Erstes Blâ
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein, ev.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau
Cinrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 169
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
Dienstag den 23. Juli
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
Amtliches.
Stadtkreis Danau.
BekauaLmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Das Verzeichniß derjenigen Familien-Begräbnitz- plâtze auf dem hiesigen Friedhof, deren Beleihungszeit noch nicht abgelaufen ist und welche von den Nutzungsberechtigten nicht mehr unterhalten werden, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei. Wir fordern die Nutzungsberechtigten zur Unterhaltung der bezeichneten Grabstätten mit dem Hinweis darauf auf, daß nach § 9 der Friedhofs-Ordnung vom 22. Juni 1900 das Nutzungsrecht eines Begräbnißplatzes schon vor Ablauf der Beleihungszeit endigt, wenn die Unterhaltung der Begräbnißplätze aufhört.
Hanau den 4. Juli 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
11486
Bekanntmachung.
Die Gesellenpritfungsordnungert für die nachstehenden Handwerke und zwar Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, Glaser, Stuckateure, Siebmacher und Nadler (Drahtflechter), Gürtler, Gelb- und Zinngießer, Uhrmacher, Buchdrucker, Lithographen und Steindrucker und Müller liegen in der Zeit vom 25. Jttli bis eirrschlietzl. 18. September d. Js. zur Einsichtnahme durch die betheiligten Handwerker auf Zimmer Nr. 18 des Rathhauses offen.
Hanau den 19. Juli 1901.
Der Magistrat.
B od e.
11923
Am Mittwoch den 24. d. Mts., nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 20. Juli 1901.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Bulle. 11974
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 goldene Brosche mit Perlen besetzt. 1 schwarzer Damengürtel.
Verloren: 1 Bund Schlüssel (3 Stück), bestehend aus 2 kleinen und 1 Sch linke.
Vom Wasenmeiltec am 22. d. Mts. eingefangen: 1 Rattenpinscher (Pfeffer und Salz). 1 schwarzer Spitz mit braunen Abzeichen. Am 23. d. Mts. 1 Bastard, weiß und braun gesprenkelt mit braunen Flecken, sämmtlich m. Geschl. Hanau den 23. Juli 1901.
Hus Stadt und Land.
Hanau, 23. Juli.
* ObsWurchschnLLLspreise. ' Nach der Mittheilung der FranlfuUer Zentralstelle für Obstverwerthung wurden am 20. Juli die Ohstdurchschttittspreise pro Zentner wie folgt festgestellt: Kiricken, rothe und braune Mk. ll1^, Einmachkirschen W. 1 ö, Himbeeren Mk. 26, Stachelbeeren Mk. 10, Johannisbeeren Mk. 12, Heidelbeeren Mk. 12, Aprikosen Mk. 35.
* Die Insektenstiche sind in diesem Jahre besonders bösartig und gefährlich. Man sucht den Grund in der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen, der manches L be- wesen in F Io und Wa d zum Opfer gefallen ist. Die Infekten st Mn in Folge dessen viel Aas und übertragen dessen Gift auf die Wunde. Spaziergänger, Sommerfrischler, Touristen Tun gut, die bekannten Gegenmittel, Salmiakgeist u. s. w., mit sich zu führen.
