Erstes Blatt
Bezugspreis :
Zierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für nn?5 värtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Clnrückungsgcbühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev.
General-Anzeiger.
Acklichts GrZm für Stadt- md Faadkreis Hasau.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Dcrantwortl. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 304. Bezirks-Kerns, rechMlMnß Nr. 98. Dienstaq den 31. Dezember.
Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 93. 1901
Hierzu „Amtliche Beilage" Nr. SS.
Amtliches Bekanntmachung, betreffend die Artßerkurssetzmm der Zwanzig- pferrnigstülLe aus Silber.
Vom 31. Oktober 1901.
Auf Grund des Artikel II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 250) hat der Bundesraih die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom L Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
8 2.
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur Um- wechselung angenommen.
8 3.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie aus verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin den 31. Oktober 1901.
Der Reichskanzler.
V 13976 I. V.: Freiherr v. Thielmann.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 26. Februar 1870 über die Schonzeiten des Wildes und des 8 107 des Zu- stândigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird für den Regierungsbezirk Cassel angeordnet, daß der Schluß der Jagd auf Hasen, Auer-, Birk- und Kasanen Hennen, Haselwild und Wachteln mit dem Ablauf des 18. Januar n. Js. eintritt.
Cassel den 21. Dezember 190!.
Namens des Bezirksausschusses.
V 13975 Der Vorsitzende.
Hus Stadt und Cand.
Hsu au, 31. Dezbr.
GeffenLLLche Setzung der Stadtverordneten- vZxsgMmlmrg
vom 30. Dezember 1901.
Anwesend die Herren: Cauthal, Vorsteher; Baader, Bailly, Bier, Brüning, Eberhard, Föll, Fritz, Glaser, Dr. Heraeus, Hoffmann, Jost, Jung, Kehl, Kreuter, Loßberger, Lucht, Ott, Rodde, Schroeter, Schwabe, Seitz, Spatz, Steinheuer, Treusch, Voltz, Wolff, Wörner.
Vom Magistrat sind anwesend die Herren: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Erster Beigeordneter Bode.
Kein Ausschluß der Oeffentlichkeit.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Herr Loßberger, den Punkt 8 der Tagesordnung: „Abtrennung des Amtes des Stadtschulinspektors von dem des Direktors der höheren Mädchenschule" in die geheime Sitzung zu verweisen. — Herr Canthal widerspricht dem mehrfach und glaubt annehmen ztl müssen, es sei wünschenswerth, daß die Sache, die nun doch einmal eine gewisse Aufmerksamkeit unter der Bürgerschaft erregt habe, öffentlich verhandelt werde, damit der Bürgerschaft Gelegenheit geboten sei, sich darüber zu infor- miren. Man sei darin eine gewisse Rücksicht schuldig. — Herr Treusch weist darauf hin, daß wir öffentliche Stadtverordnetensitzungen haben. — Nachdem noch eine Anzahl Redner zu Gunsten der Oeffentlichkeit gesprochen, wird der Antrag Loßberger mit großer Majorität abgelehnt.
Straßenbau.
Für den Ausbau des „Grünen Weg" zwischen Straße Nr. 14 und Waldstraße am Schulgrundstück werden 13 000 Mark zur Spezialbewilligung gefordert. Herr Lucht beantragt Zustimmung, welche ertheilt wird. — Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus bemerkt hierzu, diese Vorlagen hätten alle den Zweck, der Verwaltung Kredite zur Beschäf
tigung Arbeitsloser flüssig zu machen. Der Ansturm habe zwar neuerdings etwas nachgelassen, es werde aber befürchtet, daß nach Neujahr ein Rückschlag eintrete. Obwohl zur Zeit noch kein Anlaß zum vollen Ausbau der Straßen vorliege, habe doch die Verwaltung aus dem obengedachten Grunde die Sache in Angriff genommen.
