Erstes Blatt
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für Stadt und Landkreis S
snau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 300.
«ejirWtraftwtaMtaB Nr. 98. Dienstag den 24. Dezenlber
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1901
Amtliches. Handelsregister.
In das Handelsregister B, Nr. 12, ist heute eingetragen worden:
1. Firma und Sitz der Gesellschaft:
Conrad Deines junior, Aktiengesellschaft in Hanau.
2. Gegenstand des Unternehmens:
Der Betrieb des seither unter der Firma Conrad Deines junior in Hanau von August Deines und Gustav Deines betriebenen Fabrikations- und Handelsgeschäftes (Herstellung von Cigarrenkistchen und Cigarrenwickelformen sowie Lithographie.) Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, andere Fabrikationsgeschäfte oder Waarenhandel zu betreiben.
3 Grund- oder Stammkapital:
340 000 Mark.
4. Vorstand:
1. Fabrikant August Deines in Hanau,
2. Kaufmann Heinrich C. Deines in Hanau.
o. Prokura:
Den Kaufleuten August Hestermann unb Karl Frank in Hanau ist Gesammtprokura ertheilt.
6. Gesellschaftsvertrag:
Vertretungsbefugniß:
Aktiengesellschaft.
Der Gesellschafrsvertrag ist am 17. und 20, Dezeinber 1901 errichtet.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so vertreten sie die Gesellschaft durch Zeichnung zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitgliedes und eines Prokuristen.
Weiter wird bekannt gemacht:
Das Grundkapital ist in Aktien von 1000 Mk. zerlegt, die auf den Inhaber lauten und zum Nennbeträge ausgegebeu werden.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Aufsichtsrath bestellt, dem auch der Widerruf der Bestellung obliegt. Die Bestellung und der Widerruf erfolgen zu notariellem Protokolle, doch hat auch die Generalversammlung das Recht, Vorstandsmitglieder zu bestellen und ihre Bestellung zu widerrufen.
Die Berufung der Generälversammlung der Aktionäre erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, mindestens zwanzig Tage vor dem anberaumten Termine.
Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger".
Die Gründer der Gesellschaft sind:
1, Die offene Handelsgesellschaft in Firma Conrad Deines Junior in Hanau,
2. der Fabrikant August Deines in Hanau,
3. der Kaufmann Heinrich C. Deines in Hanau,
4. der Rentner F. von Hunteln in Wiesbaden,
5. der Fabrikant Heinrich Heraeus in Hanau.
Die Gründer haben sämmtliche Aktien übernommen.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma Conrad Deines junior bringt in Anrechnung auf die ihr gewährten Aknen ein:
a. die sämmtlichen Aktiva ihres Geschäftes,
b. ihre Firma,
wogegen die Akliengesell'chaft die auf den Grundstücken ruhenden Hypotheken und die Geschäftsschulden mit Ausnahme der dem Geschäfte seit längerer Zeit gewährten Kapitaleinlagen übernimmt.
Der offenen Handelsgesellschaft in Firma Conrad Deines junior werden hierfür 169 Aktien gewährt.
Der Kaufmann Heinrich C. Deines bringt ein:
a. die deutschen Musterschutz- und Patentrechte, die ihm zusammen mit N. Dierk sen in Bremen an einer von Friedrich Kraus in Memel konstruirten Maschine zum Schneiden von Fourniren oder Brettern zusteben, einschließlich seiner Rechte aus dem mit Kraus hinsichtlich dieser Maschine für Deutschland abgeschlossenen Vertrage,
b. die Rechte, die ihm und Dierksen aus einen mit einem Dritten abgeschlossenen Vertrage zustchen, nachdem diesem gegen Zahlung einer Entschädigung derartige Maschinen zu liefern und ihre Benutzung zu gestatten ist,
c. Die Rechte aus Verträgen, die er über Anfertigung und Lieferung derartiger Maschinen mit anderen Personen geschlossen hat.
Hierfür erhält er 40 Aktien.
Den Aufsichtsrath bilden:
1. Der Rentner F. Voit Hunteln in Wiesbaden,
2. Der Kaufmann Anton Waltz in Hanau,
3. Der Fabrikant Heinrich Heraeus in Hanau.
Von den mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereichten Schriftstücken, insbesondere von dem Prüfungsberichte des Vorstandes, des Aufsichtsrathes und der Revisoren kann bei dem Gerichte, von dem Prüfungsberichte der Revisoren auch bei der hiesigen Handelskammer Einsicht genommen werden.
Hanau den 21. Dezember 1901.
Königliches Amtsgericht 5. 21354
Oeibnacbten.
Zu keiner Zeit im Jahre offenbart sich die Macht des Christenthums so siegreich, so überwältigend, wie am Weihnachts- feste. Wenn am Tannenbaum die Kerzen knisternd erglänzen, wenn der Kinder Augen hell leuchten und sie jubeln ob der glitzernden Pracht, die sie umfängt, dann ergreift die Menschen, wenn sie nicht bis in die innersten Wurzeln ihres Daseins verdorrt sind, das geheimnißvolle Gefühl der beglückenden, welrerlosenden Liebe, die vom Sterblichen und Irdischen zum Ewigen und Unsterblichen hinüberleitet.