* Die Ltaualbe triebsgebnhr. Anknüpfend an die in der gestrigen Wummer unseres Blattes gebrachte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen der dahier zur Erhebung kommenden Kanalbctriebs- gebühr geben wir resumirend einen Rückblick auf das Streitverfahren. Die Kgl. Spezialkommission war nämlich als Macherin der Geschäftsräume des Hauses Mühlthorweg 18 zur Kanalbetriebsgebühr herangezogen worden, wogegen die landwirthschaftliche Verwaltung des preußischen Staates Einspruch erhob, der aber vom Magistrat als unbegründet znrückgewiesen wurde. Nunmehr erhob die landwirthschaftliche Verwaltung Klage gegen den Magistrat der Stadt
Hanau beim Bezirksausschuß zu Cassel mit dem Anträge, die Stadt Hanau nicht als befugt zu erklären, den Miether der
Geschäftsräume im Hause Mühlthorweg 18 zu einer Kanalbetriebsgebühr heranzuziehen und die Stadt bezw. den Magistrat kostenpflichtig zu verurtheilen, insoweit die Ordnung betreffs der Kanalbetriebsgebühr aufzuheben. Der Bezirksausschuß erkannte, daß der Kläger, also der Fiskus von der angeforderten Gebühr freizugeben sei. Nach § 13 der Städteordnung hätte die Ordnung betr. die Erhebung einer Kanalbetriebsgebühr vor dem endgiltigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Kenntniß der Stadtgemeinde gebracht werden müssen, was nicht geschehen sei. Wegen dieses wesentlichen Mangels sei die Ordnung nicht als vorschriftsmäßig zu Stande gekommen anzusehen und daher recht sungiltig. Der Gebührenordnung könne aber, abgesehen von Vorstehendem, auch eine Rechtswirkung nicht zuerkannt werden, da sie im Widerspruch stehe mit den Voraussetzungen, unter welchen den Gemeinden nach § 4 des Kommunalabgabengesetzes das Recht zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von ihnen im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veranstaltungen eingeräumt sei. Für die Gebührenpflicht sei Voraussetzung ein besonderer wirthschaftlicher Vortheil, dessen Vorhandensein für die Miether von dem Kläger mit Recht bestritten worden sei, denn nicht dem Miether, sondern dem Eigenthümer des Hausgrundstücks liege die Pflicht ob, das Grundstück in einem Zustande zu erhalten, daß die polizeilich zu schützenden Interessen nicht gefährdet werden. Die Entwässerungsanlage wurde dann vom Bezirksausschuß als ein wirthschaftlicher Vortheil der Grundeigenthümer, nicht der Miether, erachtet. Sonach fehle der Nachweis eines besonderen wirthschaftlichen Vortheils für die Miether, von dessen Vorhandensein nach dem Kommunalabgabengesetze die Berechtigung der Stadt abhänge, die Miether zu einer Kanalbetriebsgebühr heranzuziehen. — Gegen diese Entscheidung des Bezirksausschusses legte die Stadt Revision beim Oberverwaltungsgericht ein, das auf Zurückweisung der Revision erkannte. Die Gründe, auf die sich die Entscheidung stützte, wurden in der gestrigen Notiz mitgetheilt.
+ Ausflug. Das Personal der Gürtler-Werkstatt der E. G. Zimmermann'schen Eisengießerei in Hanau hatte gestern einen Ausflug nach Groß-Auheim unternommen. Auf dem Felsenkeller von Heinr. Botzum fanden die Herren gastliche Aufnahme. Bei vorzüglichem „Stoff" und guter Küche, unter fröhlichem Gesang, Sololiedern, Duetten, heiterer Unterhaltung rc. verliefen die angenehmen Stunden nur zu rasch.
* SommertheaLer. Auch die gestrige Vorstellung hatte sich eines recht guten Besuches zu erfreuen. Die Darbietungen wurden wiederum sehr beifällig ausgenommen, hauptsächlich diejenigen des süddeutschen Humoristen Herrn Hofmann- Castellp. Eine besondere Attraktion des Abends bildete ein Ringkampf zwischen Herrn Thon Roberts und einem aus dem Publikum sich hierzu meldenden kampflustigen Herrn. Der Verlauf des Matches wurde vom Publikum mit eifriger Spannung verfolgt und endigte, wie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war, mit der Niederlage des Letzteren.
