Erstes Blatt.
Danauer G Anzeiger
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Geuttal-Auzeizn.
Amtliches Organ str Mt= und Fandilreis
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf' gespaltene Petitzeile oder bereit Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg,
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwortl. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau,
Nv. 185» Fernsprechanschluß Nr. 605»
Montag den 11. August.
Fernsprechanschluß Nr. 605. 1902
Amtliches
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Liste der Stimmberechtigten für die Stadtverordneten- wahlen liegt nach Vorschrift des § 22 der Städte-Ordnung vom 15. bis 30. August -. Js. werktäglich von vormittags 8 bis 12*/« Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Rathhaus, Zimmer Nr. 2, offen. Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei uns Einspruch erheben. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts etwaige Vermerke in der Wählerliste über das Ruhen des Wahlrechtes nur durch rechtzeitig erhobenen Einspruch beseitigt werden können.
Hanau den 7. August 1902.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 13746
Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung
am Donnerstag den 14. August 1902, nachmittags 5 Uhr, im oberen Saale des Nathhauses.
Tagesordnung:
1. Dankschreiben des Hanauer Kriegervereins für ^unentgeltlich e Ueberlassung des Stadttheaters bei Aufführung der Werning'schen Kriegsfestspiele.
2. Wahl von 3 Vertrauensmännern für den Ausschuß zur Wahl der Geschworenen und Schöffen für 1903.
3. Mittheilung von der Anstellung eines Lehrers als Fachlehrer der kaufmännischen Fortbildungsschule.
4. Mittheilung von der Anstellung eines Direktors der hiesigen gewerbl. Fortbildungsschule.
5. Nachbewilligung von 194,46 Mk. aus VI, B. 1 für 1902.
6. Bewilligung von städt. Renten an städt. Arbeiter.
7. Bewilligung einer Wittwenrente an die Wittwe eines städt. Arbeiters.
8. Desql. einer Wittwen- und Waisenrente.
9. Verkauf der Grundstücke E E —---^----= 77qm
an Bauunternehmer I. Bernges für 10 Mk. pro qm.
10. Bewilligung eines Ruhegehaltes von jährlich 1125 Mk. an einen in den Ruhestand tretenden städt. Beamten.
Feuilleton.
Modebericht über Sportkostüm.
Bearbeitet und mit Abbildungen versehen von der Internationalen Schnittmannfaktur, Lresoen->.
Reichhaltiges Modenalbmn und Schnittmusterbuch ä 50 Pf. daselbst erhältlich.
Noch vor einem Vierteljahrhundert war die Ausübung, des Sports seitens der Frauen, beziehungsweise der weiblichen Jugend, auf das Schlittschuhlaufen beschränkt. Aber selbst bei dem harmlosen Vergnügen des Eislaufs hatte noch manches junge Mädchen die Vor- urtheile der Eltern zu bekämpfen, die die Ausübung dieses beliebten Jugendsports nicht für „lady'.ike" hielten. Wie haben sich die Zeiten seitdem geändert! Jetzt gibt es wohl keine, junge Dame, die nicht wenigstens einem Sport huldigt. Unwiderstehlich ziehen in jedem Jahre die schönen Sommertage die weibliche Jugend hinaus zu fröhlichem Sport ins Freie und die Eltern freuen sich an dem anmuthigen Spiele ihrer Kinder, denn sie wissen, daß die Bewegung in der freien Natur Körper und Geist gleich stärkt und erfrischt.
Diese gesunde Zeitströmung ist natürlich auch auf die Mode
Abbildung 1 Radfahrkostüm mit Blousenjacke und einfachem Radfahrrock.
11. Beschluß der Deputation für die Althanauer Berechtigungskasse betr. Bewilligung von 11000 Mk. zur Verbreiterung der Brückengasse.
12. Festsetzung der Straßenfluchtliuie für eine Straße an der Nordseite des Bangert.
13. Nachbewilligung von 100 Mk. auf V A 1 für 1902.
14. Desgl. von 4000 Mk. auf A. 0. Tit III zur Ausführung des Siels in dem südl. Theil der Diakonissen- straße.
15. Bewilligung von 2500 Mk. aus XI. 3 für 1902 behufs Entwässerung der städt. Besitzung Nordftr. 82 (Sandelmühle).
16. Festsetzung der Grunderwerbskosten für das Grundstück Grüner Weg D D 444/64 des Sielmeisters Franz Roth auf 3,50 Mk. pro qm.
