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Erdrückt und verlegt in der Buchdruckerei deS verein, ev.
General-Anzeiger.
Amtliches Orga« für Stadt- und Landkreis Hanau.
Einrücknngsgebiihr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Nr. 302. Ferns-rechansKlnß Nr. 605, Montag den 2 9. Dezember Fervsprechanschluß Nr. 605,
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1902
Amtliches.
Candhreh Ban au.
Befanntmachunflen des Königl. Landrathsamles.
In mehreren Gehöften der Gemeinde Wiiigenborn, Kreis Gelnhausen, ist der BläschetMUsfchlag bei dem Rindvieh festgestellt worden.
Hanau den 27. Dezember 1902.
Der Königliche Landrath.
V. 12567 v. Beckerath.
Im nächsten Jahre finden an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Löst- nnd Gartenbau zu Beisenheim a. Rh. folgende Unterrichtskurfe statt:
1) Weinbaukursus in der Zeit vom 12. bis 31. Januar 1903, 2) Obstweinkursus in der Zeit vom 23. Februar bis 5. März 1903,
3) Oeffentlicher Reblauskursus in der Zeit vom 23. bis 25. Februar 1903,
4) Obstbaukursus in der Zeit vom 26. Februar bis 21. März 1903,
5) Baumwärterkursus in der Zeit vom 26. Februar bis 21. März 1903,
6) Hefekurfus in der Zeit vom 2. bis 13. Juni 1903,
7) Analysenkursus in der Zeit vom 15. bis 27. Juni 1903,
8) Obstbaunachkursus in der Feit vom 17. bis 22. August 1903,
9) Baumwärternachkursus in der Zeit vom 17. bis 22. August 1903,
10) Obstverwerthungstursus für Frauen vom 24. bis 29. August 1903,
11) Obstoerwerthungskursus für Männer vom 31. August bis 5. September 1903.
Das Unterrichtshonorar beträgt
für Kursus 1: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 30 Mk., für Kursus 2: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk., außerdem für Reagentien re. 20 Mk., für Bedienung 1 Mk., Kursus 3 ist frei,
für Kursus 4: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die lediglich am Nachkursus (Kursus 8) theilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.,
für Kursus 5: Preußen sind frei, Nichtpreußen bezahlen 10 Mk. wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 9) theilnehmen 5 Mk.
für Kursus 6 und 7: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk. Außerdem für Reagentien 20 Mk., für Bedienung 1 Mk.,
für Kursus 10 und il: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 1, 4, 5 und 8 bis 11 an die Direktion, bezüglich der Kurse 2 und 7 an den Dirigenten der onochemischen Versuchsstation und bezüglich Kursus 6 an den Dirigenten der pflanzen- physiologischen Versuchsstation. Wegen Zulassung zum Reblauskursus wende man sich an den zuständigen Herrn Oberpräsidenten.
Weitere Auskunft ertheilt das Sekretariat.
Geisenheim den 1. Dezember 1902.
Der Direktor.
Goethe, Königl. Landesökonomierath.
politische Rundschau.
Bour preußischen Staatshaushalt. Den „Berliner Polititchen Nachrichten" zufolge enthält der preußische Staatshaushalt für 1903 die erste Rate der auf 900,000 Mk. veranlagten einmaligen Ausgaben für die Errichtung eines landwirthschafilichen Instituts in Bromberg, zu welchem die Stadt das Gelände hergibt. Ferner werden im Ordinarium Mittel für die Unterhaltung einer Akademie bereitgestellt, die in Verbindung mit den in Posen bereits ins Leben gerufenen wissenschaftlichen Instituten errichtet und ein Mittelpunkt des geistigen Lebens des Deutschthums in der Provinz Posen werden soll. _
Die angeblichen Mißgriffe von Justizbehörden. Die amtliche „Berl.Korr." wendet sich gegen die Ausführungen des sozialdemokratischen Abg. Heine in der Reichs- tagssitzung vom 22. November, in der Heine zahlreiche Beschwerden über Mißgriffe der Justizbehörden vorgebracht ha. Bezüglich des Falles des Braunschweiger Bürgers ^ampe ist nunmehr festgestellt, daß der vom Schöffengericht Celle gegen ihn erlassene Haftbeschluß durch Tampes Verhalten gerech - fertigt war. Aber auch im Uebrigen ergaben die angeftell en Ermittelungen, daß der Vorwurf ungesetzlicher Verhaftungen,