* Gastspiel des Haller-Ensembles. Im Saalbau zum Deutschen Haus findet morgen Abend ein einmaliges Gastspiel des Haller-Ensembles statt: Zur Ausführung gelangt „Die Dame von Maxim" (La Dame de chez Maxim), Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Mit- wirkende: Betty L'Arronge vom Kgl. Schauspielhaus in Berlin, Paula Hochthal vom Kgl. Schauspielhaus in Berlin, Dora Lux vom Neuen Theater in Berlin, Anna Matorel vom Lessingtheater in Berlin, Fanny Musäus vom Kgl. Hoftheater in Stuttgart, Tilly Mu saus, Franziska Revell io vom Stadttheater in St. Gallen, Mary Spieler vom K. K. priv. Theater in der Josephstadt in Wien. Reinhold Bauer vom Stadttheater in Crefeld, Julius Geiseu- dörfer vom Deutschen Theater in Berlin, Hermann Haak vom Rcsidenzchealer in Berlin, Hans Homma vom Raimund-Theater in Wien, Claudius Meyer vom Stadttheater in Dortmund, Arthur Romanow sky vom Residenztheater in Berlin, Carl Stoppel vom Rendenztheater in Hannover, Edmund Weinau von der Sezessions- bühne in Berlin rc.
* Konzert im Deutschen Hans. Für das heute Abend im Saalbau 311m Deutschen Haus stattfindende Konzert der Infanterie- Kapelle ist nachstehendes Programm vorgesehen worden: 1. „Rekruten- Marsch" (Armcemarsch Nr. 171) von Jeschko. 2. Ouvertüre: „Ein Morgen, ein Mittag, ein Abend in Wien" von <siippé. 3. „La belln Carmencita," Valse espagnole von Vollstedt. 4. „Steuermannslied und Matrosenchor" a. b. Op. „Der fliegende Holländer' von Wagner. 5. Ouvertüre z. b. Ballet „Der Nußknacker" von Tschaikowsky. 6. „Indra-Walzer" er. d. Optte. „Im Reiche des Indra von Linke. 7. „An der Weser," Lied für Piston von Pressel. 3. Selektion freut the Japanese Musical Play „The Geisha" von Sidney Jones. 9. „Erzherzog Ferdinand Karl-Marsch" von Sykovo. 10. „Lie Post im Walde," Lied für Trompete von Schäfer. 11. „La CMnne, Polla- Mazurka russe von Cannè. 12. „Waffenruf des Kaisers, Air mtl^ taire von Clarens.
*
*
*
)( Langendiebach, 22. Juli. (Unglücksfälle.) Zwei recht bedauerliche Unglücksfälle ereigneten sich in den letzten Tagen in unserer Gemeinde. Der Landwirth Wilh. L i ß - mann II. wurde, als er beim Ausspannen seiner Pferde be
Die heutige Nummer umfaßt außer dem UuterhaltuugovLatt 10 Seiten
schäftigt^ war, von einem der üppigen und übermüthigen Pferde so unglücklich mit dem Hinterfüße an'den Kopf geschlagen, daß er blutüberströmt am Platze liegen blieb. Nur der sofort herbeigeholten ärztlichen Hilfe ist es zu danken, daß Lißmann, der am Kopfe bedeutend verletzt war und dem an der Schläfe mehrere Adern zerrissen sind, mit demLeben davongekommen ist. Die Verletzungen sind zwar schwer, aber unmittelbare Lebensgefahr besteht glücklicher Weise nicht mehr. — Ein ähnliches Schicksal hatte die Wittwe des Pflasterers Andreas Mai, eine immerhin betagte Frau. Beim Heruntergehen der Treppe in ihrem - Hause trat sie fehl und kam zu Fall. Sie brach einen Arm an zwei Stellen und verletzte sich ganz bedeutend am Kopfe. Ein außerordentlicher Bluterguß hat die Frau so geschwächt, daß sie sich, wenn — wie erhofft — nicht schlimmere Folgen einstellen, auf ein langes Krankenlager gefaßt machen muß.
Mainwafferwârme heute Vormittag 19 Grad.
Aus dem Gerichtssaal.
Sitzung der Ferienstrafkammer vom 22. Juli.
