Erstes Blatt.
Hanauer M Anzeiger
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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Wonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
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Erdrückt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamenthell die Zelle 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Derantworü. Redakteur: G. Schrecke r m Hanau, .
Nr. 193
Fernsprechanschluß Nr. 605»
Mittwoch den 20. August.
Fernsprechanschluß Nr. 605. 1902
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird mit Rücksicht auf die Verspätung der Ernte in Abänderung der Bekanntmachung vom 5. l. Mts. der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Wachteln und Haselwild auf den 1. September d. Js. festgesetzt.
Cassel den 18. August 1902.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende
J. V.: gez. Mölle.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 19. August 1902.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 8185 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.___________
Landkreis hanau.
Bekamilmachimgen des Königl. Sandrathsamtes.
In Hinsicht auf das bevorstehende diesjährige Herbst- manöver mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher auf Folgendes aufmerksam:
Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Bürgermeister die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen auf und stellt diese in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung der Ausschließung die Beschädigung unmittelbar nach dem sie eingetreten ist, den Bürgermeistern anzumelden. Die Herren Gutsvorsteher haben ihre Entschädigungsforderungen ebenfalls in eine Liste einzutragen. Die erforderlichen Formulure können im landräthlichen Bureau in Empfang genommen werden. In diesem Formular sind die Kolonnen 1 bis 7 sorgfältig auszufüllen. Die Kolonnen 6 und 7 werden mit Blei ausgefüllt.
Da militärischerseits großer Werth darauf gelegt wird, daß die durch die verschiedenen Manöverabschnitte verursachten Flurschäden getrennt gehalten werden, so sind — soweit irgend möglich — getrennte Flurschäden-NachWeisungen aufzu- stellen über diejenigen Schäden, welche verursacht haben
1. die Schießübungen der Infanterie-Regimenter 87 und 88 am 27., 28., 29., 30. August und 3. September.
2. Die Regiments-, Brigade- und Schießübungen der Feldartillerie am 28., 29., 30. August und 1. bis 6. September.
Feuilleton.
Vlämen und Deutsche.
(um vlämisch-niederdeutscheu Kongresse in Courtrai, 20.—25, August.
Von Dr. Hans Moser.
(Nachdruck verboten.)
Courtrai, oder zu vlämisch Kortrijk, ist eine betriebsame Stadt in Westflandern, geschmückt mit ehrwürdigen Denkmälern der Vergangenheit und weitberühmt durch das feine Tafellinnen, das hier erzeugt wird. In einem neuentstandenen Theile der Stadt steht, von Häusern rings umgeben, eine kleine Kapelle, und diese Kapelle bezeichnet den Mittelpunkt der Wahlstatt, auf der vor 600 Jahren Vlämen und Deutsche vereint einen großen Sieg über die Welschen erfochten haben. Das war am 11. Juli des Jahres 1302; Graf von Artois, des Königs von Frankreich Bruder, hatte eine große Heeresmacht nach Flandern geführt, um die Freiheit der trotzigen und mächtigen vlämischen Städte zu brechen; aber die Weber aus Brügge und Ypern unter ihren Zunftmeistern und den kriegskundigen deutschen Herren, der Herzog Wilhelm von Jülich, der Graf von Katzenellenbogen u. s. w., bereiteten den Franzosen einen bösen Tag; allein an die 1200 Ritter sollen von ihnen auf dem Platze geblieben sein und 700 goldene Sporen hingen die Sieger in der früheren Klosterkirche von Gröningen bei Kortrijk auf. Das war die berühmte Sporenschlacht, deren sechsten Säkulartag die Vlämen in diesem Jahre begehen, indem sie den vlämisch- niederdeutschen Sprach- und Volkskongreß im alten Kortrijk abhalten.
Damals in der Sporenschlacht, fochten Vlämen und Deutsche Schulter an Schulter, und der kerndeutsche Stamm an Maas und Scheide bildete ein lebendiges Glied des deutschen Volks- körvers. Ja, es prägte gerade die enge Berührung mit dem
3. das Brigade-Exerzieren der 41. Infanterie-Brigade am
1., 2., 4., 5. und 6. September.
4. die Brigade-Manöver am 8., 9. und 10. September.
