Hanauer M Anzeiger
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General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanau.
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf«- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., .
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Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
^T. 46 Bezirks-FenlspreKanschlnß Nr. 98. gg»™*™^^
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Ich nehme Veranlassung, auf die genaue Beachtung der nachstehend in ihrem Wortlaut abgedruckten Regierungs-Polirei- Lerordnung vom 22. Oktober 1880, betr. den Wirths- yansbesnch durch Gymirasiasten, Realschüler re., hinzuweilen.
Uebertretungen dieser Vorschriften werden für die Folge un- nachsichtig bestraft; auch wird gegen die betr. Wirthe das Verfahren auf Konzessionsentziebung in Antrag gebracht werden.
Die Herren Ortsvorstände speziell weise ich hierdurch an, die Wirthe in ihren Gemeinden in angemessenen Zwiscben- räumen auf die Befolgung der cit. Verordnung aufmerksam zu machen.
Hanau den 21. Februar 1902.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
J. A.: V a l e N1 i n e r, Reg.-Assessor.
Polizeiverordnung.
§ 1. Allen Gast- und Schankwirthen in Städten, in welchen höhere Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Realschulen rc.) sich befinden oder an Orten im Umkreise von einer Stunde von dem Endpunkte dieser Städte ist es untersagt, Schüler dieser Anstalten, welche sich nicht in Begleitung ihrer Eltern, Vormünder oder Lehrer befinden, bei sich aufzunebmen und ihnen Wein, Bier oder andere Spirituolen zu verabfolgen.
§ 2. Ebewo ist es verboten, Schülern dieser Unterrichts- anstalten Lokale zu geselligen Zusammenkünften einzuräumen.
§ 3. Das Verbot in den vorhergehenden Paragraphen findet auf solche Lokale, deren. Beiuch überhaupt, oder für bestimmte Tage und Stunden Schülern von dem Vorstände der betreffenden Unterrichtsanstalt gestattet worden ist, insoweit nicht Anwendung.
§ 4. Uebertretungen dieser Vorschriften Seitens der Wirthe und Lokalvermieiher werden mit Ge'dbuße von 10 bis 50 Mark oder mit ent preSenber Hast bestraft.
Stadtkreis hanau.
Ausfchreide«.
Die am 20. Oktober 1881 hierselbst geborene Poliseuse Elisabeth Valentin hat am 18. d. Mts., abends gegen 6 Uhr, die elterliche Wohnung verlassen und ist _ bis jetzt in dieselbe nicht wieder zurückgekehrt. Die angestellten Nachforschungen waren b-sher ohne Erfolg. Nach den vorliegenden Umständen ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß ihr ein Unfall zurestoßen, oder daß sie sich ein Leid angethan hat.
Die Vermißte ist etwa 1,50—1,55 m aros, hat blondes Haar, trug an der linken Hand einen goldenen Ring mit dunklem flachen runden Stein, sog. Onixstein, war bekleidet mit schwarzem Reck, blauer Taille mit weißem Einsatz, grauem Jaquet, grauem Damenfilzhut mit grauem Band, Zugstieieln, schwarzen Strümpfen, schwarz und roth gestreifter Unterhose und ebensolchem Unterrock, trägt wahrscheinlich Brosche mit drei Sternen und rothe Korallenohrringe.
Um Anstellung von Recherchen nach der p. Valentin und Nachricht hierher im Falle der Auffindung wird ersucht.
Hanau den 24. Februar 1902.
Königliche Polizei-Direktion.
P 1857 I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Der Königliche Gewerberath Scheibel zu Fulda werd am Mittwoch den 26. d. Mts., von 6^-8 Uhr abends, in einem Zimmer des hiesigen Standesamts tm Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Hanau den 24. Februar 1902.
Königliche Polizei-Direktion.
? 1856 J. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Achril-Grilkenholz-Berkm
Aus den Distrikten Scheuer, Schönetanne, Schmaleck, Kohlbrunnen, Seeloch und Thiergarten der Königl.^ Ober- försterei Hanau (Reg.-Bez. Caffel) sollen loO tm Kiefern-Grubenholz im Wege des schrifilichen Aufgebots unter ben für die Staatsforstverwaltung beuchenden Bedingungen verkauft werden.
Das Gebot ist schriftlich in Zahlen und Buchstaben ohne weiteren Vorbehalt für 1 fm des mit der Rinde gemessenen Holzes mit der beigefügten Erklärung abzugeben, daß sich Käufer den im Geschäftszimmer der Oberförster« Hanau ausliegenden Bedingungen unterwirft und dieselben als bindend anerkennt.
Montag den 24. Februar
Die gut verschlossenen, mit der Aufschrift „Angebot auf Grubenholz der Oberförsterei Hanau" versehenen Eingaben sind bis zum 8. März 1902 an die unterzeichnete Oberförstern einzureichen. Die Eröffnung der Gebote erfolgt au diesem Taae, vormittaas 11 Uhr, im Geschäftszimmer der Königl. Obersörsterei zu Forsthaus Neuhof
bei Hanau. 3470
In unser Handelsregister ist zu Nr. 47 eingetragen worden: Die Firma „Abraham Müller in Windecken" ist erloschen. Eingetragen laut Anmeldung vom 11. Februar 1902 am 17. Februar 1902.
