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General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- nnd Landkreis Hanan.
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Waisenhauses in Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: T. Schreck er in Hanam ■
Är. 44 BeziM-FkinIrrcKmUlich Rr. 98.
Freitag den 21. Februar
Beilrks-FtrnspreämMliiß Nr. 98.
1902
Amtliches.
Polizei- Verordnung.
Auf Grund des § 56 b der Reichsgewerbeordnung und der Entschließung Großh. Ministeriums des Innern vom 3. Juli 1897 wird für den Kreis B ü d i n g e n wie folgt verordnet :
8 1. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen ist bis zum 15. März 1902 untersagt.
§ 2. Mit Geldstrafe bis zu zu 150 Mark, im Unver- mögensfalle mit Hast bis zu vier Wochen wird bestraft, wer der vorstehenden Bestimmung zuwiderhandelt.
8 3. Geqenmärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem 16. Februar 1902 in Kraft.
Büdingen den 13. Februar 1902. V 1809
Grotzherzogliches Kreisanrt Büdingen.
Gefllndcnc mid verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 neues Schreibheft. 1 Brod-Kontobuch. 1 frisch gewaschenes, blaukarrirtes grauentleib. 1 grünes Portemonnaie mit 17 Pfg. Inhalt und einer Arbeiterwochenkarte Hüttengesäß—Hanau.
Verloren: In der Centralhalle am Dienstag Abend 1 rothes seidenes Tuch.
Entlaufen: 1 grauer schwarzgestreifter Metzgerhund mit weißer Brust und weißen Vorderpfoten, m. Geschl.
Hanau den 21. Februar 1902.
Kovmlmallandtag.
(E i gener B e richt d eS „Han. Anz.")
Heute Vormittag 101? Uhr eröffnete der Vorsitzende Herr Kammerherr v. Pappen heim die zweite Vollsitzung des 27. Kommunallandtages für den Regierungsbezirk Cassel. Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete Abg. Forstmeister Wolf-Wetter namens des Legirimations-Aus- schusses über die seit der lev.en Tagung stattgefundenen Ersatzwahlen. Es waren solche für beide Vertreter des Kreises Witzenhauien nothwendig geworden, indem Herr Landrath v. Bischossshausen sein Mandat niedergelegt hatte und Herr Bürgermeister Lange-Sooden verstarb. Der Herr Berichterstatter beantragt nun, die Mandate der neugewählten Abgeordneten, des Freiherrn Erich v. Boden Hausen- Arnstein und des Bürgermeiners D e m m c - Berge für gütig zu erklären. Nachdem das geschehen, berichtete Abg. Oberstleutnant Herrlein über den Voranschlag des Landkranken- Hauses zu Cassel für das Etatsjahr 1902. Dasselbe verlangt einen Zu- >chüß von der Landeshauptkasse von 176 655 Mk., gegen 176 610 Mk. im Vorjahre.
Ueber den Oekonomie-Etat dieser Abtheilung referirte Abg. Deichmann- Lembach. Herr Landeshauptmann Freiherr v. Ri edcsel zu Eisenbach nahm noch Veranlassung, auf die schon hervorgehobenen Personal-Veränderungen in der Leitung des hiesigen Landkrankenhauses zurückzukomm n. Er betont, baB Herr Sanitätsrath Dr. Hadlich lange Jahre seine besten Kräfte der Entwickelung unseres Landkrankenhauses gewidmet habe. Es sei sehr zu bedauern, daß Herrn Dr. Hadlich's Gesundheitszustand ihn nöthige, von seiner Stellung als Direktor des Landkrankenhauses zurück- zuirelen, verlor der Bezirks-Verband ut ihm doch einen Anstaltsleiter von hervorragender wissensa änlicher Tüchtigkeit. Indeß glaube der Bezirks- Verband in dem neuen Anstaltsleiter Dr. Rosenblatl, der sich ebenfalls schon seit einer Reihe von Jahren als dirigirender Arzt der inneren Abtheilung unseres Landkrankenhauses bemahlte, einen vollwerthigen Ersatz gefunden zu haven. Der Herr Landeshauptmann gab sodann eine Erläuterung zu einer Bemerkung des Referenten, der Zuschuß für das hiesige Landkrankenhaus habe sich seit 1892 von 90 000 ganz unverhällnißniatztz gesteigert, nämlich um fast das Doppelte. Man müsse da, so führte Redner aus, die besonderen Verhältnisse, welche vorlagen, in Betracht ziehen. Das Landkrankenhaus von heute auf bent Möncheberg sei nicht mehr das wie vor zehn Jahren in Bettenhausen. Dieses verfügte nur über 2UU Plätze, jenes besitzt deren 350, welche meist voll besetzt sind., Die alle Anstalt umfaßte ein Haupt- und ein Nebengebäude, die neue setzt sich zusammen aus 12 massiven Gebäuden und steht hinsichtlich aller ihrer Einrichtungen ant der Höhe der neuzeirlichen Errungenschaften. Die m diesem Umstand begründete Steigerung des Zuschusses lasse die hohen Äus laenbuttgen gewiß nicht bedauern.
