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Hanauer M Anzeiger

Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Psg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.

Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme. der Sonn- unb Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Eiurückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die tont» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Psg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Berantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

^T. 47 Bezirks-FernstzrechaMIuß Nr. 98.

Dienstaa den 25. Februar

Bezirks-Fernspreckianschlnß Nr. 98. 1902

HMgMjgg^..............

Amtliches.

Stadtkreis Danau,

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Erd- und Maurerarbeiten, sowie die Lieferung der er­forderlichen Baustoffe zur Errichtung einer Stadtgraben- brücke im Schloßgarten sollen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen werktäglich von 10 bis 12*/2 Uhr vormittags auf dem Stadtbauamt, Abtheilung II, Langstraße 41, zur Einsicht aus. Ebendaselbst können auch Angebotsscheine in Empfang genommen werden.

Angebote sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Stavtgrabenbrücke" bis Montag den 10« n. Mts., vormittags W/> Uhr, bei oben enannter Amtsstelle ab- zugeben, wo-elbst um diese Zeit die Eröffnung der eingegangeven Angebote im Beisein etwa erschienener Bieter erfolgt.

Hanau den 19. Februar 1902.

Das Stadtbauamt.

Schmidt. 3527

Bekanntmachung.

Handelsregister Abth. A.

Nr. 16a: Firma Peter Bach zu Lang endiebach.

Die Firma ist erloschen.

Nr, 51: Firma Emil Bach zu Lan gendieb ach. Inhaber Metzger Emil Bach zu Langendiebach.

L a n g e n s e l b o l d den 20. Februar 1902.

Königliches Amtsgericht._______3514

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefund.en: 20,30 Mk. baares Geld. 1 hellgraues Kinder-Jaquelt. 1 Taschenmesser. In einem Laden liegen geblieben 2 Scheuerbürsten und i Schrubber. 1 Schlinke mit der Nr. 10.

Hanau den 25. Februar 1902.

Bus Stadt und £and.

H»nau, 25. Februar.

Lokal-historische Notizen.

25. Februar 1821 starb Ludwig Maximilian, Graf von Jjenburg-Büdingen zu Wächtersbach.

Aus dem Gerichtssaat.

Sitzung der Strafkammer I vom 24. Februar.

Ein gefährlicher Jäger.

Im Juni v. I. fand ein Feldschütze in einem Kornacker nahe den Bruchwiesen einen starken ausgeweideten Nehböck, der von einem Wilderer erlegt und zum Abholen bei günstiger Gelegenheit dorthin geschafft worden war. Der Feldschütze machte dem landgräflichen Wildmeister Mittheilung und es be­wachten dann zwei Förster von einem Versteck aus die Rück­kehr des Wilderers. Am Nachmittag erschien der Korbmacher St. auf dem Feldwege und hinter ihm her drückte seine Frau einen Wagen, auf dem ein großer Schließkorb sich befand. Er wurde dabei ertappt, als er sich der Stelle näherte, wo das Wild lag und auch überführt, es geschossen zu haben. In seiner Wohnung fand man auch bei der Hausiuckung einen Rest von Pulver und Schlingen, welche zum Wildern benutzt waren. St. wurde zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt, seine Mitangeklagte Ehefrau aber freigesprochen. Jetzt hat sich das Ehepaar getrennt und die Verwandten der Frau haben gegen den St., weil er sie schlecht behandelt hatte, eine Anzeige gemacht, St. habe bereits vor dem Er­legen des oben beschriebenen Rebbocks im Laufe der vorherge­gangenen Monaie, von März bis Jum, noch neun andere Rehböcke im Bruchköbler Wald erlegt, wie er selbst erzählt habe. St. ist daher des gewerbsmäßigen Wilderns angeklagt, er gibt die Erzählunaen auch zu, sagt ober, er habe nur renommirt. Außer dieser angeblichen Renommisterei ist nur noch festgestelll, daß der Angeklagte im Jahr 1892 einmal ein Renkonire mit einem Jagdaufseher im Bruchköbler Wald ge­habt hat. Die Beweise reichen daher nicht aus und der An­geklagte wird freigesprochen.

Das Fürsorgeerziehungsgesetz.

Ein Ehepaar ist des Vergehens gegen das neu in Kraft getretene Füriorgeerziehungsge'ey angeklagt. ^Gegen die beiden schulpflichtigen Jungen der Ebeleute war die Fürsorgeerziehung angeordnet worden, weil dieselben tn Gstanden, sittlich gänzlich zu verwahrlosen. Sie begmgen Dieb,tahle und waren nichi mehr zu bewegen, die Schule zu beluchen, trieben sich in Feld und Wald umher und nächtigten im treten. Die Eltern

vermochten der ungeratenen Kinder nickt Herr zu werden, sie wollten sie aber auch der Fürsorgeerziehung nicht überlassen und brachten sie, als ihnen die entsprechende Eröffnung ge­macht war, zu entfernt wohnendm Verwandten. Der § 21 des angezogenen Gesetzes hat aber für die absichtliche Ent­ziehung der der Fürsorgeerziehung überwiesenen Kinder Ge­fängniß- oder Geldstrafen vorgesehen. Der Ehemann wird zu 30 Mk., die Ehefrau zu 15 Mk. Geldstrafe verurtheilt.

