Erstes Blatt.
anauer
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Erdrückt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- md Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf* gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 122
Fernsprechanschluß Nr. 605.
Mittwoch den 28. Mai.
Fernsprechanschlnß Nr. 605. 19 02
AmtUches.
Srkanntmachnng für Kelselstadt.
Die hiesigen Landwirthschafttreibenden, in deren Oekonomie- oetrieben im laufenden Jahre Veränderungen durch Ab- und Zugänge in den Bebanungsflächen eingetreien sind, werden aufgefordert, diese Veränderungen bis zum 7. Jltni er. dem Bürgermeisteramt anzuzeigen.
Kesselstadt den 27. Mai 1902.
Der Bürgermeister. 9320
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Kinderring mit blauen Steinchen, 1 Rolle Buntpapier, 1 goldener Herrenring mit Opal, 1 kleines Messer mit weißer massiver Schale.
Entlaufen: 1 weißer Foxterrier mit braunem Kopf und schwarzen Punkten am Bauch, weibl. Geschl.
Hanau den 28. Mai 1902.
Hw Stadt und Cand.
Hanau, 28. Mai.
Aus dem GZrichtsfKKl.
Sitzung des Hauauer Schöffengerichts vom 27. Mai.
Ein kaum aus der Preungesheimer Strafanstalt entlassener Taglöhner H. trieb sich in hiesigen Wirthschaften umher, zechte und bezahlte nichts, da es ihm an Geld fehlte. Er erhält 3 Wochen Gefängniß. — Der Handschuhmacher M. aus Bapern hat hier gebettelt und wich. Tagen Haft bestraft. — Die Ehefrau F. von Mittelbuchen erhielt ein Strafmandat von 6 M. wegen Uebertre(ung der Reg.-Polizei- Verordnung vom 17. Februar 1881. Sie hatte ein unter 6 Jahre altes Kind in Pflege genommen, ohne die nothwendige behördliche Genehmigung eingeholt zu haben. Ihr Einspruch ist ohne Erfolg. — Ein Dienstmädchen fand das Portemonnaie der Schwägerin ihres Dienstherrn und behielt es. Es war ein Geldbetrag von 42 M. sowie ein Ring und eine Broche darin, zusammen ein Werth von etwa 80 Mark. Die Angeklagte erhält eine Woche Gefängniß. — Der Taglöhne W. fuhr ohne brennende Laterne über den Johannes- kirchplatz. Die polizeiliche Strafe von 2 M. wird auf 1 M. ermäßigt. — Der Taglöhner T. zu Rüdigheim kam mit seinem Hausherrn H. in Streit, weil er eine Ziege, welche der Hausherr für die rückständige Hausmiethe haben wollte, anderweitig verkaufte. T. rückte seinem Hausherrn auf die Stube, machte dort Radau und wurde hinausgewiesen. Dann holte er eine Axt, schlug ein Loch in die Thürfüllung und bedrohte den. H. mit Todtschlagen. Die Affaire bringt dem Angeklagten eine Gefängnißsirafe von 3 Wochen ein. — Am Samstag vor Ostern 'revidirte ein Schutzmann die Milch, welche die Tochter der Ehefrau des Oekonomen H. zu Leuten in der Römerstraße bringen wollte. Die Milch enthielt 20 Prozent Wasser. Die der Milchfälschung angeklagte Frau H. erzählt, sie habe die Milch selber trinken wollen, was sich aber als eine Fabel erweist. Es wird auf 30 Mark Geldstrafe erkannt. — Der Schuhmacher K. wurde im Walde vom Förster beim Holzlesen angetroffem und beleidigte den Beamten durch einen derben Ausdruck. Es wird auf 20 Mark Geldstrafe und Publikationsbefugniß für den Beleidigten erkannt. — Der mehrfach vorbestrafte Taglöhner L. war vom Schöffengericht wegen Beleidigung des Polizeisergeanten Boogk zu einer Gefängnißsirafe verurtheilt worden. Als er den Gerichtssaal verließ und auf dem Flur dem Polizeisergeanten begegnete, sagte er wüthend zu demselben: „Warte nur, wir treffen uns schon!" Diese neue Beleidigung bringt ihm wieder 1 Woche Gefängniß ein. — Ein Bäckermeister ist wegen Beleidigung einer 42jährigen Volksschülerin angeklagt. Das Mädchen kam erregt und mit stark geröthetem Gesicht heim und erzählte seiner Mutter, der Bäcker habe es mit auf seine Stube genommen, vom Heirathen gesprochen, es zu küssen versucht und ihm dabei die Wange mit seinem Bart ganz roth gerieben. Der verliebte Bäckermeister erhält 44 Tage Gefängniß mit der Begründung, daß ein solches Vorgehen das moralische Verhalten eines Kindes gefährde. — Die Gemüsehändlerin K. erhielt ein Strafmandat von 1 M., weil sie den Platz bei ihrem Stand auf dem Wochenmarkt durch Liegenlassen von Gemüseresten verunreinigt hat. Ihr Einspruch ist erfolglos.
