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Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« des verein. ev.

Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ ßr Mt- und Landkreis Ksnan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Derantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Nv. 282. Fernsprechanschluß Nr. 605»

Amtliches.

Stadtkreis ßanau*

Auf Grund der Ausführungsbestimmungen der Herren Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern vom 17. September d. Js. zum Kleinbahngesetz, die Handhabung der Bahnpolizei betreffend, ist die Königliche Polizei-Direktion hierselbst von dem Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel als diejenige Ortspolizeibehörde bestimmt worden, welche für die ganze Strecke der Kleinbahn von Hanau nach Hüttengesäß mit Abzweigung nach Langenselbold die Polizeibeamten zu bestellen und zu vereidigen hat.

Hanau den 28. November 1902.

Königliche Polizei-Direktion.

P 11329 v. Beckerath.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes:

Bekanntmachung.

Die Herren Architekten und Bauunternehmer» werden darauf hingewiesen, daß für die Folge die den Anträgen auf Bauerlaubniß zugehörigen Pläne dem § 4 Absatz 4 Ziffer 2 der Bau-Ordnung vom 23. November 1900 zu entsprechen haben.

Pläne, die auf dem Wege des Lichtpausverfahrens herge­stellt werden, werden nur dann zugelassen, wenn ste in der Zeichnung deutlich erkennbar sind und einen weißlichen Grund haben.

Baugesuche mit Plänen anderer. Art, insbesondere mit Lichtpausplänen, die einen dunkelen, blauen oder braunen Grund aufweisen, werden fernerhin nicht mehr angenommen.

Hanau den 15. Mai 1901.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

gez. Dr. Gebeschus.

Wird hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntniß ^bracht.

Hanau den 28. November 1902.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

I. V.:Bode. 21696

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Besteuerung der Pacht- und Miethverzeich- nisse für das Kalenderjahr 1902 bis zum Ablauf des Monats Januar 1903 bei der zuständigen Steuerstelle zu bewirken ist.

Hanau den 1. Dezember 1902.

__Königliches Haupt-Steuer-Amt. 21710 Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 schwarzer Herren-Umhang, 1 grauer Kinderkragen mit Köpfchen, 8 Stück Ortskrankenkassen-Marken (ä Stück 39 Pfg.), 1 weißes kleines Spitzen-Taschentuch gez. L., 1 Contobuch (für gelieferte Backwaaren), 1 Mülleimer.

Verloren: 1 silberner Fingerhut, 1 wollene Pferde­decke, 20 Mark baar.

Entflogen: 1 graue Gans.

Hanau den 3. Dezember 1902.

Die Botschaft Roosrvclts.

W. Washington, 2, Dez. In einer Botschaft betont Präsident Roosevelt, das Land befinde sich in einer Periode unbegrenzten Gedeihens. Es habe eine große Rolle in der Welt gespielt und wolle diese noch erweitern. Große Probleme im Auslande und noch größere im Inlands seien zu lösen. Roosevelt erinnert an seinen Entschluß, die Trusts zu regeln. Seine Absicht sei nicht, die Verbände abzuschaffen, sondern ihnen zu nehmen, was daran schlecht sei. Man dürfe nicht den in der Leitung der industriellen und internationalen Welt errungenen Platz aufgeben. Der Präsident spricht sich dann gegen die Monopole aus. Bezüglich der Verfassungsrevision erklärt er, er würde nicht davor zurückschrecken, wenn dies nothwendig sei. Man dürfe nicht durch Tarifänderungen den Einfuhrartikeln des Auslandes Vortheile gewähren, wohl aber der Konkurrenz im Jnlande bessere Bedingungen zugestehen.

Wohlfahrt des Landes wuchs immer unter den Schutz­zolltarifen. Der erste Punkt der Erwägung sei der Grund­satz, die amerikanischen Handelsinteressen doch mindestens

Mittwoch den 3. Dezember

auf den gleichen Fuß zu stellen, wie die aus­ländischen Interessen. Reziprozitätsverträge seien äußerst wünschenswerth. Roosevelt bespricht eingehend diese Frage und regt die Einsetzung einer Kommission von Handelssach- verständigen an. Der Präsident hebt dann die Nothwendig­keit der Elemente der Elasticität im Währungssystem hervor, um finanziellen Krisen vorzubeugen. Er erwähnt lobend das Einwanderungsgesetz und bespricht die Frage der Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit. Er wünsche die Schaffung eines Handelssekretariats und regt die Reziprozität mit Kuba und Neufundland und einen Vertrag mit Großbritannien an. Er räth zum Schiedsgericht an Stelle der Kriege. Mit Kolumbien seien Verhandlungen im Gange wegen der Zu­stimmung zum Jsthmuskanal. Kein unabhängiger amerikanischer Staat brauche einen Angriff der Vereinigten Staaten zu fürchten. Jeder müsse die Ordnung im eigenen Gebiete aufrechterhalten und seinen Verpflichtungen gegen das Ausland Nachkommen, dann habe man nichts von einer ausländischen Intervention zu befürchten. Die Monroedoktrin müsse das Grundprinzip der amerikanischen Politik sein. Am Horizont sei keine Wolke, es scheine, daß nicht die mindeste Differenz mit dem Auslande zu befürchten sei; aber für den Fall von Schwierigkeiten würde es verhängnißvoll sein, die Schaffung einer starken Flotte ab- zulehnen.