Ein verhängnißvolles Zechen.

Im Sommer vorigen Jahres wurden im Hofe eines Spezereiladens in der Langstraße von einer Airzahl Theil- nehmer, männlicher sowohl wie weiblicher, zwei Fässer Bier getrunken. Ueber dieser Zecherei hat von Anfang an ein Un­stern gewaltet, was zunächst in einer solennen Keilerei zum Ausdruck kam, womit das Bechern endete. Dann entwickelten sich verschiedene andere gerichtliche Nachspiele daraus, u. A. war auch der Spezereihändler K. wegen Gewerbevergehens angeklagt, weil er das Bier, entgegen seinen Konzessions- bestimmungen, an Tischen und in Gläsern ausgeschänkt hatte. Bei der gerichtlichen Verhandlung vor dem Schöffengericht be­hauptete er, das Bier sei aus Anlaß eines Geburtstages spen- dirt und keinerlei Bezahlung dafür geleistet worden. Die Zeugen, die darüber eidlich vernommen wurden, ob Bezahlung geleistet war oder nicht, waren offenbar bestrebt, zu Gunsten des Angeklagten die Wahrheit zu verschtveigen. Die Ehefrau des Taglöhners W., die auch bei der Zecherei gewesen war, harrte draußen auf dem Korridor des Gerichts ihrer Verneh­mung. Ihr Mann hatte im Zuhörerraum gestanden, war aber vom Vorsitzenden herausgeschickt worden, weil er eventl. auch vernommen werden sollte. Als er hinaustam, ging er sofort auf seine Fran los, zeigte auf seinen mit einem großen Schloß versehenen Seibriemen und sagte zu ihr, sie solle sich den mal ansehen, wenn sie etwas von wegen dem Bezahlen sage, werde er ihr zu Hause die Knochen entzwei schlagen. Die Frau, welche bei ihrer Vernehmung zunächst eingedenk dieser Warnung, leugnen wollie, daß Bezahlung geleistet war, bequemte sich nach eindringlicher Verwarnung vor dem Meineid doch zur Wahr­heit. Für den Ehemann W. hat die oben angeführte Drohung ein böses Nachspiel bekommen, denn er ist des Unternehmens der Verleitung zum Meineid angeklagt. Er wird zu der ge­ringst zulässigen Strafe von 1 Jahr Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust verurtheilt.

* *

Sitzung des Schwurgerichts vom 24. Februar.

Nichtöffentliche Sitzung.

Die erste Sitzung des Schwurgerichts findet unter Aus­schluß der Oeffentlickkeit statt. Der 1865 in Bayern geborene Schornsteinfeger Nikolaus Kolb, verheiratet und in Neuhof wohnend, ist angeklagt, im Oft ober v. I. eine taubstumme Frauensperson zu vergewaltigen versucht zu haben. Die Ge­schworenen verneinten die Schuldfrage, worauf der Angeklagte vom Gericht freigesprochen wurde. Vertreter der Staatsanwalt­schaft war Herr Erster Staatsanwalt Lehmann, Vertheidiger Herr Rechtsanwalt Osius.

XXVII, Kommunallandtag für heu Rcg.-Bc;. Cassel.

X. Gaffet, 24. Februar.

(Eigener Bericht desHan. Anz.")

In der heutigen dritten Sitzung, welcher auch Sc. Exzellenz der Herr Oberpräsident Graf v. Zed litz -Trützschler beiwohnte. sieht zu­nächst zur Berathung der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Kleinbahnfonds für das Eiatsjahr 1902. Referent ist Herr Laus­rath v. B a u m b a ch - Gelnhanjen.

Da Bewilligungen von Darlehen zu weiteren Kleinbahnen nicht statt- gefunden haben, werden von den zu Kleinbahnzwecken angeliebenen Mark 2 500 000 nach Auszahlung des für die noch nicht in Ausführung be­griffene Kleinbahn Cassel-Naumburg bewilligten Darlehens von 640 000 Mark für weitere Darlehen noch 553 000 Mark zur Vecmguug stehen, durch welche der Bedarf für das nächste Jahr reichlich gedeckt sein wird.

Der Voranschlag, welch« in Einnahmen und Ausgaben mit 100000 Mark abschließt, wird ohne Debatte genehmigt.