* Beamte der Militärverwaltung. Frhr. von E b e r st e i n, Kasernen-Jnspektor in Hanau, zum Garn.- Verw.-Kontrolleur, Schneider, Lazareth-Jnspektor in Hanau, zum Lazareth-Verw.-Jnspektor ernannt.
* Reichsbank. Die Reichsbank kauft von jetzt ab auch Wechsel auf S ch ö n a u bei Chemnitz, N e u si a d t bei Chem- nitz, S i e g m a r in Sachsen und R c i ch e n b r a n d in Sachsen an; dieselben sind an die Reichsbankstelle in Chemnitz zu giriren.
* Bezirkstag. Auf der Tagesordnung des am 26. d. M. in C a s s e l stattgehabien Bezirkstages des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perrückenmacherinnungen standen interne Verbandsangelegenheiten und hiermit zusammenhängende Anträge und Erörterungen. Es waren fast sämmtliche dem Bunde angehörigen Bezirksinnungen vertreten.
* Silberne Hochzeit feiern heute Herr Etuis-Fabrikant J. Gleis und Gemahlin. Gestern Abend wurde dem Jubelpaare vom Gesangverein „Eintracht", dessen langjähriger Vorsitzender der Jubilar ist, ein Ständchen gebracht.
* Auf dem Thurme der Marienkirche wurde heute Vormittag das vor Kurzem seines schadhaften Zustandes wegen behufs Reparatur abgenommene Kreuz wieder' aufgerichtet und präsentirt sich nun von seiner schwindelnden Höhe als erneuter Schmuck der Kirche. Es dürften bei dieser Gelegenheit einige Angaben über die Größenverhältnisse dieser obersten Thurmverzierung interessiren. Das Kreuz an sich ist 2,60 Meter hoch und besitzt das ansehnliche Gewicht von fast 4 Zentner, die beiden Seitenarme messen je 1,04 Meter, während die an denselben befindlichen Buchstaben der Windrose 36 Ctm. hoch sind. Der auf der Spitze des Kreuzes angebrachte Hahn mißt in der Höhe 4,70 Meter und wurde, wie aus einer an der Brustseite befindlichen Inschrift hervorgeht, im Jahre 1859 von einem Kupferschmied namens Georg Baader verfertigt. Die Reparatur des Kreuzes, das aus Eisen mit äußerer Kupferbekleidung gefertigt ist und gleich den übrigen .Bestandtheilen auch neu vergoldet wurde, führte das Spengler- und Jnfftallationsgeschäft von Karl Oh l in der Sterngasse aus, während die schwierige Arbeit des Auswindens, das mittels Drahtseil und Flaschenzug von außen geschah, sowie das Befestigen an seinem luftigen Orte durch das Dachdeckerund Jnstallationsgeschäft des Herrn Carl Lucht ausgeführt wurde. Die Gesammthöhe von Kreuz, Kuppel und Hahn beträgt ca. 6 Meter.
* Turnerisches. In dem seiner Vollendung ent- gegengehenden Vereinshaus der Turngemeinde wird bei der Bühnenanlage eine ganz neue eigenartige Konstruktion zur Versendung kommen, die es ermöglicht, den hierfür vorgesehenen Raum sowohl für Bühnenzwecke wie auch für den Betrieb der Sprungübungen zu verwenden. Während in anderen Turnhallen das Auf- und Abschlägen der Bühnen sehr zeitraubend und kostspielig ist, wird in der Turnhalle der Turngemeinde der in Eisen konstruirte Fußboden maschinell bewegt und stellt sich aufrecht gegen die Rückwand der Bühne, wodurch der unter der Bühne befindliche Boden, der aus einer Mischung von Sägespähnen, Sand und Salz hergestellt wird, für die volksthümlichen Uebungen Stabhochsprüngen, Weitspringen und Steinstoßen Verwendung finden kann. Der Mitgliederstand der Turngemeinde ist in erfreulicher Zunahme begriffen und hat, wie wir hören, die Zahl 500 bereits überschritten.
* FahnenweihfesL in Ravolzhausen. Der Gesangverein „Eintracht" in Ravolzhausen feiert am 21., 22. und 23. Juni d. J., wie an dieser Stelle bereits kurz berichtet, das Fest seiner Fahnenweihe. Das Festprogramm ist folgendes: Samstag den 21. Juni, abends 9 Uhr: Fackelzug durch die Ortsstraßen nach dem Festplatze; auf dem Festplatze: Festkommers. — S onntag den 22. Juni, morgens 5 Uhr: Weckruf; von ll1/» Uhr ab: Empfang der auswärtigen Vereine; nachmittags 2 Uhr: Ausstellung des Festzuges; nachmittags 2'/, Uhr: Abmarsch durch die Ortsstraßeu nach dem Festplatze (gegenüber dem Kleinbahnhof); auf dem Festplatze: Begrüßungsrede, Ueberreichung der Fahne, Weihelied, Gesangsvorträge der theilnehmenden Vereine, Volksfest. — Montag den 23. Juni: Von nachmittags 3 Uhr ab: Allgemeines Volksfest; abends 10 Uhr: Pracht-Feuerwerk. — Die Festmusik wird von der Kapelle des Jnf.-Regts. Nr. 466 ausgeführt. — Der Restaurationsbetrieb liegt in den bewährten Händen des Herrn U l s a m e r - Hanau.