Ein unerschöpflicher Strom von Poesie und alledem, was zu dem Gemüthe spricht, quillt aus dem Weihnachtsfeste. Die Gesänge der Engel, welche die „Nacht des Mitleids und der Güte" durchtönten, erklingen aufs Neue; Erinnerungen aus der Kindheit seligen Tagen und an die Heimath tauchen lebensvoll auf, und über Geschäfte und Alltagspflichten, über Kummer und Sorgen, über Entbehrungen und Kämpfe hinweg wird der Mensch zu Empfindungen reinen Glückes und weihevoller Erbauung geführt. Von der Schwelle des Hauses, in dem ein Weihnachtsbaum brennt, in das das Christkind gekommen ist und die weihnachtliche Stimmung mitgebracht hat, muß Streit und Hader und alles, mas die Herzen einander entfremdet, fern bleiben. Und auch das ist es, was dem Weihnachtsfeste ein tiefinnerliches Gepräge gibt und es über die anderen Feierund Festtage des christlichen Jahres erhebt: daß es das häusliche Leben mit seinem Zauberglanze weiht und heiligt, daß es um die Familie ein festes Band schlingt, daß es über den Herd des Hauses das Füllhorn seiner Gaben ausgießt.
Ein Fest der Kindheit und der Jugend nennt man Weihnachten ; aber was wäre dieses Fest, wenn es seine Macht nur auf diese ausübte, wenn den Erwachsenen die Engelâkunde: „Fürchtet Euch nicht, denn ich verkünde Euch große Freude!" verschlossen bliebe. Der göttlichen Lebensfülle, die das Weihnachtsfest durchströmt, entzieht sich auch das Alter nicht. Wer Liebe spendet, erhält sie wieder zurück. In der Wechselwirkung des Gebens und Empfangens liegt der weihnachtliche Segen, der sich seit Jahrhunderten über Alles, was Menschen-Antlitz trägt, ergossen hat. Wer diesen Segen über sich kommen läßt, der wird den Glauben, wenn er ihn verloren hat, wieder- finden, der wird gestählt zu der Arbeit und zu den Kämpfen des Lebens zurückkehren; verjüngt im Geiste wird er die rechte Stimmung und Kraft finden, die alle Furcht und Bangigkeit vor dem, was die Zukunft bringen kann, überwinden muß.
Wie viel besser würde es um den Ausgleich zwischen Reichthum und Armuth stehen, wenn jene Liebe das ganze Jahr hindurch so lebhaft empfunden würde wie zu Weihnachten. Liebe allein vermag den sozialen Schaden zu heilen, Liebe, die nicht das Ihre sucht, Liebe, die im Gegensatz zu den Schlagworten der Sozialdemokraten, mit denen sie die Unzufriedenheit der Massen durch den Hinweis auf die üppigen Weihnachts- Bescheerungen der Reichen aufzustacheln suchen, von ihrem Ueberfluß spendet. Wenn wir Alles, was Weihnachten uns bietet, ergreifen: die Vaterliebe Gottes, die es uns jedes Jahr von Neuem verkündet, die Durchwärmung des Hauses mit der innigen Gluth heiligen Familiengeistes, die brüderliche Gesinnung, die in den Gegensätzen der sozialen Verhältnisse sich als eine ausgleichende und versöhnende Macht erweist, dann wird jedes Weihnachtsfest zu einer Quelle neuen Segens, die mit den flüchtigen Tagen des Festes nicht versiegt.
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 24. Dezbr.
* Redaktionell. Mk° Des hl. Weihnachtsfestes halber erscheint die nächste Nummer dieses Blattes erst Freitag den 27. d. M. zur gewöhnlichen Stunde.
* Hoher Besuch im Theater. Wie der Autor des am Freitag zur Darstellung gelangenden Schauspiels „Josef und seine Brüder" der Direktion mitgetheilt hat, gedenkt Seine Königliche Hoheit der Landgraf die Vorstellung mit seinem Besuch zu beehren.
* Znr Sonntagsruhe. Am ersten Weihnachts fei er tag ist a) der Handel mit Back- und Konditoreiwaaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags — jedoch ausschließlich ber für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung — zugelassen, b) der Handel mit Kolonialwaaren, mit Blumen, Tabak, Bier und Wein, Zigarren während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Hauptgottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags hinaus, die Zeitungsspedition aber wie an sonstigen Sonn- und Festtagen gestattet. Für den Milchhandel ist außerdem im ganzen Regierungsbezirk an Sonn- und Festtagen noch die Nachmittagsstunde von 6 bis 7 Uhr freigegeben. Für den zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die für einen gewöhnlichen Sonntag zutreffenden Bestimmungen.
