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Erstes Blatt.

General-Anzeiger.

Avstichts Organ für Stadt- and ZsadKrtis Hanas.

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Bezirks-Ferns-rechanschluß Nr. 98.

Samstag den 25. Mai

Bezirks-Ferusprechanschluß Nr. 98.

1901

Amtliches.

Eine Anzahl beteiligter Handwerker hat bei mir die Er­richtung einer Zwangsinnung für alle Diejenigen, welche in der Stadt Hanau und der Gemeinde Kesselstadt das Bäcker- Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben, gleich­viel, ob dieselben der Regel nach Gesellen und Lehrlinge halten oder nicht, beantragt.

Ich habe daher auf Grund des § 100, Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 (R. G. Bl. S. 663) den Herrn Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s zu Hanau zu meinem Kommissar zur Er­mittelung, ob die Mehrheit der beteiligten Handwerker im Bezirke der geplanten Zwangsinnung der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, bestellt. (A. II. 4864.)

Cassel am 8. Mai 1901.

Der Regierungs-Präsident.

J. V.: Mauve.

1 Candkreis Dan au.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Bei einem Schweine der Gemeinde Obersotzbach ist die Rothlaufseuche festgestellt worden.

Hanau den 23. Mai 1901.

Der Königliche Landrath.

v. Schenck.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen und § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird für den Umfang des Landkreises Hanau mit Ausschluß der Bezirke der Gemeinden Fechenheim und Langenselbold, unter Zu­stimmung des Kreisausschusses, die nachstehende Polizeiverordnung erlassen.

§ 1.

Jeder Eigenthümer, Verwalter oder Nutznießer eines an einer öffentlichen Straße irnerhalb der Ortschaften belegenen Gebäudes oder Grundstücks ist verpflichtet, die Straße vor dem Letzteren bis zur Mitte des Straßendammes an jedem Mitt­woch und Samstag in den Nachmittagsstunden gründlich zu kehren und den Kehricht zu beseitigen. Bis zum Eintritt der Dunkelheit muß das Geschäft beendet sein.

Fällt auf einen der genanwen Tage ein Festtag, so ist die Straßenreinigung an dem vorhergehenden Wochentag vor­zunehmen.

Feuilleton.

_

Danauer Kunstverein.

Dritte Ausstellung im Jahre 1901.

Von Hermann Rüdisühli in München, von dem wir schon manche schöne Landschaft in unseren Ausstellungen ge­sehen haben, ist diesmal eine Anzahl von fünfzehn größeren landschaftlichen Stimmungsbildern ausgestellt. Von diesen sind einzelne von hervorragender Bedeutung. DieRuine am Meer", eines der bedeutendsten, erinnert etwas anBöcklin'sche Darstellungen. Rüdisühli ist bemüht, den vollen Falbenzauber, den besonders die abendliche Sonne in Wald und Flur hat, vor Augen zu führen. Je gewaltiger die Farbenpracht ist, um so mehr fordert sie ihn heraus. Er steht ganz in ihrem Bann. Aber es läßt sich, bei aller hohen Anerkennung, die seinen Bildern zu zollen ist, doch nicht verkennen, daß er in seinem Bestreben bisweilen über das richtige Maß hinausge­führt wird. Wenn eine Farbenskizze, die nur das Werk kurzer Minuten sein kann, auch noch so kühn und wahr das Motiv er­faßt, so zeigt sich dann bei der Ausführung doch, daß dem Können und Verlangen des Künstlers Grenzen gezogen sind, die er nicht zu überschreiten vermag. So wirken denn gerade die Bilder, bei denen der Künstler sich in bescheideneren Grenzen gehalten hat, wahrheitsgetreuer, als wo er titanenhaft über das menschlichem Können gesteckte Maß hinaus trachtet. So scheint zum Beispiel das nicht weiter durchgeführte Bild Sommerabendstimmung Nr. 480" naturwahrer als das Bild Abendroth Nr. 497", wo er sich bemüht, die volle Gluth des Abendhimmels Hinzuzaubern. Wir stehen davon ab, alle Bilder einzeln zu besprechen und verweisen nur noch auf das BildErsehnte Stunde", wo der Künstler nicht nur rein land­schaftliche Stimmung gibt, sondern auch etwas Genrehaftes Hinzuthut. Eine Mutter mit ihrem Kinde scheint eben von

Die heutige Ns

Bei trockener Witterung sind die Straßen vor dem Kehren derart mit Wasser zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub vermieden wird.

§ 2.