Ferner werden gefordert 15 450 Mark zum Ausbau der Straße Nr. 16, 24 000 Mark für den Ausbau des „Grünen Weg" zwischen Neuhof und Spessartstraße, 19100 Mark für den Ausbau der Spessartstraße bis zum „Grünen Weg" und der letzteren Straße bis zur Bernhardstraße. Referent Herr Wörner theilt mit, daß beab- sid tigt sei, die hier in Betracht kommenden Straßenzüge alsbald endgiltig auszubauen und von provisorischem Ausbau Abstand zu nehmen. Die Steinrohrsiele sowie Gas- und Wasserleitung sollen alsbald mit eingebaut werden. Mit der Genehmigung dieser Vorlagen wird ein einheitlicher Straßenzug vom Landkrankenhause bis zur Spessartstraße geschaffen. Die Befestigung bei sämmtlichen Straßen besteht in Chaussi- rung und Kiestrottoirs. Aus den Kommissionsverhandlungen über diesen Punkt verdient noch bemerkt zu werden, daß seitens des Magistrats die alsbaldige Einführung einer bessern Beleuchtung zugesagt wurde, sowie daß Herr Ca nth a l anregte, der''Magistrat möge sich mit der Verwaltung des Landkrankenhauses in Anbetracht der von der Stadt aufzuwendenden erheblichen Kosten zur Erschließung des in Rede stehenden Stadttheiles in Verbindung setzen und hierbei die Landkrankenhausverwaltung ersuchen, auch ihrerseits an der Ausführung des Projekts mitzuwirken, indem der Entfernung der dort vorhandenen unschö/.^n Maner näher getreten wird. Bei dieser Gelegenheit dürfte auch das Ersuchen auf entsprechende Zu- rückietzung der Grenze angebracht erscheinen, um dadurch eine Verbreiterung der Straße zu ermöglichen. Die Vorlage findet Genehmigung.
Abtrennung des Amtes des Stadt schul- inspektors von bent des Direktors der höheren Mädchenschule.
Dieselbe Vorlage hat die Versammlung bereits vor einigen Wochen beschäftigt, sie wurde aber in Anbetracht der neuen finanziellen Beschwerung, die sie bringen würde, abgelehnt. Der Referent, Herr Jung, begründet die Wiedereinbringung und erwähnt eine von Herrn Direktor Bungenstab ztl der Sache verfaßte Denkschrift, der im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen ist:
Nach den in einer Verfügung der Königlichen Regierung festgelegten Gesichtspunkten liegen dem Schulinspektor umfangreiche Berichte ob, welche im Laufe des Jahres der Regierung einzureichen sind. Der Jahresbericht hat zu umfassen:
a. 1) Prüfungsbericht, 2) Einrichtung der Schulen hinsichtlich ihrer Lage, Inanspruchnahme u. s. tu., 3) Zahl der Klassen, 4—9) Gehaltsverhältnisse des Lehrpersonals, 10) Allgemeiner Zustand der Schuleinrichtungen, 11) Frequenz- verhältnisse, 12) Zahl der Unterrichtsstunden, 13) Lehrplan, Lehrbericht, Stundenplan u. s. w. ;
b. Bericht über den Unterricht im Besonderen:
c. Bericht über Schulzucht, Schulbesuch und Aufsicht;
d. Urtheil über den Gesammtzustand der Schule sowie über die Lehrkräfte;
6. Bericht über den an die Lehrer auf Grund der Prüfung gegebenen Bescheid:
f. Weitere Bemerkungen.
Durch erschöpfende Erstattung dieses Berichts allein würden an den Schulaufsichtsbeamlen außerordentliche Anforderungen mit Bezug auf Zeit und Arbeitskraft gestellt und müsse der Schulinspektor mindestens 3 Stunden für jede Klasse verwenden, um einen hinreichend tiefen und umfassenden Einblick in den Zustand der Schulen zu erhalten. Es kämen dabei ohne die höhere Mädchenschule 84 Klassen mit 3424 Kindern in Betracht.
Er selbst ertheilte wöchentlich 4 Unterrichtsstunden neben 6 Sprechstunden, die er zu halten habe, sodaß ihm wöchentlich 22 Stunden für die Abhaltung der Revisionen zur Verfügung blieben. Bei Zugrundelegung von 3 Stunden für die Klasse müsse er also bereits 252 Stunden jährlich — 11V» Stunden wöchentlich (von 41 Schulwochen) allein für die alljährlich vorgeschriebene Hauptrevision verwenden. Außer dieser Hauptrevision sei nun noch aus biefem oder jenem Grunde eine Revision im Laufe des Jahres erforderlich.
Dazu komme die Erledigung des sehr umfangreichen Schreibwerkes. In diesem Schuljahre seien allein 495 Eingänge zu bearbeiten gewesen, außer Abschriften und außer den Arbeiten auf dem Gebiete des Rechnungswesens. Die ihm zur Verfügung gestellte Schreibhilfe (wöchentlich 8 Stunden) sei bisher vollständig in Anspruch genommen worden durch Ordnen der Akten, Aufstellung eines neuen Katalogs für die Biblio
thek, Aufstellung eines neuen Inventars und Lehrmittelver- zeichnisses, Neuordnung der Lehrmittel, besonders aber durch Abschreiben des neu bearbeiteten Lehrplans für die höhere Mädchenschule, welcher demnächst zur Vorlage gelangen soll.
