Erstes Blatt.
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Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für anS- oärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
w.,ti.^™^ Amtliches Organ für Stadt- md Landkreis Hanan
Waisenhauses in Hanan. _ Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Für Stadt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwortl. Redakteur: G. Schlecker In ferner*.
^T» 9 Bezirks-FernstzreKanschluß Nr. 98.
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Vezirks-Fernsprechanschluß dir. 98. 1902
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Amtliches.
Landkreis hanau* ^efnnntmadjnnqen des Königl. Landrathsamtes.
An die betreffenden Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher.
Die Emreichmtg der Zählkarten über die im IV. Quartal 1901 stattgeSabten Brände wird hiermit in Erinnerung gebracht und bis zum 15. v. Mts. bestimmt erwartet.
Fehlanzeigen sind nicht zu erstatten.
Hanau den 9. Januar 1902.
Der Königliche Landrath.
V 95 v. Sckenck.
Stadtkreis Banau,
Wekanntmachungen des Oberbürqermeisieramtes.
Am Montag den 13. Januar 1902, nach- rnittags von 3 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 11. Januar 1902.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Gebeschus. 829
In der Nacht vom 3. auf 4. l. Mts. kam dahier ein eiserner Wischerschelch abhanden; es wird vermuthet, daß derselbe muthwilligerweise losgekettet wurde und mainabwärts getrieben ist.
Der Schelch ist 9 m lang und 0,8 m breit, ist innen roth und außen schwarz gestrichen und hat ein Gewicht von ca. 8 Zentnern und einen Werth von 150 Mk.
Im Auffindungsfalle ersuchen wir um Nachricht.
Würzburg den 7. Januar 1902.
Stadt-Magistrat Würzburg.
P 3101 ■ Michel. -
Mord
an der Kindergärtnerin Emilie Belser in Fr a n k e n t h al, verübt allda in der Nacht vom 2. auf 3. Januar 1902.
Auf die Ermittelung des Thäters find nunmehr im Ganzen 2000 Mark Belohnung ausgesetzt.
F r a n k e n t h a l den 6. Januar 1902.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt.
P 311 Lip p s.
Gefundene ob verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 graue wollene Pferdedecke. 1 schwarzer Damenhandschuh (rechter).
Zugelaufen: 1 deutscher Hühnerhund; Empfangnahme bei Wirth Claus, Ravolzhansen.
Hanau den 11. Januar 1902.
Parlamentarisches.
In der Etatsdebatte des Reichstags erhielt gestern als Redner der nationalliberalen Partei der Abg. Bassermann das Wort, der die Nothwendigkeit einer Reichsfinanzreform betonte und andeutete, daß seine Partei eventuell dem vom Abgeordneten Schrader wieder in die Erörterung geworfenen Gedanken direkter Reichssteuern nicht ganz abgeneigt sein würde. Jedenfalls würde d-e Partei auf die Aufrechterhaltung des Systems der Matrikularbeiträge nicht das Gewicht legen, wie der Zentrumsredner und der Abgeordnete Richter, der diese Einrichtung im Interesse des Einnahmebewilligungsrechts des Reichstags konserviren will. Der Pole v. Dziembowski- Pemian benutzte seine Etatsrede zu einer Reihe von Angriffen gegen die preußische Polenpolitik, mit denen ihn der Staatssekretär Grafv. Posadowsky in den preußischen Landtag verwies. In einer Form, die im nationalen Interesse nur aufs Schärfste verurtheilt werden kann, behandelte der Antisemu Liebermann von Sonnenberg die internationalen Beziehungendes Reiches. Durch beschimpfende Angriffe gegen andere Nationen, ihre Einrichtungen und Staatsmänner können die berechtigten Aeußerungen nationaler Entrüstung und neuronalen Selbstgefühls nicht verstärkt, sondern nur herabgewürdigt werden, und das deutsche Volk wird dafür dankbar sein, daß der Wirkung dieses Mißbrauchs der parlamentarischen Rednertribüne nicht nur durch einen O r d n u n g 3 r u f d e s Präsidenten, der eine grobe Beschimpfung des englischen Mtmsiers Eham- berlain betraf, sondern durch eine nachdrücklicye Erwiderung des Reichskanzlers sofort die Spitze abgebrochen worden