soweit er sich gegen die preußischen Justizbehörden richtete, unbegründet war. Aus der etwas später folgenden Freisprechung eines Verhafteten den Vorwurf von der Ungesetzlichkeit der Verhaftung herzuleiten, ist ungerechtfertigt, da die Entscheidung über die Anordnung der Untersuchungshaft im Vorverfahren und gestützt auf Zeugenaussagen erfolgt. Erweisen sich diese Aussagen nachher als unrichtig, so lann man deshalb dem Richter noch keinen Vorwurf machen. Wenn im Falle des Redakteurs Hoffmann die Nähe der Landesgrenze als Fluchtverdacht mitbegründend betont wurde, so ist diese Erwägung angesichts der engen Beziehungen der polnischen Agitation in Galizien und Oberschlesien vollkommen berechtigt, wie übrigens auch die spätere Flucht Hoffmanns bewies. Im Falle des Redakteurs Morawski-Beuthen wurde allerdings die Strafhaft durch Vollstreckung einer Untersuchungshaft unterbrochen. Der Grund lag darin, daß die Strafhaft gemißbraucht werden sollte, um die Ueberwachung der Korrespondenz Morawskis mit seinem Vertheidiger zu vereiteln und die Zwecke der Untersuchung zu gefährden. Gegen Frau Caspari-Golde, die sich wegen Verdachts der Anstiftung zum Meineid in Untersuchungshaft befand, wurde der Vollzug einer ihr wegen einer andern Sache auferlegten einjährigen Gefängniß st-^se während jener Untersuchungshaft nicht eingeleitet, weil strenge Ueberwachung ihres Verkehrs mit anderen Personen gebeten war und die Angeschuldigle bei einer früheren Hast geschickt verstanden hatte, unbemerkt mit der Außenwelt zu korrespondiren. Schließlich widerspreche Heines Behauptung, in einer Sache sei von einer Beschwerde über die Anordnung der Untersuchungshaft Abstand genommen, weil festgestellt wurde, daß das Oberlandesgericht Breslau zur Erledigung einer solchen Beschwerde drei Wochen brauche, wodurch die Untersuchungshaft des Betreffenden noch unnütz verlängert würde, den Thatsachen. Das Oberlandesgericht erledigte ab 1. Juni bis 30. Dezember 39 solcher Beschwerden, die spätestens 4 Tage nach Eingang, meist am Tage nach dem Eingang, erledigt wurden.
Austritt des Herrn von Kardorff aus dem Bund der Landwirthe. Der Reichstags- und Landtags- Abgeordnete von Kardorff hat, wie er der „Schles. Ztg." mit- theilt, an den Vorstand des Bundes der Landwirthe folgendes Schreiben gerichtet: „Zu meinem Bedauern zwingt mich das Verhalten der Leitung des Bundes der Landwirthe, aus diesem auszutreten. Nachdem diese Leitung meiner Partei als solcher den offenen Krieg erklärt hat, bleibt mir nichts Anderes übrig, als den Kampf aufzunehmen, obschon dieser meiner Auffassung nach im allgemeinen landwirthschafilichen und politischen Interesse hätte vermieden werden können und sollen."
Ministerkonferenzen. Aus Wien, 28. Dezbr., wird berichtet: Heute Nachmittag fand hier eine zweieinhalb- stündige Ministerkonferenz statt, an der die Ministerpräsidenten v. Körber und v. Szell, sowie der österreichische und der ungarische Finanzminister theilnahmen. Die Berathung wird morgen fortgesetzt.
Aus Venezuela. Das Reutersche Bureau meldet aus Curayao vom 27. ds.: Es verlautet in gut unterrichteten Kreisen Caracas, daß ein gegen den Präsidenten Castro gerichteter Staatsstreich vom Vizepräsidenten der Republik vorbereitet werde.
Aus Japan. Die Parlamente wurden aufgelöst, da die Opposition das Kompromiß bezüglich der Grundsteuer ablehnte, obwohl das Kabinel eine Herabsetzung derselben vor- schlug und anbot, den laufenden Fehlbetrag aus anderen Hilfsquellen zu decken. Die Neuwahlen sind auf Februar 1903 anberaumt.
Zweiter Preußischer Lehrertag.
Magdeburg, 27. Dezbr.
Unter Betheiligung von über 2000 Stadt- und Landlehrern aus allen Theilen der preußischen Monarchie trat heute Vormittag in den „National-Festsälen" hierselbst der zweite Preußische Lehrertag zu seinen Berathungen zusammen. Lehrer Reismann-Magdeburg eröffnete, wie dem „Hann. C." berichtet wird, die imposante Tagung namens des Ortsausschusses mit einer Begrüßung der Delegirten. Man sei zusammengekommen, um erneut Stellung zum Lehrerbesoldungsgesetz zu nehmen und auf die Beseitigung von Mängeln hinzuwirken, die in den letzten Jahren immer fühlbarer und drückender für den Lehrerstand geworden seien. Er wünsche den Verhandlungen besten Erfolg zum Wohle der Schule und zum Segen des Lehrerstandes.
