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Erstes Blatt.

Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Wonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, rv. Waisenhauses in Hanau.

Geneml-Anztiger.

Amtliches Organ für $W= und Landkreis Kann«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Anzeiger

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Derantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

92t, 135, Fernsprechanschluß Nr. 605»

Donnerstag den 12. Juni.

Fernsprechanschluß Nr. 605

1902

Amtliches.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Tagesorduung für die Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung

am Montag den 16. Juni 1962, nachmittags 4 Uhr, im oberen Saale des Rathhauses.

1. Gemeindebeschluß beir. die Arbeiterfürsorge (Fortsetzung der Berathung).

2. Uebertragung eines Restverlages von 699,50 Mk. von Tit. VII B. R.-J. 1901 auf R.-J. 1902.

3. Betr. Ausbau des Hochreuther'schen Grundstückes in der Leipzigerstraße. .

4. Belr. Vergebung der städtischen Druckarbeiten.

5. Antrag Hoch betr. die Fortsetzung der Nothstandsarbeiten und Ausarbeitung eines bezüglichen Regulativs.

6. Antrag Hoch betr. Vergebung der städtischen Arbeiten und Lieferungen.

7. Antrag Hoch betr. Regulativ für das Arbeitsamt, durch welches dasselbe dem Gewerbegericht unterstellt werden soll. Hanau den 11. Juni 1902.

Der Stadtoerordneten-Vorsteher.

Canthal. 10305

MaMmchimg für Keffelfiadt.

Auf Grund des § 139e Abs. 2 der Gewerbe Ordnung wird bezüglich der über die gesetzliche 9 Uhr-Ladenschluß zu­lässige Verkaufszeit bis 10 Uhr abends bestimmt, daß Ver­kaufsläden im hiesigen Gemeindebezirk bis 10 Uhr offen ge­halten werden können an den Samstagen vom 1. Juni bis 30. September, ferner an den Samstagen vor Palm­sonntag, Ostern, Pfingsten, Weihnachten und den Kirchweih- tagen, auch an dem Kirchweih-Mittwoch, sowie an den Tagen des 24. und 31. Dezember, falls diese nicht auf einen Sonn­tag fallen.

Kesselstadt den 1. Juni 1902.

Die Ortspolizeibehörde. 10324

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 12. Juni.

Lokal-Historische Notizen.

12. Juni 1771 starb zu Hanau der frühere Rektor, nachberige Archivarius, Rath Joh. Adam Bernhard, ein fleißiger Forscher in der vaterländischen (wetterauischen) Geschichte.

13. Juni 1636. Entsatz der Stadt Hanau, welche seit dem Anfänge des September 1635 von den Kaiserlichen, zuerst unter Oberst Götz, sodann unter Generalfeld­wachtmeister Lamboy belagert worden war, durch Land­graf Wilhelm V. von Hessen.

Aus dem Grrichtssaal.

Sitzung der Strafkammer II vom 1L Juni.

Bedrohung.

Die Bauern Ch. und W. von Romsthal geriethen eines Tages in Streit, in dessen Verlauf der Ch. dermaßen in Auf­regung kam, daß er nach Hause lief, eine Düngergabel holte und auf seinen Gegner eindrang, sodaß dieser in einen Stall flüchten mußte. Der Angeklagte behauptet, von dem W. vor­her mit einer Gabel angegriffen worden zu sein und die Gabel nur zu seiner Vertheidigung geholt zu haben. Das Schöffen­gericht Salmünster erkannte auch auf Fre.sprechung, die Straf­kammer hebt aber das Urtheil auf mit der Begründung, daß eine Nothwehr nicht vorliegen kann, weil zwischen den gegen­seitigen bedrohenden Handlungen ein wesentlicher Zeitraum liegt, wohl aber läßt das Gericht die voraufgegangene Reizung als Milderungsgrund gelten und erkennt auf 30 Mark Geldstrafe.

