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Erstes Blatt.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev, Waisenhauses in Hanau,

Geanal-Auzeign.

Amtliches ®rgm für Mt- md FMrns Ks«««.

/ Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwortl. Redakteur; G. Schrecke; in Hanau,

Nv. 248. Fernsprechanschluß Nr. 605.

Donnerstag den 23. Oktober

Fernsprechanschluß Nr. 605.

1902

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 22.

Amtliches.

LanckKreis löanau.

BekaMtAschüngen des Königlichen Landrathssmtes.

Die SchwsimeroLhlartfseitche unter dem Schweine­bestand des Landwirths Theodor Weil in Fechenheim gilt als erloschen.

Die angeordnete Gehöftssperre ist ausgehoben worden.

Hanau am 22. Oktober 1902.

Der Königliche Landrath.

v. B e ck e r a t h.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Der kommandirende General des 18. Armeekorps hat mich -rsucht, für die gute Aufnahme der Truppen bei den dies­jährigen Herbstübungen den beteiligten Staats- und Kom- munalbehörden, sowie den Gemeinden seinen Dank zu über­mitteln.

Cassel den 8. Oktober 1902.

Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau.

J. V.: gez. Fromme.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 21. Oktober 1902.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 18406

Steuererhebung.

Im Anschluß an unsere Bekanttt- mnchnng vorn 10. Oktober 1902, machen wir darauf aufmerksam, daß in der Zeit vom 23. Oktober bis 3. November 1902 die Zahlung der Steuern nnd des Schul­geldes derjenigen Sienerpslichtigen zn er­folgen hat deren Stenerzettel eine der Nr. ^0016000 answeisen.

Hanan den 23. Oktober 1902.

,______ Stadtkasse. 18407

Handelsregister.

A< 253 Firma L. & H. Ditter, Hanau: Der Kauf­mann Heinrich Ditter in Hanau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der seitherige weitere Gesellschafter Kaufmann Louis Ditter in Hanau führt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fort.

Hanau den 21. Oktober 1902.

Königliches Amtsgericht 5. 18411

Hus Stadt und £and.

Hanau, 23. Oktober.

Geamtenp ersonal-Nachrichten.

Ernannt: die Regierungs-Referenbare Dr. Bernus und Graf zu Solms-Laubach zu Regierungs-Assessoren, der bisherige Assistent am historischen Institut zu Rom Dr. Jo­hannes H aller zum außerordentlichen Professor in der philo­sophischen Fakultät der Universität zu Marburg, der Forst­aufseher Achenbach zu Fulda zum Förster auf die Förster­stelle Rohrbacherhof zu Marjoß in der Oberförsterei Marjoß, der Sergeant Ludwig zum Schutzmann bei der Königlichen Polizei-Direktion in Hanau.

Bestellt: der Pfarrer extr. Schlott in Waldensberg zum selbständigen Verweser der Pfarrei Oberzell, der Pfarrer extr. Jtter in Oberzell zum Pfarrgehilfen des Metropolitans von Starck in Bergen.

Verliehen: dem Pfarrer Schimmelpfeng zu Abterode der Rothe Adler-Orden 4. Klasse, dem zum Rentmeister er­nannten Regierungs-Hauptkassen-Buchhalter Jacobi zu Cassel die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse zu Wehlau.

* Erledigte Stelle. Die Pfarrstelle zu Abterode, Klasse Allendorf, ist infolge Pensionirung ihres seitherigen In­habers erledigt. Bewerber um dieselbe können ihre Meldungs­

gesuche durch Vermittelung ihres zuständigen Superintendenten binnen 4 Wochen an Königl. Konsistorium in Cassel ein­reichen.

* Verseht der Assistenzarzt Dr. Wichura, ä, la suite des Sanitätskorps, zum Infanterie-Regiment Nr. 166.

* Der hiesige Sprechverkehr ist auf Sannerz, Sterb­fritz, Altengronau, Josta, Marjoß, Schwarzenfels, Züntersbach und Oberzell ausgedehnt worden.

* Von der Direktion der Krelssparkaffe wird uns geschrieben:Nach dem Bericht desH. A." über die Stadtverordnetenversammlung vom 16. d. M. hat Herr Ober­bürgermeister Dr. Gebeschus auf eine Anfrage über die Kon­kurrenz der städtischen Sparkasse und der Kreissparkasse er­widert,das günstigere Statut der Kreissparkasse sei s. Z. nur infolge eines Irrthums genehmigt worden." Die an­scheinend aus dem Zusammenhang herausgeriffene und daher leicht mißzuverstehende Bemerkung bedarf der Berichtigung, da nach den vor der Genehmigung des Statutes der Kreisspar­kasse geführten Verhandlungen ein Irrthum der Genehmigungs- behörde (des Herrn Oberpräsidenten) ausgeschlossen ist. Die in Betracht kommenden Bestimmungen über die Anlegung der Kassenbestände sind von dem Herrn Regierungspräsidenten bei Vorprüfung des Statuts ausdrücklich vorgeschrieben worden und entsprechen den grundsätzlichen Bestimmungen, welche von dem Provinzialrath ausgestellt und bis zum Ende der neunziger Jahre festgchalten worden sind.

