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Hanauer

Einriickungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Bezugspreis:

vierteljährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betressenden PojiaufsHlag. Die einjelne Nummer kostet 10 Pfg.

HchvuÄt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Genttal-Anztiger.

Amtliches GrM für Ä= und LnndKreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakreur: 8. S ch r e ck e r in Ha««t,

Nr. ^59 Fernsprechanschluß Nr. 605. Donnerstaa ben 5. November

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Fernsprechanschluß Nr. 605. 1903

Amtliches

Stadtkreis Banau

Auf Grund der allgemein erteilten höheren Ermächtigung wird hierdurch für Sonntag den 8. November und Sonntag den 15. November d. Js. eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des fieherrve» Handelsgewerbes in der Stadt Hanau und zwar bis 7 Uhr abends Melassen.

Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 9Vi bis ll1^ Uhr vormittags und von 2 Lis 3 Uhr nach­mittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105b Abs. 2 der Neichs-Gewerbe-Ordnung ausgeschlossen.

In Betreff des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestimmungen un­berührt, nur ist den Verkäufern von Verzehrungsgegenständen (Konditorei- und Backwaren, sowie Obst u. a. m.) an den vorbenannten Sonntagen in den für das stehende Handels- gewerbe freigegebenen Stunden ebenfalls das Feilhalten gestattet.

Gleichzeitig miache ich unter Bezugnahme auf § 139 e der BestimmungenGesetz betr. Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900" im Interesse der Meßbeiuchcr darauf aufmerksam, daß die offenen Verkaufsstellen an Wochentagen, außer Samstag, um 9 Uhr abends geschlossen sein muffen.

Hanau den 4. November 1903.

Königliche Polizei-Direktion.

P 8960 I. A.: Lebfeldt, Reg.-Nsseffor.

Eandkreis Sanäu.

$$uui^ Les Komgl. LaudratsarMS.

Auf Grund der Artikel 2 und 3 der Instruktion für das Verfahren bei der Wahl der Kreistagsabgrordneten vom 24. Juni 1885 bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß die Wählerlisten für die diesjährigen Kreistags-Crgânzungswahlen vom 9. D. Mts. ab 3 Tage im Sekretariat dès Kreis- ausschusses (Kreisbaus) zu jedermanns Einsicht ansgelegt werden.

Hanau den 3. November 1903.

Der Königliche Laudrar.

J97r. A 4527 v. Beckerath.

Stadtkreis Danau« Belailutmachuuffeu des Oberbiirsiermeißkrttmtes.

Bekanntmachung.

Der Entwurf des Haushaltsplanes der Städtischen Spar­kasse für 1904 liegt vom 6. s. Mts. an 8 Tage lang im Rathaus, Zimmer Nr. 12, offen.

Hanau den 4. November 1903.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschu s. 19885

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Bekanntmachung.

Wegen bevorstehenden AbschluM der Baurechnung werden alle Unternehmer, welche noch Forderungen aus Leistungen oder Lieferungen für den Neubau der Mittelschule Röderstraße Nr. 1 und deren Ausstattung an die Stadikafse haben, ersucht, ihre Rechnungen in doppelter Ausfertigung an das Neubau - bureau, Langstraße Nr. 41, schleunigst einzureichcu.

Hanau den 3. November 1903.

Der Magistrat. *

I, A.: Schmidt. l98n8

Steuererhebung.

Wir machen darauf aufmerksam, das; die Zahlung der Steuern und des Schul­geldes für die Monate Oktober Dezember er. für diejenigen Steuerpflichtigen, deren Steuerzettel eine der Nrn. bon 6001 ab aufweifen, in der Zeit vom 5. bis 14. November 1903 flattzufinden hat.

^m übrigen verweisen wir auf die aus den Stenerzetteln anfgedrutkten ^e flimmnngen.

Hanau den 4. November 1903.

S t a d t k a s f -. ^^30

Handelsregister. 7

A Nr- 408 ^mm P. H. Hosse Wb. in Hanau: Die Prokura des Kausniauns' E r n st Reuschel in Hanau ist erloschen.

A ftr. 414 Firma H. Key in Hanau: Dem Ingenieur A u g u st Fe y zu Hanau ist Prokura erteilt.

Hanau den 3. November 1903.

Königliches Amtsgericht 5. 19844

Gefundene und verlorene Gcgcnstiindc re.

Gefunden: 30 Stück Invaliden-Marken â 20 Pfg.

Verlöre::: 1 Portemonnaie mit 8 Mar! und einer Retourfahrkarte Lauterâach Hanau-Ost, 1 Monatsfahrkarie Hanau-West Wilhelmsbad, 1 Portemonnaie mit 7,90 Mark Inhalt.

Hanau den 5. November 1903.

Mamtmachmg für KeWM.