Die heutige
ist. Unter der lebhaften Zustimmung des Hauses erklärte Graf Bülow, daß die Beschimpfung fremder Minister von der Tribüne des Reichstags, wenn sie zur Gewohnheit würde, weder den Gepflogenheiten des gesitteten deutschen Volkes, noch dem Interesse der deutschen Politik entspräche, und daß wir, wenn wir gegen Angriffe auf die Ehre unseres Heeres mit Recht empfindlich seien, auch nicht das Heer eines Volkes beleidigen dürfen, mit dem wir in Frieden und Freundschaft leben. Wenn von einigen Rednern bedauert worden sei, daß nicht früher eine autorisirte Aeußerung der öffentlichen Meinung eine Direktive gegeben habe, so müßte die öffentliche Meinung doch auf einer tiefen Stufe stehen, um einer solchen Direktwe in einer Frage der nationalen Ehre zu bedürfen. Der Werth einer guten Presse bestehe in einer freien Bewegung, deren Correlat allerdings Gefühl der Verantwortlichkeit sei; dieses aber vermisse er Beim Vorredner. Er, der Reichskanzler, habe keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Erregung der öffentlichen Meinung durchaus berechtigt war, aber wenn daraus ein Vorwand hergeleitet werden sollte, die Haltung gegenüber dem südafrikanischen Kriege zu ändern und eine feindliche Stellung gegen eine Macht einzunehmen, mit der Deutschland schwerwiegende Interessen verbinden, so erkläre er, daß er so etwas nicht mitmachen würde. Die deutsche Politik werde nicht durch Reden und Volksversammlungsbeschlüsse bestimmt, sondern allein durch das reale Interesse der Nation und dieses weise darauf hin, unter voller Aufrechterhaltung unserer Selbständigkeit, unserer Würde und Ehre auch mit England friedliche und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen. Hierüber bestehe zwischen ihm und der vom Vorredner angegriffenen Hamburger Rede des Botschafters in London nicht die mindeste Differenz. Daß die Aufrechterhaltung dieser freundschaftlichen Beziehungen der deutschen Politik durch den Zwrschenfall nicht erleichtert worden sei, werde von allen Einsichtigen auch in England bedauert werden. Er hoffe, daß dergleichen in Zukunft erspart bleibe im Interesse beider Länder und des Weltfriedens. Da der Abg. Liebermann v. Sonnenberg mit der gleichen leidenschaftlichen Schärfe aus Anlaß der Vorgänge im galizischen Landtage sich auch gegen die österreichische Regierung gewandt hatte, so bemerkte der Reichskanzler zum Schlüsse, daß, wenn Deutschland sich jede Einmischung in seine innerpolitischen Verhältnisse verbitte, der politische Takt die gleiche Rücksicht gegenüber anderen Ländern gebiete. Als letzter Redner des Tages sprach der Abg. O e r t e l. Auch er erging sich in antienglischen Betrachtungen. Von praktischerem Interesse als diese politische Stimmungsmalerei war, was dieser zweite konservative Redner zur Frage der Reichsfinanzreform aus- führte. Er will die Matrikular-Beiträge nicht völlig beseitigt wissen, doch die Einzelstaaten gegen zu starke, schwankende Ansprüche des Reiches sichern. Auf die Prüfung der vom Staatssekretär angeregten Steuerfragen, insbesondere der Bier- steuer, würde die konservative Partei eingehen; vor allem erwartet sie eine kräftige Besteuerung der Süßstoffe. Die Debatte wird heute fortgesetzt.
Hue Stadt und Cand.
H-nait, 11. Januar.
