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Verantwort!« Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 226 Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

Freitag den 27. September

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Candkreis Dan au.

Bekanntmachungen des König!. Landrathsamtes.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der an das Großherzogthum Hessen grenzenden diesseitigen Gemeinden und Gutsbezirke mache ich darauf aufmerksam, daß die gemeinschaft­liche Begehung der Landeshoheitsgrenze wie in den Vorjahren so auch dieses Jahr am 1. Oktober stattfindet.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, sich mit den betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien über die Stunde des Beginns des Grenzbegangs und den Ort der Zusammenkunft rc. alsbald ins Benehmen zu setzen und den Termin entweder selbst, oder durch den Beigeord­neten bezw. ersten Schöffen wahrzunehmen.

Das gemeinschaftlich aufzunehmende Protokoll über die bei dem Begang bemerkten Mängel ist nebst der Gebühren-Liqui- dation bis zum 6. Oktober er. hierher einzureichen.

Hanau den 27. September 1901.

Der Königliche Landrath.

V 10423 v. Schenck.

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Städtische Sparkasse.

Das auf den Namen der Frau Marie Hechtle hier am 9. Juli 1890 ausgefertigte Einlagebttch Nr. 176 A ist angeblich verloren worden.

Der etwaige Besitzer des Buches wird gemäß § 26 der Satzungen für die städtische Sparkasse aufgefordert, sich zu melden und seine Ansprüche bei dem unterzeichneten Vorstande zeltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf von 3 Monaten der Verliererin ein neues Einlagebuch ausgefertigt werden wird.

Hanau den 25. September 1901.

Der Borstand städt. Sparkaste. 15920

Hus Stadt und Cand.

Hanau, 27. Septbr.

Oeffentliche Kitzurrg. der Ktadtverordnelen- versammlung vom 26. September 1901.

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Baader, Bailly, Bier, Brüning, Eberhard, Föll, Glaser, Dr. Heraeus, Hock, Hoffmann, Jost, Jung, Koch, Körner, Küstner, Lucht, Müller, Roth, Schroeter, Schwabe, Spatz, Steinheuer, Treusch, Voltz, Wolff und Wörner. Vom Magistrat sind anwesend die Herren: Erster Beigeordneter Bode und Stadtbaurath Schmidt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet Herr Vorsteher Canthal dem Andenken des verstorbenen Mitgliedes Herrn Fritz Weber einen warmempfundenen Nachruf. Herr Weber habe in den wichtigsten Kommissionen mitgewirkt und eine Un­masse Zeit der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Er habe sich nicht nur ausgezeichnet durch seine Pflichttreue, sondern auch durch seine vorzüglichen Charaktereigenschaften. Wenn ein solcher Mann uns entrissen werde, so empfinden wir es dop­pelt schmerzlich. Er bitte, in dieser Stunde der Wehmuth und Trauer, sowie der Ehrerbietung für den Verschiedenen durch Erheben von den Sitzen Ausdruck zu geben. (Geschieht.)

Bei der Fragestellung zur Genehmigung des Protokolls der letzten' Sitzung bemängelt Herr Hoffmann die Thatsache, daß die Verhandlungen in die geheime Sitzung verlegt wurden und trotzdem nachher die Referate fast wörtlich in den beiden hiesigen Tagesblättern gestanden hätten. Er meine, wenn die Stadtverordneten-Versammlung die Nichtöffentlichkeit eines Berathungsgcgenstandes beschlossen habe, so solle er auch dementsprechend behandelt werden. Herr Vorsteher 'Can­thal erwidert, man solle doch nicht so weit gehen, auch die gefaßten Beschlüsse zu verheimlichen. Wenn eine Vorlage ge­heim verhandelt werde, so handele es sich dabei doch zumeist nur darum, die Erörterungen geheim zu halten.

Vorlagen der Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- Werke-Kommission.

Der Referent, Herr Koch, bringt folgende Vorlagen der Gas-, Wasser- und Elektrizitäts-Werke-Kommission zur Kennt­niß, bezw. empfiehlt dieselben zur Annahme:

In der Querstraße von der Wilhelm- nach der Uferstraße soll die Gas- und Wasserleitung neu verlegt werden. Die Ausführung wird wahrscheinlich erst 1902 geschehen. Die Kosten sind zu 1950 Mark veranschlagt, welche bewilligt werden.

Die Gasleitung in der Frankfurterlandstraße (Kesselstadt) soll verlängert werden und betrügt der Kostenaufwand 730 Mk. Dient zur Kenntniß.

Zugestimmt wird der seitens eines Bauunternehmers be­antragten Aufhebung der Verzinsungspflicht der aufgewendeten

Kosten für die Herstellung der Gas- und Wasserleitung in der Wilhelmstraße (längs des Friedberger Bahndammes), nach­dem die Rentabilität gesichert ist; ebenso wird genehmigt die Befreiung zweier Firmen von der besonderen Verzinsungspflicht des Anlagekapitals für die Kabellegung vor der Kinzigbrücke, nachdem auch hier die Rentabilität dargethan ist.