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= Aus dem Bezirk Bücherthal. (Amtliche Lehrerkonferenz.) Am Dienstag den 3. Juni d. J. findet zu Rückingen die amtliche Lehrerkonferenz für genannten Bezirk statt. Referenten sind die Herren: Lehrer B r o d t- Bruchköbel, Pfarrer Herchenröther-Langendiebach, sowie Lehrer Hilbig-Hüttengesäß. Das erste Referat behandelt die Alkoholfrage, daS zweite das Fürsorge-Gesetz und daS letzte ein schultechnisches Thema. Der Beginn der Konferenz ist auf 9^2 Uhr festgesetzt.
Telegraphischer Wetterbericht der deutschen Seewarte.
Telegramm aus Hamburg vom 28. Mai,
9 Uhr 40 Min.
Ein Maximum über 765 mm lagert über Südosteuropa eine Depression über Nordwesteuropa, ein Minimum unter 735 mm nördlich Schottlands. In Deutschland ist das Wetter wärmer und heiter.
Prognose für den 29. Mai: Wärmeres Wetter, zunehmende Bewölkung und Regenfälle wahrscheinlich.
Barometerstand
mittags 42 Uhr am 27./5. 28./5.
Sehr trocken Beständig
Schön Veränderlich
Regen (Wind)
Viel Regen Sturm
Hue ftab und fern.
Fnlva, 27. Mai. Der in Tann um 1.38 Uhr nachmittags abgehende Eisenbahnzug ist gestern in der Kurve vor der Station Milseburg entgleist. Passagiere sind dabei nicht zu Schaden gekommen; die Anfgleisung durch Fuldaer Hilfskräfte dauerte zwei Stunden.
Frankfurt a. M., 28. Mai. Im Juli v. I. wurden einem Stabsarzt a. D. aus seiner Wohnung Werthpapiere in Höhe von 52 000 Mark und 1200 Mark baares Geld entwendet und zwar von seiner Haushälterin, einer Wittwe, welche die Effekten nebst der Baarsumme der Mitangeklagten, einer mit ihr verwandten Frau, übergab, die damit nach Bremen abreiste, um die Werthpapiere bei Verwandten unterzubringen. Sie wurden dort aber alsbald beschlagnahmt und dem Anzeiger zurückgegeben. Gestern stand die Angelegenheit vor der Strafkammer. Die Angeklagte beruft sich darauf, daß sie die Werthpapiere, welche ihr schon einmal verschrieben waren, für ihr Eigenthum gehalten habe. Die Beweisaufnahme findet zum Theil unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Die Verhandlung endet mit der Freisprechung beider Angeklagten.
<« Gros; - Steinheim, 27. Mai. Das Krieger- denkmal, welches am 22. Juni d. J. feierlich enthüllt werden wird, geht in der Werkstätte der rühmlichst bekannten Steinbildhauer Gebrüder E. und A. Ullrich dahier seiner Vollendung entgegen. Die Kosten des Momumentes belaufen sich auf 2750 Mk. und wurden meist auf dem Wege freiwilliger Spenden erschwungen. Das Denkmal erreicht eine Höhe von 7 Meter. Der Sockel wird aus rothem Sandsteine hergestellt, während die darauf stehende Kriegerfigur galvanoplastischen Schmuck trägt. Auf dem Kreuzungspunkte von 4 Straßen wird sich das Denkmal' in der Nähe der katholischen Pfarrkirche erheben. Neuerdings stiftete Frau Hoheisen, geb. Spähn von hier, ein Rosenbeet um das Denkmal. Die Festrede wurde in liebenswürdiger Weise von Herrn Kreisrath v. Hombergk zu Offenbach übernommen. Zur würdigen Ausgestaltung des patriotischen Festes treffen alle Bevölkerungsschichten rührige Vorkehrungen.
^ Heusenstamm, 27. Mai. Der Kellner Florian H. aus Frankfurt a. M. wurde am 7. Januar d. J. auf einer Bahnfahrt Heusenstamm-Offenbach mit einer Rückfahrtkarle betroffen, welche für diese Fahrt schon Tags vorher benützt und durchlocht war. Er räumte auf Vorhalt des Schaffners auch ein, eine gütige Fahrkarte nicht zu besitzen, meinte aber, daß er sich ebenso gut eine zweimalige Hinfahrt, wie eine einmalige Hin- und Rückfahrt leisten könne. Das Gericht, welches über diese naive Logik zu befinden hatte, konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen, zumal der Kellner schon früher eine ähnliche Manipulation versucht hatte; es ahndete vielmehr die offenbar vorliegende betrügerische Absicht des scharfsinnigen H. mit einer Geldstrafe von 20 Mk., wozu sich noch die erheblichen Kosten des Verfahrens gesellen. — Fast um dieselbe Zeit wurde ein anderer Frankfurter, der Kaufmann L. St. auf einer Bahn-