5. die Divistonsmanöver am 12. bis 16. September.
6. die Korpsmanöver am 18., 19. und 20. September.
7. die Angriffsübung mit schwerer Artillerie am 22. und
23. September.
Die beschädigten Grundstücke sind in die Nachweisungen in der Reihenfolge einzutragen, wie sie örtlich an einander grenzen oder in der Nähe liegen, damit die Fluräbschätzungskommission die Grundstücke an der Hand der Schadensnachweisungen begehen kann.
Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere durch Zuschauer, sowie auch dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung ebensowenig.
Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingeiretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber an- zurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Der Bürgermeister hat die Aberutung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind.
Ordnet der Bürgermeister die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen, nicht beschädigten Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder das Quantum (Fuder u. s. w.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzustellen und über den Befund demnächst der Abschätzungskommission Mittheilung zu machen.
Ich verweise hier auf den durch meine Rundverfügung vom 17. Juli 1899 — M 2692 — mitgetheilten Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 22. April 1899 — I. M. 2307 — und erwarte genaueste Beachtung der darin gegebenen Vorschriften.
Ist der Bürgermeister selbst der Geschädigte, so muß er die Nothwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission, sowie den Umfang des Schadens durch zwei unparteiische, glaubwürdige Zeugen konstatiren lassen. Dies kommt insbesondere in den Gutsbezirken in Betracht.
Romanenthum bei den Vlämen das germanische Bewußtsein und den germanischen Stolz besonders scharf aus. „Wat walsch is, valsch is", hieß es bei ihnen, und die Genter machten im Jahre 1404 die Ablegung des Unterthaneneides ganz ausdrücklich von dem Gebrauch des Luitsch (denn so hieß das Vlämische damals) im Staatsverkehre abhängig. Es hat harter Schläge. bedurft, um diesen starken und muthigen Stamm unter das Joch der Verwälschung zu beugen; drei mächtige Reiche haben daran arbeiten müssen: Burgund und Frankreich und Spanien. Die Trennung der südlichen Niederlande von den nördlichen, der allgemeine Sieg der französischen Sprache und Kultur im 18. Jahrhundert thaten dann das Ihre dazu, und das Siegel auf die Demüthigung und Unterdrückung des Vlämenthums und seiner Sprache drückte der herrische Corse auf, der das Vlämische geringschätzig ein Patois nannte, die alten vlämischen Gewohnheitsrechte mit einem Federstriche aufhob und den Vlämen aufgab, alle ihre öffentlichen Urkunden, selbst über Privatverträge, ins Französische zu übersetzen.
Aber unter all diesen Angriffen, Siegen und Triumphen des Romanenthums blieb das Volksthum dieses zähen niederdeutschen Stammes ungebrochen, und ungebrochen ist es geblieben bis zum heutigen Tage. Mit unerschütterlicher Kraft hielt er an seinen Ueberlieferungen fest. Im germanischen Scheldelande schreitet, zäh anhängend an der Altvordern Gewohnheit, der Landmann in ererbtem Fleiße die Jahre aus. „Am Meeresstrande, auf Flüssen und Kanälen waltet das alte Wasservolk der Fischer und Schiffer. Ihre Hütten und Schenken tragen meist noch den Stempel der Teniersschen Zeit. Die alte Holländerpfeife schmauchten sie, wie ihre Ahnen, auf den gefälligen Schildereien der niederländischen Schule und das Bier von Diest, Löwen und Brüssel ist keine welsche Erfindung. In der Muttersprache spielt sich ihr tägliches Leben ab. Dem Franzmann verschließen sich die innersten Gedanken. Ihre Feste glänzen von altnationalen Gebräuchen" (Jagemann). Ihre Lieder sind noch so kerndeutsch,
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher derjenigen Gemeinden bezw. Gutsbezirke, in welchen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen, damit die Reisepläne der Flurabschätzungskommissionen rechtzeitig festgesetzt werden können. Selbstverständlich bedarf es nicht der Anzeigen über die einzeln vorgekommenen Beschädigungen, sondern nur einer einmaligen Anzeige darüber, daß Beschädigungen überhaupt sowie in welchem Umfange vorgekommen sind, und ob Vorabschätzung durch die Ortskommission — eventuell in wie weit — erfolgen müssen.
