Erstes Blatt.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Monnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
EinrückimgSgcbnhr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für L'tadt- und Landkreis Kana«.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 101 Fernspr-chanMch Rr. «»5.
Donnerstag den 1. Mai
Fernsprechanschluß Nr. 605»
1902
Amtliches.
Kömgl. Oberstrstecci Malsgaug.
In dem Hoizverkaufsternritt am 7. Mai er. auf dem „Forst haus" kommen außerdem noch 184 Stück Kiefern-Stämme IV. u. V. Kl. = 89,99 fm aus Jagen 82b des Schutzbezirks Neuwirthshaus zum Verkauf. 7823
Hus Stadt und Cand.
Hanau den 1. Mai.
Beamtenpersonal-Nachrichten.
Ernannt: die Pfarrer Martin zu Sontra und S ch m i t t zu Spangenberg zu Metropolitanen der Klassen Sontra bezw. Spangenberg, der zweite Pfarrer am Hessischen Diakonissen- Haus zu Caffel-Wehlheiden, B l a ck e r t, zum zweiten Pfarrer an der Altstädter Gemeinde zu Cassel, der Hilfspfarrer zu Oberschönau, Diözese Schmalkalden, Kraft, zum Pfarrer der neugegründeten Pfarrei Oberschönau-Unterschönau.
Bestätigt: der zum Bürgermeister der Stadt Ziegenhain gewählte bisherige Bauunternehmer Bertram.
Versetzt: der außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Brandi unter Ernennung zum ordentlichen Professor in die philosophische Fakultät der Universität Göttingen, der Amtsrichter Hasse in Fulda als Landrichter an das Landgericht in Cassel, der Gerichtsvollzieher S ch m i t h in Marburg an das Amtsgericht in Hanau, die Stationsvorsteher 2. Klasse Mohr Haupt von Schmalkalden nach Heldrungen und I e l k e von Zella St. Bl. nach Schmalkalden.
Verliehen: dem Obersorstmeister a. D. Schwarz in Cassel aus Anlaß seines Uebertrittes in den Ruhestand die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden 2. Klasse Mit Eichenlaub und der Zahl 50, dem Oberlehrer St rehl an der Königlichen Baugewerkschule zu Cassel das Prädikat Professor.
* Pfarrsrellc. Die 2. Pfarrstelle in Grebenstein, zu deren Besetzung der Stadt das Präsentationsrecht zusteht, ist vakant geworden. Bewerber haben ihre Meldungsgesuche bis zum 15. Mai d. I. bei dem Magistrat in Grebenstein einzureichen.
* Impfungen. Freitag den 2. Mai, nachmittags 3 Uhr, in Kesselstadt: Erstimpfung, am 9. Mai, nachmittags 3 Uhr: Nachschau der Erstimpfung; am 2. Mai, nachmittags 4 Uhr: Wiederimpfung, am 9. Mai, nachmittags 4 Uhr: Nachschau der Wiederimpfung; Jmpflokal: Rathhaussaale. — Am 2 Mai, nachmittags 2 Uhr, in Großauheim mit Pulverfabrik und Wolfgang: 6rft« und Wieder-
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Feuilleton.
Des Wasser und der Obslbaum. (Auszug aus dem Vortrag des Herrn Pfarrer Hcnß-'Wind ecken über: „Das Wasser und der Obstbaum" gehalten im Hanauer Streit
Obstbanverein.)
