anauer
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-«druckt und verlegt in der Buchdrucker«! des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erstes Blatt.
General-Anzeiger.
Mtlidjes Organ für Stadt- und AMms Sanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Anzeiger
Einrückuugsgebühr:
Für Stadt- imb Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Pctitzei!« oder beten Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklameutheil die Zeile 25 Pfg,, für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schreck«r in Hanau.
Nr. 299
Ferns-reltan^lnn Nr. 605.
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Amtliches.
Landkreis hanau.
Befanntmachlmsien des Köniql. Landrat^samtes.
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in welchen weibliche Personen nach ihrer Verheirathuna gemäß § 42 des Jnvasidenversicherungsgeietzes auf ErstattUttft der Kältte der für sie gelelsteten Betträge zur Jnvalkditäts und Altersversicherung antragen. Sie erlagen dann zwar eine Summe von 20 bis 30 Mark aus bezahlt, vwlieren damit aber alle weiteren Ansprüche an die Versicherungsanstalt auf Invaliden- und Altersrenten, welche sie sich durch freiwillige Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter jährlicher Verwendung von nur 10 Marken zu 14 Pfennig erhalten können. Durch die Aufwendung von nicht einmal einem halben Pfennig pro Tag könnten sich die weiblichen Personen den Anspruch auf Asters-Jnsalidenreute, die jährlich über 115 Mark und nach Umständen mehrere 100 Mark betragen kann, sichern. Es ist daher allen weiblichen versicherten Personen, welche nicht durch ihre Verhei- rathung in völlig gesicherte Verhältnisse kommen, dringend an- zurathen, daß sie nicht die Erstattung der für sie verwendeten Marken verlangen, sondern daß sie das Versicherungsverhält- nin durch freiwillige Fortsetzung der Versicherung aufrecht erhalten. Tritt dann die Invalidität ein, so sind sie wenigstens vor äußerster Noth geschützt und brauchen nicht der Armenpflege der Gemeinden anheimzufallen. Erreichen sie das 70. Lebensjahr, so erkalten sie durch die Altersrente schon in einem Jahre die ganze Summe ersetzt, welche sie zur Weiterversiche-
Hanau den 5. Dezember 19W, - : Der Königliche LandrÄth.
J 909 v. Becke rath. :
Stadtkreis hanau.
Bekanntmachmlsien des ObeMrsimneisieramtes.
BekanNtmachung.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Statuts der Handwerkskammer zn^ Cassel vom 17. August 1899 scheidet alle 3 Jahre die Hälfte der Kammermitglieder und die Hälfte der Mitglieder des Geskllen-Ausschusses der Handwerkskammer aus. Da die erste Wahlperiode vom 1. April 1900 abläust, hat danach mit Ende März 1903 je die Hälfte der KammermiPlieder und der Mitglieder des Gesellen-Ausschusses, welche das erste Mal durch das Logs bestimmt werden, auszuscheiden.
In der Bollversammlung der Handwerkskammer vom 30.
Feuilleton
Der Christbaum in Geschichte und Poesie.
Von F. Knuze.
„Stolz im Glanz des SiegeZruhmes, Schwer von Frucht und schattenmild, Stedt der'Bawm des Christenthumes; Und der Christbaum ist sem Lilv."
Den glanzvollen Mittelpunkt der uns mit „geheimnißvollem Wesen" erfüllenden Weihnachtsbaum bildet bekanntlich der heute fast weitverbreitete Christbaum, der in den Hütten der dürftigen Armuth nicht minder als in den prunkenden Palästen der Reichen seine buschigen Zweige über die vom lieben Weihnachtsmann beicheerten Gaben ausbreitet.
„Von allen Bäumen, jung und alt Von all den Bäumen groß und klein,
Von allen in unserem ganzen Wald, Was mag doch der schönste fein? •
Der schönste von allen weit und breit, Das ist doch allein — Wer zweifelt dran? Der Baum, der da grünet allezeit, Den heute bringt der Weihnachtsmann.
Ja, „der Fichte grünes Reis" ist von der Alles umspinnenden Poesie in reichlichem Maße „angedichtet" worden, be- • sonders sim verflossenen 19. Jahrhundert, denn keineswegs ist der interessante Weihnachtsbaum so alt wie etwa das Jesu-
geburtefest selbst, nein, man hat erst in mittelalterlichen Tagen seine winterliche Spur entdeckt, wie Alwin Schultz in seinem trefflichen Werke über das höfische Leben der Ritterzeit (I. S. 309) darthut. Jedoch handgre flich sichere Nachricht über ihn stammt erst aus dem Jahre 1508. Damals eiferte der berühmte Siraßburger Kanzelredner Geiler von Keisersberg (1445 — 1510) in einer geharnischten Predigt gegen allerlei heidnische Gewohnheiten zur Weihnachtszeit, in welcher u. A.
Dienstag den 23. Dezember
Juni d. Js. sind hierfür für den viesseiLkgen Bezirk ausgeloost worden:
A. Kammermitglieder.
IX. Wahlbezirk — 1 Vertreter —
Metzgermeister Josef Schraub, Hanau.
