Verstorbenen hört mit dem Ende des Monats auf, in welchem der Todesfall stattgefunden hat. Verzogene haben die Kirchensteuer bis zum Ende des Monats zu zahlen, in welchem der Verzug erfolgt ist. Neu zugezogene Evangelische werden vom 1. desjenigen Monats zur Kirchensteuer veranlagt, welcher auf den Zugang folgt.
Die Presbyterien 15596 _________der Marien- und Johanniskirche.______ Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit 92 Pfg. Inhalt.
Verloren: 1 Photographen-Apparat.
Zugelaufen: 1 schwarzer Rehpinscher, 1 gelber, schottischer Schäferhund w. Geschl.
Kleines Feuilleton.
* Zugvögel. Wenn im Herbste die Menschen von ihren Reisen heimkehren, beginnt die Reisezeit der Vögel. Zwar gibt es auch unter ihnen Familien, welche es mit dem Sprüchlein halten: „Nord, Ost, Süd, West, daheim ist das Best", das sind die sogenannten Standvögel, z. B. Sperlinge, Haubenmeisen, Eulen, wilde Hühnerarten ; die meisten aber erfaßt der Wandertrieb. Gerade wie bei den Menschen gestatten sich einige nur eine kleine Sommerfrische, oder richtiger „Winterwärme"; diese heißen Strichvögel, da sie sich nicht weit, und lange von der Heimat entfernen. Zu ihnen gehören die Finken, Zeisige, Stieglitze und andere mehr. Die großen Scharen aber, die wir aufbrechen sehen, haben weitgehende Pläne. Die Sehnsucht zieht sie in die blaue Ferne, und selbst solche, die in Käfigen gehalten werden, spüren etwas .davon, sie flattern aufgeregt umher, wenn die Abreise ihrer Brüder in der Freiheit bcvorsteht. Die Zugvögel versammeln sich meist auf Türmen, hohen Dachfirsten oder Bäumen; sie locken etwaige Zauderer herbei und scheinen in lebhafter Hin- und Herrede die Einzelheiten des Reiseplans zu besprechen. Plötzlich erhebt sich der ganze Schwarm und beginnt den Flug in der besonderen Zugordnung, die gerade dieser Gattung eigen ist. Die meisten Wandervögel durchschneiden die Luft in zwei geraden Linien, welche die Gestalt einer römischen Fünf (V) bilden; andere fliegen in Reihen hintereinander oder in gedrängten Haufen. Während die Schwalben und viele Tagraubvögel bei Tage ziehen, wandern die Nachtraubvögel des Nachts; kräftige Arten wagen im Hellen zu reisen, schwache glauben sich im Schutz der Dunkelheit sicherer vor den Feinden. Für ^ausvögel, die des Fliegens ungewohnt sind, ist der Zug in die Ferne besonders ermüdend, sie marschieren weite Direcken auf ihren Stelzen; die Wasservögel wissen mit Geschick alle Wasserstraßen, die ihre Reise berührt, zu benutzen. Und wohin geht's? Die
Klus Stadt und Cand,
Hanan, 7. Septbr.
* Vezlrks-Obstausstellttng. Die dahier vom 2. bis einschl. 5. Oktbr. stattfindende Bezirks-ObstauSstellung erstreckt sich auf Obst, Obsterzeugnisse, Obstbaumschulartikel und die dazu in Beziehung stehenden Gerät--, Werkzeuge und Maschinen, sowie auf Obsthandel und auf Obstbau bezügliche Zeichnungen, Bücher und Druckwerke. — Die allgemeinen Bestimmungen lauten: Zur Beteiligung an dieser Ausstellung sind alle persönlichen und korporativen Mitglieder des Obstbauvereins für den Regierungsbezirk Cassel eingeladen. Die ausgestellten Gegenstände müssen vom Aussteller selbst gezogen, hergestellt oder angeferiigt sein, mit Ausnahme von Klasse H. — Alle Anfragen, Anmeldungen und dergl. haben unter der Adresse: Herrn Karl Huber, Oberzwehren, zu geschehen. — Zur Anmeldung sind die gedruckten Anmeldescheine zu benutzen, welche unentgeltlich zur Verfügung stehen und jeder Ausstell-Ordnung beigelegt sind. Für jede Anmeldung wird ein Anmeldeschein ausgegeben, der bis zum 25. September an den Geschäftsführer der Ausstellung einzusenden ist. Ebenso ist jeder Bewerbungsnummer ein Sortenverzeichnis beizufügcn. Die Einsendung u. Aufstellung der Ausstellungsgegenstände muß bis zum 30. September, 6 Uhr abends, beendet sein. Nichtausstellungswürdige Gegenstände ist die Geschäftsführung berechtigt, zurückzuweisen. — Die Zurücknahme der ausgestellten Gegenstände muß einen Tag nach Schluß der Ausstellung beendet sein. Bis zum Abend dieses Tages nicht zurückgeforderte und abgeholte Gegenstände werden zu Gunsten der Ausstellungskasse versteigert.
