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Waisenhauses in Hanau.
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Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 202 Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 98. Freitag deN 30« AUgUst. Vezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901
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Amtliches.
Landkreis Dan au.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Von der biologischen Abtheilung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes ist ein Flugblatt „Dir Schüttekrankheit der Kiefer und ihre Bekämpfung" herausgegeben worden.
Die Gemeinden und Besitzer von Privat-Forstrevieren werden auf dieses Flugblatt aufmerksam gemacht.
Dasselbe ist von der Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin, Hedemannsstraße 10, zu beziehen.
Der Einzelpreis beträgt 5 Pfg., 100 Exemplare kosten 4 Mark.
Hanau den 22. August 1901.
Der Königliche Landrath.
V 9209 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit 2,20 Mark, 2 kleinen Schlüsseln (der eine von Messing) und 12 Karten mit dem Namen Karl Müller. 1 schwarzer Damengürtel mit 2 gelben Schnallen. 1 silberner Uhrdeckel, auf der Rückseite eine Burg eingravirt.
Hanau den 30. August 1901.
Zur chinesischen Sühnemission.
Wer die nach Dutzenden zählenden politischen Leitartikel der letzten Tage verfolgt hat, die in allen Tonarten von seichtem Spott bis zur pathetischen Beschwörung die Reise des chinesischen Prinzen Tschun an den deutschen Kaiserhof behandelten, konnte den Eindruck gewinnen, als hinge das Wohl und Wehe unseres Volkes und die ganze Zukunft unserer ostasiatischen Politik von der Dauer des Auftchubs ab, den die Fahrt des Sühnezesandten in Basel erlitten hat. Diesen aufgeregten und verwirrten Erörterungen steht ein ziemlich einfacher Sachverhalt gegenüber. Prinz Tschun war, als er in Basel eintraf, thatsächlich infolge der Hitze, der ungewohnten Elsenbahnfahrt und der nicht minder ungewohnten Ernährungsweise erkrankt. Zu der körperlichen Ermattung hat sich dann wohl eine noch jetzt fortwirkende seelische Niedergeschlagenheit gesellt, je mehr dem Prinzen bei der Annäherung an die Grenze des deutschen Reiches zum Bewußtsein kam, daß seinem Empfange durch unseren Kaiser in zwar nicht übertrieben harter, aber doch ernster Form die Bedeutung einer Sühne für das an dem deutschen Gesandten, Freiherrn von Ketteler, in China begangenen Verbrechen ausgeprägt bleiben würde. Während also ein Theil unserer Presse noch mit echt deutscher Rechthaberei gegen angebliche übermäßige Ehrungen, die das amtliche Deutschland für den Prinzen Tschun in Bereitschaft halten sollte, zu Felde zog, war dieser längst vom Gegentheil überzeugt. Der Prinz mag nun in Basel abwarten, daß der Unterschied, der zwischen der amtlichen deutschen und der chinesischen Auffassung von dem Ernst seiner M'.ssion besteht, ausgeglichen wird. Das ist für die angemessene Durchführung des Sühne-Aktes unerläßlich, und eine Verzögerung des Berliner Empfanges um einige Tage kann gegenüber der Nothwendigkeit, diesem Empfang den gebührenden Charakter zu wahren, nicht ins Gewicht fallen. Von Wichtigkeit ist ferner, daß Prinz Tschun bei der Vollziehung des Sühne-Aktes auch äußerlich erkennbar gemacht wird als der zu diesem Zweck entsandte Vertreter des chinesischen Reiches in seinen Gesammt- beziehungen zu Deutschland, wie auch als unmittelbarer Stellvertreter seines Bruders, des regierenden Kaisers von China. Zur Bekundung dessen dient die Kavallerie-Begleitung, die feierliche Auffahrt und das ganze Zeremoniell, das den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie den Erfordernissen des vorliegenden Einzelfalles entspricht. Gerade dadurch, daß Prinz Tschun durchaus nach dem hohen Range, den er als nächster Blutsverwandter des Kaisers von China in seiner Heimalh einnimmt, behandelt wird, gewinnt die Sühne-Kundgebung, der er sich trotz diesen hohen Ranges zu unterziehen hat, ihre volle internationale Bedeutung.