Die Wichtigkeit des Wassers für den Obstbau und den Obstbaum ist nicht erst in neuerer Zeit erkannt worden. Die Babylonier, Assyrer, Egypter haben vor Jahrtausenden schon große Bewässerungsanlagen geschaffen. Vom König Salomo wird erzählt, er habe Teiche bauen lassen, um daraus den Wald der grünenden Bäume zu wässern; im ersten Psalm wird der Fromme mit einem an den Wasserbächen gepflanzten und darum seine Früchte zur rechten Zeit bringenden Baum verglichen und Jeremia sagte von dem Gottessürchrigen: „Der ist wie ein Saum, am Wasser gepflanzt und am Bach gewurzelt. Denn obgleich eine Hitze kommt, fürchtet er sich doch nicht, sondern seine Blätter bleiben grün; und sorget nicht, wenn ein dürres Jahr kommt, sondern er bringet ohne Aushören Früchte." Die tägliche Erfahrung freilich scheint uns eines anderen zu belehren; man kann fortwährend beobachten, mit wie wenig Wasser ein Baum auskommen kann. Zwischen Windecken und Ostheim stand z. B. früher an der Straße ein Apfelbaum, dessen Platz als das Ideal eines ungünstigen Standortes gelten mußte. Feuchtigkeit durch Regen und Schnee ist ihm wenig zu Theil geworden, seine fast zu Tag liegenden Wurzeln waren der Sonne und den austrocknenden Winden schutzlos preisgegeben. Trotzdem hat der Baum getrieben und Blätterschmuck gezeigt, aber Früchte hat er nicht gehabt. Das ihm zugetheilte Maß an Nahrung und Trank war das denkbar kärglichste: Wer hätte da Frucht, die Aeußerung der Lebenskraft, bei ihm suchen mögen? Das Wasser in hinreichender Menge ist für das Leben und Gedeihen des Baumes von der größten Wichtigkeit.
impfung; am 9 Mai, nachmittags 2 Uhr: Nachschau; Jmpflokal : Altes Schulhaus in Großauheim.
* Für das Frisir-, Barbier- und Haarschneide- gewerbe in den Stadt- und Landgemeinden des Reg.-Bez. Cassel mit 2000 und mehr Einwohnern tritt am 1. Oktober d. I. eine Regierungs-Polizeiverordnung in Kraft, die von weittragender Bedeutung für das betreffende Gewerbe ist. Die betreffenden Bestimmungen lauten: „In den Fristr-, Barbier- und Haarschneidestuben sowie bei Ausübung des Frisir-, Barbier- und Haarschneidegewerbes hat der Geschäftsinhaber für peinliche Sauberkeit zu sorgen. Barbiere und Friseure müssen bei der Ausübung ihres Berufs in öffentlichen Geschäftsstuben .stets saubere, leicht waschbare Ueberkleidung tragen. Die öffentlichen Geschäftsstuben dürfen als Schlafstellen nicht benutzt werden. Personen, welche an einer Haut- oder Haarkrankheit oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen das Gewerbe des Frisirens, Barbierens und Haarschneidens nicht ausüben. Vor jedem Frisiren, Barbieren und Haarschneiden haben sich die diese Thätigkeit ausübenden Personen die Hände durch Waschen mit Seife und Bürste gründlich zu reinigen. Für jeden Kunden sind reine, seit der letzten Reinigung noch nicht gebrauchte Tücher oder Seidenpapier, das nach jedesmaligem Gebrauche zu vernichten ist, zu verwenden. Die Kopfstützen an Rasir- und Frisirstühlen sind bei jedesmaligem Gebrauche mit einem reinen, seit der letzten Reinigung noch nicht benutzten Tuch oder einem frischen Stücke Seidenpapier zu bedecken. Die gemeinsame Benutzung von Schwämmen, Puderquasten und Schnurrbartbinden für mehrere Kunden ist verboten. Verletzungen, die beim Rasiren oder Haarschneiden entstehen, dürfen von bem Barbier oder Friseur nicht mit dem Finger berührt werden. Eine Blutung ist durch Andrücken von reinen Wattebäuschchen, die nach dem Gebrauche zu vernichten sind, zu stillen. Messer, Scheercu und Scheermaschinen müssen vor jedem Gebrauch mit Alkohol abgerieben werden. Bürsten und Käuune sind mindestens einmal täglich gründlich mechanisch zu reinigen, Rasirpinsel sind ebenso oft in warmer einprozentiger Sodalösung auszuwaschen. Personen, welche an einer übertragbaren Haar- oder Hautkrankheit des Kopfes, insbesondere an Bartflechte leiden oder mit Ungeziefer behaftet sind, dürfen in öffentlichen Barbier- oder Friseurstuben mit den für die übrigen Kunden benutzten Wäschestücken und Instrumenten nicht bedient werden."
* Handwerkskammer. Gemäß § 11 der Wahlord- nung für die Handwerkskammer und ihren Gesellen-Ausschuß vom 17. August 1899, bringt der Herr Regierungs-Präsident zur öffentlichen Kenntniß, daß un Stelle des verstorbenen Metzgermeisters Carl Grobe zu Hanau der Metzgermeister Andreas Schindler zum stellvertretenden Mitgliede der Handwerkskammer in dem 9. Wahlbezirke für die Kreise Geln- hausen, Hanau — Stadt nnd Land — gewählt worden ist.