Die Arbeiterbewegung in Rußland.

W. Petersburg, 2. Dezbr. DerRegierungsbote" meldet: Am 17. November stellten ungefähr 3000 Ar­beiter der in R o st o w am Dom gelegenen Werkstätten der Wladikawkas -Eisenbahn die Arbeit ein und forderten von der Eisenbahnverwaltung eine Verkürzung der Arbeitszeit, Lohnerhöhung und Entlassung einiger Meister. Sie erklärten zugleich, die Arbeit nur dann wieder aufzu- nehmen, wenn die Forderungen erfüllt seien. Die Eisenbahn- direktion erklärte, die Forderungen dem Minister für die Ver­kehrswege milzutheilen. Da die Arbeiter anfangs zurückhaltend waren, wurden besondere Maßnahmen gegen sie nicht er­griffen. Am 20. November wurde den ausständigen Arbeitern die Verfügung des Ministers bekanntgegeben, daß die For­derungen nicht beachtet würden, weil die Arbeit eingestellt wor­den sei, ohne daß die Arbeiter auf gesetzlichem Wege versucht hätten, ihre Rechte zu vertreten. Die Zlrbeiter wurden auf­gefordert, ihre Abrechnung zu machen und sich anderweitig Arbeit zu suchen. Schon zu Beginn des Ausstandes waren bei den Arbeitern gedruckte Proklamationen be­merkt worden, die die Unterschrift trugen:Don'sches Comite der russischen sozialdemokratischen Arbeiterpartei". In den Proklamationen waren die obenaenannlen Forderungen mit einem Aufruf zum Ausstande enthalten.' An den folgenden Tagen verstärkte sich die Verbreitung der Proklamation. Diese Arbeiterbewegung dehnte sich auf mehrere.Fabriken des Ortes aus. Infolgedessen wurden am 21. November fünf Nnführrr festgenommen, bei denen man ebenfalls eine' große Anzahl Proklamationen vorfand. An beiden folgenden Tagen fanden in einer am Tennernitzki-Stadttheil von Rostow gelegenen Schlucht ArLeiterversammlungen statt. Die Eisenbahnbehörde setzte den Arbeitern als endgiltigen Termin den 24. No­vember fest und erklärte ihnen, daß sie entlassen würden, falls sie bis dahin nicht wieder die Arbeit ausgenommen hätten. An dem gleichen Tage wurden sechs Rädelsführer verhaftet. :

Um weitere Versammlungen zu verhindern, wurde in die ganze Schlucht eine Sotnie Kosaken gelegt. Trotzdem be­gannen am Morgen des 24. November in einer angrenzenden Schlucht unter starker Betheiligung Arbeiterver- s a m m l u n g e n. Den Aufforderungen der Polizei, aus- einandn-zugehen, wurde kein Gehör gegeben. Im Laufe des Tages versuchten berittene Kosaken vergebens, die Ausständigen zu vertreiben. Die Arbeiter empfingen die Ko­saken mit einem Steinhagel, wobei ein Offizier und neun Kosaken, letztere schwer, ein Polizeiaufseher am Kopfe verwundet wurden. Die Arbeiten sammelten sich in kleinen Parteien an und verübten Ausschreitungen gegen das Militär, obwohl der Kommandeur drohte, von der Waffe Ge­brauch zu machen. Als die Ausschreitungen ihren Höhepunkt erreichten, erhielt eine halbe Sotnie Kosaken zu Fuß den Be­fehl, zn feuern, worauf der Arbeiterhaufe flüchtete und 2 Todte und 19 Verwundete am Platze ließ. Bon den Verwundeten sind zwei im Hospital gestorben. Der Ausstand der in den Rostowschen Werkstätten beschäftigten Arbeiter fand Widerhall bei den . Arbeitern auf der Station Tichorezkafa. Diese stellten am 28. November die Arbeit ein, verließen die Werk­stätten und sammelten sich an. Ein Haufe stellte, angeführt von Aufrührern aus Rostow, die .gleichen Forderungen wie die Arbeiter in Rostow. Am 29. November wurde den Aus-

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ständigen vom Chef des Gebietes persönlich erklärt, daß jede Versammlung untersagt sei. Trotzdem versammelten sich am folgenden Tage an 1000 Arbeiter, die ungeachtet wiederholter Ermahnungen nicht auseinandergingen und das Militär mit Steinwürfen bombardirten. Zwölf Kosaken wurden verwundet. Einem Offizier wurde mit einem Beile die Hand durchhackt. Nach Erschöpfung aller Mittel zur Beruhigung der Menge sah sich der Kommandeur gezwungen, erst mit blanker Waffe vorzugehen und sodann Feuer zu geben, worauf der Hause auseinanderlief und zwei Todte, sieben Schwerverletzte und zwölf Leichtverletzte zurückließ. 102 Personen, die Wider­stand leisteten, wurden arretirt. Ueber die Ursache dieser Ar­beiterbewegung wurde eine besondere Untersuchung eingeleitet.