Der Etat des Landkrankenhauses würbe sodann nebst her beantragten Aenderung im Normal-Gehalts-Etat genehmigt. Ebenso werden die Voranschläge für die Landkrankenhäuser zu Eschlvcge, Fulda, Hanau, Hersfeld, Rinteln und Schmalkalden genehmigt. ,
Aus den Erläuterungen zu dem Voranschlag über du Einnahmen unb Ausgaben des Landkrankenhauses Hanau zur das Etats jähr 19oj, über welche Herr Landraih v. Schenck berichtet, ist folgendes bervorzuheben: Im Voranschlag für 1901 war eine chg ich Dürch'chnittsbele ung von 140 Kranken mit jIWO VerpstegungsWen vorgesehen morden. Die wirkliche Bewegung des Landkrankenbaule. ergab während des Jahres 19 0 — a4936 und im wüen.^al ^ 19oi = 27 999 Krankcnverpflcgungslagc, umhin eine tägliche Durch- fchnittsfrequenz von 151 Kranken im Jahrtz 1000 unb lad oian c im ersten Halbjahr 1901. Da anzunehmen ist, dap die Frequenz vom ersten Halbjahr 1901 sich auch ferner aus mmdepens gleicher M halten wird, so ist dem Voranschlag rar 1902 eine w urch'chm L ' legung von 155 Kranken mit 56 575 VerpstegungStagen zu Grunde gelegt wordrn. Es sind daher bei dcnjenMnEratspoittiM von der Frequenz meh) oder minder direkt abhängig ttno, emfpred) höhere Beträge eingesetzt worden. Der Voran,chlag sur_ 190- tc ) in Einnahme und Ausaabe auf 128 960 ecn Mßltch U. in einmaligen ordentlichen Ausgaben gegen 1-8 <o0 Ub, , 2500 M. zu einmaligen ordentlichen Ausgaben im lautendeii und erfordert einen Zuschuß aus der Landesyauprkasse von <' 6- für 1902 gegen 80 040 M. für 1901.
Ueber den Voranschlag der Hessischen B randv er sichern »gs- Anstalt für 1902 berichtete Abg. Kommerzienrath Vogt-Eassel und zugleich den Ben'cht über den Geschäftsbetrieb der genannten Anstalt im Jahre 1900 in den Kreis seiner Betrachnnigen ziehend. Der Vor- auscklag der Einnahmen und Ausgaben der Hessischen Braudvcr- sicherungs-Anstalt für das Jahr 1902 ist nach Maßgabe der durch Beschluß des 17. Kommunal Landtages vom 11. Dezember 1*91 genehmigten Grundsätze ausgestellt worden. Die Geiammtschuld an noch zu zahlende» Brandentschädigungen betrug zur Zeit der Ausstellung deS Voranschlags — anfangs September d. 3§. — 1. für Schadensfälle des Jahres 1900 und rückwärts 826 797 Mk., 2. für Schadensfälle des Jahres 1901 573 2(3 Mk. Summa 1400 000 Mk. Die bis zum Schlüsse b. Js. zu erwartenden Schadensfälle werden veranschlagt auf 6(0 000 Mk. — 2 000 000 Mk. Unter Hinzurechnung der erfolgten Ueberzahlung von 2^4 000 Mk. beträgt die Geiaiumkschuw 2 294 000 Mk. Zur theilweistn Deckung der Getammttchuld im Betrage von 2 294 000 Mk sind Werthvapiere des Betriebsfonds verfügbar mit entern Kurswerth von 419745 Mk., mithin berechnet sich die Gesommtschuld auf. 1874 255 Mk. Dieser Fehlbetrag soll criorder- lichen Falls gleich wie im vorigen Jahre mittelst der durch Kopty- korrent erhaltenen Darlehen bezw. durch 'Verpfändung von Wertpapieren des Reservefonds Deckung finden. Die Darlehen würden, wie bisher, aus der Brandsteuer-Einnahme des folgenden Jahres zurückgezahlt werden. Unter diesen Umständen erscheint die Beibehaltung des für 1901 