Eine weitere umfassende Arbeit fordere die Besetzung der Lehrstellen; Jett 1896 seien an unseren städtischen Schulen 39 neue Lehrkräfte angestellt worden. Dabei sprächen mit Lehrproben und umfangreiche Berichte. Der Schulinspektor habe die Pflicht, sich eingehend vertraut zu machen mit den wichtigsten Erscheinungen auf dem Gebiete der Fachlitteratur, wozu auch ein nicht unerhebliches Maß an Zeit und Spannkraft gehöre. Es sei bisher der allergrößte Theil seiner Zeit einschl. der Ferien in Anspruch genommen worden durch die Leitung der Stadtschulinspektion, sodaß ihm für sein Hauptamt, die Leitung der Höheren Mädchenschule, nur verschwindend wenig Zeit übrig geblieben sei. In der Denkschrift wird ferner darauf hingewiesen, daß die Höhere Mädchenschule trotzdem in den letzten 10 Jahren einen wesentlichen Aufschwung genommen habe. Auf allen Gebieten des höheren Mädchenschulwesens herrsche reges Leben und um alle die neuen Strömungen zu überblicken und dieselben der eigenen Schule nutzbar zu machen, sei es erforderlich, daß der Leiter der Anstalt sich voll und ganz in den Dienst seiner Sache stelle. Dieses könne aber nicht verlangt werden, wenn es ihm nur möglich sei, wöchentlich 4 Unterrichtsstunden zu ertheilen, weil seine übrige Zeit durch sein Nebenamt fast ganz in Anspruch genommen sei, was sich bei eintretender Erkrankung von Lehrkräften noch besonders fühlbar mache. Die beiden Aemter hätten bis heute einen Umfang angenommen, daß die Vereinigung derselben in eine Hand nicht mehr möglich sei: das Nebenamt habe sich im Laufe der Zeit vollständig zu einem Hauptamt entwickelt, welches eine ganze Kraft voll beschäftige. Im Interesse der zweckentsprechenden Weiterent- wickelnng der höheren Mädchenschule liege es aber auch, daß dieselbe einen Leiter erhalte, welcher einzig und allein für seine
Anstalt zu wirken habe.
Verfasser geht hierauf des Näheren ein auf die gegenwärtigen Verhältnisse bezüglich der Vertheilung der Lehrkräfte an der höheren Mädchenschule, der Klassen- und Unterrichts vertheilung.
Die finanzielle Wirkung der Theilung der Aemter nach dem Vorschläge der Siadtschuldeputation würde sich unter Zugrundelegung der zur Zeit geltenden Verhältnisse wie folgt gestalten:
Gehalt
a) des Direktors, b) des Oberlehrers Dr. Müller, c) Differenz.
1902
(Dienstalter 1./10. 1893.)
1260 Mk.
5400 Mk.
4140 Mk.
1903
5400 „
4440 „
960 „
1904
5400 „
4440 „
960 „
1905
5700 „
4740 „
960 „
1906
5700 „
5040 „
660 „
1907
5700 „
5040 „
660 „
1908
6000 „
5340
660 „
1909
6000 „
5640 „
360 „
1910
6000 „
5640 „
360 „
1911
6300 „
5790 „
510 ff
1912
6300 „
5940 „
360 „
1913
6300 „
5940 „
360 „
1914
6600 „
6090 „
510 „
1915
6600 „
6240 „
360 „
1916
6600 „
6240 „
360 „
1917
6900 „
6390 „
510 „
1918
6900 „
6540 „
360 „
Das bedeute
einen jährlichen Mehraufwand von durch-
schnittlich 598 Mk. (Hierbei kommt in Betracht, bay bet Be-
Innung der heutigen Verhältnisse
! die Stelle des ausgetretenen
Oberlehrers Dr.
Müller wieder
neu besetzt werden müßte, was
bei Trennung der beiden Aemter nicht erforderlich werden
würde.) Referent gibt hierauf
den Beschluß
des Magistrats
vom 10. d. Mts
. bekannt: „Die Stadtverordnetenversammlung
wird wiederholt ersucht:
um Zustimmung zu folgendem Beschluß
I. a. Das Amt des Stadtschuldirektors wird von dem des
Direktors der höheren Mädchenschule getrennt.
b. zum Stadtschnlinspektor wird der Direktor der Höheren Mädchenschule und Stadtschulinspektor Bungenstab gewählt unter der Bedingung, daß die Königl. Staatsregierung demselben auf die Dauer seines Amtes als Stadtschulinspektor die Geschäfte eines Kreisschulinspektors überträgt; die Besoldung des Stadtschulinspektors Bungenstab soll die gleiche bleiben wie bisher (6600 bis 8100
Mark);
c. für die Höhere Mädchenschule wird ein eigener Direktor angestellt, welcher die Besoldung des Direktors einer unvollständigen höheren Lehranstalt bezieht (5400—6900