Hus Stadt und Cand,

Hanau, 3. Dezember.

Lokal-historische Notizen.

3. Dezember 1699. Verkündigung von den Kanzeln, betreffend die mit dem 1. März 1700 bevorstehende Ab­schaffung des julianischen Kalenders und die Einführung des sogenannten verbesserten Kalenders. Dies hatte das Corpus evangelicum am Reichstag zu Regensburg am 23. September 1699 für das evangelische Deutschland beschlossen.

* *

* Ernannt. Gerichts-Assessor Dr. Ramelow dahier ist zum Staatsanwalt ernannt worden.

* Postpersonalien. Versetzt sind die Postasststenten: Brähler von Orb nach Hanau, Schildwächter von Wanfried nach Hanau.

* Personalien. Der Lokomotivheizer Jakob Hoff- m a n n dahier hat die Prüfung als Lokomotivführer bestanden.

* Erfreulich. In Ergänzung eines vorige Woche er­schienenen ArtikelsHanauer Geflügel in Paris" können wir heute weiter mittheilen, daß die betreffenden 4 Herren auf die von. ihnen ausgestellten 14 Nummern 7 erste und 5 zweite Preise sowie 3 silberne und 1 broncene Medaille, gestiftet von der Societe Nationale dAviculture de France, für hervor­ragende Leistung errungen haben; Gewiß unter so starker aus­ländischer Concurrenz eine hoch anzurechnende ganz vorzüg­liche Leistung ebenso ein Beweis, daß unsere heimathlichen Züchter bestrebt sind, nur Gutes zu züchten. Wir hoffen im Frühjahr auf der im Deutschen Hause stattfind-nden Jubiläums­ausstellung, deren Vorbereitungen bereits im Gange sind, auch die in Frankreich ausgestellt gewesenen Thiere besichtigen zu können.

* Städtische Sparkasse. Unsere gestrige Notiz ist dahin richtig zu stellen, daß die städtische Sparkasse Hypotheken- gelder zu 4% ausleiht.

* Stadttheater. Wir weisen nochmals auf die heute stattfindende Aufführung des Lustspiels:Der Vielge­prüfte" von Wilh. Meyer-Förster hin und bemerken, daß das Stück gegenwärtig am Refidenztheater in Wiesbaden mit ganz hervorragendem Lacherfolg gegeben wird. Es dürfte ge­wiß ein sehr amüsanter Theaterabend bevorstehen.

* * Arg enttäuscht! Im Frühjahr ds. Js. hatte sich der Einwohner H. zu Großauheim ein Fäßchen Wein kommen lassen, welches er auf Flaschen abzog und von denen seine Frau 4 Stück mit auf die Reise zu ihren Verwandten nahm. Als sie nach sechswöchiger Abwesenheit wieder zurückkam, wollte sie mittags eine extra gute Sauce Herrichten und holte zu diesem Zweck eine Flasche von dem Weinvorrath aus dem Keller. Der edle Rebensaft zeigte aber eine merkwürdige Helle Farbe und bei näherem Zusehen erwies er sich als reines Brunnenwasser.Das wird wohl ein Irrthum sein", dachte die fürsorgliche Hausfrau, stieg abermals hinab und holte eine neue Flasche. Auch hier war der Inhalt von der­selben Beschaffenheit. Nun war ihr die Geschichte schon nicht mehr geheuer und als sie den Inhalt der übrigen 18 Flaschen untersuchte, mußte sie die betrübende Wahrnehmung machen, daß sie sämmtlich mit Waffer gefüllt waren. Die überraschte Hausfrau kalkulirte ganz richtig, daß ein Unbefugter den Um­tausch vorgenommen haben müßte und die angestellten Nach­forschungen boten auch gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß die im selben Hause wohnende Ehefrau S. die Thäterin war. Ihr kleines Kind hätte nämlich selbst erzählt, daß die Mama oft mit dem Glas in den Keller ginge und sich danach ins Bett lege u. s. w. Auch hat sie sich früher schon als Lieb­haberin fremder Weinvorräthe bethätigt. Gestern stand die Sache vor dem Schöffengericht Hanau zur Verhandlung. Das Gericht gelangte auf Grund der Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung von der Schuld der Angeklagten und erkannte wegen sog. Mundraubs auf 20 M. Geldstrafe.