Fahrlässige Kindestödtung.
Die ledige Katharine P. von Uttrichhausen hat im November v. I. nächtlicherweile im Stalle ein Kind geboren, das sie, weil die Angehörigen nichts merken sollten, einwickelte und versteckte. Bis sie wieder danach sah, war das Kind todt. Die wegen fahrlässiger Kindestödtung angeklagte P. erhält 6 Monate Gefängniß.
Fahrlässige Tödtung.
Ein schweres Unglück hat sich am 8. Mai ds. Js. bei einem Neubau in Fechenheim zugetragen. Der Maurer O. war mit seinem 61jährigen Kollegen Konrad Wilhelm vom Frühstück zurückgekehrt und während sich O. in den oberen Stock des Neubaues begab, betrat Wilhelm den Keller, um daselbst ein Handwerkszeug zu holen. O. warf oben Gerüststangen aus dem Fenster und als er eine solche 2,80 Meter lange und 38 Pfund schwere Stange oben herauswarf, kam W. aus dem Keller zurückkehrend auf den Platz unter dem betreffenden Fenster. In demselben Moment fiel die Stange mit der Spitze auf den Boden, schlug um und dem W. gegen den Kopf, der sofort zusammenflurzte und bewußtlos liegen blieb. In diesem Zustande wurde der Verunglückte in seine Wohnung gebracht, am nächsten Tage in das Hanauer Landkrankenhaus und verstarb hier, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. Die Sektion der Leiche ergab, ^daß ihm durch die Stange die Schädeldecke an der linken Seite zertrümmert worden war. Der Maurer O., der die Stange so unvorsichtig geworfen, ist der fahrlässigen Tödtung angeklagt. Er war selbst sehr unglücklich über den Vorfall und konnte mehrere Tage nichts arbeiten. Er hatte oben Achtung gerufen, es aber versäumt, sich vor dem Hinauswerfen des Balkens nochmals zu überzeugen, ob der Boden frei sei, und darin liegt die Fahrlässigkeit. Das Gericht erkennt auf einen Monat Gefängniß.
Ein gestohlener Hundertmarkschein.
Im Juni d. I. wurde der Gastwirth W. zu Gronau von seinen Gästen gefragt, ob er seine Knechte mit Hundertmarkscheinen auslohne. Der Wirth war ob dieser Frage etwas verwundert, dann verneinte er sie. Der betreffende Gast erzählte aber dann weiter, sein Knecht Wilh. H. habe doch m Vilbel auf dem Sängkfest einen Hundertmarkschein gewechselt und lebe herrlich und in Freuden. Der Wirth sah schleunigst nach in seinem Wandschrank und machte die unangenehme Entdeckung, daß der einzige Hundertmarkschein, den er dann au,- bewahrte, gestohlen war. Er spannte nun an und fuhr eilends nach Vilbel zum Sängerfest, wo er seinen Knecht mitten aus der Fidelitas herausnahm. Dieser gab gleich zu, beim Suchen nach einer Kleiderbürste das Wandschränkchen und dann einen Hundertmarkschein entdeckt zu haben, den er hatte mügehen heißen. Es wurden ihm noch 46 Mk. abgenommen, das Uebrige war bereits verjubelt. Der Knecht erhalt b Monate Gefängniß.
Diebstahl.
Der jetzt in der Erziehungsanstalt zu Hof Raith befindliche 13jährige Schüler V. von hier stahl, nachdem er am Tage zuvor vom Landgericht wegen Langsingerel zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt worden war, aus einer Baustelle am Marktplatz zwei leere Cementsäcke. Urtheil: 1 Monat Gefängniß.
Wehrpflichtverletzung.
Zwei ohne Erlaubniß der Militärbehörde ausgewanderte junge Leute, Leipold von Marborn und Zehner von Marjoß, werden wegen Verletzung der Wehrpflicht in Abwesenheit zu je 160 Mk. Geldstrafe ev. entsprechender Haft verurtheilt.