Der Taalöhner B. von Marjoß erhielt im November v. I. vom dortigen Förster die Erlaubniß, Birkenreißlg auszuschnei- den. Er schnitt auch mit seiner Frau fast drei Wochen lang, bekam dann aber plötzlich die ertheilte Erlaubniß entzogen und es wurde ihm auch untersagt, von dem geschnittenen und aufgemachten Reisig etwas mit nach Hau e zu nehmen, weil er, noch ehe er einen Abfuhrschem be^ay, reits Reisig für sich verwendet hatte. Das Holz wurde an andere Arbeiter verteilt. Einem derselben wurde ein Bund

entwendet und daraufhin bei B. Haussuchung vorgenommen, die auch einen Theil dem gestohlenen ähnliches Reisig zu Tage förderte. Als der Förster das Haus des B. verlassen wollte, rief ihm dieser eine gemeine Drohung nach, in welcher die Anklagebehörde nicht nur eine Beleidigung, sondern auch einen Widerstand gegen die Staatsgewalt erblickte. In letzterer Beziehung erfolgte jedoch Freisprechung, da das Amtsgeschäft bereits beendet wär, ebenso wie von der Beschuldigung des Diebstahls; wegen Beleidigung und Bedrohung des Försters wurde B. zu zwei Wochen Gefängniß verurtheilt.

Körperverletzung.

Der Ackerer G., der Fabrikarbeiter B. und der Bauer G. von Dietershan waren am 13. Oktober v. I. in Marbach zur Tanzmusik, wobei sie mit Marbacher Burschen verschiedent­lich in kleine Raufereien verwickelt wurden. Sie baten daher den Bürgermeister, er möchte sie zum Dorfe hinaus geleiten, was auch geschah. Später kehrten sie aber wieder zurück, an­geblich, weil sie durch naSgesandte Steinwürfe belästigt wurden. Auf ihr Ersuchen nunmehr von der Streifwache zum Orte hinausgeleiret, kehrten sie aber nochmals zurück, nachdem sie sich vorher mit Knütteln versehen hatten, und schlugen diesmal auf den ersten ihnen begegnenden Passanten los. Durch schöffengerichtliches Urtheil wurden G. und B. zu je 2 Monaten, der Dritte zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt. Erstere Beiden haben Berufung eingelegt, die aber, nachdem die Sache bereits einmal hier verhandelt, schließlich aber ver­tagt wurde, heute verworfen wird. Das belastendste Moment war eine nachträglich feftßeftetite Aeußerung, die die Angeklagten nach der Schöffengerichtssitzung thaten, dahingehend, wenn sie gewußt hätten, daß die Sache so ausgeht, würden sie noch bester drauf geschlagen habe».

Der Pflasterer R. von Ravolzhausen wurde int vorigen Jahr wegen Körperverletzung zu Gefängniß verurtheilt und nahm seitdem jede Gelegenheit wahr, um an den bei diesem Prozeß gegen ihn aufgetretenen Zeugen Rache zu üben. Am 26. Januar d. Js. ging einer derselben abends die Dorfstraße entlang, als ihm ein größerer Stein oder ein gefrorenes Stück Erde mit beträchtlicher Wucht in den Rücken geworfen wurde. Er suchte den Thäter einzuholen, was ihm auch gelang. Dieser stellte sich, als er nicht mehr auszuweichen vermochte, mit dem Kopf gegen eine Mauer, schlug mit den Füßen hinten aus, hieb mit dem Messer um sich und bearbeitete seinen Gegner, als er sich überwältigt sah, mit den Zähnen. Der Uebelthäter war der oben erwähnte Pflasterer R., dem das Schöffengericht Langenselbold dafür 4 Monate Gefängniß zu- diktirte. Seine Berufung wird verworfen.