17. Klage gegen die Verfügung des Herrn Reg.-Präsidenten zu Gaffel betr. Erhöhung des Grundgehaltes des Lehrers Hufnagel von 1400 auf 1800 Mk.
18. Verkauf des Grundstücks 8 609/139 w. — 2 qm an Hrch. Im gram zum Preise von 11 Mk. pro qm.
19. Ankauf eines Sprengwagens vom Thür. Ulanen-Regt. zum Preise von 400 Mk.
20. Redaktionelle Aenderung im Gemeindebeschluß betr. die Fürsorge für arbeitsunfähige städt. Arbeiter.
21. Bericht über den XIII. hessischen Städtetag.
22. Interpellation Glaser betr. Vormittagsunterricht in der höheren Mädchenschule.
23. Antrag Hoch betr. Erlaß eines Regulativs für das Arbeitsamt, durch welches dasselbe dem Gewerbegericht unterstellt wird.
24. Mittheilung von der Petition der baugewerblichen Arbeiter von Hanau und Umgebung betr. Reform derUn- fallverhütungsvorschriften bei Bauausführungen.
Hanau den 7. August 1902.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Canthal. 13747
Konkursverfahren.
Das Konkursi^rlahren über das Vermögen des Spezerei- Händlers Georg Wild in K e s s e l st a d t wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hanau den 7. August 1902.
Königliches Amtsgericht. 5. 13745
Gefundene ob verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 17 Mark baares Geld, 1 Scheere mit schwarzem Band, 1 silbernes Kinderarmband, 1 goldene
nicht ohne Einfluß geblieben. Während wir früher nur Haus-, Straßen-, Gesellschafts- und Ballkleider unterschieden, spielen neuerdings die Sportkostüme eine außerordentlich große Rolle.
Bei der Vielgestaltigkeit des Frauensports muß der Zweckmäßigkeit und der Kleidsamkeit in gleichem Maße die nöthige Beachtung gezollt werden. Die Mode verlangt hier, neben dem natürlichen Takt, der unbewußt das Richtige trifft, auch ein besonders aufmerksames Studium aller einschlägigen praktischen Forderungen. Wird doch durch eine unzweckmäßige Kleidung oft der ganze Erfolg sportlicher Uebungen in Frage gestellt, ganz abgesehen von der bedenklich uneleganten Wirkung einer nicht korrekten Tracht. Für jede Art Sportkleidnng, so verschieden sie auch scheinen mag, gelten gewisse gemeinsame Grundregeln; wer die begriffen hat, steht mit einem Male allen Bewegungsspielen, Fahrten und Wanderungen unabhängig gegenüber. Alle für Sportzwecke bestimmten Kleidungsstücke müssen solid, regen- und wetterfest sein, dürfen nicht allzu leicht schmutzen, müssen schützen und volle Bewegungsfreiheit gestatten, dürfen also vor allen Dingen keine Tailleneinschnü- rung haben. Diese letztere Forderung deckt sich übrigens mit den Grundsätzen, die für die moderne Kleidung allgemein aufgestellt sind.
Die wirklich elegante Frau hat längst eingesehen, daß die Schönheit ihrer Erscheinung nicht in der widernatürlichen Taillenforrw gipfelt, sondern daß sie im reizvollen natürlichen Ebenmaaß, in aufrechter Haltung, ungezwungenen schönen Bewegungen und einem anmuthigen Gange liegt. Das Korsett wird wohl schwerlich ganz abgeschafft werden, und das ist auch nicht nöthig, aber es hat seine Rolle alS Schnürmaschine ausgespielt, und gerade dem Sport haben wir in dieser Hinsicht viel zu danken.
Als zweite Regel für den Sport gilt als zweckentsprechende Unterkleidung das Reformbeinkleid, wenigstens für Radfahrerinnen und Touristinnen, bei den anderen Sportarten: Lawn- tennis, Rudern rc. ziehen viele Damen leichte Unterröcke vor.
Als dritte Bedingung ist ein fußfreier, gutsitzender, schneider-
Brosche, 1 schwarzer Trikot-Damenhandschuh (linker), im Laden Vorstadt 8 sind folgende Gegenstände stehen geblieben: 1 noch guter Damenschirm mit Horngriff, 1 roth gestreiftes Söckchen mit 2 Paar grauen Strümpfen und 1 neue Kerichtschippe aus schwarzem Eisenblech; Empfangnahme daselbst.