Es folgt der Voranschlag der Einnahmen uno Ausgaben des Melio­rationsfonds für das Etatsjohr 19C2, über welchen Herr Ritterguts­besitzer v. Deichmann berichtet. Danach sind im Etatsjahre 1900 zur Auszahlung gelangt: A. zur Ausführung von Meliorationen a) Darlehen 64 066 M. b) unverzinsliche und nicht zurückzahlbare Beiträge 6 96 Mark. B, zur Hebung der Land- uno Iorstwirihschist in den winh- fchafilich zurückgebliebenen Bezirken unverzinsliche und nicht zurückzahlbare Beiträge 14 879 M. 82 Pfg., zusammen 85 905 M. 81 Pfg.

Der Vermögensbestand des Meliorationsfonds deiruq am Schlüsse des Etatsjahres 1900 643 483.90 M gegen 614 074.53 M. im Vor- jabre. Die Einnahmen und Aus'abcn des Voranschlages schließen mit 70 986 74 M. Der Voranschlag wird genehmigt. Im Anschluß hieran wirb noch einem Anträge des Mg. Deichmann zugestimmt, folgenden Inhalts:Der hohe Kommunallandtag wolle den Landes-Ausschuß be- autttagen, in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Weise nie durch das Gesetz vom 13. Mai 1879, betreffend Errichtung von Landesknlmr- Rentenbanken vorgesehenen Erleichterungen bei Hingabe von Darlehen zu Bodenmeliorations-, insbesondere Drainagezwecken durch entsprechende

regieulentarische Bestimmungen auch der Bevölkerung des Reg.-Bcz. Gaffel gewädrt werden können, und dem nächsten Kommunallandtag über das Ergebniß feiner Prüfung Bericht erstatten eventl, entsprechende Anträge zu unterbreiten."

Zur Berathung steht hiernach eine Vorlage, betreffend Abschluß eines Vertrages zwischen dem Bezirksverband des Reg.-Bez. Gaffel über Ge­währung der bisher den landwirthschastlichen Wnuecfchnlcn des Bezirkes verwilligten Mittel an die LandwirlhfchaÜSkammcr. Der Bezirksoerband zahlt bisher zur Unterhaltung von landwirthschastlichen Winterschulen fol­gende jährliche Beihilfen:

1. Der Winterschule zu Marburg . . 6000 Mk.

2. , Fulda . . . 3000

3. , , Gelnhanjen . . 3000 ,

4. , , Hosgeismar . . 3000

5- ,, Theilungen . . 3000

6. Rodenberg__._ . 1500___

Zusammen 19500 Mk.

Als Eentralinstanz für das Winterschulwesen kann allein die Landwirthsc1>asts-Kainmer in Betracht kommen. ES müssen daher, sollen die Ziele erreicht werden, neben -der Winterschule zu Marburg, welche jetzt schon eine Anstalt der LandwirthschaftS-Kammer ist, auch die Kreis - Winterschulen Unternehmungen derselben werden. Um aber die Landwirthschaftskammer nach der Richtung finanziell sicher zu stellen, daß ihr nach Uebernahme der Wiuterfchttlen'auf ihren Etat die, diesen Schulen baut Bezirksverbaude gewidmeten Mittel nicht jeweilig ver­kürzt oder entzogen werden, iuirb die Fortgewährung dieser Mittel der Landwirthschaftskammer für die Dauer zuzusichern sein. Daß dies in Form eines Vertrages geschieht, bedingt sich die Landwirtllschaftskanuner des von ihr im Hinblick auf die Uebernahme der Wiuterschulcn be- schlosseueu Statuts für die landwirthschastlichen Winterschulen und das landivirthschaftliche Wanderlehrwesen ausdrücklich aus. Andererseits räumt die Landwirthschasts-Kammcr in diesem Statut dem Bezirks- Verband einen wesentlichen Einfluß auf die fernere Gestaltung und Verwaltung der Wintersthiilcil dadurch ein, daß der Bezirks-Verband vier Sitze in dem mit ivcitgehenden Befugnissen ausgestattcten Emtral- kuratorium erhält. Deßhalb wird beantragt:Hoher Kommimalland- tag tvollc zum Abschluß des im Entwürfe anliegenden Vertrages die Genehmigung ertheilen."