Die vorgenannten Eigenthümer, Verwalter oder Nutznießer sind auch verpflichtet, bei Eintritt von Schneefall und Frost­wetter die Bürgersteige und Gossen, wo solche nicht bestehen, die Fahrstraße in der Breite von 1 Meter von Schnee und Eis zu reinigen, sodaß Fußgänger die Straße ungehindert passiren können. Bei Glatteis ist die so gereinigte Fläche mit Asche, Sand oder Holzspähnen zu bestreuen.

§ 3.

Es ist verboten, Mistjauche, Blut oder andere unreine Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen, Wege, Plätze und in die Gossen fließen zu lassen oder auszuschütten und überhaupt die Straßen, Wege und Plätze zu verunreinigen.

Die Miststätten müssen so eingerichtet sein, daß ein Ab­fließen der Jauche auf die öffentlichen Straßen, Wege und in die Gossen unter gewöhnlichen Verhältnissen verhindert ist.

Die Eigenthümer, Verwalter oder Nutznießer der Grund­stücke sind für die Beachtung dieser Vorschriften verantwortlich.

8 4.

Wagen jeder Art dürfen auf die Ortsstraßen nicht so hin­gestellt oder stehen gelassen werden, daß dadurch der freie Ver­kehr gestört oder gefährdet wird.

Ebenso ist das Hinstellen oder Liegenlassen von Gegen­ständen oder die Vornahme von Handlungen untersagt, welche den ungehinderten Verkehr auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortschaften zu stören oder zu gefährden geeignet sind. Es bezieht sich dies Verbot ins­besondere auch auf das unbeaufsichtigte Stehenlassen von be­spanntem Fuhrwerk und das Umherlaufenlassen von Großvieh. Der Führer oder Eigenthümer des Fuhrwerks oder Viehs ist verantwortlich.

8 5.

Der Landrath ist befugt, die Reinigung der Ortsstraßen am Mittwoch während der Erntezeit in einzelnen Gemeinden auf Antrag zu erlassen.

8 6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

8 7.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1901 in Kraft. Hanau den 14. Mai 1901.

Der Königliche Landrath.

A 2577 v. Schenck.

der Bahnstation, auf der der Zug noch hält, am Abend in das traute Heim zurückzukehren. Die verschiedenen Beleuch- lungswirkungen sind sehr naturwahr. Besondere Erwähnung scheint auch das BildWaldeinsamkeit", Nr. 518, zu ver­dienen.

Von Kurt Agthe in Berlin sind diesmal nur drei kleine Landschaften ausgestellt, ein kleines reizendes Oelbildchen aus den bayerischen AlpenIm Hinterriß" und zwei sehr feine Aquarell-BilderMotiv aus Torbole am Gardasee" undMotiv aus Berghausen". Drei hübsche Seestücke hat ausgestellt F. v o n K l e u d g e n in Bordighera:Schlechtes Wetter im Mittelmeer",Windstille im Mittelmeer" undReusenfischerei im Mittelmeer". Besonders das letztgenannte Bild ist recht ansprechend und stimmungsvoll. Es zeigt uns in der Frühe des Tages, wo eben die hohen Uferberge am Gipfel von der Morgensonne bestrahlt werden, während ihr Fuß noch im Morgennebel liegt, ein Fischerboot, dem ein zweites naht. Ein gutes Stimmungsbilds ist auch derSäntis im ersten Morgenschimmer" von K. Schickhardt in München. Der düstere Vordergrund des Bildes ist ja freilich, wie es die Natur mit sich bringt, etwas breit und eintönig. DasWaldinneres" desselben Künstlers ist gleichfalls sehr ansprechend. Mary von Heine mann in Braunschweig hat ein recht gut gemaltes Seestück:Brandung bei Nervi" ausgestellt. Die verschiedenen Töne des Meeres, der grünliche im brandenden Vordergrund und der röthliche in den fernerliegenden ruhigeren Theilen, wie sie sich bei bedecktem Himmel zeigen, sind recht getreu be­obachtet und dargestellt.

Von Fritz Bindewald in Wilmersdorf finden wir zwei hübsche LandschaftenHerbsttag im Vogelsberg" undSommer­morgen im Buchenwald". Die Lichtwirkungen dieser Bilder sind sehr gut.

