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Erstes Blatt.

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Wats«»hause4 in Hanau.

Geneml-Allzeiger.

Astliches ®rgro fit Äüt- fwikttb Krums.

Krfchrint täglich Ausnsh«»« kr S»mr- unb $«iert«gt, mit belletristischer Dringe.

Brrnntwortl. Redakteur: G Schrecker in Hanau.

Nr. 119. B-,irkS-Fcr»sprccha»W»ß Nr. 98. DolMttstag -tN 23. Müt BezirtS-Fernsp-echnnschluß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Stadtkreis Banau.

Bei einem verendeten Schweine des Gastwirths Alois Kimmel in Offenbach ist Schweinerothlauf festgeftellt und 14tägige Gehöftsperre angeordnet worden.

Hanau den 21. Mai 1901.

Königliche Polizei-Direktion.

P 4347 v. S ch en ck.

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Verloren: 1 Wohlfahrtsloos Nr. 374372. 1 goldener Damenring mit 3 Opalen.

Abhanden gekommen: Am 21. b. Mts. 1 roth- blâssiges Mutterkalb.

Hanau den 23. Mai 1901.

t^us Stadt und Cand.

Hanau, 23. April.

* Die Pfarrstelle zu Sontra ist infolge Ablebens ihres seitherigen Inhabers erledigt. Bewerber um dieselbe haben ihre Meldungsgesuche durch Vermittelung ihres zustän­digen Superintendenten binnen 4 Wochen an Königl. Kon­sistorium in Cassel einzureichen.

* Ladenschluß vor Pfingsten. Die Inhaber offe­ner Verkaufsstellen machen wir darauf aufmerksam, daß an den drei letzten Tagen vor Pfingsten, also heute Donnerstag, r Freitag und Samstag, der geschäftliche Verkehr sich bis 10 Uhr abends erstrecken darf.

* Hanauer Ortskrankenkasse. Gestern Abend fand im unteren Rathhaussaale die Generalversammlung der Hanauer Ortskrankenkasse statt. Aus dem erstatteten Jahresberichte ist zu ersehen, daß das rechnerische Ergebniß des Jahres 1900 eines der ungünstigsten seit Bestehen der Kasse gewesen ist, was allein daraus hervorgeht, daß 14 873.26 Mk. dem Reservefonds entnommen werden mußten, um den an die Kasse gestellten Anforderungen gerecht werden zu können. In Vor- ~ aussehung dieses ungünstigen Resultats hatte der Vorstand durch Neuaufstellung und Reorganisation des Kassenstatuts dem Ausfall zu begegnen versucht. Diese Neuaufstellung brachte u. A. auch die Umgestaltung der Klasseneintheilung, wodurch an die Stelle der früheren 6 deren 8 getreten sind, wodurch dem Jndividuallohn der einzelnen Mitglieder ent­sprechend eine gerechtere Eintheilung in die verschiedenen Durch- schniltslohn-Klassen ermöglicht wurde. Das Krankengeld wurde gleichzeitig von 55% des durchschnittlichen Tagelohns auf 60% erhöht. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß früher die 55% des durchschnittlichen Tagelohns von der 1. bis zur 52. Krankheits-Woche bezahlt wurden, während nach dem neuen Statut 60% von der 1. bis zur 26. Woche und von der 26. bis zur 52. Woche 40% gezahlt werden. Letztere Bestimmung wurde hauptsächlich mit Rücksicht auf den § 16 des abgeänderten Jnvaliditätsversicherungsgesetzes herbeigeführt, wonach von der 26. Woche ab auch bei nicht dauernd erwerbsunfähigen Ver­sicherten Invalidenrente gezahlt wird. Die Beiträge wurden von 3 auf 3%% des durchschnittlichen Tagelohns erhöht. Zur Erleichterung für neu eintretende Mitglieder wurde das Eintrittsgeld von seilher 1 bis 4 M. auf die Sätze von 75 Pfennig bis 3 M. ermäßigt. Ferner wurde die Alters-Bei­trittsgrenze von seither 40 auf 45 Jahre hinausgerückt. Zu diesen Aenderungen des Statuts bemerkt der Geschäftsbericht: Erwägt man diese weiteren Vortheile für die Kassenmitglieder, nämlich: Erhöhung des Krankengeldes auf 60%, Ermäßigung der Eintrittsgelder um 25%, Hinausschiebung der Alters- Beitrittsgrenze für freiwillige Mitglieder um 5 Jahre, welche durch Neuaufstellung des Statuts geschaffen wurden, dann : muß zugegeben werden, daß der Vorstand es als seine haupt­sächlichste Ausgabe betrachtet, die Leistungen für die Mitglieder immer mehr zu erweitern und hierdurch dem Einzelnen wie auch der Allgemeinheit einen immer größeren Nutzen zu bringen." Mit Schluß des Jahres legte der Senior der für die Kasse seit Bestehen derselben thätig gewesenen Aerzte, Herr Geh. Sanitätsrath Dr. S unk el, aus Gesundheitsrücksichten sein Amt nieder und wurde für diesen als Ersatzmann Herr Dr. Georg Wagner gewählt. Am 21. Juni v. I. siedelte die Kasse in die zweckentsprechenderen, neuermietheten Bureau- Räumlichkeiten im Hause Französische Allee 18 über. Die Mitgliederzahl ging am Schluffe des Jahres 1900 gegen den ausnahmsweis niederen Bestand am Schluß des Jahres 1899 um 321 in die Höhe, was der milden Witterung bis zum 31. Dezember zugeschrieben wird, wodurch noch allent­halben im Freien gearbeitet werden konnte.