* * Weitze Weihnachten. Wenn nicht Alles täuscht — und das ist beim Wetter bekanntlich sehr oft der Fall — bekommen wir diesmal richtige poetische weiße Weihnachten. Fran Holle schüttelt seit heute Morgen ihr Bett ganz gehörig und brauten erscheint Alles überzuckert. Weiße Weihnachten haben wir hier in der Maingegend schon seit einigen Jahren nicht mehr gehabt; im vorigen Jahre hielt bekanntlich die milde Witterung bis Sylvester an und von da trat eine immer intensiver wirkende Kälte ein. Hoffentlich behalten wir auch über die Feiertage eine kühle Witterung, damit nicht der Schnee sich in einen schönen Brei verwandelt.
* Wahlen zur Handelskammer. Die gestern in Fulda stattgehabten Ergänzungswahlen zur Handelskammer Hanau ergaben die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder Ferd. Neitzert und Rich. Berta. Nur 12Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrechte Gebrauch. — In Gersfeld wurde an Stelle des verstorbenen M. Hommel dessen Bruder Louis Hommel als Mitglied der Handelskammer gewählt.
* Parolemuslk. Die Jnfanteriekapelle spielt am 2. Feiertag auf dem Paradeplatz folgende Stücke: 1) „Triumphmarsch" von Wiebrecht; 2) „Lustspiel-Ouverture" von Oertel ; 3) „Ein Künstlerfest", Walzer von Klein; 4) Potpourri aus „Preziosa" von Weber; 5) „In Kompagniefront", Marsch von Lehnhardt. — Am 1. Feiertag konzertir die Ulanenkapelle.
* Stadttheater. Die Vorstellung am ersten Feiertage, Schiller's „Jungfrau von Orleans", findet im Abonnement statt. — Dagegen wird die Novität „Rosenmontag" von Hartleben am zweiten Feiertag außer Abonnement gegeben. In diesem hochinteressanten Werk, das sich allerorten eines sensationellen Erfolgs erfreute, ist das gesammte Herren- Personal und Frâul. Gypen als „Traude" beschäftigt. Das ganz neue Genre und die eigenartigen Konflikte, die mit hohem dichterischen Geschick dem Offiziersleben entnommen sind, sichern dem Stück auch hier ein erhöhtes Interesse.
* Evangelisches Vereinshans. Am 1. Feiertage findet abends 6 Vs Uhr im evangel. Vereinshause die Weihnachtsfeier der Sonntagsschuls, am 2. Feiertag abends 8 Uhr Weihnachtsfeier verbunden mit Deklamationen und Gelang statt.
8 8 Weihnachtsfeierlichkeite». Der Verein „Einigkeit" veranstaltet morgen den 1. Feiertag, abends 7 Uhr beginnend, eine Weihnachtsfeier, verbunden mit Christbaumverloosung. Die Feier findet im Vereinslokal „zur großen Krone" statt und ist- für die sie besuchenden Familien ein unterhaltendes Programm vorgesehen. — Der Verein ,,Schwerenöth er" hält am 1. Weihnachtsfeiertage abends 5 Uhr in seinem Vereinslokal „zur Stadt Kassel" seine diesjährige Ehristbaumvcr- loosung, verbunden mit Konzert und Abendunterhaltung, ab. Von dem Verein ist zur Genüge bekannt, daß er stets seine Gäste auf das Beste zu unterhalten bemüht ist. Auch dieses Mal werden, da genannter Verein über mehrere ausgezeichnete Komiker verfügt, verschiedene neue Nummern zum Bortrag kommen; außerdem sind sonstige Ueberraschungen geplant, sodaß ein Besuch sehr zu empfehlen ist, zumal kein Eintritt erhoben wird. Im klebrigen wirb auf die heutige Annonce verwiesen.
8 8 Wiener Spitze. Wer am letzten Sonntag das bekannte Konzertlokal zur Wiener Spitze besucht hat, wird es bestätigen, daß die Darbietungen, sei es in der Zauberei oder Banchrednerkunst, durchaus gute waren, wofür als Beweis gelten kann, daß das Lokal bis auf den letzten Platz gefüllt war und Viele wieher umkehren mußten. Wir wollen nicht verfehlen, auf die während der Feiertage statlfindendeu Vorstellungen aufmerksam zu machen. (Siehe Jnseratentheil.)
* Geweih - Ausstellung. Vom 18. bis 23. März 1902 wird gelegentlich der Halbjahresversammlung des Vereins hirschgerechter Taunusjäaer in Frankfurt a. M. eine große Geweih-Ausstellung mit Prämiirung stattfinden. Es gelangen zur Ausstellung Jagdtrophäen, im In- und Auslande erbeutet von Mitgliedern des Vereins und von Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau und des Großherzogthums Hessen.
* Die silberne Hochzeit feiern am 2. Weihnachtstage der Meister auf Königl. Pulverfabrik Hermann Köppen nebst Gemahlin.
* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fonrage betrügt mit einem Aufschläge von 5 vom Hundert für den Monat Dezember 1901 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 8 Mk. 11 Pfg., für Heu 4 Mk. 80 Pfg., für Stroh 3 Mk. 72 Pfg. pro Zentner.