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Erstes Blatt

Hanauer G Anzeiger

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, cv. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sana«

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schreckcr in Hanau,

Nr. 133

Fernsprechanschluß Nr. 605

Dienstag den 10. Juni

Fernsprechanschluß Nr. 605

1902

Amtliches

Eandkreie hanau.

Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.

Die Landwegestrecke zwischen Beuchköbel itnd Mittel- bttcheit wird in der Zeit vom 12. bis 21. d. Mts. wegen der daselbst stattfindenden Dampfwalzarbeiten für den Fuhr- Verkehr gesperrt sein.

Hanau den 9. Juni 1902.

Der Königliche Landrath, v. Schenck.

Stadtkreis hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Der zur Ersatzwahl für den verstorbenen Stadtverordneten Rentner Heinrich Seitz I auf den 17. und 18. d. Mts. an- heraumte Termin wird hierdurch aufgehoben.

Hanau den 9. Juni 1902.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 10162

Handelskammer in Hanau.

Oeffenttiche Sitzung

Mittwoch den 11. Juni 1902, nachm. 4Uhr, im Sitzungssaale (Stadtschloß).

T ag e s ord n u n g:

1. Ministerialerlasse.

2. Mittheilungen.

3. Der Zoll auf Sägeblätter in dem Entwürfe eines neuen deutschen Zolltarifs.

4. Vorbereitende Arbeiten für den Abschluß neuer Handels­verträge.

5. Die Brüsseler Zucker-Konvention und der Entwurf eines neuen Zuckersteuer-lZiesetzes.

6. Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerb­lichen Kinderarbeit.

7. Deutscher Handelstag: Anfrage über die Gerichtsserien.

8. Aenderung des Verfahrens für die Vorschläge zur Er­nennung der Handelsrichter.

9. Deutscher Handelstag: Anregung zur Beachtung des Kartellwesens.

10. Hausirhandel mit Uhren, Gold- und Silberwaaren.

H. Kassenbericht für 1901.

12. Neubesetzung des Sekretariats.

13. Verkehrsangelegenheiten.

14. Vertrauliche Sitzung. 10151

Grundstücksverkauf.

Die domänenfiskalischen Ackergrnndstücke in der hiesigen Gemarkung und zwar:

1. von Parzelle Kartenblatt CC Nr. 56/33der Küchen- acker" eine Fläche von 50 ar und

2. die Parzelle Blatt GG Nr. 371/9im neuen Mühl- seid" von 4 ar 71 qm Fläche, sollen am

18. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, im Geschäftszimmer des Domänen-Rentamts, Frohnhof 4, hier- selbst öffentlich meistbietend unter den im Termin bekannt ge­macht werdenden Bedingungen verkauft werden.

Hanau den 10. Juni 1902.

Reinhardt,

Domänen-Rentmeister. 10155

Gefundene und verlorene Gegenstände 2t.

Gefunden: 1 Pfandschein Nr. 1863, 1 fast neuer Stickerei-Kinderhut, 1 Kontobuch von H. Klenk.

Verloren: 1 goldener Kneifer mit goldener Kette, 1 Portemonnaie mit 12,20 Mk. Inhalt.

Zugeflogen: 1 junger Kanarienvogel.

Hanau den 10. Juni 1902.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 10. Juni.

Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten- versammlung

vom 9. Juni 1902.

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsitzender; Aukamm, Baader, Bailly, Bier, Craß, Eberhard, Föll, Dr. Fues, Dr. Heraeus, Hoffmann, Hoch, Jost jr., Kehl, Kreuter, Küstner, Lucht, Ott, Rodde, Roth, Schroeter, Spatz, Stübing, Voltz, Dr. Wagner und Wörner.

Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr Gebe- schus, Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Dr. Eisenach, die Stadträthe Nicolay und König, sowie Stadtbau- rath Schmidt.