Schon vor dem Pflanzen empfiehlt es sich sehr, den Baum eine Zeit lang — ungefähr einen Tag — mit der Wurzel ins Wasser zu stellen; das Anwachsen wird dadurch wesentlich gefördert und sichergestellt. Den Nachtheilen des zu hohen Grundwasserstandes begegnet man durch die sog. Hügelpflanzung. — Häufig kommt es vor, daß, wie in diesem Frühjahr, die Obstbäume eine Menge der schönsten Blüthen zeigen, daß aber, obwohl schädliche Fröste ausgeblieben und die Schädlinge nach Möglichkeit bekämpft worden sind, doch die Ernte gleich Null ist. Fast immer gibt in solchen Fällen die Beschaffenheit .des Untergrundes den Ausschlag. Wenn der Boden durch mehrere auf einander folgende heiße Sommer und niederschlagsarme Winter ausgetrocknet ist, so ersetzt sich die nöthige Feuchtigkeit in der Tiefe nur sehr schwer. Wenn dem Baume aber die Feuchtigkeit aus der Tiefe fehlt, kann er nicht tragen. Die Blüthen haften nicht, der Müthensiaub kann keine Befruchtung vollziehen; der Baum setzt, wenn ihm infolge allzu großer Bodentrockenheit von vornherein die Kraft zur Ausbildung der Früchte fehlt, gar nicht an, oder er wirft in Fällen der Noth die jungen Früchte ab, die an ihm zehren wollen. Es empfiehlt sich also, der Wassernoth und dem Feuchligkeitsmangel durch Gießen und sonstige Bewässerung möglichst zu begegnen. Mit gutem, sichtbarem Erfolg werden namentlich die fruchtbesetzten Bäume gewässert. Durch richtige Bewässerung erlangen die Früchte eine bedeutend bessere Ausbildung. Aber die nicht tragenden Bäume müssen ebenfalls gewässert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach ist ihre Unfruchtbarkeit nur eine Folge der Bodentrockenheit. Ob also ein Baum fruchtbar oder, unfruchtbar ist, — er muß gewässert werden; der eine, weil er tragen will, und der andere, weil er tragen soll.
Auf die Bewässerung vor der Blüthe sollte mehr Gewicht gelegt werden. Rechte Wirkung hat diese aber nur dann, wenn durch eine vorhergehende Stickstoffdüngung (Jauche) das Wachsthum der Wurzel angeregt und gefördert worden ist. Je weiter sich die Wurzel ausdehnt, je mehr sie sich verzweigt und Faserwurzeln bildet, desto mehr Boden erobert sie, mit
* Urrfallmeldegespräche. Mit der Entwickelung des Fernsprechwesens auf dem flachen Lande ist das Bedürfniß hervorgetreten, die bisher gebräuchlichen Unfallmeldetelegramme in gewissen Fällen durch Gespräche zu ersetzen. Die Telegraphenverwaltung hat deshalb versuchsweise Unfallmeldegespräche zugelassen. Diese zunächst versuchsweise getroffene Einrichtung soll nun dauernd beibehalten werden. Die Bedingungen, unter welchen Unfallmeldegespräche geführt werden können, sind folgende: UnfÄlmeldegespräche können zwischen öffentlichen Sprechstellen, zwischen Fernsprechanschlüssen sowie zwischen Fernsprechanschlüssen und öffentlichen Sprechstellen ge- wechselt werden, sofern die Betriebs- und örtlichen Verhältnisse die Herstellung der erforderlichen Sprechverbindungen ermöglichen. Die Abwickelung der Gespräche unter Benutzung der Apparate der öffentlichen Sprechstellen ist während der Nacht nur Personen zu gestatten, die dem Verwalter der Stelle bekannt sind; sie kann ausgeschlossen werden, wenn der Apparat im Schlafzimmer untergebracht oder die Verwaltung der öffentlichen Sprechstelle weiblichen Personen übertragen ist. Haben die Empfänger der Unfallmeldungen keinen Fernsprechanschluß, so sind sie, sofern es die örtlichen Verhältnisse gestatten, an den Apparat heranzurufen. Die Gebühr für ein in der Nacht abzuhaltendes Unfallmeldegespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt: a) im Ortsverkehr 20 Pfg., b) im übrigen Verkehr das Doppelte der im § 7 der Fernsprechgebühren- Ordnung festgelegten Sätze, mindestens jedoch 50 Pfg. Für Unfallmeldegespräche in den Dienstpaustn während des Tages sind außer den gewöhnlichen Gesprächsgebühren besondere Zuschläge nicht zu erheben. Für das Herbeirufen an den Apparat, soweit es sich nach den örtlichen Verhältnissen überhaupt ermöglichen läßt, ist eine Gebühr von 25 Pfg. zu erheben.
