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Erdrückt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau. ' , a <
General-Anzeiger.
Amtliches ©tgan für Stadt- und Landkreis Sana«.
4*"' Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwortl. Redakteur: <8. Schrecker in Hanau,
Nr. 197
Fernsprechanschluß Nr. 605*
Montag den 25. August.
Fernsprechanschlnß Nr. 605.
1902
Amtliches.
Eandkräs Danau.
Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.
Zufolge Verfügung des Herrn Ministers des Innern habe ich heute die kommissarische Verwaltung der Geschäfte des Landrathsamtes des Landkreises Hanau und der hiesigen Polizeidirektion übernommen.
Hanau am 23. August 1902, von Beckerath, Königlicher Landrath.
Der Königliche Gewerberath Scheibe! aus Fulda wird am Mittwoch den 27. d. Mts., von 6—T1^ Uhr abends, in einem Zimmer des hiesigen Standesamtes im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Hanau den 25. August 1902.
Königliche Polizei-Direktion.
P 8358 von Beckerath.
Am 27., 28., 29. und 30. August sowie am 3. September er. werden seitens der Infanterie-Regimenter 87 und 88 täglich von 7 bis 12 Uhr vormittags und von 1 bis 6 Uhr nachmittags größere Schießübungen mit scharfer Munition in dem Gelände zwischen den Orten Gronau, Niederdorfelden, Oberdorfeiden, Mittelbuchen, Wachenbuchen, Hochstadt, Bischofsheim, Vilbel abgehalten werden.
Es wird in der ungefähren Richtung der hohen Straße südlich der Großen Lohe gegen den Schäfcrküppel geschossen werden.
Das Gelände, welches durch die obenbezeichneten Orte begrenzt wird, darf während des Schießens nicht betreten werden.
Das gefährdete Gelände wird durch Posten abgesperrt. Den Weisungen der Letzteren hat das Publikum unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Bürgermeister der umligenden Orte wollen Vorstehendes sofort in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise veröffentlichen.
Hanau den 22. August 1902.
Der Königliche Landrath.
M 3801 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Am Montag den 1. September d. Js« und Donnerstag den 4. September d. Js. werden
Feuilleton.
Etwas von der Hochstädter Kirche.
Originalartikel für den „Hanauer Anzeiger." (Schluß.)s
Die Geschichte der Hochstädter Kirche erzählt uns von manchen Versammlungen in älterer Zeit, die sich mit den Zuständen der Hanauer Kirche befaßten und eine weitgehende Bedeutung hatten. Davon soll ein wenig kurz mitgetheilt werben.
Wer die Reformation dorten eingeführt hat und wann dies geschehen ist, steht nicht fest. Doch darf man annehmen, daß die neue Lehre um die Mitte des 16. Jahrhunderts von der Gemeinde bereits angenommen war, während andere Orte in der Nähe, z. B. Kesselstadt und Bischofsheim, damals noch ganz katholisch waren. Das letzte Mal, _ daß der Erzbischof von Mainz sein Visitationsrecht in Hochstadt ausübte, war im Herbst 1549. In jenem Jahre hat er an den Grafen Philipp III. von Hanau geschrieben, er möge mit seinen Unterthanen dem Kaiser, dem Papst und ihm Folge leisten und sich wieder zur Gemeinschaft der römischen Kirche begeben. Da man aber in Hanau keine Neigung dazu hatte, ordnete der Erzbischof eine Visitation in der Grafschaft an, wie er sie in seiner ganzen Diözese abhielt und die Hanauer Regierung wies die Geistlichen, auch die evangelischen an, „daß ein peder so baldt ime diß Verkündigung zukompt, angesichts derselbigen, und unverlengtt sich erbeben und zu obgedachten verordneten visttatoren uffs furderlichst" sich zu verfügen habe. Die erste Visitation fand in der Kirche zu Hochstadt, die zweite in Hanau statt. Mit dieser Visitation, die für den Erzbischof und die katholische Sache im Hanauischen ergebnislos verlief, schließt die katholische Zeit für Hochstadt ab. Am 18. Dezember 1553 hielten die Hanauischen Prediaer unter dem Vorsitz des
Scharfschießen des 1. Nassauischen Feldartillcrie-Regiments Nr. 27 Oranien und des 2. Nassauischen Feldartillerie-Regiments Nr. 63 in dem Gelände abgehalten, welches von folgenden Ortschaften begrenzt wird: Vilbel, Gronau, Nieder- und Oberdorfelden, Kilianstädten, Windecken, Roßdorf, Bruch- köbel, Mittelbuchen, Wachenbuchen, Hochstadt, Bischofsheim, Bergen, Vilbel.