Klus Stadt und £and.
Hanart, 29. August.
* Postalisches. Mit Ablauf des Monats August haben nach einer »Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts die Postanstalten die Sammlung von Geldbeträgen zur Unterstützung der deutschen Truppen in Ostasien und ihrer Angehörigen einzustellen und die darauf bezüglichen Aushänge zu entfernen.
* Die goldenen Amrsmarkstücke. Mit Ende September läuft die Frist ab, in welcher die goldenen Fünf
markstücke bei den zuständigen. Kassen noch in Zahlung genommen werden. Damit scheidet eine Münzsorte aus dem Verkehr, die eine große Beliebtheit eigentlich nie gewonnen hatte. In dem Gesetze betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 war die goldene halbe Krone nicht vorgesehen, es war darin nur die Prägung von 10- und 20-Marlstücken vorgeschrieben. Im Münzgesetz vom 9. Juli 1873 aber wurde angeordnet, daß außer diesen Stücken Reichs- goldmünzen zu fünf Mark ausgeprägt werden sollten, von welchen aus einem Pfunde feinen Goldes 279 Stück aus gebracht werden. Das Mischungsverhältniß, 9 Theile Gold und 1 Theil Kupfer, sowie die Ausprägung sollten die gleichen sein, wie bei den anderen Reichsgoldmünzen, nur bezüglich der Abweichung in Mehr oder Weniger in Gewicht sowie des Unterschiedes zwischen dem Normal- und Passirgewicht waren andere Bestimmungen vorgesehen. Die Prägung der goldenen Fünfmarkstücke wurde demnach in die Wege geleitet und insgesammt für 27,969,925 Mark Stücke angefertigt. Jedoch dauerte die Prägung nicht 6 Jahre. Am 29. März 1879 richtete Fürst Bismarck an den Staatsminister Hofmann einen Erlaß, der sich mit der Prägung der Gold- und Silbermünzen beschäftigte und in diesem betonte der Reichskanzler, wie es ihm nothwendig erschiene, die Prägung „der im Verkehr unbrauchbaren halben Goldkronen" ganz einzustellen. Fürst Bismarck wünschte an deren Stelle silberne Fünfmarkstücke ausgegeben zu sehen. Seitdem hat eine Ausprägung von halben Kronen nicht mehr stattgesunden. Wenn in dem erwähnten Erlaß des Fürsten Bismarck die Summe der ausgeprägten halben Kronen auf 27,921,845 Mk. angegeben wird und somit von dem oben genannten Betrage in etwas differirt, so ist der Unterschied nur auf die verschiedenen rechnungsmäßigen Feststellungen zurückzuführen. Jedenfalls wurden einem weiteren Wunsche des Fürsten entsprechend die halben Kronen seitdem auch von dec Reichsbank angesammelt und nicht wieder verausgabt. Im Laufe der Jahre ist der weitaus größte Theil der ausgeprägten goldenen halben Kronen zur Einziehung gelangt. Ende Juli 1901 belief sich die ein- gezogene Summe auf 23,912,525 Mk. Es waren also noch für 4,075,400 Mk. im Verl ehr geblieben. Es ist nicht anzunehmen, daß von dieser Summe bis zum Ende September noch große Beträge an die zuständigen Kassen abgciührt werden und man wird deshalb zu der Annabme kommen müssen, daß die Münzsorte, welche im Verkehr selbst sich großer Beliebtheit nicht erfreute, in ganz beträchtlichem Umfange für Sammlungen, zu Schmuckgegenständen u. s. w. Verwendung gefunden hat und noch finden wird.