Windecken den 17. Februar 1902.
Königliches Amtsgericht. 3472
Gefundene und verlorene Gegenstände ic.
Gesundest? 1 rothledernes kleines Anhängetälchchen, einliegend ein Heiligenbild, in der Nähe der Pulverfabrik.
Verloren: 1 silberne Damenuhr, auf dem Wege Hanau—Großauheim über den Mississippi. 1 grünes Rad von einem Havelock, auf dem Wege Hanau—Rückingen. Hanau den 24. Februar 1902.
11. i.iii.ii ■ .ILI_ IH.IJI . .. J.TO» —><»<u»—-
Bus Stadt und Land.
H«nau, 24. Februar.
Lokal-historische Notizen.
24. Februar 1786 wurde Wilhelm Grimm zu Hanau geboren.
* Der Sprechverkehr von Hanau ist auf Gersfeld (Rhön) auSoehebnt worden.
ß Schifffahrtspolizeiordnung auf dem Main. Nachdem die im Einverständnisse der Regierungen der Mainuferstaaten für den nichikanalisirten Main, von der Regnitz- mündung abwärts, erlassene Schifffahrtspolizeiordnung kürzlich in Wirksamkeit getreten ist, werden neuerdings auf der Hessischen Strecke des nichikanalisirten Stromes, nämlich von der Hessisch-Bayerischen Landesgrenze bis zur Bürgel-Offenbacher Gemarkungsgrenze, die näheren Vorschriften dieser Polizeiordnung seitens der Flußbaubehörden durchgeführt. Sowohl in Seligenstadt, als auch in Groß-Steinheim werden an einem vom Main aus leicht sichtbaren Platze Marken angebracht, welche die Wasserstände für Einstellung der Schifffahrt und der F ößerei bezeichnen. Längs des nichikanalisirten Mains bestehen derartige Wasserstandsmarkirungen an 18 verschiedenen Stationen. Beträgt der Wasserstand zu Groß-Steinheim mehr als 4,25 m, dann ist die Schifffahrt einzustellen; Floßfahrten und Leinzug ruhen dagegen schon bei 3 Meter Wafserstand. Die Floßzeit ist der Regel nach auf die Zeit vom 1. März bis 30. November beschränkt. Die neue Schifflahrtspolizriord- nung gibt in 46 Paragraphen ausführliche Vorschriften für alle Arten von Fahrzeugen, Badeanstalten rc., deren genaue Befolgung die Sicherheit des Stromverkehrs gewährleistet und Unglücksfälle jeder Art, Schiffs- und Uferbeschädigungen rc. vollständig ausschließen. Die Einrichtung von Wahrschaustationen und die Vorauslendung von Wahrschauern vor einem Floßzuge wird insbesondere allgemein wohlthätig empfunden.
* Bezirkssteuer. Nach einer Mittheilung des Herrn Landes-Hauptmannes in Hessen an die beteiligten Kreise ist für das Etatsjahr 1902 die Erhebung einer Bezirkssteuer von etwa 6’/* pCl. des bezirksabgabenpflichtigen Steuersolles in Aussicht genommen.
* Ruhegehaltskasse für Gemeindebeamte. Die auf dem letzten „Hessischen Städtetag" in Hanau eingesetzte Kommission, welche die Frage der Errichtung einer Ruhegehalts- kaffe für Gemeindebeamte in Verbindung mit einer Kasse zur Versorgung der Wittwen und Waisen derselben oder des Anschlusses an eine bestehende derartige Kasse prüfen und dem nächsten Städtetag Vorschläge in dieser Hinsicht machen soll, hat in Caffel vorgestern im Hotel „Casseler Hof" unter dem Vorsitze des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Antoni-Fulda eine Sitzung abgehalten.
* Nothstaudstaris für Streumittel. Auf Grund einer von der Landwirthschaftskammer vorgenommenen Umfrage hat der Vorstand derselben kürzlich beschlossen, an zuständiger Stelle die Gewährung von Ausnahmetarifen für Streumittel, insbesondere für Torfstreu, für den Reg.-Bezirk Caffel zu beantragen.
* Eisenbahn-Personalien. Unsere Notiz i* der Samstags-Nummer ist dahin richtig zu stellen, daß der genannte Lokomotivheizer Epiker die Prüfung als Lokomotivführer bestanden, die Beförderung als solcher selbstredend nicht auf dem Fuße gefolgt ist.
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1902
* Schweine-Einfuhr. Der Vorstand der Landwirthschaftskammer für den Reg.-Bezirk Caffel beschloß eine Eingabe an den Herrn Landwirthschaftsminister, daß eine Oeffnung der östlichen Grenzen für die Schweineeinfuhr nicht stattfinden möge.