Zur Geschäftsordnung

bittet Stadtv. H o ch um Auskunft über die Gründe der Nicht- beschickung des Städtetages in Berlin. Vorsteher Canthal gibt entsprechende Auskunft dahingehend, daß, nachdem eine solche Zusammenkunft in Aussicht genommen und die Stadt­verordneten wie der Magistrat beschlossen hätten, sich vertreten zu lassen, habe man nichts gehört bis zum 17. März, an welchem Tage um Mittheilung der Personalien der Vertreter, da persönlich auszustellende Karten verabfolgt würden, ersucht worden sei. Als dann nach Zeitungsmeldungen der Städte- lag sür den 12. Mai anberaumt, habe man nach Berlin ge­schrieben und angefragt, warum Karten nicht gesandt worden seien. Antwort erfolgte nicht und ohne Einladung wollte man nicht hingehen. Auf eine weitere Reklamation um Aus- klärung habe man in Berlin geantwortet, daß am 6. Mai die Eintrittskarten abgegangen seien, somit seien die Karten, wenn dies zutreffe, auf der Post verloren gegangen. Offenbach sei in der gleichen Lage wie Hanau gewesen und habe auch dem­entsprechend gehandelt. Stadtv. Hoch bedauert die Nichtbe- fchickung und glaubt, daß der Herr Vorsitzende etwas zu vor­sichtig verfahren habe. Nach einigen weiteren Bemerkungen des Vorstehers, Oberbürgermeisters und Stadtv. Hoch wurde die Angelegenheit als erledigt angesehen. Weiter stellte Stadtv. Hoch zur Geschäftsordnung den Antrag, Punkt 20 der Tagesordnung (Verlegung der Sladtverordneten-Ergän- zungswahl) vorab zu nehmen, da sonst Gefahr vorliege, daß bei der reichhaltigen Tagesordnung die letzten Punkte abgesetzt würden und doch bereits für den 17. u. 18. d. M. die Wahlen vorgesehen seien. Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s theilt mit, daß der Magistrat beschlossen habe, den Termin für die Stadtverordneten-Ergänzungswahl bis zum Herbst nach Auf­stellung der neuen Wählerlisten zu verschieben. Infolge dieser Erklärung zieht Stadtv. Hoch seinen Antrag zurück.

Es wurde daraus in die Erledigung der Tagesordnung einge­treten. Der 1. Punkt beir. Ankauf eines Hauses wurde in nicht­öffentlicher Sitzung verhandelt. Ueber die Einladung zur 13. Hauptversammlung des Hessischen Städtetages in Marburg referirt Stadtv. Küstner und berichtet, daß die Finanz­kommission die Herren Hoffmann und Dr. Heraeus dorthin delegirte, da eine Sitzung des Plenums nicht stattgefunden habe. Referent ersucht um nachträgliche Genehmigung. Stadtv. Dr. Wagner betont, er habe nichts gegen die Be­theiligung, halte aber dafür, daß die Beschickung im Plenum beschlossen werde. Es habe sich bei dem Hessischen Städtetag um eine ganz wichtige Angelegenheit gehandelt und es sei zu wünschen gewesen, daß die Vertreter ein gebundenes Mandat mitbekommen hätten. Er verweise auf die Verhandlungen über die kommunalen Verbrauchsabgaben und halte die angeblich einstimmig gefaßte diesbezügliche Resolution für verderblich und schändlich. Er fragt an, ob es nicht möglich gewesen wäre, das Plenum mit der Delegirung zu befassen. Hierauf wird erwidert, daß die letzte Plenarsitzung am 15. Mai abgehalten, die Einladung zum Städtetag am 17. Mai eingelaufen sei. Vorsteher Canthal rügt den AusdruckSchändlich" des Stadtv. Dr. Wagner. Stadtv. Dr. Heraeus bemerkt, daß er der Abstimmung über die Resolution über die kommunalen Verbrauchsabgaben nicht beigewohnt, aber in diesem Falle auch für die Resolution gestimmt haben würde, da man ja auch in Hanau bei Berathung des diesjährigen Hauptetais betont habe, auf die Verbrauchssteuern nicht verzichten zu können. Stadtv. Hoffmann erklärt, es habe sich nur um eine Berathung gedreht. Damit ist die Angelegenheit erschöpft.

Vorarbeiten für die Kläranlage.

Eine Magistratsvorlage verlangt Bereitstellung eines Ver­lags von 3000 Mk. zur Vorarbeiten für eine Kläranlage. Aus dem erstatteten Referat ist zu ersehen, daß Oberbürger­meister Dr. G e b e s ch u s seinen kürzlichen Aufenthalt in Berlin dazu benutzt hat, um sich nochmals im Ministerium zu erkundigen, was nun zu geschehen hätte, um die Ange­