* Eisenbahnverkehr. Laut amtlicher Bekanntmachung der königlichen Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. hören mit dem 30. September d. J. auf: 1. sämmtliche Rundreisefahr- karten in den Direktionsbezirken Frankfurt a. M., Mainz, Cassel, Köln und Grönberg, 2. Rundreiscfahrkarten nach der Rhön, 3. nach dem Harz, Thüringer Wald, 4. im norddeutsch- rheinischen Verkehr, 5. im rheinisch-süddeutsch - österreichischen Verkehr, 6. im südwestdeutschen Verkehr, 7. Badekarten nach Borsoorf, Nidda, Salzschlirf, 8. Sommerfahrkarten nach den Nord- und Ostseebädern, 9. die in Frankfurt a. M. auflicgen- den Rundreisefahrkarten des preußisch-hessischen-Main-Neckar- pfälzischen Verkehrs (das sind zirka 230 Rundreisckarten).
* Vertretung von MechLsangelegenheiLen durch rumänische Rechtsanwälte. Ter Handelskammer hier- selbst sind vertrauliche Mittheilungen über die Zuverlässigkeit rumänischer Rechtsanwälte zugegangen. Interessenten wird auf Wunsch nähere Auskunft über den Inhalt dieser Mittheilungen durch das Sekretariat der Handelskammer ertheilt werden.
* Mainhasen. Zu der letzten geheimen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung- hatte bekanntlich eine recht be- achtenswerthe Interpellation des Herrn K e h l Veranlassung gegeben unter Hinweis darauf, daß die Mitglieder der Handelskammer fortgesetzt über die Angelegenheit betr. die Erbauung eines Hafens auf dem Laufenden gehalten wurden, , wogegen den Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung jede Mittheilung vorenthalten werde. Die Stadtverordneten- Versammlung sei doch diejenige Körperschaft, die früher oder später die erforderlichen Mittel zu bewilligen hätte und deshalb hätte auch diese an der Angelegenheit das größte Interesse. Der Herr Stadtverordnetenvorsteher gab dann auch die erforderlichen Ausschlüsse, wies aber insbesondere darauf hin, daß er lediglich als Präsident der Handelskammer in Verbindung mit bem Herrn Oberbürgermeister mit an den einleitenden Schritten bisher betheiligt gewesen sei; als Stadtverordnetenvorsteher würde er aber so wenig zu den Maßnahmen des Oberbürgermeisteramts herangezogen worden sein, wie die anderen Mitglieder auch. Die Stadtverordneten-Versammlung müsse zunächst eine an sie zu richtende Vorlage des Magistrats abwarten, dem stehe jedoch
zunächst entgegen, daß auch seitens des Magistrats weitere Stellung zu der Frage noch nicht genommen sei. Die an die betr. Ministerien abgehenden Eingaben enthielten lediglich eine schriftliche Niederlegung dessen, was sie (Oberbürgermeister und Handelskammerpräsident) in Person den betr. Ministern gelegentlich der ihnen gewährten Audienz in der fraglichen Angelegenheit ausgeführt hätten. Die Körperschaften seien ebensowenig wie die Stadt überhaupt irgendwie hieran gebunden. Daß die Stellungnahme der Stadt Hanau zu den ihr gemachten Auflagen in erster Linie für die baldige Verwirklichung der Kanalstrecke Offenbach- Aschaffenburg mitbestimmend sei, dürfte wohl bekannt sein. Die hohen Aufwendungen, welche dabei an die Stadt gestellt würden , seien nun von dem Herrn Finanzminister sowohl sowie von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe anerkannt worden. Die angedeuteten Eingaben zielen denn auch auf Erlangung entsprechender Beiträge zu den erheblichen Kosten hin, als auch auf Genehmigung einer städtischen Anleihe im etwaigen Betrage von einer Million Mark im Typus einer reinen Rentenschuld oder wenigstens mit sehr weit ausgedehnter Tilgungsperiode. Es ist in der Begründung hervorgehoben worden, daß der Hafen als Schutzhafen im Allgemeinen über das lokale Interesse