Die Regimenter schießen von dem Wege Bergen—Gronau aus nach Osten in der ungefähren Richtung auf die Große und Kleine Lohe.
Das Gelände zwischen den oben genannten Ortschaften darf am 1. und 4. September b. Js. von 12^2 Uhr mittags ab bis nach Beendigung des Schießens (voraussichtlich 3'/« Uhr nachmittags) nicht betreten werden.
Die Wege, welche in das durch das Schießen gefährdete Gelände führen, sind durch Sicherheitsposten abgesperrt.
Die Straßen, welche die oben genannten Ortschaften direkt verbinden, bleiben für den Verkehr frei.
Es können hauptsächlich folgende Wege nicht benutzt werden:
Bergen—Kilianstädten (Hohe Straße), Bergen—Niederdorfelden, Wachenbuchen—Niederdorfelden, Mittelbuchen—Kilianstädten.
Den Anordnungen der Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Beendigung des Schießens wird durch Einziehen der Posten angezeigt.
Es kann vorkommen, daß einzelne verfeuerte Geschosse nicht zerspringen und alsdann von Landeseinwohnern gesunden werden.
Solche Geschosse dürfen wegen der dgmst verbundenen Lebensgefahr nicht aufgehoben und auch nicht berührt werden, weil durch die Berührung nachträglich daß Zerspringen herbeigeführt werden kann. Sollten solche blind gegangenen Geschosse gefunden werden, so muß die Stelle, an welcher sie liegen, durch einen grünen Busch oder dergleichen bezeichnet und sofort Anzeige an die Ortsbehörde erstattet werden. Von der Orisbehörde muß diese Mittheilung umgehend an das Feldartillerie-Regiment Nr. 63 in Heldenbergen! weitergegeben werden, damit solche Geschosse gesprengt werden können.
Hanan den 22. August 1902.
Der Königliche Landrath.
J. V.: Valentin er, Reg.-Assessor.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: Gestern im Bruchköbeler Wald 1 schwarz- und weißgewürfelter Damen-Sonnenschirm.
Pfarrers Neser aus Hanau eine Zusammenkunft ab, um gegen den kurz vorher nach Hanau berufenen Pfarrer Magister Nikolaus Krug und seine auf die Einführung gewisser katholi- sirender lutherischer Kirchengebräuche gerichteten Bestrebungen Stellung zu nehmen. Für den 3. Mai 1564 war in der Hochstädter Kirche eine Synode der ev. Pfarrer der Untergrafschaft ausgeschrieben, bei der vornehmlich die Kirchenzere- monien Gegenstand der Berathungen waren.
Wir verlassen die Reformationszeit und sehen uns den Verlauf eines Konventes an, der am 5. Februar 1657 zu Hochstadt abgehalten wurde. Doch, was ist ein Convent? Die Geistlichen einer Pfarreiklasse bildeten damals unter Zuziehung von weltlichen und geistlichen Regierungsbeamten aus Hanau eine amtliche Vereinigung, genannt Convent, dem unter anderem auch die Aufgabe oblag, Kirchen und Schulen mit Pfarrern und Lehrern zu visitiren, die Zustände der Gemeinden in religiöser und sittlicher Beziehung zu erforschen und für Abstellung wahrgenommener Mängel und Uebelstände zu sorgen. Als nun damals die Hochstädter Schule visitirt wurde, sind 29 Knaben und 27 Mädchen in dem Schulhaus in guter Ordnung zugegen gewesen und wurden im Beten,^Lesen, Schreiben, Katechismus und insonderheit in den 23 Fragen des sog. kleinen Heidelberger Katechismus wohl und fleißig unterwiesen befunden. Darauf wurde als Belohnung 1 Gulden 34 Kreuzer unter die Schulkinder ausgetheilt und sie damit zu größerem Fleiß aufgemuntert. Nachdem die Schulkommission noch Verschiedenes angeordnet und sich ihrer Aufgabe entledigt, und auch den im Pfarrhaus zurückgebliebenen Conventstheil- nehmern pflichtschuldig Bericht abgestattet hatte, begab man sich unter dem Geläute der Glocken in feierlicher Prozession paarweise zum Gotteshause, wo sich zu gleicher Zeit auch die Gemeinde zusammenfand, um nach einem angestimmten Psalm zunächst die Conventspredigt des Ortspfarrers Joh. Creß zu hören. Die lateinische Disposition seiner Predigt mußte er zuvor dem Inspektor (Metropolitan) eingehändigt haben. Pfarrer Creß vredigte über Lukas 19, ,2-10: „Heute ist diesem Hause Heil
Verloren: 1 goldener Herrenring mit schwarzem Gamöftein.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel. Hanau den 25. August 1902.