Am 26. Januar unterhielt sich der Schneider K. von Bieber in einer dortigen Wirthschaft mit einigen Bekannten, als sich auch die Bergleute H. und B. mit an den Tuch setzten, die den Schneider im Verdacht hatten, am vorher­gehenden Sonntag an einer gegen sie inscenirten Rauferei mit« betheiligt gewesen zu sein. Da der Verdächtige auf die Sticheleien nicht genügend reagirte, folgten bald freundschaft­liche Puffe und gelinde Rippenstöße, die endlich ihren Zweck erreichten und den Schneider zu einer energischen Zurückweisung veranlaßten. Dies war das Signal zum Angriff. Während H. den K. am Arm packte und gegen die Wand drückte, er­faßte der B. dessen Bierglas und schlug damit auf ihn ein, sodaß der Angegriffene zwei beträchtliche Verletzungen am Kopfe davontrug. Das Schöffengericht zu Bieber verurtbeilte B. zu 16 Tagen, H. zu 8 Tagen Gefängniß, gegen welches Urtheil jedoch der als Nebenkläger fungirende Verletzte Berufung ein« legte, um ein höheres Strafmaß zu erzielen. Die Straf­kammer gibt dem statt und erkennt gegen B. auf 3 Monate, gegen H. auf 1 Monat Gefängniß.

Am 4. März ging der Invalide B. von Bellings in stark betrunkenem Zustande mit offenem Messer durch die dortigen Dorfstraßen. Offenbar war er durch Schimpfreden von Passanten stark gereizt worden. Den Dienstknecht Pf. rempelte er an und versetzte ihm schließlich einen Stich in die Seite, der eine 4 cm tiefe Wunde und außerdem eine ziemliche Ver­letzung der zur Abwehr erhobenen Hand verursachte. Mit Rücksicht auf seine Trunkenheit und seine bisherige Unbestraft« heit erachtet das Gericht eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten als ausreichende Sühne.

* * *

Sitzung des Langenselbolder Schöffengerichts vom 1L Juni.

^ Langenselbold, 11. Juni. Die heutige Sitzung hatte sich nur mit 2 Fällen zu beschäftigen. Am 3. Weihnachts­feier-tag v. J. spielten einige Jungen in RavolzhausenSteiners", wobei ein Stein abhanden kam. Der Karl S. beschuldigte einen Mitspieler, den Stein genommen zu haben, was zwischen den kleinen Männern zu einem Kampf führte. Karl S. schlug dem P. auf den Mund, sie pakten sich, fielen hin und nun

bearbeitete der S. das Bein des auf ihm liegenden P. mit einem umgeklappten Messer. Die Mutter des S. kam aus dein Hause und trennte die Kämpfer. Der Karl S. erhält für die ausgetheilte Maulschelle einen Verweis, im Uebrigen nimmt das Gericht an, daß er in Nothwehr gehandelt. Der Weißbinder S. von Langendiebach gab einem Gastwirth und einem Bäckermeister dortselbst unwahrer Weise an, er­hübe für einen Dritten Bürgschaft geleistet, müsse nunmehr infolge Zahlungsunfähigkeit desselben für ihn eintreten und bat um ein Darlehen von 12. bezw. 15 Mk. Wegen der kleinen Nothlüge ist S. des Betrugs und der Beleidigung an« geklagt, die Betrugsanklage ist aber hinfällig, weil die Zeugen erklären, daß sie dem Manne auch ohne diese Angaben ein Darlehen gewährt hätten. Wegen der Beleidigung erhält er 5 Mk. Geldstrafe.

* *

Beamtenpersonal-Nachrichten.

Ernannt: der Landrichter Limberger in Lasset zum Landgerichtsrath, der Amtsrichter Bück in g in Hess.-Lichtenau, Dr. Sche mann in Neukirchen, Hinselmann inEschwege und Roßbach in Hersfeld zu Amtsgerichtsräthen, der Rechts­kandidat v. Wittich zum Referendar, der Gerichtsassessor Wertheim zum Amtsrichter in Fulda, die Rechtskandidaten Für er und Möhl zu Referendaren, der bisherige Rektor, past. extr. Lange zu Contra zum Pfarrer in Thuruhosbach mit dem Vikariat Diemerode in der Classe Waldkappel, der Ober - Telegraphenassistent P icker od t aus Flensburg zum Telegraphensekretär in Marburg (Bz. Cassel), der Forstaufseher Döring zu Frielendorf zum Förster unter Uebertragung der Försterstelle zu Remsfeld, Oberförsterei Rengshausen, vom 1. Juli ab, der Aufseher Lotzgesell bei der Strafanstalt und dem Gefängnisse zu Caffel-Wehlhciden zum Werkmeister.