* Für Landwirthe. Die Königliche Verwaltung der Armee-Konserven-Fabrik zu Mainz nimmt Angebote in gelben Kocherbsen und weißen Rund- und Langbohnen aus der letzten Ernte entgegen. Die Angebote sind entweder an die Fabrik direkt oder an das dem Verkäufer zunächst gelegene Proviant- Amt zu richten, dessen Mitwirkung auf Wunsch des Ver­käufers auch bei Abfertigung der Sendungen in Anspruch genommen werden kann. Den Angeboten sind Proben von ungefähr Vs 1 beizufügen. Zur Preisbemessung wird bemerkt, daß die Abrollgebühren vom Bahnhof Mainz bis zur Fabrik 10 Pfg. für 100 kg betragen und vom Verkäufer zu tragen sind. Die Vermittelung der Abfertigung auf dem Bahnhöfe Mainz, die Verauslagung der Fracht und Abfuhrkosten über­nimmt die Verwaltung, wie sie auch aus Wunsch der Ver­käufer Magazinsäcke zur Uebersendung der Hülsenfrüchte zur Verfügung stellt.

* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Aufschlage von 5 vom Hundert für den Monat Oktober 1902 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 7 Mk. 70 Pfg., für Heu 3 Mk. 01 Pfg., für Stroh 2 Mk. 54 Pfg. pro Zentner.

* Stadttheater. Gastspiel Matkowsky. Das am Freitag zur Aufführung gelangende LustspielK ean" oderGenie und Leidenschaft" zeichnet sich durch eine hervorragend hochdramatische Handlung aus. Den er­greifendsten Szenen von gewaltiger Wirkung folgen wieder Momente voll sprudelnden Humors, sodaß die Darstellung der Titelrolle dieses Stückes zu den glänzendsten schauspielerischen Aufgaben gehört. Aber nur ein Meister der Darstellungskunft wie Adalbert M a t k o w s k y vermag die Person des genialen englischen Schauspielers vollendet zu verkörpern, alle Skalen der Leidenschaft in dieser Rolle zu erschöpfen. Aber auch die übrigen Parthien erfordern eine gute Besetzung und liegen daher die Hauptrollen in den Händen unserer ersten Kräfte: DenPrinz" spielt Herr Schwarz, dieGräfin Helena": Fräulein Toran; Coefeld: Herr I u n g k; Anna Dauby: Fräulein Hieber; Melvill: Herr Retzbach und Salo- mon: Herr G e h r m a n n. Mit gespanntem Interesse sehen wir dem außergewöhnlichen Theaterabend entgegen. Vor­verkauf heute von 4 bis 5 Uhr. Vorrecht der ungeraden Nummern.

* Der Ausschuß für VoLksvorlesuugeu veran- staliet am nächsten Dienstag als erste Vorstellung in diesem Wintersemester die Aufführung des Shakespeare'schen Lustspiels: Viel Lärm um Nichts". In den Preisen der Eintrittskarten zu den Logen und dem ersten Rang sieht sich der Ausschuß genöthigt eine Erhöhung auf 60 Pfg. eintreten zu lassen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß an die Theaterdirektion eine höhere Pauschalsumme als bisher für jede einzelne Vorstellung zu zahlen ist. Der Ausschuß hat nach eingehender Prüfung der Sachlage die Mehrsorderung der Direktion bewilligt, da nachgewiesen werden konnte, daß die Veranstaltung der Volksvor- stellungen erhebliche pekuniäre Einbußen in den etatsmäßigen Vorstellungen zur Folge hat. Andererseits erhielt der Aus- schuß die Zusicherung, daß er in der Auswahl seiner Stücke nicht, wie bisher, ausschließlich auf das Repertoire der Abonne- ments-Vorstellungen angewiesen sein solle, sondern es werde die Direktion bestrebt sein, in jeder Saison mit einem oder mehreren Stücken, insbesondere mit Vorstellungen wieDie

Macht der Finsterniß",Die Hoffnung auf Segen" und ähn­liche Dramen, der besonderen Geschmacksrichtung der Arbeiter Rechnung zu tragen.

* Wettspiel um die Meisterschaft von Süd- dentschland. Kommenden Sonntag begibt sich der Hanauer FußballklubViktoria 1894" nach Frankfurt, um ein zweites Wettspiel um die Meisterschaft des Verbandes Süddeutscher Fußballvereine auszuspielen. DaViktoria" überlegen über Hanau 99" gesiegt halte (mit 3:0 Goal) so dürfte das Spiel, das mit dem Frankfurter FußballklubViktoria" aus­gefochten wird, ein sehr scharfes werden, da bekanntlichVik­toria-Frankfurt nach den letzten Wettspielresultaten als die beste Mannschaft Frankfurts gilt. Das Spiel beginnt um 3 Uhr auf der Hundswiese, Eschenheimer Landstraße. Schieds­richter ist Herr K. Roth von derGermania"-Frankfurt.