Stadtkreis Hanau
Sitzung der Stadtverordnete«' Versammlung
am Donnerstag den 28. August 1902, nachmittags 5 Uhr, im oberen Saale des Rathhauses.
Tagesordnung:
I.
Wahl eines »«besoldeten Magistratsmitgliedes. II. . '
1. Nachbewilligung von 729,20 Mk. auf II B 8 1901 (Wassergeld) der Schlachthofkasse.
2. Bewilligung von 300 Mk. auf V 2 der Schlachthofkasse für R.-J. 1902 für Ausführung einer Blitzableiter- anlage an dem hohen Schlot der Kühlhausanlage des Schlachthofes.
3. Festsetzung des Anfangsgehaltes für eine Kleinkinder- schullehrerin.
4. Bewilligung von 4000 Mk. aus vorhandenen Mitteln der Schlachthofkasse für die Herstellung der Aufuhrstraße von der Neuen Anlage bis an die (im Laufe des nächsten Monats zu entfernende) Bracker'sche Brücke und zur Hochführung der Abschlußmauer am Stadtgraben.
5. Uebertragung der Prüfung des Submissionswesens aus die Baukommission.
6. Betr. Aufstellung von Litfaßsäulen durch die Plakatunternehmer Eckstein & Sohn.
7. Nachbewilligung von Ueberschreitungen für 1901 und zwar bei IV i b (Branntweinsteuer) und bei V B 15 \ (Betriebe der Dampfwalze für Dritte), denen höhere Mehreinnahmen gegenüberstehen.
8. . Nachbewilligung von Mehrausgaben aus die Armenkasse für 1901.
9. Nachbewilligung von 820,95 Mk. Ueberschreitung bei Tit. VI K (Latrinenabfuhr) Pos. 5 (Mk. 1153,42 stehen auf diesem Titel als Ersparniß gegenüber).
10- Erhöhung des Pumplohnes auf 60 Pfg. für den cbm. Latrine und des Abfuhrlohnes für Latrine unter 20° auf 1,20 Mk.
11. Unterbringung der im August und September zu erwartenden Einquartierung.
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widerfahren", und wandte dies auf das Kirchen-, Pfarr- und Schulhaus, ja jedes Haus in der Gemeinde Hochstadt an,und führte die Gedanken des Textes erbaulich, beweglich, tröstlich und zu aller anwesenden Herren und Zuhörer sattem Verständniß aus. Nach gehaltener Predigt ist dann, wie gebräuchlich, der Inspektor vor den Tisch (Altar) getreten und hat der ganzen Gemeinde angezeigt, warum jetzt die benachbarten Kirchendiener (Pfarrer) zugegen wären, nämlich daß aus Anordnung der gottes- fürchtigen Obrigkeit Visitation und Umfrage oder Examen abgehalten werden solle, wie eS an diesem Ort um Kirchen und Schulen, die christliche Religion, und die ganze Gemeinde bestellt wäre. Er bitte deshalb, daß ein Jeder unter den Nachbarn ruhig und still auf seinem Platz verbleiben wolle, bis die anwesenden Herren Pfarrer sich unter die Gemeinde vertheilt und die Alten sowohl als die Jungen würden abgefragt und erforscht haben, was ein Jeder unter ihnen in seinem christlichen Katechismus gelernt und behalten hätte. Solche Ermahnungen hat der Herr Inspektor nach seiner Gewohnheit in eine geistreiche Rede verflochten, so damals auf dem Convent zu Hochstadt unter Zugrundelegung von Sirach 11, 8: „Du sollst nicht urtheilen, ehe Du die Sache hörst, und laß zuvor die Leute ausreden." Nach ge- endigtem Kirchenexamen wurde die Gemeinde mit Gebet und Segen des Inspektors entlassen, die Kirchenfesten, Schultheiß und Schulmeister aber begleiteten die Pfarrherren zurück ius Pfarrhaus, um bei den weiteren Verhandlungen des Tages Auskunft zu geben und Rede und Antwort zu stehen. Die Art, in der damals der Convent abgehalten wurde, erinnert etwas an die Weise, wie heute die Kirchenvisitationen von den Herren Generalsuperintendenten vorgenommen werden. Wenn der Convent in einer Gemeinde tagte, war es für diese wie ein hoher Feiertag, und die Gemeinde wußte auch die zu- sammentretenden Geistlichen mit den höheren Beamten wohl zu ehren: so gab die Gemeinde Hochstadt im Jahre 1616, als der Convent dort gehalten wurde, drei Viertel Wein (48 Schoppen) in den „Pfarrhof."