B. Mitglieder des Gesellen-Ausschusses.
VII. Wahlbezirk — 1 Vertreter —
Fleischergeselle Jean Kissel, Hanau.
Mit den Mitgliedern scheiden auch die für sie gewählten Ersatzmänner aus.
Die weiteren Anordnungen bezügl. der hiernach nothwendigen Ersatzwahlen werden demnächst von dem Herrn Kommissar des Herrn Regierungs-Präsidenten getroffen werden.
Gemäß § 6 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Cassel und ihren Gesellen-Ausschuß liegt das Verzeichniß der im hiesigen Stadtkreise vorhandenen Handwerker-Innungen 8 Tage laug — vom 24. bis einschließlich 31. d. Mls. — auf Zimmer 18 des Rathhauses während der Dienststunden zur Einsicht der Betheiligteu offen. Etwaige Beschwerden gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses sind binnen 14 Tagen vom Tage der Offenlegung an gerechnet bei der unterzeichneten
Behörde schriftlich oder mündlich anzubringen. Hanau den 22. Dezember 1902.
Der Magistrat.
J. A.: Lautsch.
22862
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 23. Dezember.
Aus dem G-krichtsZas!.
Ditjung »er Strafkammer I vom 22 Dezember.
Urkundenfälschung 2c.
Der noch nicht ganz achtzehnjährige Ausläufer M. von hier hatte sich drei Jahre lang ehrlich und brav bei seinem Arbeitgeber, dem Bijouteriefabrikanten R., benommen, in dem vierten Jahre wurde er leichtsinnig und beging allerlei Betrügereien und sonstige unehrliche Manipulationen, wodurch er Bekanntschaft mit dem Gefängniß machte. Im Mai d. J. schwindelte er seinem Prinzipal vor, sein Vater brauche zehn Mark, er möchte sie ihm vorschußweise geben. Als er nicht lange danach wieber mit demselben Anliegen kam, verlangte der Prinzipal erst eine Bescheinigung von dem Vater. M. schrieb sich selbst einen Zettel, setzte den Namen seines Vaters darunter und erhielt so abermals Geld. Die Ehefrau des Prinzipals war in einer Weihnachtssparkasse und schickte den Ausläufer jede Woche mit dem Buch und der Einlage zu der Kasse. Im Sommer d. I. ging das Buch auf unbegreifliche
getadelt wurde, daß die alten Herden um Neujahr den Renner oder Jens verehrten, „etlich mit tantzen und springen, ander mit stechen, ander mit baureif in die st üben legen" u. s. w. Es scheint überhaupt nur im Elsässischen bräuchlich gewesen zu sein, die liebe Weihnachten durch einen geschmückten Christbaum besonders idyllisch zu gestalten, denn in dem anno 1604 erschienenen Werke „Memorabilia quaedam Argenforati observata" (Einige denkwürdige Beobachiunaen aus Straßburg) findet sich auch folgende Stelle: „Auf Weihnachten richtet man Dannenbäume zu Straßburg in den Stuben auff, daran henket man roßen auß vielfarbigem papier geschnitten, Aepfel, Oblaten, Zischgold, Zucker." Es wäre mithin ni$t ausgeschlossen, daß der weihnächtliche Nadelbaum sich einer deutschen Herkunft rühmen könnte, was auch die nachstehenden Dichterworte aus'prechen:
„Ob auch Flora» Kinder stürben,
Als der Winter brächte Schnee und ■ Eis,
Trägt doch ewig grüne Farben Das geliebte Tannenreis!
Und durch gute deutsche Sine Zum Symbole fromm geweiht, Prangt es nun in Schloß und Hütte, Schönster Schmuck der Weihnachtszeit!"
Im Jahre 1657 ereiferte sich auch der Straßburger Theologe Konrad Dannhauer über die leichtfertigeu „Lappalien", welche durch den am 25. Dezember errichteten „Tannenbaum" begangen wurden. „Wo die Gewohnheit Herkommen, weiß ich uicht; ist ein Kinderspiel .... Viel besser wäre es, man weifte die Kinder auf den geistlichen ^ebernbaum Christum Jesum." Nuu, in erster Linie sollen die „lieben Kleinen" noch heute durch den glitzernden Weihtlachisbaum erfreut werden.
„Wie gern doch seb ich glänzen Mit all den reichen Kränzen Den grünen Wechuachtsbaum. Dazu der Kinder Mienen Von Licht und Lust beschienen.
Wohl schönre Freude gibt -es säum!
Dieheutige Nummer umfaßt ausser dem ttuLersmltuuflsblatt 12 Seiten.