* * Gewerbegericht. (Sitzung vom 22. Okto- b e r.) Die Klage des Kochs D. gegen den Restaurateur S. wegen kündigungsloser Entlassung wird abgewiesen. Kläger ist nicht erschienen. Der Fahrbursche C. klagt gegen den Oekonomen und Fuhrunternehmer S. auf Entschädigung wegen vorzeitiger Entlassung. Dem Kläger war am 5. Oktober ge­kündigt worden, sodaß seine Beschäftigungszeit noch bis zum 19. Oktober gedauert hätte. Am 14. Oktober bekam Kläger mit seinem Arbeitgeber Streit, in dessen Verlauf Letzterer dem Kläger verbat, die Pferde noch einmal anzurühren und ihm bedeutete, die Arbeit zu verlassen. Dem Kläger wird der Lohn für die 5 Tage, die er noch zu arbeiten gehabt hätte, sowie ein rückständiger Lohnbetrag, zusammen 14 Mk. 10 Pfg., zugesprochen.

* Schönschreib- und Vnchführmrgs-Knrse. Wie aus dem Jnseratentheile der heutigen Nummer ersichtlich, er­öffnet der hierorts wohlbekannte kaufmännische Lehrer Herr M. Brückner im Restaurantzur Sonne", Marktstraße, einen Lehrkursus im Rechnen, Schönschreiben und kaufmännischer Buchführung. Wie viele junge Leute mußten zurücktreten vor Stellungen, wo eine schöne Handschrift oder flottes Rechnen, korrekte Buchführung rc. gefordert wurden in den Zeitungs­annoncen und muß es mit Freuden begrüßt werden, daß augen­blicklich wieder einmal Gelegenheit da ist, seine Kenntnisse zu erweitern und zu vervollständigen. An die Eltern und Vor­münder ergeht hiermit ein ernstes Wort, ihre Kinder und Pfleglinge sich an dem Lehrkursus betheiligm zu lassen und ihnen durch dieses geringe Opfer dauernd eine Stütze und Fortkommen' im späteren Leben zu sichern. Gelb und Gut kann verloren gehen durch Schicksals- und Unglücksschläge, aber was der Mensch erlernt, das bleibt ihm erhalten. Der Lehr­kursus dauert ca. 4 Wochen und sind die Unterrichtsstunden so festgestellt, daß keine Berufsstörung erforderlich ist und kann sich somit auch Jeder an dem Kursus betheiligen, umsomehr, als das ganze Honorar bescheiden ist gegenüber dem großen Bemühen des Herrn Brückner.

* Unterhattungsblatt. Durch ein technisches, Ver­sehen sind in der heutigen Unterhaltungsbeilage die Seiten 2 und 3 verstellt. Die Seite 3 ist demnach als Seite 2 zu be­trachten und umgekehrt.

*

H< Fechenheim, 22. Oktbr. (Besitzwechsel.) Das hiesige Fabriketablissement der Radfahrwerke von Lehr, welches seit seinem Konkurs unbenutzt war und leer stand, ist dieser Tage an eine Frankfurter Maschinen-Aktiengesellschaft »erkauft und der Verkauf bereits notariell festgelegt worden. Nächsten Montag soll bereits mit der Montage begonnen werden.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer n vom 28. Oktober.

D i e b st a h l.

Der vorbestrafte Bäcker M. von Neustadt stahl in einem Försterhause bei Brückenau einen Spazierstock. Urtheil: Drei Monate Gefängniß. - Die 15jährige Martha K. von Frank­furt, die von der dortigen Armenverwaltung bei den Inhabern eines Schnittwaarengeschäftes in Orb in Pflege und Erziehung gegeben war, sollte nach ihrer Entlastung aus der Schule bei den Leuten bleiben, um als Ladnerin thätig zu sein. Es be^ hagte ihr dort aber nicht und so war sie eines Morgens unter Mitnahme von 5 Meter Stoff, einem Schirm und sonstigen Kleinigkeiten verschwunden. Sie war nach Frankfurt ent­flohen, von wo aus sie einer Erziehungs-Anstalt übergeben wurde. Das Schöffengericht zu Orb hatte das Mädchen zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, wogegen von dem Vormund der Angeklagten Berufung eingelegt wurde. Es wird geltend gemacht, daß die Angeklagte zu den Bestohlenen noch im Pfleg­schaftsverhältniß gestanden und es daher eines Antrags bedurft hätte, um sie gerichtlich zu verfolgen. Ein Strafantrag ist nicht gestellt. Das Gericht erkennt auf Einstellung des Ver­fahrens, also auf Freisprechung.