Auf Antrag eines Interessenten soll das Kabel in der Langstraße zwischen Hirsch- und Leimenstraße verlängert wer­den. Die Kosten betragen 600 M., welche bewilligt werden.

Nachdem die nachträgliche Kabelmessung zu keiner Bean­standung geführt und auch sonstige Mängel an den Anlagen des ersten Ausbaues des Elektrizitätswerks, .für welche die Firma Elektr.-Akt. vorm. Schuckert u. Co. event, haftbar ge­macht werden könnte, sich nicht gezeigt haben, beantragt der Magistrat auf Vorlage der Elektrizitätswerks-Kommission Zu­stimmung zu dem Einverständniß, daß die Garantiezeit ge­nannter Firma, von welcher entsprechender Antrag vorliegt, für beendet angesehen werde. Wird zugestimmt.

Die von einem Anlieger übernommene Garantieverpflich­tung für Abnahme von Gas von jährlich von 300 M. soll auf 270 M. ermäßigt werden. Ein weitergehender Antrag des betr. Anliegers war von der Kommission abgelehnt wor­den. Der Vorlage wird zugestimmt.

Nach der Schlußabrechnung über den Bau des Elektrizitäts­werkes belaufen sich die Gesammt-Herstellungskosten auf 948,722.64 Mk. Hierzu soll ein Erneuerungsfonds von 50,000 Mk. errichtet werden, sodaß die Gesammtsumme der Baukosten sich auf rund 1 Million Mk. belaufen wird. Dient zur Kenntniß.

Laternen.

Auf Antrag der Interessenten soll die Laterne Nr. 238 in der Großen Dechaneistraße, welche auch in die Rappengasse scheint, zu einer Richtlaterne erhoben werden. Wird zuge­stimmt, ebenso der Aufstellung von 3 neuen Laternen in der Uferstraße.

Einsprüche gegen die Stadtverordneten- Wählerliste.

Die Wählerliste zur Stadtverordneten-Versammlung hat die gesetzmäßige Zeit zur Einsicht offen gelegen und sind von 83 Personen Einsprüche gegen dieselbe erfolgt. Nach dem Be­richt des Referenten, Herrn Eberhard, sind bei der Be­handlung der Einsprüche zuvörderst die Gesichtspunkte maß­gebend gewesen, welche durch die bekannten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts geschaffen sind, nämlich daß die sog. Schlafstelleninhaber nicht als selbständig zu betrachten und des­halb auch nicht wahlfähig sind; ferner daß bei dem zur Wahl­fähigkeit nothwendigen Einkommen von mindestens 600 Mk. bezw. dem Steuerbetrag von 4 Mk. die Einschätzung, nicht der thatsächliche Verdienst maßgebend ist. Dies war bei der Beurtheilung der Ansprüche maßgebend. Bezüglich des Ein­spruchs von 9 Personen wurde beschlossen, dieselben für be­gründet zu erklären. In einigen Fällen ist die Berechtigung darauf zurückzuführen, daß die Verhältnisse der Betreffenden sich seit der Aufstellung der Wählerliste geändert haben, bei einigen war bei der Nichteintragung die Ableistung einer Militärdienstpflicht schuld, welche aber nicht als Unterbrechung des Aufenthaltes zu gelten hat. Bei der Mehrzahl wurde die Ablehnung des Einspruchs beschlossen, weil dieselben Schlaf­stelleninhaber sind, also keinen eigenen Hausstand besitzen, bei einigen, weil dieselben nicht zu einem Steuerbetrug von minde­stens 4 Mk. eingeschätzt sind und keinen Einspruch dagegen erhoben haben, obwohl sie ein größeres Einkommen besitzen; es bleibt also die Einschätzung maßgebend. Herr Müller fragt hierbei an, wie weit denn die Unselbständigkeit im Sinne des Gesetzes gehe. Herr Erster Beigeordneter B o d e er­widert, daß nach der Begründung des bekannten Entscheids des Oberverwaltungsgerichts als selbständig zu betrachten sei, wer selbst eine Wohnung oder ein Zimmer besitze und das Haus­recht darin auszuüben in der Lage sei; daß dagegen Der­jenige als Inhaber einer Schlafstelle gelte, der mit noch mehreren Anderen in demselben Zimmer schlafe, also nicht selbständig darüber verfügen und kein Hausrecht darin aus­üben könne.

Vermächtniß.

Nach einer Mittheilung aus Winterthur hat der dort ver­storbene Direktor H. A. Langsdorf seiner Vaterstadt Hanau ein Legat von 1500 Frcs. für den Armenfonds vermacht. Herr Vorsteher Canthal bittet um die Zustimmung zur Annahme und gibt dem Dank Ausdruck für die patriotische Gesinnung des Verschiedenen, der, trotzdem er schon lange Jahre von Hanau abwesend, doch seine Vaterstadt nicht ver­gessen und in seinem letzten Willen noch der Armen gedacht hat.