Dagegen sank die durchschnittliche Milgliederzahl auf 5467 gegen 5473, was hauptsächlich der Gründung der Fleischer­innungs-Kasse zugeschrieben wird. Die Gesammtmitgliederzahl belief sich am Schluß des Jahres 1900 auf 5417 gegen 5096 am Schluß des Vorjahres. Nach dem Prozentsatz und nach Geschlecht getrennt, betrug der Mitgliederbestand am Jahres­schluß 59,72 männliche und 40,28 weibliche, gegen 60,64 und 39,36 im Vorjahre, woraus ersichtlich ist, daß der Pro­zentsatz der weiblichen Mitglieder wieder um 1 stieg, was auch eine höhere Belastung der Kasse bildet. Die Zahl der Krank­heitsfälle stieg von 3392 auf 3522, also um 130 Fälle. Das Gesammthonorar für ärztliche Behandlungen beträgt 18 219.55 Mk. gegen 17 595.45 Mk. im Vorjahr. Für Medikamente, Bäder, Stärkungsmittel rc. beträgt dieGesammt- ausgabe 13 477.75 Mk. gegen 12 847.97 Mk. im Vorjahr. Die Gesammtsumme der Ausgaben beträgt 157 335.47 Mk., die der Einnahmen 157 630.36 Mk., gegen 136 649.19 Mk. Ausgaben und 136 678.91 Mk. Einnahmen im Vorjahr. Wie schon Eingangs bemerkt, mußten znr Ausgleichung der Ausgaben 14 873.26 Mk. dem Reservefond entnommen werden. Am Schluß des Geschäftsberichts bemerkte der Vorstand, daß der hohe Prozentsatz der weiblichen Mitglieder zu dem un­günstigen Ergebniß beitrage. Es sei eine eigenthümliche Erscheinung des hiesigen Platzes, daß die Männer in der weitaus größeren Mehrzahl den freien Hilfskassen angehören, während die Frauen der Ortskasse zugeführt werden. Er richte daher an alle Betheiligten die Bitte, dahin zu wirken, daß die männlichen Arbeitnehmer mehr wie seither der Orts­kasse beitreten, denn nur dadurch wird die Kasse im Stande sein, ihre Aufgabe den Erkrankten in immer besserem Maße zu helfen erfüllen zu können. Daß das Grund- prinzig jeglicher sozialen Einrichtung die Gegenseitigkeit ist, dies möchte die männliche Arbeiterschaft Hanaus beherzigen und die Ortskasse in jeder Beziehung unterstützen, wie es beispielsweise die männliche Arbeiterschaft unserer Nachbarstadt Frankfurt in nachahmenswerther Weise und wirklich nicht zu ihrem Schaden gethan hat. Als Revisoren für das laufende Jahr wurden neu- bezw. wiedergewählt Karl Spatz, J. Steinleitner, Frau Hau. Das seitens der Arbeitgeber ausscheidende Vorstandsmitglied, Herr Hengsberger, wurde 'wiedergewählt, für die seitens der Arbeitnehmer ausscheidenden Vorstandsmitglieder, Herren Honsen und Thoma, wurden neugewählt die Herren Karl Ba per und KarlHilner, als Ersatzleute Jos. Schätzel und Max Hoffmann. Der mit Herrn Dr. Georg Wagner abgeschlossene Vertrag wurde genehmigt. Unter Punkt 5 der Tagesordnung wurde folgender Antrag des Vorstandes angenommen:Der § 10 des Kaffenstatuts erhält folgenden Zusatz: Diejenigen Personen, welche der Kasse auf Grund des Ortsstatuts vom 29. April 1884 beitreten (Gelegenheitsarbeiter), werden derjenigen Klasse zugetheilt, welche dem ortsüblichen Tagelohn erwachsener männ­licher Arbeiter entspricht."

