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lagern größere Menam Sâaemehl, sodaß bei nidit rechtzeitiger Beseitigung der Feuergefahr jedenfalls ein größeres Brand Unglück batte entstehen können.
♦ Beleidigung durch die Presse. In der gestrigen Schöffengerichtssitzung gelangte eine Privatklage wegen Beleidigung durch die Presse zur Verhandlung. Der Inhaber der Kaffee- und Kolonialwarengroßhandlung D. Hier hatte gegen den verantwortlicken Redakteur des „Papiermarites", Sckw. zu Mannheim, eine Beleidigungsklage angestrengt, weil er in mehreren an die genannte Zeitung gerichteten Zuschriften schwer angegriffen worden war. In den betreffenden Zuschriften war behauptet worden, der Privotkläger D. übe auf die von ihm abhängigen G schäftsleute einen Druck aus, ihre benöngt'n Drucksachen in der seinem Sohn und Schwiegersohn gehörigen Druckerei anfertigen zu lassen. Zum Beweis waren eine Anzahl Tatsachen angeführt und diese mit der geschäftlichen Ehre eines redlichen Kaufmanns für unvereinbar erklärt. Der in dieser Richtung angetretene Wahrheitsbeweis konnte in der Hauptsache als mißlungen betrachtet werden. Der beklagt' Redakteur, der sich roekerte, seinen Gewährsmann zu nennen, wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mk. verurteilt, dem Prioatkläger auch di? Publikationsbenignis des Urteilstenors im „Hanauer Anzeiger", „Hanauer Zeitung" und des „Papiermarktes" zugeiprocben. In der Urteilsbegründung wurde unter Berücksichtigung des engen Familienverhältnisses der in Betracht kommenden Personen (Vater, Sobn und Schwiegersohn) betont, daß die gegen den Kläger vorgebrachten Tatsachen nicht gegen die kaufmännische Ehre verstoßen. Strafmildernd für den Beklagten komme in Betracht, daß er als Redakteur eines Fachorgans für die Papier- und Druckindustrie die Interessen derselben vertreten müsse. sira'verschäriend, daß er die Grenzen der zulässigen Kritik überschritten habe.
* Unfall. Dem Bäckermeister Grein fiel gestern nachmittag ein in gewisser Höhe befindliches, zur Teigknetmaschine gehörendes zeninedickweres Gew-cht aus das Bein, sodaß er einen Unterschenkelbruch erlitt.
* Scheu geworden. In der Neuen Anlage r^ürde Gestern nachmittag das Pferd einer Droschke, in dem die Mn^er eines hiesigen Fahr kanten saßen, scheu und rannte gegen einen Baum, wodurch die Schwere des Wagens zerbrach. Das Fuhrwerk gehörte einer hiesigen Lohnkutscherei.
* Mefffngabsâlle sich angeeignet zu haben, wurden zwei Taglöhner eines hiesigen größeren Geschäfts zur Anzeige gebracht.
* Westgenommen wurde dahier gestern ein von der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Diebstahl steckbrieflich verfolgter Taa'öbner Leiser aus Kelsterbach.
* Diebstahl. Einem in den türkischen Gärten wohnenden Maschinengehilfen wurden in der Nacht zum 1. d. Mis. seine in einem unverschlossenen Koffer befindlichen Ersparnisse von 230 Mark, sowie eine Ubr m t Kelte und Ring gestohlen. Das Zimmer, in dem der Koffer stand, war verschlossen. Der Maschmengehilfe hatte in der Nacht, in dem seine ganzen Ersparnisse gestohlen wurden, Nachtschicht und bemerkte den Dieb- ftahl erst am folgenden Nachmittage.
* Mauereinsturz. Bon dem neben dem Restaurant Krieg auf dem Sandeldamm zur Aufführung kommenden S ch a n g ' scheu Neubau, der bis zum ersten Stock gediehen ist, rutschte gestern abend 10 Uhr die vordere nach der Zahnstraße zu gelegene Wand zusammen.