Als erster Referent gab Lehrer Strewe-Magdeburg nach einem kurzen Ueberblick über die allmähliche Entwickelung des Besoldungswesens in Preußen eine summarische Zusammenfassung des gegenwärtigen Standes der Lehrergehätter anf Grund der nach der Durchführung des Besoldungsgesetzes vom Preußischen Lehrerverein vorgenommenen Statistik vom 1. März
1899. Diese Zahlen seien geeignet, das Elend der Lehrerbesoldung im grellsten Lichte erscheinen zu lassen und ein beut« sicher Beweis dafür, daß man in ganzen Gebietstheilen die gesetzlichen Mindestbeträge einfach als Norm gewählt habe. Dieser Zustand müsse beseitigt werden, sei doch die Summe der Anforderungen bezüglich der Vorbildung des Lehrers und die amtliche Arbeitslast, die einen ganzen Mann erheische, stetig im Wachsen. Da habe doch auch der Jugend» und Volksbildner ein Recht auf eine Besoldung, die ihn wenigstens vor Mangel und Entbehrung schütze. Lehrer Schwärzel- Magdeburg begründete als zweiter Referent in ausführlichem Vortrage die Vorlage des geschäftsführenden Ausschusses. Der Ausschuß empfehle folgende Beschlüsse:
1) Der zweite Preußische Lehrertag erblickt das einzig wirksame Mittel zur Beseitigung der Mängel in der Lehrerbildung in einer Revision des Gesetzes vom 3. März 1897.
k 2) Es sind folgende Aenderungen des Gesetzes zu erstreben: „1) Das Grundgehalt darf für Lehrerstellen nicht weniger als 1200 Mk. jährlich betragen. 2) Der Einheitssatz der Alters- zulagen ist für Lehrer in keinem Falle auf weniger als 150 Mk. jährlich festzusetzen. 3) Die Miethsentschädigung soll ausreichen zur Beschaffung einer den Normativbestimmungen entsprechenden Wohnung. Auch die unverheiratheten Lehrer ohne eigenen Hausstand sollen von dem Zeitpunkte der Gewährung des vollen Grundgehaltes ab die volle Miethsentschädigung erhalten. Wo die Miethsentschädigung oder der Werth der Dienstwohnung 300 Mk. nicht erreicht, ist dafür bei der Pen- sionirung die Summe von 300 Mk. in Ansatz zu bringen. 4) Naturalleistungen und Landdotation sind abzulösen. 5) Der mit einem Schulamt dauernd verbundene Kirchendienst ist besonders und seinem Umfange angemessen zu besolden. Eine Anrechnung der Einkünfte aus Kirchenämtern auf das Lehrergrundgehalt darf nicht stattfinden.
3) Der zweite Preußische Lehrertag beauftragt den Vorstand des Preußischen Lehrervereins, die königliche Staatsregierung zu bitten, thunlichst bald eine Revision des Gesetzes vom 3. März 1897 im Sinne der vorstehenden Beschlüsse in die Wege zu leiten.
In der sehr ausgedehnten Debatte theilte sich die Versammlung gegenüber diesem Anträge des geschäftsführenden Ausschusses in zwei Lager, da eine Opposition die Gleichstellung der Stadt- und Landlehrer und ein Grundgehalt von 1500 Mk. statt 1200 Mk., sowie eine höhere Alterszulage forderte. Nachdem ca. 20 Redner theils für, theils gegen die Vorlage gesprochen hatten, begann um 2 Uhr Nachmittags die Spezial- debatte über die einzelnen Positionen der Vorlage, die sich bis in den späten Nachmittag hineinzog.
Hue Stadt und Cand.
Hanau, 29. Dezember.
* Vom landgräfiichen Hofe. Se. Kgl. Hoheit der Landgraf von Reffen ist gestern Morgen von Schloß Philippsruhe nach Dessau abgereist. Nach kurzem Verweilen am dortigen Herzoglichen Hofe reist der Landgraf nach England.
♦ Personalien. Den Oberamtmännern Vaupel in Ermschwerd, Kreis Witzenhausen, und F r e i s e in Tingartes, Kreis Hersfeld, ist der Charakter als Königlicher Amtsrath' verliehen worden. — Dem Domänenpächter Klostermann in Johannesberg, Regierungsbezirk Cassel, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.
* Ernennungen. Nachdem die Aenderungen in den Titeln und den Uniformabzeichen der Unterbeamten der Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung die Allerhöchste Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers gesunden haben, sind beim hiesigen Postamt folgende Herren zu Ober-Postschaffnern ernannt worden: Wilhelm:' Fieg, Büttner, Wacker, Dietrich und Schultheiß zu Ober-Briefträgern: Heimlich, Weyershausen und Tragbar; zu Ober - Telegraphen- leilungsauneher: Roßbach und Körbel.
* Postdienstliches. Die am 31. Dezember und 1. Januar eingehenden gewöhnlichen Briefe und Postkarten werden mit dem Ankunftsstempel nicht bedruckt.
* Die Absender von Nenjahrsbriezen werden darauf aufmerksam gemacht, daß es zur Beschleunig u n g bei der postdienstlichen Behandlung und- zur Sicherstellung einer pünktlichen Bestellung der Briefe wesentlich beiträgt, wenn dre Sendungen mit deutlicher und genauer Aufs chrift versehen werden. Hierzu gehört äußernder Bezeichnung des Bestimmungsortes und leicht lesbarer Schrift die Angabe der Wohnung nach Straße, Hausnummerund Stockwerk. Bei Sendungen nach Berlin auch die Angabe deS Postbe»irks und die Nummer der Be- st e l l p o st a n st a l t, z. B. C. 22, W. 9, N. W. 52.