ausgeschriebenen Brandsteuersatzes mit 18 Pfg. für je 100 Mk. Umlagekapital für 1902 nothwendig. Die Brandsteuer betrügt hiernach für je 1000 Mk. der Versicherungssumme in Bauartklasse I 90 Pfg.. in Bauartklasse H 1 Mk. 26 Pfg., in Bauartklasse lil 1 Mk. 62 Pfg., in Bauartklasse IV 1 Mk. 98 Pfg., in Bauartklasse V 2 Mk. 52 Pfg. Der Voranschlag für 1902 würde alsdann in Einnahme und Ausgabe auf 2100 oOO Mk. abschließen, mithin gegen den laufenden Voranschlag 60 000 Mk. mehr betragen. In Folge einer Anregung des Herrn Oberpräsidenteil beantragt der Landes-Ausschuß, ihm die Ermächtigung zu ertheilen, aus dem unter Titel 11 der Ausgabe eingestellten Verlag auch Ersatz für durch Er- plosion an versicherten Gebäuden verursachten sog. Trümmerschäden aus Billigkeitsrücksichren alsdann nach seinem Ermessen zu leisten, wenn die e Schäden nicht durch Pulver, Dynamt und dergleichen Sprengstoffe entstanden sind, oder wenn nicht Dritte zum Schadensersatz rechtlich veipflichtet erscheinen. Der Landes-Ausschuß wird von allen einzelnen Fällen dieser Hirt dem Kommunal-Landtag nachträglig, besondere Mittheilung inachen Nach § 59 des Reglements vom 19. März 1880 ist die Hessische Brandversicherungs-Anstalt verpflichtet, zur Deckung von Verbindlichkeiten in außerordentlichem Umfange einen mindestens bis nir Höhe von 1« Prozent des Geiammt^ VersicherungsKapitals zu bringenden Reservefonds anmsanimeln. Das Gesammt- Bersicherungs-Kapital betrug am Schlüsse des Jahres: 1131645 700 Mk. Hiervon berechnet sich V« Prozent auf: 2829 114 Mk. 25 Pfg. Der Reservefonds betrug am 2. September 1901 überhaupt, nämlich: 1. in Effekten: 2120 600 Mk. Nennwerth, 2137 950 Mk. 44 Pfg. Ankaufspreis zum Kurswerth von 2 084 891 Mk. 30 Pfa. 2. in ausgeliehenen Kapitalien an Gemeinden zu Feuerlöschzwecken 1350 264 Mk. 08 Pfg. Summa 3 415155 Hilf. 38 Pfg. Die Zinsen sind auf 102 600 Mk. veranschlagt und unter Titel 5 des Voranschlags in Einnahme gestellt worden.
Der Voranschlag wurde gmehmiqt zugleich mit dem erwähnten Au- trag des Landes-Ausschusses. Des Weiteren fanden auch die Voranschläge der Wittwen- und Waisen-Bersorgungs-Anstalt des Bezirks-Verbandts (Wilhelm-Augusta-Stistung) des Vichseuchenfonds und der Landstraßen- nnd Landwegebau-Vcrwalrung Annahme.
Aus dem Etat des Landwegebansonds ist hervorzuheben: Die für die Unterhaltung der Landstraßen eingestellte Suinmc ist um den an die Stadt Hersfeld für Uebernahme der Unterhaltung der in der Gemarkung Hersfew belegenen Landstraßenstrecken an Renten zu zahlenden Betrag von 1521 Mk. verringert worden. _
Der Kommunal-Landtag hat in seiner Sitzung am 13. Dez. 1893 die Genehmigung zu folgendem Antrag des Haupt-Ausschusses ertheilt; „Hoher Kommunal-Landtag wolle den Landes-Ausschuß ermächtigen, erforderlichen Falls die Ausschreibung unb Vergebung der zur Landüraßen- Unterhaltung nöthigen Unterhaltungsmaterialien t ereitS im Spätherbst jeden Jahres für das folgende Jahr auch vor siattgehabtcr Fesistellung des Etats bis höchstens zum Betrag der im laufenden Etat hierfür vorgesehenen Mittel zu genehmigen".