Zwei im Tone und der hellen sonnigen Tagesbeleuchtung einander etwas verwandte Bilder sind dasCastello di Terino" am Gardasee von Bruno L o b l e ck in Braunschweig und Großglockner" von N. I. Helm in München. Die Luft *tr«t umfagt auhee »cm «ntnchawmasbl«

Stadtkreis Dan au.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Eine Anzahl betheiligter Handwerker hat bei mir die Er­richtung einer Zwangsinnung für alle Diejenigen, welche in der Stadt Hanau und der Gemeinde Kesselstadt das Bäcker- Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben, gleich­viel, ob dieselben der Regel nach Gesellen und Lehrlinge halten oder nicht, beantragt.

Ich habe daher auf Grund des § 100 Absatz 1 der Reichs­gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 (R.-G.-Bl. S. 663) den Herrn Oberbürgermeister Dr. Gebe- schus zu Hanau zu meinem Kommissar zur Ermittlung, ob die Mehrheit der betheiligten Handwerker im Bezirke der ge­planten Zwangsinnung der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt, bestellt. (A. II. 4864).

Cassel den 8. Mai 1901.

Der Negierungs-Präsident.

J. V.: Mauve.

Die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung Zeiner Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im Bezirke der Stadt Hanau und der Gemeinde Kesselstadt sind bei mir entweder schriftlich bis zum 8. Juni d. Js. oder mündlich in der Zeit vom 28. Mai er. bis 8. Juni d. Js., werktäglich in der Zeit von 10 bis 12^2 Uhr vormittags, im Rathhaus, Zimmer Nr. 18, abzugeben.

Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirk der Stadt Hanau und der Gemeinde Kesselstadt das Bäcker-« Handwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Erklärung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen gültig sind, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangs­innung zustimmt oder nicht, und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Erklärungen unberücksichtigt bleiben.

Hanau den 22. Mai 1901.

Der Kommissar.

Dr. Gebeschus, Oberbürgermeister. 8693

Kaufmännische Fortbildungsschule.

Gemäß Verfügung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe dauern die Pfingftferien in diesem Jahre von Samstag bett 25. Mai bis einschließlich Samstag den L Juni, sodaß der Unterricht Montag den 3. Juni zur gewohnten Zeit wieder beginnt.

Hanau den 25. Mai 1901.

Dr. Ankel. 8708

wirkt bei dem ersten etwas massig. Sonst aber zeigt es rechte Nalurwahrheit.

Von weiteren Landschaftsbildern nennen wirFrühling in der Eifel" von Fritz v. Wille in Düsseldorf, ein groß und breit gemaltes, mächtig wirkendes Stück, ferner einMotiv bei Tölz", eine sonnige Landschaft mit prächtigen Buchen, von Carl Le Feubure,Sommerabend" undAngler" von Rudolf Köslitz in München; bei diesem letztgenannten Bilde ist die Landschaft, eine Bachschleuse im Inneren eines Waldes, an­ziehender als die Figur. Derselbe Künstler hat eine Anzahl von sehr wohlgelungenen Kohlenzeichnungen ausgestellt:Roth­käppchen",Dornröschen",Schneewittchen", dazu vier Kar­tonsAus dem Hammerwerk", von denen einzelne leicht ge­tönt sind. Ganz vorzüglich davon ist derStudienkopf des Hammerschmiedes". Von weiteren Landschaften sind zu nennen ein Bild von A. M. Petersen in LübeckPlönersee mit dem Schloß im Hintergrund", von Lud. Sickel in MünchenParthie am Ammersee", ein weich gemaltes Bild mit schöner Perspektive, bei dem nur der Baumschlag etwas steif ist, endlich fünf Bilder von Karl Arp in Kiel, unter denen das bescheidene BildchenStrand bei Sirmione am Gardasee" wohl am meisten gefällt, während das anspruchsvolleFaraglione ^auf Capri" etwas zu dekorativ breit gehalten ist.

An Straßenbildern finden wir ein Bild von Helene Rousset in Berlin,Am Wallgraben", eine recht natürlich gemalte Dorfstraße, und eines von E. Nikutowski,Alte Straße in Düsseldorf", eine flotte, aber etwas trüb gehaltene Skizze.

Auck einzelne prächtige Guaschebilder sind ausgestellt. Wir nennen F. Koester in MünzenEnten auf dem Wasser", von Friedrich Schwinge in HamburgHeidschnucken", ein aller­liebstes Bild, undFrühlingsanfang".

Von Genrebildchen nennen wir zunächst das Bild von Ida Braubach in GrönbergAm Backofen". Ausgezeichnet ist es durch die feine Durchführung der beiden Gesichter von Mutter und Tochter, die eben den duftenden Festtagskuchen abgeholt haben. Auch die Hühner sind recht gut gegeben, i 14 «Seiten.