Das domänenfiskalische Grund stü ck Der Rind sflecken" war magistratsseitig zum Ankauf vorgesehen und darüber in Unterhandlung mit dem Fiskus getreten worden. Hauptsächlich

war hierauf die spätere Errichtung eines Siechenhauses mit umgebendem Ackerland für die Insassen vorgesehen. Von der Stadtverordnetenversammlung wurde s. Zt. eine Kommission gewählt, welche die eingehende Prüfung der Sache in die Hand genommen hat. Dieselbe ist nunmehr dazu gekommen, das Projekt abzulehnen, da der geforderte Preis (1.75 Mk. pro Quadratmeter) für viel zu hoch befunden ist. Im Plenum wird diesem Beschluß beigetreten.

Kleinere Vorlagen.

Herr Rechtsanwalt Eberh ard macht Mittheilung von einem ergangenen Beschluß des Kammergerichts betr. die Ein­tragung der sog. Goldklausel in's Grundbuch.

In den neu zu berufenden Steuerausschuß zur Einschätzung der Grund- und Gebäudesteuer, welches Geschäft bisher vom Magistrat erledigt wurde, werben- seitens der Stadtverordneten­versammlung die Herren Ott, Koch und Schwabe gewählt.

Für eine Wohnung im Stadtschloß ist die Ausstellung von 2 neuen Oefen erforderlich. Es werden hierfür 300 Mark bewilligt.

An Bezirkssteuern sind gegenüber der Festsetzung im Haus­haltsplan Mk. 6198.75 für Rechnungsjahr 1901 mehr er­forderlich. Dieselben werden bewilligt.

Für Herstellung von Bureauräumen im Stadtschloß werden 800 Mk. bewilligt.

Zugestimmt wird der Verpachtung von Grundstücken der vereinigten Armenstiftung und der Stadt Hanau.

Der Magistrat hat die Absicht, die Viktoriastraße zu er­öffnen und auszubauen. Da die Stadt nur bis zur Hälfte Grundeigenthümerin ist, so muß der übrige Theil erworben werden und soll dies im Wege des Enteignungsverfahrens geschehen. Wird zugestimmt. Dieselben Verhältnisse liegen vor amGrünen Weg," wo das nämliche Verfahren einge­schlagen werden soll. Wird genehmigt.

In den Wahlausschuß wird für den verstorbenen Herrn Weber Herr Jean Bailly gewählt. Von einer Ersatzwahl für den Verstorbenen in die Körperschaft soll Abstand genommen werden, da dessen Amtsdauer im Dezember abgelaufen wäre.

Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses in Sachen des Enteignungsverfahrens gegen den Besitzer eines Grund­stücks amGrünen Weg" soll der Rechtsweg beschritten werden. Der Klageerhebung wird zugestimmt.

Die Vorlagen betr. die endgiltige Anstellung des Bau­sekretär s Knief und des Polizeisergeanten Boock finden Ge­nehmigung.

Eine Vorlage betr. Geländetausch mit dem Fiskus wird in geheimer Sitzung erledigt.

G Pfarrftelle an der Johanniskirche. Wie wir vernehmen, wurde Herrn Pfarrer Bär- Hüttengesäß die an der Johanniskirche dahier erledigte Pfarrstelle übertragen.

* Nochmals die Boxerzöpfe. DieHan. Zeitung" findet es nun doch für besser, ein Stück rückwärts zu Hufen. Sie schreibt, sie habe nur die chinesische Abkunft der Zöpfe in Frage gestellt Wir können es uns nicht versagen, ihre weite­ren Bemerkungen im Wortlaut wiederzugeben, weil sie der Logik und dem Denkvermögen derHan. Ztg." ein gar zu gutes Zeugniß ausstellen. Das Elaborat des freisinnigen Or­gans lautet:Daß derH. A." selbst über Zöpfe verfügt, haben wir niemals bezweifelt, und wir bitten das Blatt, uns von seinen Zöpfen mit allem, was drum und dran hängt, abzutreten. Aber nicht zu reichlich, denn unser Raum ist beschränkt. Im Uebrigen braucht derGeneral-Anzeiger" in der Hammerstraße nicht so stolz auf den Fang dieses Hum­bugs zu sein, denn wir wiesen dem uns über dieZöpfe" zugegangenen Manuskript seinen Platz in dem Papierkorbe an." Gelinde gesagt, ist das Erstere ungereimtes Zeug, das Letztere in höchstem Grade unwahrscheinlich. Thatsache ist es, daß dieH. Z." im Aufnehmen von Lokalnachrichten gar nicht so wählerisch, auch nicht so reichhaltig bedient ist, als daß sie derartige Notizen einfach dem Papierkorb überweisen würde. Daswelterschütternde" Ereigniß ist ihr entgangen, daher der Neid. Die Zöpfe werden eingerahmt und hierauf den von, dem Absender gewünschten Platz erhalten. Für dieH. Z." bietet sich dann ein dankbares Feld, zu untersuchen, ob die, Zöpfe thatsächlich von Boxerköpfen stammen. Damit schließe^ wir vorläufig den von dem Freisinnsorgan entfachten lächer­lichen Streit, der von uns erst nach wiederholten Anzapfungen erwidert und nur deshalb ausgenommen wurde, um zu be­weisen, daß sich das Organ in der Salzgasse mit seiner uns angedichteten Entenzüchterei einfach einenBären" hat 'auf­binden lassen.