* *
^ Langenselbold, 2.Februar. (Unfall.) Derbei dem Besitzer Heinrich Mohn XI. von hier bedienstete Knecht Kalpar Bien war am vorigen Donnerstag, nachmittags 4 Uhr, im Kuhstall mit dem Einlegen des Futters in bi? Krippen beschäftigt, als sich plötzlich eine Kuh erhob und dem Bien mit dem Horn ins linke Aage stieß, wodurch das Auge schwer verletzt wurde. Der sofort hinzugezogene Arzt Dr. Schneider legte einen Verband an und ordnete die Ueber- führuna des Verletzten in das Diakonissenheim in Hanau an.
D Rückingen, 2. Februar. (KaiserqeburtS- t a g s f e i e r.) Am Sonntag hielt der hiesige Krieaerverein
Scholle zu verlaffen und einer größeren Niederlassung sich anzuschließen. Hier wartete ihrer größere Freiheit, hier konnte sich die Arbeit des Einzelnen selbständiger entfalten, wenn er nicht mehr zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse auf seine eigne Kraft allein gewiesen war, hier die Geschicklichkeit und Fertigkeit bei regem Wettbewerb verwertet und weitergeb-ldet werden. Damals war es, wo — um mich eines Wortes einer unserer größten Kulurhistoriker zu bedienen — zuerst die große Wahrheit in die Erkenntnis der Menschen trat, die Wahrheit, auf der das ganze moderne Leben beruht, daß die Arbeit d-r Freien allein imstande ist, die Kultur eines Volkes ins wirkliche Leben zu rufen, e-n Volk kräftig, blühend und dauerhaft zu machen. Und diese Arbeit der Freien war damals nur in den Städten möglich. Und so war denn unser zur Stadt werdendes Hanau auch mit berufen, an dieser Kulturmission an seinem Teile mitzuarbeiten. Nicht wahr? von diesem Gesichtspunkte betrachtet, steigt sofort die Bewertung eines so kleinen Gemeinwesens wie Alt-Hanau, als es in die deutschen Städte eingereiht wurde. Denn zu allen Zeiten haben bei den Völkern städtische Siedelungen mit dem engeren Zusammenleben größerer Gruppen von den mannigfaltigsten Berufszweigen zur Förderung einer höheren Gesittung, zur Mi.derung natürlicher Rohheit und Unkultur geführt.
„M Her Cvbele spannt an des Wagens Deichsel die Löwen, In daS gastliche Tor zieht sie als Bürgerin ein." —
Jetzt treten uns alsbald bei der Betrachtung der deutschen Städte diejenigen Eigenschaften entgegen, die die mittelalterliche Stadt kennzeichnen: sie wird befestigt, mit hohen Mauern und Türmen umgeben — es war das nötig zur Sicherung der seßhaften Bevölkerung, beim Dorf und seinen Aeckern verbot sich's — und hier werden wir an die Muster aus der Römer- zeit und an Heinrich's I. Anlagen erinnert; sie bildet einen selbständigen Gerichtsbezirk, sie erhält größere Unabhängigkeit in Gemeindeangelegenheiten, genießt gewisse Zollsreiheiten gegenüber der Befugnis des Landesherrn, vor allem aber er-
Miitwich
die KaisergcbursSlagsfeiek im Saale „^um Löwen". Der Saal war gedrängt voll. In drangvoll fürchterlicher Enge harrten manche stundenlan z an einem Plätzchen aus. Der Gksangv.'teln „Eintracht" eröffnete die Feier mit einem Chor, worauf Herr Pfarrer Schlickt das Wort ergriff, um in längeren Ausführungen ein Lebensbild d.r edlen Königin Louise von Preußen zu geben. Uebeildtenb auf unser jetziges Herrscherhaus brachte der Redner das brausend ausgenommen? Hoch auf den LandeZherrn aus. Es folgten nun in bunter Reihe G.-saugsvorlräge, vom Gesangverein „Eintracht" oor» getragen, Soloszenen und ein Theaterstück, dargestellt von Mitgliedern des Vereins „Fidelio". Namentlich der Schwank „Gu siaeler Kaisertag" hatte stürmischen Lacherfolg. Es war schon ziemlich spät gemotben, bis das umfangreiche Programm abgewickelt war. All.' hallen das Gefühl, lange nicht Kaisers- geburlstag in solch schöner Weise gefeiert zu haben. Den Schluß b3b(t? ein wirkungsvolles Tableau „Heimkehr des Matrosen". — An dieser Stelle sei den mitrmthnben Vereinen „Eintracht und „Fidelio" für ihre tatkräftige Mitwirkung nochmals bestens Dank gesagt.