Nach dem Statut werden als Winterschul- und Wanderlehrbezirke den einzelnen Schulen solgende Kreise zugerheilt: Der Wintcrichule in Fttldg die.KreM,Fulva, Gersfeld,Hersfeld undHünfeld;cherWinter- schulem Gelnhausen dieKreiseGeluhauieu, Hanan, Schläch­tern und Schmal kalben; der Winterschule in Hofgeism ar die Kreise Hosgeismar, Cassel, Witzenhausen und Wolfhagcn; der Winter­schule in Marburg die Kreise Marburg, Frankenberg, Friylar, Kirch- hain unb Ziegen Hain; der Winterschule in Weisungen die Kreise Melsungen, Eschwegc, Homberg und Rotenburg; der Winterschule in Roden bürg der Kreis Rinteln. Die Verlegung einer Schule nach einem anderen Orte des Sckiulbezirks, sowie die anderiveite Abgrenzring des Schul- und Wanderlehrbezirks unb die Aufhebung einer Schule erfolgt auf Beschluß des in diesem Statut vorgesehenen Eentralkura- torilims. Dabei ist die Verlegung einer Schule nach einem anderen Orte unb die Aufhebung einer Schule an die vorherige Zustimmung des Kreis-Ausschusses des Kreises gebunden, in welchem sich die Schule bisher befunden hat.

Ohne jede tueitere Debatte wird auf Antrag des Referenten Abg. Schöffer-Gelnhausen unb Ruth -BellnHamen dem Anträge zn- gcstimnit.

Der Beschlußfassung des Hauses werden darauf eine größere An­zahl Eingaben unterbreitet.

Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf eine Vorlage: 1. Ab .änderung des Statuts für den Bezirks-Verband des Regierungs-Bezirks Gaffel vom 2 Juni 1886 zur Ausführung der 88 3\ 38, 44, 45, 64 und 66 der Provinzial-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau. 2. Abänderung des Regulativs für die Bildung der Abtheilungen der Verwaltung des Bezirks-Verbandes im Regierungs-Bezirks Cassel vom

13. September 1884; 3. Bestellung von weiteren, den: Landeshaupt utann zuzuordnenden oberen Beamten; -i. Abänderung der Anstellungs­bedingungen des Direktors der Landeskreditkaffe von Sachs.

Die Vorlage findet bic Zustimmung des Hauses, dasselbe ist der Fall mit einem Anträge des Landes-Aussckusses auf Errichning eines neuen SranfcngebäubcS beim Landeshospital Merxhausen, dahin­gehend, der Kommunal-Landtag wolle die Erbauung cmeS neuen Krankengebäudes beim Landeshospital Merxhausen für 44 .Mauke nach Maßgabe des erläuterten Projektes für das Etatsjahr 19< 2 genehmigen.

Ebenfalls angenommen wird ein Antrag des Hauv'-ÄuSschuhes: Dem hohen Kommnnal-Landtage zu cnivfchlen, die (Srbauuitg eines neuen Krankengebäudes für 30 augenkranke und 12 tuberkulöse Pfleg­linge, sowie einer Jsolirbaracke mit 8 Betten beim Landeshospital Haina für das Etatsjahr 1902 zu genehmigen, wobei die Erwartung ausgesprochen wird, daß der generelle Kostenanschlag von zusammen 145Oi 0 Mark nicht überschritten iuirb, sowie biß in Zukunft größere Neitbanprojekte vollständig ansgestihrt dem Kommmtal-Landtage vor­gelegt werden."

Mitgenommen wird ferner folgender Antrag des Hauptaiisichusscs t Hoher Kominuual-Lanotag ivolle bem Anträge des Landesausschusses: Der Kommunal landtag wolle: 1. Die Erbauung eines neuen Land krankenhauses mit Jsolirbaracke auf dem Grundstück Blatt 14 Nr. 68 des Gemeindebezirks Schuialkalden unter der Bedingung genchmigcu, daß die Stadt Schmalkalden bei Beginn der Bauausführung und als Beitrag zil den Kosten derselben die Summe von 30000 Mark an die Landcshauplkasse als Gegenleistung dafür einzahlr, daß nach Jubetrieb seäung der neuen Anstalt die von dem seitherigen Landkrankenhaus da­selbst genutzten Grundstücke in die freie Benutzung der Stadt Schmalkal- d«n zulückfalleu und der grundbuchliche Eintrag der Beniltzunosrechle des Bezirks Verbandes an diesem Grundstücke gelöscht wird, 2. sich bannt cin- verstanden erfläreit, daß der von der Stadt Schmalkalden seither geleistete Beitrag zu den Kosten des Betiiebes des Landkrankenhanses mit der bei Beginn der Bauausführung seitens derselben erfolgenden Zahlung der unter 1 bezeichneten 30000 M. in Wegfall komme, 3. bemgentäft be­schließen daß in den Voranschlag der außerordentlichen Einnahmen und Ausaaben des Bezirks-Verbandes für 19u2 als erste Rate für die Kosten dieses Neubaues die Summe von ~ 90000 Mac. in AtlSgabe unb bet Beitrag der Stadt Schmal! atden in Höhe von 30 000 Atari in Einnahme einzustellen sei", gemäß be­schließen. Der wichtigste Punkt der Tages-Ordnung betraf einen An- irag des LandeS-Ausichusses auf Unterstützung der Ge-