* Der Landesausschtttz tagte vom 6.-8. d. Mts. im Caffeler Ständehause. Neben der Feststellung des Hauptvoranschlages der Landesverwaltung für das Etatsjahr 1902 und sonstiger für den am 17. Februar d. Js. Allerhöchst ein- berufenen Kommunal-Landtag bestimmter Vorlagen wurden u. A. für das Verwaltungsjahr 1902 die regelmäßigen Sitzungen des Landesausschusses folgendermaßen festgesetzt: 1. Die nächste Sitzung alsbald nach Schluß des diesjährigen Kommunal-Landtages, voraussichtlich am 24. oder 25. Febr., 2. die ferneren Sitzungen am 2. April, 17. Juni, 16. September und 25. November 1902, sowie 6. Januar 1903.
* NentenauSzahlung. Auf Grund einer mit der Reichspostverwaltung getroffenen Vereinbarung soll vom 1. Januar 1902 ab die Auszahlung von fortlaufenden Renten (Unfall-, Alters-, Invaliden- und Krankenrenten) an auf dem Lande (im Landbestellbezirke) wohnende Empfänger in allen denjenigen Fällen durch die Landbriesträger erfolgen, in welchen die Empfänger durch eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers nachweisen, daß sie wegen ihres körperlichen Zustandes, insbesondere wegen Alters, Krankheit oder anderer Gebrechen — u. A. ausnahmsweise auch in besonders gearteten Fällen beim Vorliegen anderer Gründe, z. B. bei Wartung und Pflege dritter Personen — zur persönlichen Abhebung der Rentenbeträge bei der Postanstalt unfähig sind und die Beträge auch durch Familienangehörige nicht abheben lassen sönnen. In Bezug auf das bei der Rentenauszahlung in solchen Fällen zu beobachtende mimet umfaßt außer dem Unterhaltuugsb
Verfahren wird Folgendes heroorgehoben: Der Rentenempfänger beantragt entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Postanstalt die Auszahlung seiner Rente durch den Landbriefträger. Mit dem Antrag ist der Postanstalt die von dem Gemeindevorsteher ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, die den oben angegebenen Erfordernissen entsprechen muß. Verzieht ein Rentenempfänger in den Bezirk einer anderen Postanstalt, so bleibt ihm überlassen, die weitere Auszahlung bei der neuen Postanstalt zu beantragen. Hierbei ist auch eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers des neuen Wohnortes erforderlich. Kann der Rentenbetrag nach zweimaligem vergeblichen Bestellungsversuche nicht gezahlt werden, so muß es dem Zahlungsempfänger selbst überlassen bleiben, den Betrag bei der zuständigen Postanstalt abzuheben. Bestellgeld kommt nicht zur Erhebung. Der Rentenempfänger ist verpflichtet, die gehörig beglaubigte Quittung bis zum üblichen Eintreffen des Landbriefträgers bereit zu halten. Der Landbriefträger hat vor der Auszahlung des Rentenbetrages die vorschriftsmäßige Beschaffenheit der Quittung zu prüfen und hierbei im Besonderen darauf zu achten, daß der Betrag in Zahlen und Buchstaben richtig angegeben, der Empfänger seinen Wohnort und das Datum der Quittungsausstellung vermerkt hat, die Unterschrift des Empfängers vorhanden und beglaubigt ist, sowie daß die nach der Zahlungsliste sonst erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt sind. Ergibt die Prüfung, daß die Quittung den gestellten Anforderungen entspricht, so ist der Geldbetrag gegen Uebernahme der Quittung dem Empfänger selbst auszubändigen und die Quittung von dem Landbriefträger mit dein Vermerke „Selbst" und mit seiner Namensunterschrift zu versehen. Andernfalls hat der Landbriesträger die Quittung zurückzuweisen und den Empfänger zur Abstellung der Mängel gu veranlassen ; die Auszahlung des Betrages hat sodann bei dem nächsten Bestellgange zu erfolgen. Auch sollen versuchsweise vom 1. Januar 1902 ab einmalige Beträge an Invalidem bezügen durch die Landbriefträger gezahlt werden.
