Erstes Blatt.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev, Waisenhauses in Hanau,
Geanal-Auzeign.
Amtliches ®rgm für Mt- md FMrns Ks«««.
/ Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwortl. Redakteur; G. Schrecke; in Hanau,
Nv. 248. Fernsprechanschluß Nr. 605.
Donnerstag den 23. Oktober
Fernsprechanschluß Nr. 605.
1902
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 22.
Amtliches.
LanckKreis löanau.
BekaMtAschüngen des Königlichen Landrathssmtes.
Die SchwsimeroLhlartfseitche unter dem Schweinebestand des Landwirths Theodor Weil in Fechenheim gilt als erloschen.
Die angeordnete Gehöftssperre ist ausgehoben worden.
Hanau am 22. Oktober 1902.
Der Königliche Landrath.
v. B e ck e r a t h.
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Der kommandirende General des 18. Armeekorps hat mich -rsucht, für die gute Aufnahme der Truppen bei den diesjährigen Herbstübungen den beteiligten Staats- und Kom- munalbehörden, sowie den Gemeinden seinen Dank zu übermitteln.
Cassel den 8. Oktober 1902.
Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau.
J. V.: gez. Fromme.
Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 21. Oktober 1902.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 18406
Steuererhebung.
Im Anschluß an unsere Bekanttt- mnchnng vorn 10. Oktober 1902, machen wir darauf aufmerksam, daß in der Zeit vom 23. Oktober bis 3. November 1902 die Zahlung der Steuern nnd des Schulgeldes derjenigen Sienerpslichtigen zn erfolgen hat deren Stenerzettel eine der Nr. ^001—6000 answeisen.
Hanan den 23. Oktober 1902.
,______ Stadtkasse. 18407
Handelsregister.
A< 253 Firma L. & H. Ditter, Hanau: Der Kaufmann Heinrich Ditter in Hanau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der seitherige weitere Gesellschafter Kaufmann Louis Ditter in Hanau führt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fort.
Hanau den 21. Oktober 1902.
Königliches Amtsgericht 5. 18411
Hus Stadt und £and.
Hanau, 23. Oktober.
Geamtenp ersonal-Nachrichten.
Ernannt: die Regierungs-Referenbare Dr. Bernus und Graf zu Solms-Laubach zu Regierungs-Assessoren, der bisherige Assistent am historischen Institut zu Rom Dr. Johannes H aller zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg, der Forstaufseher Achenbach zu Fulda zum Förster auf die Försterstelle Rohrbacherhof zu Marjoß in der Oberförsterei Marjoß, der Sergeant Ludwig zum Schutzmann bei der Königlichen Polizei-Direktion in Hanau.
Bestellt: der Pfarrer extr. Schlott in Waldensberg zum selbständigen Verweser der Pfarrei Oberzell, der Pfarrer extr. Jtter in Oberzell zum Pfarrgehilfen des Metropolitans von Starck in Bergen.
Verliehen: dem Pfarrer Schimmelpfeng zu Abterode der Rothe Adler-Orden 4. Klasse, dem zum Rentmeister ernannten Regierungs-Hauptkassen-Buchhalter Jacobi zu Cassel die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse zu Wehlau.
* Erledigte Stelle. Die Pfarrstelle zu Abterode, Klasse Allendorf, ist infolge Pensionirung ihres seitherigen Inhabers erledigt. Bewerber um dieselbe können ihre Meldungs
gesuche durch Vermittelung ihres zuständigen Superintendenten binnen 4 Wochen an Königl. Konsistorium in Cassel einreichen.
* Verseht der Assistenzarzt Dr. Wichura, ä, la suite des Sanitätskorps, zum Infanterie-Regiment Nr. 166.
* Der hiesige Sprechverkehr ist auf Sannerz, Sterbfritz, Altengronau, Josta, Marjoß, Schwarzenfels, Züntersbach und Oberzell ausgedehnt worden.
* Von der Direktion der Krelssparkaffe wird uns geschrieben: „Nach dem Bericht des „H. A." über die Stadtverordnetenversammlung vom 16. d. M. hat Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus auf eine Anfrage über die Konkurrenz der städtischen Sparkasse und der Kreissparkasse erwidert, „das günstigere Statut der Kreissparkasse sei s. Z. nur infolge eines Irrthums genehmigt worden." Die anscheinend aus dem Zusammenhang herausgeriffene und daher leicht mißzuverstehende Bemerkung bedarf der Berichtigung, da nach den vor der Genehmigung des Statutes der Kreissparkasse geführten Verhandlungen ein Irrthum der Genehmigungs- behörde (des Herrn Oberpräsidenten) ausgeschlossen ist. Die in Betracht kommenden Bestimmungen über die Anlegung der Kassenbestände sind von dem Herrn Regierungspräsidenten bei Vorprüfung des Statuts ausdrücklich vorgeschrieben worden und entsprechen den grundsätzlichen Bestimmungen, welche von dem Provinzialrath ausgestellt und bis zum Ende der neunziger Jahre festgchalten worden sind.