legenheit unserer Kläranlage in Fluß zu bringen. Es sei Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus darauf von dem betr. Dezernenten im Ministerium, Dr. Kleinschmitt, der Rath ertheilt worden, die Stadt solle sich an die neu errichtete Zentralstelle in Berlin wenden, welcher die Prüfung und Be­gutachtung aller mit Kläranlagen und Benutzung der Flüsse für Abwässer zusammenhängenden Fragen obliege. Diese Zentralstelle würde eine Deputation nach Hanau schicken, welche gemeinschaftlich mit dem Kreisärzte, Herrn Baurath Lindley und Vertretern des Magistrats das Kanalwerk besichtigen und angeben würde, welche Vorarbeiten dann nothwendig seien, damit eine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen werden tönue. Es sei dem Ausschuß bekannt, daß Herr Dr. Rau schon in weitgehendem Maße Voruntersuchungen gemacht babe, um die voraussichtliche Verunreinigung des Maines durch den Kanalinhalt festzustellen. Nun müßten aber auch, nachdem der Abfluß des Kanals in den Main, natürlich nach Durchlaufen einer Kläranlage, bewerkstelligt sei, dauernd in gewissen Intervallen solche Untersuchungen des Kanalinhaltes stattfinden. Es sei Herrn Dr. Gebeschus nun mitgetheilt worden, daß es jedenfalls für die Stadt weniger kostspielig sei, wenn sie Herrn Dr. Rau nach Berlin entsende, damit er dort vielleicht während 3 Monaten einen Kursus in den ein­schlägigen Arbeiten durchmacht und nach Abschluß desselben von der Regierung bevollmächtigt würde, für sie die betr. Untersuchungen auszuführen. Der Magistrat hat auf diesen Bericht hin den Beschluß gefaßt, 3000 Mk. für die Vorar­beiten für eine Kläranlage bereit zu stellen. Von diesen würden etwa 500 Mk. erforderlich sein für die vorerwähnte Inspektionsreise der Zentralstelle in Berlin zur Besichtigung der Kanalanlage, etwa 1500 Mk. würden erforderlich sein für den Kursus, welchen Herr Dr. Rau in Berlin durchzu- machen hätte, dann sei Herr Dr. Rau noch zu honoriren für die Arbeit, die er seither schon ausgeführt habe, welche natür­lich außerhalb der ihm infolge Vertrags mit der Stadt ob­liegenden Arbeit liege. Der Rest bleibe dann für unvorher­gesehene Ausgaben.

Stadtv. Dr. Wagner führt aus, daß auch er und seine Freunde wünschten, daß die Schwemmkanalisation eingeführt werde, jedoch möchte er erst Aufklärung über den ganzen Stand der Sache haben. Oberbürgermeister Dr. Gebeschus er­widert, daß er den Inhalt des umfangreichen Aktenmaterials selbstredend nicht im Kopfe haben könne. Wenn er vorher verständigt worden wäre, würde er Vorsorge getroffen haben, daß das Material zur Stelle sei. Der springende Punkt sei, daß die Regierung Klärbecken und Filtrirbeete verlange. Die Regierung wolle nun erst an Ort und Stelle die Verhältnisse feststellen lassen. Stadtv. Dr. Wagner fragt an, ob der Dezernent beim Ministerium eine offizielle Erklärung abge­geben habe und betont, daß, ehe die Gewißheit vorliege, daß die beantragte Summe zum Ziele führe, er und seine Freunde den Betrag nicht bewilligen könnten. Oberbürgermeister Dr. Gebeschus erwidert, daß die Klärbeckenanlage rund Mark 500 000 erfordere. Gegenüber einem solchen Betrage sei die Summe von 3000 M. für Vorversuche eine geringe zu nennen. Um weiter zu kommen, müßten wir erst ein Gut­achten der Kommission haben. Als gangbaren Weg hierfür habe die Regierung den jetzt vorliegenden, zur Debatte stehen­den Vorschlag gemacht. Ein Vorwärtsschreiten sei ein Gebot der Nothwendigkeit, denn es komme hinzu, daß dieOekonomen den Vertrag bezüglich der Fäkalienabfuhr zum 1. September n. Js. gekündigt hatten und härtere Bedingungen auferlegen wollten, die der Stadt etwa 8000 M. Mehrkosten pro Jahr verursachten. Nach weiterer Debatte, an der sich die Stadtv. Dr. Heraeus, Hoffmann, Dr. W a g n e r und H o ch, sowie Stadtrath Dr. E i s e n a ch betheiligten, wird die Vor­lage angenommen.

Vertrag mit Groß-Steinheim wegen Ein­führung der Gasleitung.

Nachdem die uach Klein-Steinheim gelegte Leitung bereits seit einiger Zeit im Betriebe sich befindet, liegt nunmehr auch ein Entwurf vor zu einem Vertrage, welcher mit Groß-Stein­heim wegen Versorgung dieser Gemeinde mit Gas abgeschloffen werden soll, nachdem eine genügende Anzahl von Anschlüssen angemeldet worden ist, welcher hinreichende Rentabilität der Anlage gewährleistet. Der mit Klein-Steinheim abgeschlossene Vertrag hat als Grundlage auch für den neuen Vertrag mit Groß-Steinheim gedient, jedoch sind in letzterem verschiedene Abänderungen getroffen, die, wie der Referent Stadtverordneter Schwabe zum Vortrage bringt, größtentheils zu Gunsten der Stadt Hanau gehalten sind. Die Gesammtbausumme sei veranschlagt auf 56 000 Mark, die eine Verzinsung von 10,45 pCt. erbringe. Die Kommission schlägt noch vor, den Vertrag mit Groß-Steinheim nicht auf 40 Jahre abzuschließen, sondern denselben mit dem Klein-Steinheimer Vertrage, also in etwa 39 Jahren ablaufen zu lassen. Stadtv. Hoffmann