Aus Grrind dieser Ermächtigung hat seither alljährlich die Ver- dingung der Unterhaltungsmaterialien im Spätherbst vor dem Etatsjahr staligcsündcn, da es bis jetzt zu ermöglichen war, eine Erhöhung des Etats gegen den Betrag des Vorjahres zu rermeiben, und sind in jeder Beziehung günstige Resultate dabei erzielt worden. Während wohl . in allen anderen Provinzen in Folge der Erhöhung der Kosten der Arbeitslöhne unb Materiallieferungen bei dem angemeiuen winhschaftlichen Auf- fchwung als auch durch die neueren Gefetze über Arbeiterverlicherunzen u, f. w., sowie durch die höheren Anforderungen an den Zustand und die Sicherheit der Straßen bei zum Theil auch noch vermeintem Verkehr eine stetige Erhöhung der jährlichen Nnterhostiingskoscen eingetreten ist, ist das Eratsfoll für die Unterhaltung der Landstraße» im hiesigen Bezirk gegen dasjenige der ersten Verwaltungsjahre nach Uebernahme der Landstraßen durch den Bezirksverband im Jahre 1876 erheblich vermindert und bann 'feit dem Jahre 1885 auf der gleichen Höhe gehalten worden. Aber in Wirklichkeit ist sogar für die sachlichen Ausgaben der Straßen-Unterhalmng alljährlich noch eine Vermindecnng der zur Verfügung stehenden Mittel eingeiteten. Es find nämlich seit Uedergang der Straßenbau-Verwaltung an den Bezirksverband neue Straßenwärter nicht mehr angestellt. Die im Jahre 1885 noch vorhandenen 80 Straßenwärter würben aus dem Personaletat bezahlt, hatten aber etc pflegliche Unterhaltung der Straßen zu besorgen, während dieselbe jetzt durch ständige Lohnarbeiter und Straßenarbeiter becorgt wird, welche aus den sachlichen Kosten des UnterhaltungSetats bezahlt werden. Wenn auch von den 80 Wärtern im Jahr 188o zur Zeit noch 11 im Dienst sind, da sie in einem Alter zwischen 65 und 70 Jahren stehen, in wenigen Jahren ausgeschieden sein dürften, so kann doch, angenommen werden, daß die frühere Arbcusleistmig der Wärter mit einer Jahresausgabe von rot. 58000 M. aus dem Personaletat jetzt nahezu ganz aus bent Etat für die sachlichen Ausgaben geleistet wird, so daß also in Wirklichkeit thatsächlich eine Verminderung der Unterhaltungskosten um 580uu M. ober ca. 10 Cpt. eingetreten ist. Bei der Fortdauer der beseitigen Arbeitslöhne, der Erhöhung der Ansprüche an den Zustand der Straße, den hohen Anforderungen bezüglich der Ver-
kelnssicherheit it. f. w. wird es sich unter Umständen nicht vermeiden lassen, für die Folge erhöhte Mittel zur Unterhaltung der Landstraßen in den Etat einzustellen. Jil diesem Falle würde aber nach dem Beschluß des Kommuuallandtagcs vom 13. Dezember 1893 die vorherige Ausschreibung der Untcrhaltungsmateriakicu nicht zulässig sein und dadurch mindestens für ein Jahr der wesentliche finanzielle Vortheil der früheren Vergebung der Unterhaltnngbmatcrialien verloren gehen. Einer derartigen Folge durste vorzubeugen fein, namentlich, ba es sich eigentlich nicht um eine Erhöhung des Etats, als vielmehr um eine HGicberetnftellung der seither im Personalctat abgesehen unb in bett Etat für nie fachliche» Ausgaben nicht eingestellten Mittel für die Unterhaltung der Landstraßen handelt. Wenn auch diese im Per- sonaletar bei Einrcchmmg der nächsten Jahre rot. 10 Ept. des seitherigen Unterhaltuugsetats ausmachen, so ist doch anzunehmen, daß wenigstens auf eine Reihe von Jahre» eine Erhöhung der seither zur Verfügung gestellten Mittel um rot. 8 Cpt. ausreichen werben
Der Landes-Ausschuß hält es daher für geboten, bereits jetzt hierauf hinzuweisen und um bei der Nothwendigkeit der Erhöhung der Etatsmittel den Vortheil der früheren Verjüngung der Verwaltung zu sichern, den Antrag zu stellen: „Hoher Kommunal-Landtag wolle in Erweiterung des Beschlusses vom 13. Dezember 1893 den Landes- Ausschuß ermächtigen, die Vergebung der Materialien zur Unter« haltung der Landstraße» im Spätherbst vor dem Etatsjahr auch vor stattgehabter Feststellung des Et-'ts durch den Kommunal-Landtag auch dann anzuordnen, ivenit die Geiaimmkostcn der sachlichen Straften« Unterhaltung um ca. 8 pCt. gegen die seitherigen Kosten sich erhöhen, mithin für die derzeit in der direkten Unterhaltung der Bezirksverwal- fung befindlichen Straßeusrrecken den Betrag von 615000 Mk. nicht übersteigen."