* Ausgestellt. Passanten der Hammerstraße wird seit einigen Tagen ein bei der Firma K. J. Cahn in dem Schaufenster für Möbel ausgestelltes Bild ausgefallen sein, über welches uns heute einiges mitgetheilt wird. Um zunächst vielfach aufgetauchtem Mißverständniß vorzubeugen, demzufolge mehrererseits die Ansicht laut wurde, das Bild sei eine grund- rißartige Geometerzeichnung, schicken wir hier voraus, daß besagtes Bild keine Zeichnung, sondern eine vollständig eingelegte Holzarbeit eines hiesigen Schreinermeisters ist. Der Totalanblick verangenscheinlicht das Terrain der Philippsruher Allee zwischen Hellerbrücke und Gipsmühle, der Mainebene mit beiderseitigen Ufern bis zum Steinheimer Bahnhof. Die Philippsruher Allee allerdings nur von der Seite des Mainufers aus gesehen bis zur Hellerbrücke, von da rechts ab die Garteneinfriedigung der Steinheuer'schen Villa entlang bis zum Mainkanal rc. Nochmals sei also bemerkt, daß das ge- sammte Bild bis in die kleinsten Details aus diversem fremden Naturholz zusammengesetzt ist und dann die einzelnen Figuren itnb Gruppen in die Grundfläche ausgestochen und eingelegt sind.
* Pat olemusik. Die Infanterie-Kapelle bringt bei der morgen Mittag auf dem Paradeplatze stattfindenden Parolemusik nachstehende Pieren zum Vortrag: 1) „Alte Kameraden", Marsch von Theike; 2) Ouvertüre z. Cantate „Die vier Menschenalter" von Lachner; 3) „Mondnacht auf der Alstcr", Walzer von O. Fetras; 4) „An der Weser", Lied von Presset: 5) Potpourri nach Motiven der Operette „Der Vogelhändler" von Zeller.
" * Stadttheater. Für die morgige erste Wiederholung der interessanten Novität „R 0 senm 0 n t a g" sind bereits namhafte Vorbestellungen eingelaufen, der beste Beweis für die große Anziehungskraft, die das fesselnde und trefflich gespielte Stück auch hier besitzt.
* Der Ausschuß für Voltsvorlefurtgen läßt bein «sien Vortrage des Herrn Professor Mannheimer als Fortsetzung zur weiteren Einführung in die Kunstgeschichte am nächsten Dienstag den 14. d. Mts. eine zweite Vorlesung folgen. Der Vortragende wird zunächst eine kurze Zusammenfassung des im ersten Vortrag Gebotenen geben und sodann an der Hand von zahlreichen Lichtbildern die großen Baustile des Mittelalters (maurisch, romanisch, gotisch) sowie die wichtigsten Werke der großen Meister der italienischen Renaissance vor Augen führen, insbesondere werden in Betracht kommen Lionardo da Vinci (£452—1519, Abendmahl), Michelangelo (1475—1564, die Pielä, Moses, die Gemälde der Sixtina, Peterskirche), Rassael (1483—152 i, DiSputa, Schule von Athen, die Madonnenbilder, Madonna Della Scdia und Srtinische Madonna), Tizian (1477—1512, der ZinSaroschen, Karl V.).
* Geistliche Musitaufführuug. Wie aus dem Inserat in heutiger Nummer zu ersehen ist, muß die geistliche Musikaufführung in der Marienkirche wegen Erkrankung des Organisten bis auf Weiteres verschoben werden. . .
* Rezitation. Das Mitglieo des Frankfurter Lchauspwlhauws, Herr Max Bayrhammer, wird nächsten Mittwoch hier in Hanai. wo er vor 10 Fahren unter Rath Frey zum ersten Male die Bretter betreten, einen Rezitationsabend Veranstaltern und zwar im Saale des „Hotel zum Riesen". Es kommt dabei das Erstlingswerk eines jungen ist 14 Seiten.