* Für Landwirthe. Die Königliche Verwaltung der Armee-Konserven-Fabrik zu Mainz nimmt Angebote in gelben Kocherbsen und weißen Rund- und Langbohnen aus der letzten Ernte entgegen. Die Angebote sind entweder an die Fabrik direkt oder an das dem Verkäufer zunächst gelegene Proviant- Amt zu richten, dessen Mitwirkung auf Wunsch des Verkäufers auch bei Abfertigung der Sendungen in Anspruch genommen werden kann. Den Angeboten sind Proben von ungefähr Vs 1 beizufügen. Zur Preisbemessung wird bemerkt, daß die Abrollgebühren vom Bahnhof Mainz bis zur Fabrik 10 Pfg. für 100 kg betragen und vom Verkäufer zu tragen sind. Die Vermittelung der Abfertigung auf dem Bahnhöfe Mainz, die Verauslagung der Fracht und Abfuhrkosten übernimmt die Verwaltung, wie sie auch aus Wunsch der Verkäufer Magazinsäcke zur Uebersendung der Hülsenfrüchte zur Verfügung stellt.
* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Aufschlage von 5 vom Hundert für den Monat Oktober 1902 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 7 Mk. 70 Pfg., für Heu 3 Mk. 01 Pfg., für Stroh 2 Mk. 54 Pfg. pro Zentner.
* Stadttheater. Gastspiel Matkowsky. Das am Freitag zur Aufführung gelangende Lustspiel „K ean" oder „Genie und Leidenschaft" zeichnet sich durch eine hervorragend hochdramatische Handlung aus. Den ergreifendsten Szenen von gewaltiger Wirkung folgen wieder Momente voll sprudelnden Humors, sodaß die Darstellung der Titelrolle dieses Stückes zu den glänzendsten schauspielerischen Aufgaben gehört. Aber nur ein Meister der Darstellungskunft wie Adalbert M a t k o w s k y vermag die Person des genialen englischen Schauspielers vollendet zu verkörpern, alle Skalen der Leidenschaft in dieser Rolle zu erschöpfen. — Aber auch die übrigen Parthien erfordern eine gute Besetzung und liegen daher die Hauptrollen in den Händen unserer ersten Kräfte: Den „Prinz" spielt Herr Schwarz, die „Gräfin Helena": Fräulein Toran; Coefeld: Herr I u n g k; Anna Dauby: Fräulein Hieber; Melvill: Herr Retzbach und Salo- mon: Herr G e h r m a n n. Mit gespanntem Interesse sehen wir dem außergewöhnlichen Theaterabend entgegen. — Vorverkauf heute von 4 bis 5 Uhr. Vorrecht der ungeraden Nummern.
* Der Ausschuß für VoLksvorlesuugeu veran- staliet am nächsten Dienstag als erste Vorstellung in diesem Wintersemester die Aufführung des Shakespeare'schen Lustspiels: „Viel Lärm um Nichts". In den Preisen der Eintrittskarten zu den Logen und dem ersten Rang sieht sich der Ausschuß genöthigt eine Erhöhung auf 60 Pfg. eintreten zu lassen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß an die Theaterdirektion eine höhere Pauschalsumme als bisher für jede einzelne Vorstellung zu zahlen ist. Der Ausschuß hat nach eingehender Prüfung der Sachlage die Mehrsorderung der Direktion bewilligt, da nachgewiesen werden konnte, daß die Veranstaltung der Volksvor- stellungen erhebliche pekuniäre Einbußen in den etatsmäßigen Vorstellungen zur Folge hat. Andererseits erhielt der Aus- schuß die Zusicherung, daß er in der Auswahl seiner Stücke nicht, wie bisher, ausschließlich auf das Repertoire der Abonne- ments-Vorstellungen angewiesen sein solle, sondern es werde die Direktion bestrebt sein, in jeder Saison mit einem oder mehreren Stücken, insbesondere mit Vorstellungen wie „Die
Macht der Finsterniß", „Die Hoffnung auf Segen" und ähnliche Dramen, der besonderen Geschmacksrichtung der Arbeiter Rechnung zu tragen.
* Wettspiel um die Meisterschaft von Süd- dentschland. Kommenden Sonntag begibt sich der Hanauer Fußballklub „Viktoria 1894" nach Frankfurt, um ein zweites Wettspiel um die Meisterschaft des Verbandes Süddeutscher Fußballvereine auszuspielen. Da „Viktoria" überlegen über „Hanau 99" gesiegt halte (mit 3:0 Goal) so dürfte das Spiel, das mit dem Frankfurter Fußballklub „Viktoria" ausgefochten wird, ein sehr scharfes werden, da bekanntlich „Viktoria-Frankfurt nach den letzten Wettspielresultaten als die beste Mannschaft Frankfurts gilt. Das Spiel beginnt um 3 Uhr auf der Hundswiese, Eschenheimer Landstraße. Schiedsrichter ist Herr K. Roth von der „Germania"-Frankfurt.