[] Gratz-Krotzenburg, 1. Februar. (Kaisers Geburt s 1 a g 8 f e i e r.) Am Sonn lag den 1. Februar feierte der Siem u- und Ring-Verein Groß-Krotzenburg im Bweinslokal „zum Anker" dahier Kaisers Geburtstag. Welch großer Sympathie sich der Verein et freut, zeigte der überaus zahlreiche Besuch seitens aller hier vertretenen Vereinen und Freunden des Sports. Herr Otto A lbert, Schriftführer des Vereins, dankte in einer schwungvollen Rede für den zahlreichen Besuch; gedachte hierbei in recht sinnigen Worten des warmen Interesses, welches Le. Majestät Kaisrr Wilhelm 1L für bie Athletik hege, und schloß hierauf mit einem Hoch auf Se. Majestät, das mit großer Begeisterung ausgenommen wurde.
O Kcffelstadt, 1. Februar. Gestern abend von 8 Uhr ab fand hierselbst im Gasthause „zum Schwan" durch den hiesigen Krieger- und Flottenverein die Nachfeier des Geburtstages Sr. Majestät, unseres hochverehrten Kaisers Wilhelm 1L, statt. Der gut besetzte Saal bot in seiner Ausschmückung ein reizendes Bild. Außer der geschmückten Kaiserbüste Wilhelms II. prangten, von Guirlanden und Kränzen umrahmt, die Bsib- niH? Kaiser Friedrichs III. und Wilhelms I. und seiner Helden und Paladine aus Deutschlands großer Zeit von 1870/71 und die Namen der wichtigsten Schlachten jener Tage. Eröffnet wurde die Feier durch den schönen Festmarsch von Plon: „Treu zur Fahn'!" Hieran- schloß sich ein Festprolog, vor- geira zen von Fräulein Käthchen Schäfer. Herr Pfarrer Hufnagel dahier hielt darauf eine ergreifende Festrede, die von Herzest zu Herzen ging und in welcher er unseren Kaiser als den größten Fürsten unserer Zeit feierte, der mit bewunderungswürdiger Tatkraft und Willensstärke, weiser Umsicht und klarem Fernblick als der rechte Steuermann das Slaats- schisf unseres Volkes mit mächtiger Hand leite und dem unser deutsches Volk so viel Dank schulde. Seinen Dank aber beweise es damit, daß es mit allen Kräften und echter deu.lcher Irèiie seinem Kaiser zur Seite stehe. Wer mit ihm so fühle und denke, der wolle sein Glas erheben und seinen Gefühlen Ausdruck geben durch ein dreifach donnerndes Hoch auf unseren geliebten Kaiser und Landesherrn. In dieses Hoch stimmten alle begeistert ein. — Das nun sich abspielende Programm bot in seiner reichhaltigen Zusammensetzung des Guten und Schönen, Herz und Gemüt Erfreuenden so viel, daß wir staunen mußten über die wohlgelungenen Leistungen und Vorführungen der einzelnen Personen. Erwähnt seien die Herren: Willi Geibel und Fried. Bens und die Damen: Kälbchen Geibel, Charl. Geibel, Heida Kellermann und Gertr. Kanyen- b a ch. — Ein wahrer Kunstgenuß wurde uns geboten durch die Paraphrase über das Lied: „Wie schön bist du!" von Heintze, gesungen von Fräulein Helene Kellermann und Ernst K a n tz e n b a ch — Als Beirabe zu all die'em erfreute uns der F^envirluose Herr Postsekretär Leon durch seine bezaubernden, wunderbar schönen Flötenioli über das Abt'iche 2'cb: „Gute Nacht, du mein herziges Kind!" und „Spanischer Tonz" von Moszkowski. Nach gemeinsamem Gesang der
hält die Stadt die Berechtigung, zu bestimmten Zeiten Markt abzuhalten, der Bevölkerung mußten regelmäßig Lebensmittel zugeführt werden, und das ist ein so fast selbstoerstän liches Merkmal der Stadt, daß das lateinische Wort mercatns (woraus unser deutsches Lehnwort „Markl" entstanden ist) in den Urkunden nicht selten fast gleichbedeutend mit dem Worte civitas ober oppidum („Stadt") erscheint. Marktplatz, Kirche, Sammlungsort des Rates, das Rathaus, und die Stadtmauern, das waren die notwendigsten Oertlich- keiten und Eigentümlichkeiten einer jungen Stadt.