Die gedruckten Nachweisungen über die sämmtlichen Anmeldungen von bei den Truppenübungen verursachten Flurbeschädigungen sind mir gesammelt bis spätestens zUM 25. September d. Js. einzureichen, eventuell ist Vacat- Anzeige zu erstatten.
In denjenigen Fällen, in welchen Vorabschätzungen durch die Ortssachverständigenkommission stattfinden, sind die diesbezüglichen Verhandlungen seitens der Herren Bürgermeister nicht mit den Schadensnachweisungen hierher einzureichen, sondern erst am Tage der Abschätzung durch die Flurabschätzungs- kommission dieser vorzulegen.
Das Eintreffen der Abschätzungskommission wird seiner Zeit mitgetheilt werden. Die betheiligten Grundbesitzer resp, deren Bevollmächtigte sind demnächst zu den Abschätzungsterminen vorzuladen. Die Beschädigten sind bei der Anmeldung des Schadens schon seitens der Herren Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß ihnen eine ausreichende Schadloshaltung zu theil wird, daß jedoch unberechtigte Forderungen keine Berücksichtigung sinden.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben den Abschätzungsterminen ausnahmslos beizuwohnen.
Hanau den 16. August 1902.
Der Königliche Landrath.
M. 3766 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
An der evangelischen Volksschule zu NiederissigheiM ist am 1. Oktober ds. Js. die dortige Schul- Und Küsterstelle neu zu besetzen. Das Grundgehalt der Stelle beträgt neben freier Dienstwohnung 1200 Mark, der Einheitssatz der Alterszulage sowie die Kirchendienstvergütung je 150 Mark.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen rc. binnen 14 Tagen an den Herrn Ortsschulinspektor Pfarrer Hartmann in NiederissigheiM einreichen.
Hanau den 16. August 1902.
Der Königliche Landrath.
V 7881 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
wie in den glänzendsten Tagen altflandrischer Städtefreiheit, und „diese kräftigen Männergestalten mit dem hellblonden Haar und den lichtblauen Augen, die so sanst blicken und auf deren Grunde doch der furor teutonicus glüht, diese zarten züchtigen Frauen mit den runden Madonnengesichtern, diese reizenden Engelsköpfchen, die hinter den Blumenfenstern hervorlauschen," sie haben ihren Stammescharakter treu gewahrt, seitdem Memling und Quentin Metseys, van Eyck und Rubens sie schilderten.
Der Tag mußte kommen und er kam, da ein so gesundes Volksthum wieder seine Ansprüche stellte. Zuerst setzte die 1815 erfolgte Vereinigung Belgiens mit Holland die alte Volkssprache mit einem Schlage wieder in ihre Rechte ein. Aber dieser Bund brach bald wieder auseinander, und nun galt das Vlämische als die Sprache der „Schlechtgesinnten", der „Orangisten", der Gegner des neuen modernen Belgiens. Zwar räumte die Verfassung theoretisch beiden Sprachen im Lande das gleiche Recht ein; thatsächlich aber war das Französische die Sprache der Gerichte, des Parlaments, der Presse, der Schule, der Wissenschaft, der Gesellschaft. Doch nun setzte, um den Vlämen zu ihrem Rechte zu verhelfen, die „vlämische Bewegung" ein, deren Schöpfer der treffliche „Vader Willems" war. Willems war Poet, Gelehrter und Politiker zugleich. Als Dichter wandte sich Willems mit warmen Worten „aen de Belgen", die des „Franzmanns eitlen Flitter" nachahmten und als Gelehrter gab er das köstlichste Erzeugniß deutschen Volksgeistes, das auf slawischem Boden entstanden ist, den „Rainaert de Vos", neu heraus und schuf eine neue Orthographie, durch die die bisher von einander abweichenden Mundarten des Holländischen und des Vlämischen thatsächlich zu einer einheitlichen Schlußsprache zu- sammenwuchsen; als Politiker trat er, unermüdlich für die Gleichberechtigung der Vlämen im öffentlichen Leben.BelgienS ein. Und als das Werk einmal begonnen war, ließen es die festen Niederdeutschen nicht mehr ins Stocken kommen. Neber- bvcken wir heut, was sie in zwei Menschenaltern erreicht