Für die am Donnerstag den 12. November er. stattfindende Wahlmânnerwahl zum Landtage ist der hiesige Gemeindebczirk in 2 Urwahlbezirke Nr. 20 und 21 eingeteilt und gehören folgende Straßen

A. Zum 20. Bezirk:

1) Philippsruher Allee mit Ankergaffe und Landstraße, 2) Hintergasse, 3) Nömerweg, 4) Mittelgasse mit Schwanengaffe, 5) Wilhelmstraße mit Friedhofsweg, 6) Feidgaffe und außer­dem der Gutsbezirk Philippsruhe.

.Wahlvorsteher ist Herr Mkretäx Gleiser, Stellvertreter ist Herr Expedient Soh.

Wahllokal: Schulsaal Wilbelmstraße 7.

« Zum 21. Bezirk:

1) Büraallee mit Friedrichstraße und Falkenstraße, 2) Augusta- hsaje, N Kastanienallee mit Karlstraße, 4) Bienengasse, 5) Salisweg mit Hopfenstraße und Mühlweg, 6) Frankfurter- landstraße mit Maricnstraße, Gartenweg, Rofenstraße und Lindenstraße und 7) Hochstädterlandstraße mit Kieselstraße.

Wahlvorsteher ist Herr Bürgermeister Geibel, Stellvertreter ist Herr Landwirt Geibel.

Wahllokal: Rathaussaal Wilhelmstraße 7.

Die Wahlzeit beginnt für beide Bezirke: für die III. Abteilung 12 Hör mittags,

II. nicht vor 1'6 Ilir nachmittags,

I. 2 nachmittags.

Kesselstodt den 5. November 1903^ I

Der Bürgermeister. 19894

Hus Stadt und Eand.

Hanau, 5. Novbr. Lundstiedtusbruch mid TotschluA vor dem Schwurgericht.

(Sechster Verhandliinastag.) Die Plaidoyers.

(Fortsetzung)

Im weiteren Verlauf seines Plaidoyers hob Herr Stams- anwült Dr. Ramelow alle die Momente hervor, welche das Zeugnis der Familie Schäfer in bei wesentlichsten Punkten unttrstütz'N. Der schräg gegenüber wohnende Zeuge M edler, welcher mir. den Heuboden seines Hauses stieg und durch ein Astloch im Laden die Vorgänge beobachtete, hörte die Jammer- rufe des Leopold Schäfer:Meine Schwester, meine Schwester", und dann von der Schwester:Mein Bruder, mein Bruder!" &ie Zahl der Teilnehmer schätzte er auf ctwa 8 bis 12. Wenn wir uns bemühen, die Zeiteinteilung zu finden, in welche die Vorgänge einzureihen find, so müssen wir annehmen, daß Schäker in der Zeit von/dl bis 11 Uhr in der Enders- schen Wirtschaft gewesen ist und hier eine Pause im ersten Teil des Dramas ein trat, das mit dem Niederschlagen der Schwester Schäfer schloß. Der zweite Teil war dann der Zerstörung des Hauses gewidmet. Die Tat sei nicht Fremden in die Schuhe zu schieben, sondern allein die Mittlerer sind cs gewesen. Unter diesen ist wieder eine engere Grenze zu ziehen und zwar sind hier diejenigen einzuziehen, die bis zum Schluß in der Rehberg'schen Wirtschaft waren. Aus der Aus­sage des Zeugen Bolz gehe hervor, daß Rehberg mindestens um den Plan gewußt habe. Sei das wahr, sg folge aus seinem Verhalten nicht nur, daß er Mitwisser, sondern auch, daß er Mittäter war^ indem er seine Wurfmaterialien, wie Knüppel 2c zur Verfügung stellte. Es folge aber auch ferner daraus, daß seine Gäste Mitwisser und Mittäter waren. Redner definiert den Begriff d:s Landfricdcnsbruchs, wobei das Verhältnis der sich zusammenrotteuden Per onen juv Größe des Ortes und zu der Polizeimacht, welche der Obrigkeit zur Wiederherstellung der Ordnung zur Verfâgting stehe, in Betracht zu ziehen sei. Aus den gegen die einzelnen Angeklagten ge­führten Schuldbeweis übergehend, florierte Redner zunächst, was gegen den Angellagten Ritzmann vorliege. Zuerst hätten