Nach das werdende Hanau bekam sie, denn eine Kirche besaß schon lange sogar das Dorf Hanau, daS sich an die Burg auf der Kinziginsel anschloß, Festungsbau und Markt wurden jetzt eingerichtet. Sie seben, eine Stadt er« freute sich einer ganzen Reihe von Vergünstigungen, die wohl zunächst meist auf rechtlichem Gebiete lagen, sich aber in letzter Linie durchweg auf wirtschaftlichem vorteilhaft fühlbar machten. Auf rechtlichem Gebiet lag die Gemeinde v e r f a s s u n g. Die Dorfgemeinde unterstand dem Einzelbeamten, dem Bauermeister, den der Herr der Gemeinde einsetzte; an der Spitze der Stadt stand ein Kollegium, der Rat, der die kommunalen, zum Teil auch richterlichen Funktionen ausübte; der an der Spitze stehende Bürgermeister — oft sind es zwei — war nicht Gemeindenorstanb, nicht Inhaber her Gemeindegewalt, andern als primus interpares der geschäftliche Vorsitzende des Rates, der nur nach außen die Gemeinde rechtlich vertrat; er wurde auf längere ober kürzere Zeit von den Bürgern gewählt. Die Bürger genossen zudem freies Eherecht und Erbrecht, was btm Bauern beschränkt war, hatten aber in der Stadt zu wohnen und zu den gewöhnlichen Lasten beizutragen; der von ihnen zu leistende Kriegsdienst wurde genau bestimmt. In der Stadt, oder innerhalb einer gewissen Entfernung hatte niemand das Recht, einen neuen Markt einzurichten. Auch der Stadtsriede, b. h. die innerhalb der Stadtmauern gewährte Sicherheit, war ein Höaerer; die in der Stadt begangenen llebeltoten wurden schcherer geahndet als die außer-
4.Februar,
Voikshymne: „Heil dir im Siegerkranz!" und verschiedener Daterlandslieder nahm der offizielle Teil der Feier sein Ende und Jung und auch A t sanden Gelegenheit, bis zum Morgen- orauen des Tanzes sich zu freuen. Befriedigt kehrten wohl alle heim mit dem Bewußtsein, so schön unseres Kaisers hohea Geburtstag seit langer Zeit nicht gefeiert zu haben.
Ans dem Gerichtslaal.
Sitzung des Hanauer Schöffengerichts vom 3. Webruar.