* Städtische Badeanstalt. Im Monat April 1902 wurden an Bädern abgegeben: Kl: I.: 106, Kl. II.: 194, Kl. III.: 1031, Douchebäder: 46, Römisch-Irische Bäder: 29. Zusammen: 1406 Bäder. Die größte Zahl der abgegebenen Bäder betrug 138 am 19. April; die kleinste Zahl der abgegebenen Bäder betrug 11 am 28. April.
+ Die Wernina'schcn Kriegssestspiele. Die Proben zu den vom 2. bis 11. d. Mts. im hiesigen Stadttheater zur Aufführung gelangenden Kriegsfestspielen werden unter persönlicher Leitung des Herrn Direktors Werning eifrig betrieben. Wir hatten gestern Abend Gelegenheit, einige Bilder zu sehen und waren erstaunt über die dabei zur Verwendung tommenben ganz vorzüglichen Garderobe- und Ausrüstungsstücke. Da aus den Kreisen der hiesigen Bürgerschaft eine genügende Anzahl Damen und Herren mitwirken, versprechen wir uns einen ganz vorzüglichen Erfolg. Der Ueberschuß ist bekanntlich für milde Zwecke bestimmt, was auch mit dazu bei- tragen wirb, daß die Vorstellungen bei ausverkauftem Hause stattfinden.
desto mehr Wassertheilchen kommt sie in Berührung, eine desto größere Wassermenge vermag sie aufzunehmen. In allen Fällen. wo es gilt, den Wasserreichthum des Obstbaumes zu erhöhen, beim Fruchtansatz und bei der Fruchtausbildung und zur Erzielung großer vollkommener Früchte ist eine die Wurzeln anregende Stickstoffdüngung vor Beginn des Wachsthums von vorzüglichster Wirkung, besonders in Gestalt von Jauche, womit den Wurzeln nicht nur Stickstoff, sondern auch Wasser zuge^ührt wird. Rechten Sinn und Erfolg hat das Wässern vor der Blüthe also nur dann, wenn die Wurzeln zur Aufnahme einer größeren Wassermenge befähigt gemacht worden sind. Die wohl monatlich einmal zu vollziehende Wässerung der Bäume muß mit Anfang August aufhören, damit das Wachsthum des Baumes zur Ruhe kommt und das Holz auS- reist. Für sein Gedeihen ist es von Vortheil, wenn dem Gieß- wasser etwas Nährstoffe zugefügt werden; doch genügt bei sonst gutem Ernährungszustand auch einfaches Wasser; etwas an der Sonne erwärmtes oder Flußwasser eignet sich am Besten.
Eine Hauptsache ist nun, das Gießwasser in die Tiefe unten an die Wurzeln zu bringen. Kleine Mengen Wasser, die die obere Bodenschicht nur schwarz machen und nicht bis zu den Wurzeln dringen, die die Erdkruste fest zusammenschlämmen, nützen im Gartenbau im Allgemeinen wenig und beim Obstbau im Besonderen garnichts. Den Wurzeln der Obstbäume bis in größere Tiefen genügende Feuchtigkeit zuzu- führen muß das Bestreben sein, und dies wird durch die Anwendung von Faschinen erreicht. Reiserbündel, ungefähr einen Meter lang und 25 Centimeter im Durchmesser, in angemessener Zahl und Entfernung um den Stamm eingegraben, leiten das Wasser in den Untergrund und gewähren auch der Luft Zutritt zu dem Erdboden. Von großer Wichtigkeit ist ferner das Anbringen von Fanggruben auf der Baumscheibe und in ihrer Nähe, wodurch das Wasser am Abläufen ge* hindert wird, und die Umwandlung der Erdoberfläche unter dem Baum in Humus. Dies Letztere geschieht durch Auf-