* * Gewerbegericht. (Sitzung vom 22. Okto- b e r.) Die Klage des Kochs D. gegen den Restaurateur S. wegen kündigungsloser Entlassung wird abgewiesen. Kläger ist nicht erschienen. — Der Fahrbursche C. klagt gegen den Oekonomen und Fuhrunternehmer S. auf Entschädigung wegen vorzeitiger Entlassung. Dem Kläger war am 5. Oktober gekündigt worden, sodaß seine Beschäftigungszeit noch bis zum 19. Oktober gedauert hätte. Am 14. Oktober bekam Kläger mit seinem Arbeitgeber Streit, in dessen Verlauf Letzterer dem Kläger verbat, die Pferde noch einmal anzurühren und ihm bedeutete, die Arbeit zu verlassen. Dem Kläger wird der Lohn für die 5 Tage, die er noch zu arbeiten gehabt hätte, sowie ein rückständiger Lohnbetrag, zusammen 14 Mk. 10 Pfg., zugesprochen.
* Schönschreib- und Vnchführmrgs-Knrse. Wie aus dem Jnseratentheile der heutigen Nummer ersichtlich, eröffnet der hierorts wohlbekannte kaufmännische Lehrer Herr M. Brückner im Restaurant „zur Sonne", Marktstraße, einen Lehrkursus im Rechnen, Schönschreiben und kaufmännischer Buchführung. Wie viele junge Leute mußten zurücktreten vor Stellungen, wo eine schöne Handschrift oder flottes Rechnen, korrekte Buchführung rc. gefordert wurden in den Zeitungsannoncen und muß es mit Freuden begrüßt werden, daß augenblicklich wieder einmal Gelegenheit da ist, seine Kenntnisse zu erweitern und zu vervollständigen. An die Eltern und Vormünder ergeht hiermit ein ernstes Wort, ihre Kinder und Pfleglinge sich an dem Lehrkursus betheiligm zu lassen und ihnen durch dieses geringe Opfer dauernd eine Stütze und Fortkommen' im späteren Leben zu sichern. Gelb und Gut kann verloren gehen durch Schicksals- und Unglücksschläge, aber was der Mensch erlernt, das bleibt ihm erhalten. Der Lehrkursus dauert ca. 4 Wochen und sind die Unterrichtsstunden so festgestellt, daß keine Berufsstörung erforderlich ist und kann sich somit auch Jeder an dem Kursus betheiligen, umsomehr, als das ganze Honorar bescheiden ist gegenüber dem großen Bemühen des Herrn Brückner.
* Unterhattungsblatt. Durch ein technisches, Versehen sind in der heutigen Unterhaltungsbeilage die Seiten 2 und 3 verstellt. Die Seite 3 ist demnach als Seite 2 zu betrachten und umgekehrt.
* ♦
H< Fechenheim, 22. Oktbr. (Besitzwechsel.) Das hiesige Fabriketablissement der Radfahrwerke von Lehr, welches seit seinem Konkurs unbenutzt war und leer stand, ist dieser Tage an eine Frankfurter Maschinen-Aktiengesellschaft »erkauft und der Verkauf bereits notariell festgelegt worden. Nächsten Montag soll bereits mit der Montage begonnen werden.
Aus dem Gerichtssaal.
Sitzung der Strafkammer n vom 28. Oktober.
D i e b st a h l.
Der vorbestrafte Bäcker M. von Neustadt stahl in einem Försterhause bei Brückenau einen Spazierstock. Urtheil: Drei Monate Gefängniß. - Die 15jährige Martha K. von Frankfurt, die von der dortigen Armenverwaltung bei den Inhabern eines Schnittwaarengeschäftes in Orb in Pflege und Erziehung gegeben war, sollte nach ihrer Entlastung aus der Schule bei den Leuten bleiben, um als Ladnerin thätig zu sein. Es be^ hagte ihr dort aber nicht und so war sie eines Morgens unter Mitnahme von 5 Meter Stoff, einem Schirm und sonstigen Kleinigkeiten verschwunden. Sie war nach Frankfurt entflohen, von wo aus sie einer Erziehungs-Anstalt übergeben wurde. Das Schöffengericht zu Orb hatte das Mädchen zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, wogegen von dem Vormund der Angeklagten Berufung eingelegt wurde. Es wird geltend gemacht, daß die Angeklagte zu den Bestohlenen noch im Pflegschaftsverhältniß gestanden und es daher eines Antrags bedurft hätte, um sie gerichtlich zu verfolgen. Ein Strafantrag ist nicht gestellt. Das Gericht erkennt auf Einstellung des Verfahrens, also auf Freisprechung.