Der Taglöbner S. Hier hat den Wegeaufseher B. beleidigt. Dafür hat er 20 Mark Geldstrafe zu zahlen. — Der Metzger- meister H. ist des Vergehens gegen das N a h r u n g 8 m i t t e k gesetz angeklagt. Unter der von ihm entnommenen Leberwurst befand sich ein geringer Proz'ntlatz Kartoffelmehl, wie er bei der Fleischwurst noch erlaubt, bei der Leb er wurst ab r verboten ist. Der Angeklagte behauptet, der Metzgerbursch? habe gegen sein ausdrückliches Verbot gehandelt und des schlecht zu bindenden Fleisches wegen den Zusatz gemaLt. Dies kann dem Angeklagten nicht widerlegt werden, deshalb erkenn: das Gericht nur wegen fahrlässiger Nahrungsmiltelv-rsälschun z auf 10 Mark ©elbnra e. Bei einer Tanzmusik in Mittelbuchen wollte ein Liebhaber B. seinem Mädchen nicht erlauben, daß es mit dem Zimmermann R., der ein diesbezügliches Er- fudjen gestellt hatte, tanze. Daraufhin wurde der Liebhaber von dem Zimmermann und seinem Ksllegen, dem Maurer B.. mit einer Tracht Prügel beehrt. R. hat dafür 6 Mark, B. 3 Mark Geldstrafe zu zahlen. — Ein nach dem Elsaß cer zogemr junger Mann hatte seinen Weggang bei dem Einwohnermeldeamt nicht angemeldet. Der erlassene Stra'befehl wird auf 1 Mark ermäßigt, da der Angeklagte im Glauben war. dafür habe lediglich sein Logi-Herr zu sorgen. — Die Fabrikarbeiterin G., die bis zum 15. Dezember bei einer Frau S. bedienstet war, ging am 17. Dezember in die Reinigungsanstalt D. und ließ sich die Schürzen geben, die noch dort waren. Eine Schürze, die noch von der Frau S. darunter war, behielt sie für sich. Die G. erhält wegen Unterschlagung 10 Mark Geldstrafe.
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halb; umgekehrt verlieh der Aufenthalt innerhalb der Mauern ein gewisses Asylrecht. So trat die Stadt mit einem Male durch ihre Erhebung in eine ganz neue Rechtssphäre ein. Indessen waren die Einwohner, was Rechte und Freiheiten betrifft, keineswegs gleichgestellt; es konnte Vollbürger, Halbbürger auch Hörige geben, die letzteren erlangten aber oft durch längere Niederlassung die Freiheit. Patrizier bildeten nicht etwa einen besonderen Stand, sondern umfaßten diejenigen Geschlechter, die im Laufe der Zeit die Aemter für sich in Anspruch nahmen. Fortlaufende Veränderungen vollzogen sich auch durch das Entstehen der Zünfte, die das Handwerk unabhängig und selbständig machten. Anfangs nur Hand- werkeroereine zu geselligen auch wohl genossenschaftlichen Zwecken, mit Vorstehern und Satzungen, die sie sich selber gaben, bekamen sie allmählich Anteil an den Gerichten als Schöffen, erlangten das Recht in eignen Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, ja Teilnahme an der Stadtregierung. Und wenn dies, wie leicht zu ermessen, nicht immer ohne Streit ja hitzigen Bürgerzwist abging, so wurde doch durch die regere Beteiligung größerer Masten an den öffentlichen Angelegenheiten die Nüsiigkeit und Betriebsamkeit und dadurch der Wohlstand des Volkes gehoben. Von solchen Zwistigkeiten in der Bürgerschaft weiß die Ueberlieferung für unser Hanau nichts zu berichten; und wenn sie auch nicht ganz ausgeblieben sein mögen, so ist doch der innere Frieden selten gestört worden.
Wenn nun, wie ich vorhin betonte, eines der Hauptmerkmale des Stadlrechtes das Marktrecht war, d. h. daS Recht, zu gewissen Zeiten innerhalb des Stadtgebietes Markt abzu- balten, zu dem doch auS näherer und fernerer Umgebung Käuier und Verkäufer zuziehen mußten, so war es nur angemessen, daß der König, indem er das Marktrecht erteilte, auch den Markt linttr seinen besonderen Königsschutz nahm; und dieses erfreuten sich denn auch die Marktleute auf Hin« und Rückreise wie während des Aufenthaltes am Orte; ja der Marktsriede sicherte sie während dieser Zeit sogar vor zivilen