Hanaus erheblich hinausgehe, auch liege die Herstellung eines Verbindungsgeleises mit dem Ostbahnhof im Interesse der Eisenbahnverwaltung, welche auch wohl dazu berufen sei, den Betrieb dieses Geleises zu übernehmen. Sodann ziele die Eingabe auf vollständige Gleich stellung Hanaus mit Frankfurt a. M. insbesondere bezüglich der Befreiung des Umschlagsverkehrs von Mainkanalgebühren und der für die Rhein- und Mainhafenstationen bestehenden eisenbahntarifarischen Begünstigungen hin und endlich auf die Gewährung der Berechtigung zur Errichtung gemischter Transitlager. Zugleich sollen Eingaben abgehen an den Kommunallandtag mit dem Anträge auf Gewährung eines Darlehens aus kommunalständischen Mitteln (aus dem Fonds für Kleinbahnen und Meliorationen) zu vielleicht 1—l1/« °/o Zinsen bei sehr müßigen Amortisationsraten. Schließlich soll auch der Landkreis um seine finanzielle Betheiligung an dem Werke angegangen werden, welcher ebenfalls nicht unerheblich an der Kanalisirung des Maines mit Hinblick auf die am Maine gelegenen Ortschaften mit vornehmlich industrieller Entwickelung, wie z. B. Fechenheim und Mainkur interessirt sei. Hervorzuheben bleibe nochmals, daß durch die Eingaben keineswegs die Stellungnahme der Stadt wie auch diejenige der Handelskammer dokumentirt werde, sie seien lediglich Niederlegung persönlicher Ansichten, auf Grund welcher erfolgreiche Vorlage an die betr. Körperschaften in Aussicht gestellt werden könnte.
In eigener Angelegenheit haben wir uns noch mit der Bemerkung des Herrn Vorsitzenden, daß leider ein. Theil der Presse sich der Mainhafensache nicht erschöpfend genug widme, zu beschäftigen. Hiermit kann nur gemeint sein, daß der „Han. Anz." sich den Auslassungen der Handelskammer gegenüber etwas reservirt verhält. Wir ersehen mit Genugthuung, daß die Handelskammer die Publikationskraft des „Han. Anz." wohl zu würdigen weiß, verstehen aber dann auch wiederum nicht, daß genannte Korporation ihre Protokolle, die der Bürgerschaft Aufklärung über die Mainhafenangelegenheit bringen sollen und zur Wiedergabe auch in unserem Blatte als erwünscht erachtet werden, uns erst zugänglich macht, nachdem ein anderes Blatt dieselben bereits veröffentlicht hat. Unter diesen Umständen müssen wir cs uns natürlich versagen, die in Frage kommenden Auslassungen besonders zu beachten. Die spätere Erörterung in den städtischen Körperschaften wird uns noch hinreichend Gelegenheit bieten, dem Millionenprojekte Aufmerksamkeit zu schenken.
* Kettenschleppschisssahrt aus dem Main. Nach einer Statistik wurden bis Ende Juli folgende Fahrten unternommen: Der Januar verzeichnet eine Fahrt, geschleppt wurden 11 Schiffe und 192 Mk. vereinnahmt; im Februar wur- den zwei Fahrten gemacht, 61 Schiffe geschleppt unb 2270 Mk. vereinnahmt; der Monat März verzeichnet 20 Fahrten, geschleppt wurden 388 Schiffe, die Einnahmen betrugen 969 < Mk.; im April wurden 22 Fahrten gemacht mit 463 Missen im Schlepptau, die Einnahmen betrugen 12 243 Mk.; im Mai wurden 31 Fahrten unternommen, 794 Schiffe geschleppt und 10 948 Mk. vereinnahmt; der Juni weist 28 Fahrten auf, geschleppt wurden 832 Schiffe, die Einnahmen betrugen Mk.
18 275; im Juli wurden 29 Fahrten gemacht, mit lObo Fahrzeugen im Schlepptau, vereinnahmt wurden 16 658 Mk.
* £)l‘rttorieii Verein» Der Vorstand des Oratorien- vereins veröffentlicht heute den Konzertplan für die kommende Saison. Er hofft, daß den geplanten Darbietungen, insbesondere auch der in Aussicht genommenen Aufführung von Haydn's populärstem, ewig-frischem Oratorium „Die Schöpfung" von den Freunden und Gönnern des Vereins mit regem