wir hier die Aussage des durchaus glaubwürdigen Schäfer. Dieser war mit den heiligen Sakramenten versehen und wußte, daß er bald vor seinem höheren Richter stehen werde, in solchem Augenblick sage man nicht die Unwahrheit. Wir haben gehört, daß er sehr gewissenhaft mit seiner Aussage war und zunächu zögerte, sein Zeugnis zu beeidigen, weil er fürchtete, er könne etwas vergessen haben. Erst auf die beruhigenden Belehrungen des amtierenden Richters und nachdem die Aussagen nochmals Satz für Satz durchgesprochen waren, habe er sie be­eidigt. Auch andern gegenüber habe er diese Angaben gemacht und immer den Sitzmaun als denjenigen bezeichnet, der zuerst draufgeschlagen. Die Schwägerin des Sitzmann, w.'lche den Schäfer pflegte, verweigerte die Annahme einer angebotenen Bezahlung mit der Begründung, daß sie kein Geld nehmen könne, da ja Sitzmann ihn so geschlagen habe. Redner zitiert die belastenden Aeußerungen des Sitzmann zu dem Reinhard Schäfer in Poppenhausen, sowie das Gespräch zwischen Sitz- mann und Bolz auf dem Gefängnishof in Weyhers, woselbst sie ihre Verwunderung ousspracheu, daß der Schmidt aus der Untersuchungshaft entlassen sei. Sltzmann habe einen Gegen­beweis angetreten, der sich insbesondere darauf stütze, daß er vom Fenster die Worte hernuterrief:Es ist nur gut, daß ich daheim bin u. s. w." Aber dieses Gespräch fällt in die oben erwähnte Pause und er mag auch späterhin zu Hause ge­wesen sein, aber am 1. Akt des Dramas hat er sich beteiligt. Uebergehend zu den Beweisen gegen den Angeklagten Bolz führt Redner aus, Bolz habe gesagt, er sei der letzte gewesen, der aus der Wirtschaft fortging. Er wolle auch die Rufe gehört haben:Jesus Maria", aber dem Schäfer deshalb nicht ge­holfen haben, weil Schäfer nichts davon gesagt habe. Auch gegen ihn liege das 'wichtige Zeugnis des Schäfer vor. Ferner komme hinzu, daß die Schwägerin des Bolz und sein Bruder bei Schäfer waren und dabei der Bruder sagte:Leopold, tunke meinen Bruder nicht zu arg!" Wer so etwas sage, der müsse schon etwas wissen. Der Zeuge Monden, welcher mit dem Bolz hier in einer Zelle saß, habe bekundet, daß Bolz oft im Schlafe rief:Schlagt ihn, schlagt ihn tot !" Dies sei ein Beweis, daß sein böses Gewissen ihn nicht ruhig schlafen ließ. Man werde wohl einwenden, daß Träume nicht immer als Folgeerscheinungen von tatsächlich Erlebtem zu betrachten seien, aber hier müsse man beim Träicmen, alle übrigen Be- lastungsmomente in Betracht gezogen, einen innigen Zusammen­hang mit der Wirklichkeit als sicher annehmen. Auch die Be­teiligung des Bolz sei als Teil einer gemeinschaftlichen Handlung zu betrachten, die deu Tod eines Menschen zur Folge hatte, er müsse deshalb der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig gesprochen werden.

Was Reith betreffe, so habe dieser angegeben, der Radau sei schon im Gang gewesen, als er nach Hause ging, er habe angenommen, daß Sitzmann und Schmidt beteiligt seien; um nun als Freund derselben nicht mit hineingezogen zu werden, habe er einen Umweg eingeschlagen. Dem widerspreche aber das Zeugnis der Wilhelmine Schäfer, die den Reith bestimmt an der Stimme erkannt habe. Es sei auch durchaus nicht merkwürdig, daß man jemand an der Stimme erkennt, wenn man, wie die Zeugin, öfters Gelegenheit hatte, diesen sprechen zu hören. An der Glaubwürdigkeit der Schäfer sei nicht zu zweifeln, zumal wenn man sich deren ruhiges, sachliches Auf­treten bei der Vernehmung vergegenwärtige, trotz des Leides, das sie erdulden mußte. Außerdem glaubte auch die Sabine Seuffert, den Reith ander Stimme erkannt zu haben, was sicher­lich auch zur Unterstützung der obigen Aussage beitragen könne. Ihm fällt die Zertrümmerung der Tür zur Last, und da er sich hierdurch an de.n allgemeinen Zerstörungswerke mit be­teiligt habe, sei er des Landfriedensbruchs schuldig zu sprechen.

Der Angeklagte Walther will nur als Zuschauer dabei ge­wesen sein, aber niemand erkannt haben, unterwegs will er in eine Miste geraten sein; als er nach einem Tnche gegriffen, tun sich zu reinigen, habe er einen Stein in der Tasche ge­funden und diesen weggeworfen. Anfangs bei der Verneh- Müng durch den Gendarm Meister habe er aber ganz andere Angaben gemacht, ja er habe dabei ein vollständiges Geständnis abgelegt, indem er erzählte, es sei ihm ein Stein in die Tasche gesteckt worden, den er dann in das Schâfer'sche Haus ge­schleudert, auch habe er dem Schäfer, als dieser heraus- kam, eine Ohrfeige gegeben. Der Gendarm habe den Verlaur dieses Verhörs aus seinem Notizbuch hier oor- gelcskn und es könne an dessen Tatsächlichkeit apjolut kein Zweifel bestehen. Eine weitere Bestätigung fanden diese Angaben ja auch noch durch die Gespräche im Gcmngnine, die Walther mit seinen Zellengenossen geführt. Walter mupe der gemeinschaftlichen Körperverletzung, die den ob eines Menschen zur Folge hatte, sowie des Landfrredensbruchs schul­dig gesprochen werden. .

Was Schmidt betreffe, spreche schon der Umstand zu seinen Ungunsten, daß er einer der Letzten in der Rehberg'schen