* Bäcker-Zwangsinnitng. Der Königl. Regierungs­präsident macht Folgendes bekannt: Eine Anzahl betheiligter Handwerker hat bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung für alle Diejenigen, welche in der Stadt Hanau und der Ge­meinde Kesselstadt das Bäcker-Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben, gleichviel, ob dieselben der Regel nach Gesellen und Lehrlinge halten oder nicht, beantragt. Ich habe daher auf Grund des § 100 Absatz 1 der Reichsgewerbeord­nung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 (R. G. Bl. S. 663) den Herrn Oberbürgermeister Dr. Geb e- schus zu meinem Kommissar zur Ermittlung, ob die Mehrheit der betheiligten Handwerker im Bezirke der geplanten Zwangs­innung der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt, bestellt.

* Unberechtigter Abdruck von Inseraten. Der Abdruck von Inseraten aus anderen Zeitungen geschieht wohl in der Mehrzahl von Fällen deshalb, um den Leser glauben zu machen, die Zeitung erfreue sich einer besonderen Aufmerk­samkeit seitens des inserirenden Publikums, wohl auch, um anderweite Inserenten anzulocken. Nach einem Entscheide des Reichsgerichts kann gegen einen solchen Nachdrucker auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vorgegangen und dieser zur Unterlassung verurtheilt werden. Und zwar kann die Klage nicht nur von dem interessirten Zeitungsverleger, sondern auch von jedem interessirten Gewerbe­treibenden erhoben werden. Gewiß für manche Zeitung eine Warnung.

* Berichtigung. Die Generalversammlung des Jweig- vereins vom Rothen Kreuz zu Hanau findet nicht, wie "gestern irrthümlicher Weise im Jnseratentheile bekannt gemacht wurde, am 24. Mai, sondern am Montag den 24. Juni statt.

* Jmmobilienverkehr. Das den Eheleuten Niko­laus Geibel in Kesselstadt gehörige Gasthaus zum Löwen ist für den Preis von 65,100 Mk. in den Besitz des Oberkellners des Gasthauses zur Post in Hanau, Herrn August W i eg a nd,

übergegangen. Vermittler waren die Herren Sensal Friedrich Rauscher und Heinrich Jörg Sensal in Großauheim.

* Verhaftet wurde gestern im Schloßgarten ein hier zugereister Ciseleur, welcher sich unzüchtige Handlungen an Kindern hat zu Schulden kommen lassen.