* Förderung der Rindvieh- und Schweinezucht. In der letzten Vorstandssitzung der Landwirthschaftskammer für den Reg.-Bezirk Caffel wurde beschlossen, zu Zwecken der Förderung der Rindviehzucht 1500 Mk. mehr und zu Zwecken der Wrdcruug der Schweinezucht 500 Mk. mehr aus Staats- mitteln zu erbitten.
* Sprechstunde des Gewerberaths. Der Königl. Gewerberath Scheibe! zu Fulda wird am Mittwoch den • 26. d. Mts., von 6*/,—8 Uhr abends, in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitnebmern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
* Sektion IV der Südd. Edel- und Unedel metall-Berufsgenostenschaft. In der Sektion IV wurden 1901 = 8658 Arbeiter mit 8 554 267 Mk. Lohn beschäftigt, 1900 = 8553 „ „ 8191 643 „ „ „ mithin 1901 105 Arbeiter mehr mit 362 624 Mk. Lohn. In Hanau stellt sich das Verhältniß wie folgt: 1901 — 2160 Arbeiter mit 2 157 797 Mk. Lohn, 1900 = 2108 Arbeiter mit 2 040 452 Mk. Lohn, mithin 1901 52 Arbeiter mehr mit 117 345 Mk. Lohn. Aus Vorstehendem erhellt, daß im Jahre 1901 wiederum eine Erhöhung des Arbeitslohnes in Hanau wie auch eine Zunahme der beschäftigten Arbeiter staltqefunden hat.
* Prest-Prozest. Unser linksmainischer Korrespondent schreibt uns: Das Recht der Presse zur Besprechung öffentlicher Mißstände hat neuerdings in einem gegen den „Beobachter am Main" in Aschaffenburg angestrengten Beleidigungsprozesse gerichtliche Anerkennung gefunden. Genanntes Blatt veröffentlichte nämlich vor einigen Wochen ein „Eingesandt", worin darauf hingewiesen wurde, daß infolge des schlechten Steinmaterials, das zum Unterbau der Kahlthalbahn verwendet wurde, an den Brücken und Wasserdurchlässen schon mannigfache Reparaturen nothwendig geworden seien. Der Steinbruchbesitzer Peter M. aus E. erließ hierauf nicht allein im „Beobachter" eine in scharfem Tone gehaltene Entgegnung, sondern strengte auch gegen den verantwortlichen Redakteur eine Beleidigungsklage an, weil er sich durch die abfällige Beurtheilung der von ihm gelieferten Steine in seiner Geschäftsehre verletzt fühlte. Auf die Beantwortung der Klageschrift durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Elbert zu Aschaffenburg erging alsbald seitens des zuständigen Amtsgerichts Aschaffenburg der Beschluß, daß die erhobene Klage unter Ueberbürdung der Kosten zurückzuweisen sei. Der Inhalt des angefochtenen „Eingesandt" im „Beobachter" enthalte keinerlei Kundgebung, welche die persönliche oder geschäftliche Ehre des Privatklägers verletzen könnte. Es werde nur die Beschaffenheit des Steinmaterials besprochen, das zum Bau der Kahlthalbahn Verwendung fand, also eines öffentlichen Zwecken dienenden und der öffentlichen Kritik" unterstehenden Gegenstandes von der Zeitung, die zur Vertretung öffentlicher Interessen berufen ist. Die abfällige Kritik beziehe sich einzig und allein auf die Beschaffenheit des verwendeten Rohmaterials, keinesfalls aber auf die Person oder gewerbliche Thätigkeit des Privatklägers, weshalb von einer Beleidigung keine Rede sein könne.
V> Statistisches. Im Monat Januar'1902 wurden in unserer Stadt lebend geboren 70 Kinder, 31 Knaben und 39 Mädchen. — Gestorben sind, mit Ausschluß von 3 Todtgeborenen, 45 Personen, 18 männlichen und 27 weiblichen Geschlechts, darunter 11 Ortsfremde. Für die Stadt selbst bleiben 34 und auf 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet kommen 13,4 Todesfälle.
Von den Gestorbenen waren:
10 Kinder im Alter von 0—1 Jahr
4 „ „ „ „ 1-5 Jahren
1 Kind u u u 5—10 „
2 Personen „ „ „ 10—20 „
2 „ u u u 20—30 „
5 u u u u 30 40 m
4 * n M M 40—50 "
i „ 50 60
8 „ ,/ ,/ ,/ 60 70 ,/
2 h uhu ^O 80
An Masern starb ein Kind von auswärts, an Lähmung nach Diphtheritis ein 8jähriges Kind aus der Lamboystraße^ und je ein kleines Kind an Brechdurchfall und an Hirnhautentzündung. 11 Personen starken an akuter Erkrankung der Athmungs- organe und 4 an Lungenschwindsucht. Bei 5 Personen war der Tod durch Herzleiden verursacht, bei je 3 durch Krebsleiden und Nierenerkrankung und bei je einer Person durch Knochmtuberkulose, Leberleiden und Gallensteinkrankheit, stuber-
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