— Die An- und Abfuhr der Ausstellungsgegenstände erfolgt auf Kosten der Aussteller. Post- und Bahnsendungen müssen die Aufschrift tragen: Obst-Ausstellung Hanau, Saalbau zum Deutschen HauS. — Platzmiete wird nicht erhoben. — Das Entfernen von Ausstellungsgegenständen von der Ausstellung ist während der Dauer derselben ohne Erlaubnis des Aus- schuffes nicht gestattet. — Jeder Aussteller ist berechtigt, seine Sachen selbst aufzustellen, er muß sich jedoch den Anordnungen des Komitees fügen; Namen und Nummern der Einsendungen und der Aussteller sind leicht sichtbar anzubringen. — Es wird von dem Attsstellungsausschuß und den Preisrichtern Wert darauf gelegt, daß durch den Aussteller bei den ausgestellten Früchten außer dem Namen noch Notizen über Art und Feuch- tigkeitsverhältnisse des Standortes, Erträge und Verkaufsfähigkeit der Früchte usw. angegeben werden. Die hierzu nötigen vorgedruckten Zettel gehen den Ausstellern auf Grund ihrer Anmeldungen kostenlos zu. — Preisrichter können sich unter keinen Umständen am Wettbewerb beteiligen. — Nur wirklich preiswerten, den Aufgaben entsprechenden Gegenständen dürfen Preise zuerkannt werden. — Gegen den Spruch des
allgemeine Losung ist: Steuert gen Süd! Süd-Europa, Nord- Afrika sind Zielpunkte, ja bis zu den Küsten des roten und des indischen Meeres gelangen unsere schlichten Hausfreunde, die Schwalben. Und wie die Vögel der nördlichen Halbkugel nach Süden ziehen, so umgekehrt die Südamerikaner und Süd- australier nach Norden. Es macht einen wehmütigen Eindruck, über kahlem Stoppelfeld oder abgeblühter Heide solch einen Vogelwanderzug dahin eilen zu sehen. Sie verlassen die Gegend, die nun dem Banne des Winters verfällt. Aber es ist doch nicht nur Sorge um die Nahrung, oder Furcht vor der Kälte, was die Scharen von Wandervögeln von dannen treibt, sonst würden ja nahverwandte Arten oder einzelne Zurückgebliebene in der Heimat zu Grunde gehen; es ist den Naturforschern noch ein Rätsel, was den seltsamen Trieb in den kleinen Geschöpfen weckt. Unser großer Dichter Geibel sieht darin ein Bild, eine Mahnung an uns Menschen. Er schildert einen Kranichflug, der an ihm vorüberschwebt mit langgezogenem, unmelodischem Schrei, aus dem er eine Sehnsucht heraushört, die der Erfüllung entgegeneilt:
„Kam's auch aus rauher Kehle, Der Ton hat mich erfaßt:
Vergiß, o Menschenseele, Sticht, daß du Flügel hast!"
Albnmblätter.
Hoffnung auf Hoffnung geht zu Scheiter, Aber das Herz hofft immer weiter, Wie sich Wog' über Woge bricht, Aber das Meer erschöpft sich nicht.
Daß die Wogen sich senken und heben, Das ist eben deS Meeres Leben.
Und daß es hoffe von Tag zu Tag, Das ist des Herzens Wogenschlag. Rückert.