* Marktpreise. Im Monat April 1901 be­trug in Hanau der Durchschnittspreis für 100 kg Weizen Mk. 16.80, Roggen Mk. 14.44, Gerste Mk. 15.77, Hafer Mk. 14.41, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 32., Speise- Bohnen (weiße) Mk. 30., Linsen Mk. 43., Eßkartoffelu Mk. 5.17, Richtstroh Mk. 6.21, Krummstroh Mk. 4.89, Heu Mk. 8.44, Rindfleisch im Großhandel Mk. 109; Rindfleisch im Kleinhandel für 1 kg von der Keule Mk. 1.44, vom Bauche Mk. 1.20, Schweinefleisch Mk. 1.55, Kalbfleisch Mk. 1.25, Hammelfleisch Mk. 1.15, Speck (geräuchert) Mk. 2, Eßbutter Mk. 2.09.

* Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Aufschläge von 5 vom Hundert, für den Monat M a i 1901 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 7 Mk. 91 Pfg., für Heu 4 Mk. 69 Pfg., für Stroh 3 Mk. 41 Pfg. pro

Zentner.

* Gaslichtstärke. Gaslichtstärke in der Zeit vom 1.

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1.

. Wien Mai

1901:

Abends

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Deutsche Vereinskerze. Hefner Licht.

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Mithin durchschnittlich

20,8

24,97

st. Ostheim, 23. Mai. (Als Leiche geländet.) Seinen Tod in der Nidder gesucht und gesunden hat der in den 40er Jahren stehende Einwohner Z. von hier. Er war seit einigen Tagen von zu Hause verschwunden und seine Angehörigen kamen deshalb in Unruhe, da möglicherweise ein Selbstmord nicht ausgeschlossen war. Einige mit der Nachforschung betraute hiesige Einwohner fanden auch gestern Nachmittag an dem Ufer der Nidder Kleider liegen, welche als diejenigen des Z. rekognoszirt wurden. Beim Absuchen der Nidder fand man auch spät nachmittags die Leiche desselben.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer II vom 22. Mai.

Körperverletzung.

Der Schuljunge R. von Ulmbach war als Kuhhirte bei dem Bauer L. in Klesberg bedienstet. Als er eines Abends im September v. Js. nach Hause kam, bemerkte seine Dienst­herrin, die Ehefrau L., daß eine Kuh fehlte und stellte dieser­halb den Jungen zur Rede. In der wachsenden Erregung über die nicht allzu respektvollen Antworten des Jungen er­griff sie denselben bei den Ohren, warf ihn zu Boden, schlug ihm den Kopf wiederholt auf den Fußboden und versetzte ihm schließlich einen Tritt in die Seite. Der Junge klagte am Tage darauf über Seitenstechen und wurde später von seinen Eltern nach Hause geholt, woselbst sich sein Zustand ver­schlimmerte und endlich in eine Rippenfellentzündung ausartete. Die Eheleute L. versuchten nun, sich in Güte mit den Eltern des Erkrankten zu einigen; als jedoch diese Bemühungen er­folglos blieben, suchte die Angeklagte die Ursache der Er­krankung des Jungen auf eine von diesem seitens seiner Stief­mutter einige Zeit vorher erhaltene Züchtigung zurückzuführen und bestreitet nun, den Jungen überhaupt mißhandelt zu haben. Da die Krankheit eine Operation nothwendig machte und durch diese nach Aussage des Sachverständigen eine dauernde Beein­trächtigung der Erwerbsfähigkeit des Jungen hervorgernfen ist, beanspruchen die Eltern desselben von der Angeklagten eine Gesammtentschädigung von 1000 Mark, welche Forderung vom Gericht aber abgewiesen wird mit der Begründung, daß es nicht als erwiesen anzusehen ist, ob die Krankheit die direkte Folge der erlittenen Mißhandlung sei, daß diese vielmehr ebensowohl von der unvernünftigen, gesundheitswidrigen Lebens­weise des Jungen herrühren könne. Dagegen spricht das Gericht die Angeklagte der schweren Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung des Jungen schuldig,