Abg. Berta ivideriprach diesem Antrag als unnöthig. Herr Landcsbaurath Stiehl dagegen trat in beredter Weise für den Antrag ein, darlegend — entgegen der Ansicht des Vorredners, — daß es sich nicht etwa um eine Erhöhung der Einstellung handele, sondern um eine Wiedcrcinstellnug von Mitteln, die schon früher bewilligt tvorden sind, und auf die man mir eine Zeit lang verzichtet hatte. Der Antrag ivird am Ende angenommen. Darauf wurde die Sitzung um 1 Uhr mittags geschlossen. ^Nächste Sitzung Montag vormittags 9'/' Uhr.
Hue Stadt und Cand.
H-rnau, 21. Februar.
8ofnMjiftoiifd)t Notizcil.
2L Februar 1800 starb' zu Gelnhausen die Wittwe des Prinzen Friedrich von Hessen - Philippsibal zu Barchfeld, Sophie Henriette geborene Nheingräfin zu Grumbach, kinderlos.
* Verliehen. Herrn Polizeikommissar Feg er dahier wurde in Anerkennung seiner Verdienste vom Herrn Minister des Innern der Charakter als Polizeiinspektor verliehen. Diese Auszeichnung beS pflichttreuen Beamten, der während seiner hiesigen 13jährigen Thätigkeit als Polizcikommissar es vrrstanben hat, sich die allgemeine Achtung und Werthschähung zu erringet» und in weiten Kreisen sich großer Beliebtheit erfreuen kann, wird allerseits als wohlverdient erachtet werden.
Anch unsererseits besten Glückwunsch!
8 Doktor Promotion. Zu der diesbezüglichen Notiz im gestrigen Blatte wird uns mitgetheilt, daß bereits im Dezember v. Z. einer der drei nach der ersten Reifeprüfung an der hiesigen Oberreal schule entlassenen Abiturienten zum Dr. phil. promovirte. Es ist dies Herr Ludwig Fresenius, der Sohn des hier noch in bestem Andenken stehenden, jetzt im Ruhestände in Hailer lebenden Postsekretärs Herrn Jul. Fresenius. Der Promovirte, welcher sich dem Studium der Chemie gewidmet und noch eine Prüfung im Latein bestanden hatte, erlangte an der Universität G ö t t i n g e n den Grad „magna cum lande“.
* Bortrag im Vereinshause. Gestern Abend fand der letzte der diesjährigen Abonnements-Dorträge im evang. Vereinshause statt, den Herr Organist P a u l st i ch in dankens- werther Weise übernommen hatte. Derselbe gab zunächst einen kurzen Ueberblick über die Entwicklung des kirchlichen Gesangs und der Kirchenmusik von den ersten Zeiten der christlichen Kirche bis in die Gegenwart und zeigte dann, wie der Haupt- gottesdienst noch weiter durch Mitwirkung des Kirchen- ch o r e s ausgestaltet werden kann, wie aber auch die N eben- g o t t e s d i e n st e, besonders die sogen, liturgischen Gottesdienste, die ja der Gemeinde schon lieb geworden sind, noch durch die reichen Schätze der allkirchlichen Musik zu verschönern sind. Die Ausführungen wurden mit großem Jnteresie angehört und werden gewiß dazu beitragen, den Eifer für den kirchlichen Chor- und Gemeindegesang in unserer Stadt zu beleben. Auch die wackeren Leistungen des Knabm- chores der Marienkirche, der unter Leitung des Herrn Kantors H e b e b r a n d eine alte Serologie und das deutsche Tedenm sang, trugen wesentlich dazu bei, die Art und Weise des altkirchlichen Ge'anges zu veranschaulichen.
* Der Direktion Jarit; und Oppmar wurde von Seilen der Stadt Offenbach sür die bleibst stattfindenden