Preisgerichtes ist eine Berufung unzulässig. — Nach der Preiszuerkennung werden mit Preis bedachte Gegenstände durch entsprechende Aufschriften sofort kenntlich gemacht. — Seitens des Ausstellungs-Ausschusses werden Vorkehrungen zur tunlichsten Bewachung der Ausstellungs- und Verpackungsgegenstände getroffen werden; eine Verantwortung hinsichtlich beschädigter oder abhanden gekommener Sachen kann der Ausschuß aber nicht übernehmen. — Die Mitglieder des Obsibauvereins für den Regierungsbezirk Cassel und der demselben angeschloffenen Vereine haben für ihre Person gegen Vorzeigung ihrer Mitgliederkarte freien Zutritt zur Ausst.llunz, Mißbrauch hat Entziehung der Karte zur Folge. — Bei allen hier nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Ausschuß. — Zur Namenbestimmung unbenannter Früchte wird eine besondere Abteilung in der Ausstellung eingerichtet. Soweit als dies möglich, wird ein Obstbestimmungs-Ausschuß das hier eingelieferte Obst mit dem richtigen Namen bezeichnen. Von jeder Sorte sind je fünf gut ausgebildete Früchte, von einem Baume geerntet, auszustellen. Eine Preisvergebung findet in dieser Abteilung nicht statt.
* Poftpersonalien. Versetz t sind die Postinspektoren Lenz von Hanau nach Elberfeld und Riemenschneider von Harburg (Elbe) nach Hanau, die Psstassistenten Kühn von Philippsruhe-Kesselstadt nach Fechenheim und Staufenberg von Hanau nach Zimmersrode.
* Kirchenchor der Johanniskirche. Wie aus dem Inseratenteil unserer heuMen Nummer ersichtlich ist, nehmen von heute abend 8 Uhr ab die Proben im Kirchenchor der Johanniskirche ihren Anfang und regelmäßigen Fortgang. Mit guten Stimmmitteln begabte Damen und Herren finden jederzeit Aufnahme.
2 Doppel-Jubiläum. In dem festlich dekorierten Gartensaale der „Stadt Bremen" versammelten sich am Samstag abend die Mitglieder des Gesangvereins „Sumser" zur Feier der 40jährigen aktiven Mitgliedschaft der Herren Jean Brauburger und des 25jährigen Jubiläums des Herrn Peter Heilmann. Der Vorsitzende des Vereins, Herr Karl Link, hob die Verdienste der beiden Herren um das Vereins' leben hervor, besonders die eifrige Tätigkeit des Herrn Brauburger betonend, der bereits 40 Jahre als aktiver Sänger wirke und ernannte ihn. namens des Vereins unter Ueber- reichung eines Ehrendiploms mit entsprechender Widmung zum Ehrenmilglied. Die Ehrenurkunde ist von Herrn Wilhelm Stelz künstlerisch ausgeführt und macht dem Ausführenden alle Ehre. Dem Jubilar, Herrn P. Heilmann, wurde — wie das im Verein „Sumser" bei 25jährigen Jubiläen üblich ist — sein eignes Bild, vom Hofphotographen Herrn Robert Fetzer ausgenommen, unter Glas und Rahmen überreicht. Im Namen der beiden Jubilare dankte Herr Heilmann für die
Geschichts-Kalender.
7. September.
1631. Gustav Adolf schlägt Tilly bei Leipzig.
1714. Der Badener Friede zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich beendet den spanischen Erbfolgekrieg.
1850. Das Ministerium Haffenpflug verhängt über Kurhessen den Kriegszustand.
1886. Fürst Alexander verläßt Bulgarien, nachdem er vorher noch eine Regentschaft eingesetzt.
1897. Das deutsche Kaiserpaar und das italienische Königspaar in Wiesbaden.
1902. Die vom Kaiser im Posener Landhause gehaltene Polenrede wird durch Anschlag an den Litfaßsäulen zur Kenntnis der Bevölkerung gebracht.
Barometerstand
mittags 12 Uhr am 5./9.
7./9.
Sehr trocken Beständig
' Schön Veränderlich Regen (Wind)
Viel Regen 740
Sturm
730
710
710
760
750