Augestellt: der Postpraktikant Wilcke aus Cöslin in Cassel.

Bestellt: der Pfarrer extr. Vockenberg, seither in Rockensüß, zum Gehilfen deS Pfarrers Element in Ober- elsungen.

Versetzt: der Amtsrichter v. Kienitz in Steinbach-Hallen - berg an das Amtsgericht in Zellerfeld, der Gerichtsassessor Seihe in den Bezirk des Öberlandesgerichts zu Königs­berg i/Pr., der Gerichtsschreiber, Sekretär Weber in Roten- burg a/F. an das Amtsgericht in Cassel; die Stelle inRoten- burg wird nicht wieder besetzt, die Oberförster Brandt von Altenlotheim nach Ziegenort und H o o gk l i mm e r von Langeloh nach Altenlotheim, beide zum 1. Juli d. J.

Ausgeschieden: der Gerichtsassessor Dr. Eisenmann aus dem Justizdienst infolge seiner Uebernahme zur Verwaltung der indirekten Steuern, der Referendar v. Butler aus dem Justizdienst behufs Uebertritts zur Allgemeinen Staatsver­waltung.

Znrückgeuommen: die Versetzung des Gerichtsschreibers, Sekretärs Stuckmann von Bergen nach Großenlüder und des Gerichtsschreibers, Sekretärs Schmer von Großenlüder nach Bergen.

Verliehen: dem Kreisthierarzt T e x t o r in Ziegenhain der Kronen-Orden 3. Klaffe, der Charakter als Geh. Sanitäts­rath: dem Brunnenarzte, Sanitätsrath Dr. Ewe in Groß- Nenndorf, der Charakter als Sanitätsrath: den prakt. Aerzten Dr. Na abe in Fulda, Dr. v. Roques in Treysa, Dr. Kothe in Marburg, Dr. Braun in Neustadt (M.-W.-B.), Dr. med. Moritz Alsberg in Cassel, Dr. Frankenberg in Bergen und dem dirigirenden Brunnenarzt in Bad Nenn- dorf Dr. med. phil. Winckler, dem Kanzleigehilfen Heck­mann in Hersfeld bei seinem Ueberlritt in den Ruhestand das Allgemeine Ehrenzeichen.

Gestorben: der Postmeister Viesohn in Fritzlar, der Rentmeister B i n d h e i m in Ziegenhain.

* Redaktionell. W Des Lamboy festes halber erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst Samstag den 14. Juni zu gewohnter Stunde.

^ Lehrerkonferenz. Für die kath. Lehrer des Kreises Hanau findet nächsten Samstag, nachmittags 4 Uhr, in der Restaurationzur Eisenbahn" in Groß-Auheim eine Konferenz statt. Auf der Tagesordnung stehen 1) Vortrag des Herrn Lehrers Scholling-Hanau überDas Fragen im Unterrichte, eine Kunst". 2) Besprechung wichtiger Vereinsangelegenheiten.

* Historische Kommission für Hessen und Waldeck. Nach dem soeben erschienenen 5. Jahresbericht der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck" betrugen die Einnahmen im vergangenen Jahre 17 931,20 Mark, die Ausgaben 5111,44 Mark, Kassenbestand 12 819,79 Mark. Dazu kommt der Bestand der zinstragenden Anlage der Hälfte der Stifterbeträge mit 2000 Mark. Zum Stand der wissen­schaftlichen Unternehmungeii wird Folgendes berichtet: Herr Professor Tangl hat im verflossenen Sommer mit dem Drucke