Verloren: 1 wollene Pferdedecke, 1 Schirmmarke Nr. 139, 1 Portemonnaie mit 5 Mk. und einigen Pfennigen Inhalt, 1 desgl. mit 3,50 Mk. Inhalt, von der Philipps- ruher Allee um die Anlagen nach der Leipzigerstr. 1 brauner Pelz-Boa.
Hanau den 11. August 1902.
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 11. August.
* Berkehrsauf-esierungen sind seit einiger Zeit vom Eisenbahnministerium angeordnet worden. Auf verschiedenen Strecken verkehren nichtfahrplanmäßige Güterzüge, die an keine besonderen Haltestellen gebunden sind, sondern an bestimmten Stellen Halt machen und Ladung aufnehmen. Besonders soll dies den Landwirthschaftsbetrieben zu Gute kommen, die von der nächsten Bahnstation sehr entfernt liegen und durch den Export von Milch, Feldfrüchien u. s. w. dorthin zu viel Zeit versäumen würden, mit der bei dem Arbeitermangel in der Landwirthschaft sehr zu rechnen ist. Der Kaiser soll in dieser Sache persönlich die Anregung gegeben haben.
* Bad Order Kleinbahn. Am Samstag Nachmittag waren die Aktionäre der Bad Orber Kleinbahn zur ersten ordentlichen Generalversammlung nach Bad Orb in den dortigen Rathhaussaal geladen. Die am 23. Mai 1901 dem Verkehr übergebene, von Wächtersbach nach Orb führende Bahn ist bekanntlich' Eigenthum einer Aktiengesellschaft, das Aktienkapital beträgt 540,000 Mk. und davon haben der preußische Staat, der Kreis Gelnhausen und die Stadt Orb je ein Drittel mit 180,000 Mk. übernommen. In der Generalversammlung wurde zunächst der Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr, das die Zeit vom 23. Mai 1901 bis 31. März 1902 umfaßt, zum Vortrag gebracht. Der Betrieb wurde regelmäßig und ohne jede Störung durchgeführt. Während der Giltigkeit des Sommerfahrplanes wurden täglich nach jeder Richtung 8 Züge gefahren. Außerdem wurde Donnerstag und Sonntag ein Abendsonderzug eingelegt. Während des Winterfahrplanes verkehrten täglich 6 Züge nach jeder Richtung. Zur Bequemlichkeit der Arbeiterschaft, welche auswärts thätig ist, wurde das ganze Jahr hindurch an jedem Montag Morgen um 4 Uhr ein Arbeiterzug gefahren. Soweit sich jetzt übersehen läßt, bleibt der Verkehr nicht hinter den gehegten Erwartungen zurück. Trotzdem die Kurfrequenz im vergangenen Jahre, ebenso wie in vielen anderen Bädern, auch in Orb nicht sehr be-
mäßig hergestellter Rock zu nennen, der für jeden Sport unerläßlich ist. Bei der Auswahl des Materials diene als oberster Grundsatz, daß das Beste gerade gut genug ist. Nur schwere, gediegene Stoffe sind schön und zugleich praktisch, widerstandsfähig gegen Staub und Nässe, mit denen doch jede sportliebende und sportausübende Dame zu rechnen hat. Nur durch einen guten Schnitt und durch gutes Material wird ein Sportanzug elegant, da alle Ausputzartikel bei diesen praktischen Kostümen von vornherein ausgeschloffen sind.
Dies gilt nun ganz besonders für Radfahr- und Touristen' kostüme, die doch auch chic und elegant aussehen sollen, um Gegnern dieses Sports nicht gleich von vornherein eine berechtigte Abneigung dagegen einzuflößen. Fürs Radfahren sind Röcke mit getheiltem Sattelstück besonders empfehlenswerth, da sie vorzüglich fallen und den Sitz verhüllen, denn es gilt nicht für elegant, wenn man den Sattel sieht. Ein Radfahr-Rock muß des weiteren vor allem die nöthige Weite haben, auch vorn über den Knieen und gut gearbeitet und gebügelt sein, was aber durchaus kein Kunststück ist, wenn man einen guten tadellos fallenden Schnitt verwendet. Auch der einfachere Rock, bei dem eine ähnliche Wirkung durch eine sehr tiefe Falte in der Hinteren Mitte erzielt wird, ist sehr empfehlenswerth und leichter herzu- stellen.
Unsere Abbildung 1 zeigt diesen einfachen Rock in Zusammenstellung
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Rock. Mädchen so hübsch kleiden. Anstatt