Fernsprechanschlnß Nr. 605
1902
Weise verloren — der Angeklagte soll es gestohlen haben — und diesen Umstand machte sich der Angeklagte zu Nutzen und hob das Geld ab, legte auch bis zum Oktober die ihm über- gebenen Beträge nicht mehr auf, sondern steckten sie in die Tasche. Im Herbst erhielt der Angeklagte einmal 91 Mk., ein andermal 95 Mk. zur Bezahlung von Rechnungen. Er schrieb selbst Quittungen und behielt das (Mb sür sich, dann ferner hat er während eines halben Jahres eine kleinere Summe dadurch unterschlagen, daß er etwa alle 4 Wochen 40 Pfg. erhielt, um Krystallöl zu kaufen, aber nur für 20 Pfg. holte und das Uebrige einsteckie. Einen Geschäftsfreund fernes Prinz'pales beschwindelte er in der Weise, daß er vor- gab,, er brauche 30 Mark für den Letzteren zum Kauf von Aepfeln. Das Geld erhielt er auch. Der Angeklagte sitzt seit dem 11. November in Untersuchungshaft, der Schaden, den er angerichtet, ist bis auf 2 Mk. von feinen Eltern gedeckt, auch scheint er aufrichtige Reue zu empfinden. Das Gericht erkennt unter Annahme mildernder Umstände auf 5 Monate Gefängniß, 5 Wochen von der Untersuchungshaft werden angerechnet.
Die Horcherin.
Am 23. August d. I. saßen abends bei dem Barbier Ba. zu Niederdorfelden einige Leute beisammen, ine sich unterhielten, bis die Reihe an sie kam. Auch die Mutter des Barbiers war in der Stube. Die Hausthüre und die Stubenthüre standen der Hitze wegen offen. Während die Anwesenden in der Unterhaltung begriffen waren, ertönte plötzlich aus einer Nebeu- stube ein Gerappel, worauf die alte Frau B. ein Licht nahm und dem Geräusch nachging. Um in das Nebenzimmer zu gelangen, muhte sie erst die Hausthüre zumachen, dann konnte sie zu der Thüre der Nebenstube gelangen, und als sie diese Thüre aufgeklinkt hatte, sah sie, daß der Vorhang sammt der ihn haltenden eisernen Stange auf der Erde lag. Der Ursache nachsorschend, leuchtete sie in der Stube umher und fand endlich fest hinter die Thüre gedrückt die Taglöhnersehefrau Be., welche sehr verlegen wurde und angab, sie hätte nachsehen wollen, ob ihr Mann da wäre. Das stimmte aber schlecht mit dem überein, daß sie durch's Fenster geklettert war, wie die Spuren deutlich erkennen ließen. Die weibliche Ein- sieigerin, die übrigens schon einmal in einer ähnlichen Sache in eine Untersuchung verwickelt war, hatte mit Recht in der in der Stube stehenden Kommode Geld vermuthet, was sie aber heute entschieden leugnet. Sie gibt an, sie hätte nur horchen wollen, was bei dem Barbier gesprochen wurde. Sie will auch nicht durch das Fenster geklettert, sondern durch die Tbüre gegangen sein, was aber nach den vorerwähnten Umständen unmöglich ist. Auch ist das Gegentheil bewiesen. Das Gericht verhält sich in Bezug auf Märchen sehr ungläubig
betitelt sich
Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnen die einschlägigen Nachrichten über den christfestlichen Baum häufiger und deutlicher zu werden. So erwähnt ihn nicht nur Jung Stillung als eine herzergreifende Jugend-Erinnerung und Goethe, der ihn gelegentlich einer Weihnachtsfeier im Hause des Leipziger Kupferstechers Stock kennen gelernt zu haben schien. In Peter Hebels „Alemannischen Gedichten" aus dem Jahre 1805 wird abermals sein Vorkommen im elsässischen Ländchen bezeugt. „Die Mutter vom Christabend" betitelt sich jenes Liebchen, in dem es heißt:
' „Vermach vier mt, verwach mehr nit!
Die Mutter goht mit stillem Tritt,
Sie goht mit zartem Muttersinn
Und holt e Baum im Chämmerli dinn.
Wos Henk i der denn dra?
Ne schone Lebchucche-Ma,
??e Gitzeli, ne Mummeli
Und Blüemli weiß und roth unv gel,
Vom allerfinste Zuckermehl."
mehr ver- den bunt-
Allmählich scheint sich die löbliche Sitte immer breitet zu haben, den 1807 befanden sich unser ----------
scheckigen Artikeln des Dresdener Christmarktes auch vollständig aufgeputzte Weibnachtsbäume zum Verkauf. Erst nachdem die denkwürdigen Freiheitskriege ausgefochten waren, hielt das grüne Tannenreis seinen mächtigen Siegeszug durch alle Winkel Deutschlands, damit zugleich dem poetischen Weihnachts- feste seine eigentliche Würde bekräftigend. „So wurde die Weihnachtstanne geradezu das Sinnbild der deutsch-pro- testantlichen Weihnachtsfeier, und im katholischen Frankreich wurde sie noch lange als „rechtsrheinisch" und der Protestantismus als eine „Tannenbarim-Religion" geschmäht. Erst unsern wackern Kriegern von 1870/71 blieb es Vorbehalten, die Christtanne auch den Franzosen lieb und werth zu machen, und seitdem feiert der französische Katholik sein Weihnachlsfest iben'o gern unter dem strahlenden Tannenbaum wie sein deutscher Glaubensgenosse." Ja, draußen im Feindesland war der unvergeßliche Christbaum ein tröstliches Sinnbild heimath-
sicher Wndnachlskunde: