Erstes Blatt.
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General-Anzeiger.
Änliches Organ sät KM- nnd Fandtrreès Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Berantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 140 Bezirks-Fernsprechauschluß Nr. 98.
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Mittwoch den 19. Juni
Bczirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
„Amtliche Beilage" Nr. 15.
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Amtliches.
Landkreis Banau.
BeiuMtmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Zur Belohnung landwirthschaftlicher Dienft- holen hat der Kreistag des Landkreises Hanau für das Jahr 1901 wiederum einen Betrag von 150 Mark zur Verfügung gestellt.
Bei Verteilung dieses Betrages können nur solche Dienstboten Berücksichtigmtg finden, welche mindestens 15 Jahre in ein und demselben landwirthschaftlichen Betriebe treu gedient und in den letzten 5 Jahren eine Belohnung aus Kreismitteln nicht erhalten haben.
Etwaige Anträge auf Gewährung einer Belohnung sind unter Vorlage des Dienstbuches und eines vom Arbeitgeber ausgestellten Führungszeugnisses bis zum 1. August d. Js. durch bm Ortsvorstand an mich einzureichen.
Hanau den 14. Juni 1901.
Der Königliche Landrath.
A 2989 v. Schenck.
Handelskammer zu Hanau.
Auf Grund der Vorschrift in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung der Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. August 1897 hat die Handelskammer beschlossen, zur Beschaffung ihres Aufwandes für das Rechnungsjahr 1901/02 zehn Prozent der Gewerbesteuer von den beitragspflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben.
Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden die von der Handelskammer auf Grund der Gewerbesteuerlisten festgestellten Hebelisten überwiesen, soweit die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzieht. Die Gemeinden haben nach § 28 des bezeichneten Gesetzes die Erhebung der Handelskammerbeiträge gegen eine Vergütung von höchstens drei vom Hundert der eingezogenen Beiträge zu bewirken und die eingezogenen Summen durch Vermittelung der Königlichen Kreiskassm an die Handelskammer abzuführen.
Die Handelskammerbeitrüge sind öffentliche Lasten. Rückständige Beiträge werden in derselben Weise wie Gemeindeabgaben eingezogen.
Einsprüche gegen die Heranziehung zu Handelskammerbeiträgen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungs- aufforderung bei der Handelskammer anzubringen, die darüber beschließt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammerbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer richten, sind unzulässig.
Hanau den 16. Juni 1901.
Die Handelskammer.
Cantbal.
Der Sekretär:
9947 Steller.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Wittwe des Kaufmanns Johannes Hühn, Elisabeth geb. Kaus zu Langenselbold, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußoerzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen — und zur Beschlußfassung der^Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke — der Schlußtermin auf dm 23. Juli 1901, vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Langenselbold den 30. Mai 1901.
Coarad, 10013 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts._______
Wüm M mim« WWitk ktl.
Gefunden: 1 Wandergewerbeschein für Maria Nohr, geborene See zu Bischofsheim. 1 Damenledergürtel. 1 schwarzer Herrenhut. Im Lokale der städtischen Steuerkasse 1 leeres Portemonnaie.
Hanau den 19. Juni 1901.
Politische Lehreu.
Die erhebende Feier, mit der am Sonntag in der Reichshauptstadt das Denkmal des ersten Kanzlers enthüllt wurde, eine Feier, an der alle Schichten der Bevölkerung und, außer
den Sozialdemokraten, alle Parteien aufrichtig theilnahmen, hat gezeigt, daß in der That schon heute der große Staatsmann Bismarck, wie Graf v. Bülow in seiner Nebe vor dem Denkmal ausführte, der ganzen deutschen Nation gehört, und die Haltung dec Presse aller Parteien zeigt, daß das vom Grafen v. Bülow zitirte Wort des großen Atheners sich auch unter uns bewahrheitet, das Wort, daß der Haß vergänglich sei und daß der Ruhm ihn überdauere. Einzig die sozialdemokratische Presse hält in Verblendung am alten Haß gegen den eisernen Kanzler fest; aber die Form, in der dieser blinde Haß sich bei ihr ausspricht, ist so widerwärtig, daß man ihn voll Verachtung unbeachtet lassen darf, in der Hoffnung, daß von dieser Art der blinden, verrannten und allen Gefühls für wahre Größe baren „Geschichtsauffassung" sich selbst ein guter Theil der „Genossen" angeekelt fühlen dürste.
Dem Grafen Bülow wird das deutsche Volk für seine aufrichtige, warme und in das Wesen des Fürsten v. Bismarck und seine Politik tief eindringende Rede von Herzen dankbar sein. Sie zeigte ihm von neuem, daß der leitende Staatsmann im Reiche dessen Politik in den bewährten Bahnen Bis- marckischer Staatskunst weiter zu führen gewillt ist. Die Rede des Grafen v. Bülow enthält aber auch ernste Mahnungen und im höchsten Maß beherzigenswertste Winke für alle Parteien, alle politischen und wirthschaftlichen Gruppen und für das gesammte an unserm öffentlichen Leben betheiligte Volk. Nur Einzelnes sei aus der inhaltreichen Rede hervorgehoben. Graf v. Bülow erinnert daran, daß es in der Politik keine unverrückbarenDogmen, keine für alle Zeit und jede p ol iti sch e Konsie llati on gil- t i g e n N o r m en g e b e. Alt diesen auch vom Fürsten Bismarck gelehrten und stets in der Praxis Befolgten Grundsatz jeder Realpolitik mögen sich diejenigen erinnern, die bei diesen oder jenen politischen Maßnahmen, deren Gründe und Ziele sie nicht kennen und beim besten Willen auch nicht erkennen können, mit dem unbegründeten Urtheil bei der Hand sind: das hätte Bismarck anders gemacht. Bei Vorgängen, deren Ursachen man nicht kennt und deren schließliche Wirkung man nicht voraussehen kann, ist es angebracht, mit dem Urtheil zurückzuhalten. Ist ja doch auch der' leitende Staatsmann nur zu oft außer Stande, seine Haltung öffentlich zu begründen und 31t vertheidigen, sondern muß es der Zeit zu enthüllen überlassen, daß er den rechten Weg und die geeigneten Mittel gewählt hat.
Und noch ein zweiter politischer Hinweis in der Rede des Grafen v. Bülow scheint uns besonders beachtenswerth. Der Reichskanzler erinnerte daran, daß es in der Politik darauf vor Allem ankomme, in jedem Augenblick die Grenzen des Erreichbaren zu erkennen, an die Erreichung des zu Nutz und Frommen des ganzen Landes Erreichbaren aber Alles zu seyen. In unserer von heftigen wirthschaftlichen Kämpfen bewegten Zeit kann diese Lehre nicht genug beherzigt werden, möge die Volksvertretung, wenn es gilt, den Zolltarif zu berathen, aus ihr die nöthigen Folgerungen ziehen und in weiser Mäßigung die verbündeten Regierungen in ihrem Streben unterstützen, damit alle produktiven Stände, Landwirthschaft sowohl wie Handel und Industrie, zu ihrem Rechte kommen.
Kus Stadt und Eand.
Hanau, 19. Juni.
* Rsichsbank. Die Reichsbank hat den Wechseldiskont auf 3*/ü pCt. herabgesetzt; Lsmbardzinsfuß 4'/s pCt.
* Königs. Zeichenakademie. In dem bisher aus 17 Lehrern bestehenden Kollegium der hiesigen Akademie traten in letzter Zeit einige Veränderungen ein. Nachdem zu Beginn des Schuljahres an die Stelle des so früh aus dem Leben ge- ussenen Herrn Dr. Winkler als Bibliothekar und Lehrer für Kunstgeschichte Herr Dr. Grundmann in den Lehrerkreis eingetceten war, wurden in voriger Woche die Herren E st l e r und Wolff in ihr neues Amt eingeführt. Ersterer wird in Zukunft als Lehrer im Körperzeichnen und letzterer als Lehrer- für Gravieren von Ornamenten und Figuren in Metall, welches Kunstlehrfach jetzt erst in den Lehrplan der Akademie ausgenommen ist, thätig sein. — Durch die Berufung des Herrn Akademielehrers und Architekten Mittels darf als Direktor an die Handwerker- und Kunstgewerbeschule zu Altona wird in Kürze abermals eine neue Lehrkraft nöthig sein. — Heute begeben sich die Schüler und das Lehrerkollegium der Kunstakademie zum Besuche der Kunstausstellung nach Darmstadt.
* Im Interesse der Haushesihev machen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß nach § 53,3 der am 1. J u uar d. J. hier in Kraft getretenen Baupolizei-Ordnung, die Reinigungs - Oeffnungen der unbesteigbaren Schornsteine, mit unverbrennlichen Thüren und Zwangssicherheils-Verschluß versehen werden müssen. Als geeignet werden die in der
Fabrik Dr. Platner u. Müller-Witzenhausen hergestellten Sck-orn- steinschieber (D. R. P.) ^Niederlage: W. Koch Sohn- Hanau, Hammerstraße 5] empfohlen.
* Postalisches. Der geringste Theil der Personen, die Briefe zur Post geben, macht es sich klar, wie wesenUich Format und Beschaffensten seiner Briefe für die Behandlung durch die Post ist, wie er diese erleichtern und erschweren kann. Zunächst das Format. Am liebsten wäre es der Post und für die schnelle Abwickelung des Briefverkehrs am förderlichsten, wenn die Briefe eine möglichst einheitliche Größe hätten, dann könnten sie am schnellsten gleichmäßig aufgestellt, gestempelt, sortirt und verpackt werden. Bei den Geschäftsbriefen hat sich auch schon theilweise eine leid' liche Gleichmäßigkeit eingebürgert. Schlimm aber sieht es bei den Privatbriefen aus, wie man leicht erkennt, wenn man die Auslagen in einem Papiergeschäft betrachtet. Da haben wir die Moden wie bei den Kleidern, Hüten u dgl., und viele Versender finden ein besonderes Vergnügen daran, Briefumschläge von recht ungewöhnlichen Formaten zu verwenden. Besonders störend für die Post sind die ganz kleinen Umschläge, denn winzige Briefchen von der Größe einer Eisenbahnfahrkarte etwa kann der zur eiligen Arbeit genöthigt« Postbeamte nicht ohne besondere Mühe und Aufmerksamkeit erfassen und halten. Sie lassen sich in die Briefbunde schlecht einfügen nnd passen nicht in die Stempelmaschinen, die nur auf Durch- schniüsgrößen zu berechnen sind. Außerdem ist natürlich auch die Adresse umso undeutlicher, je kleiner das Briefchen ist, und schließlich wird sie vom Stempel noch zum Theile verdeckt. Uebrigens sind so kleine Briefe in steter Gefahr, sich in Drucksachensendungen zu verschieben und dadurch in Verlust zu gerathen. Diese Besorgniß sollte den Damen, den Hauptliebhabern dieser Puppenbriefsormate, ernstlich zu Herzen gehen; ihnen möchte es doch oft recht unerwünscht sein, wenn die dem Papiere vertranten Geheimnisse auf diese Weise in frembe Hände geriethen. Zum Nutzei der Versender und zugleich zum Vortheile des Postverkehrs kann nur empfohlen werben, sehr kleine Briefhüllen überhaupt nicht zu verwenden. Ebenso sollte man nicht Briefe in runde, ovale, dreieckige und sonstwie wunderlich gestaltete Umschläge verpacken. Daß derartige Abnormitäten für die Poft sehr störend sein müssen, dürfen wir daraus schließen, daß sie erst neuerdings dreieckige Umschläge ausdrücklich verboten hat. Ebensowenig wie des Format ist es der Post gleichgiltig, wo der Absender die Marke aufgeklebt hat, und auf die Briefmarkensprache der Liebenden ist sie schlecht zu sprechen. Wenn di'. Freimarken bald hier bald dort auf dem Umschläge kleben oder gar aui der Rückseite gesucht werden müssen, geht das Stempeln nicht glatt ab und die Stmpelmaschinen sonnen nicht verwendet werden. Es ist deshalb nothwendig, daß sich die Marke bei allen Briefsendungen auf derselben Stelle, und zwar in der rechten oberen Ecke der Adreßseite befindet. Uebrigens ist dies auch durch die Postordnung ausdrücklich vorgffchrieben und der Post stände somit das Recht zu, alle Briefe, auf denen die Marke an eine andere Stelle geklebt ist, zurückzuweisen, was sie bis jetzt allerdings nicht gethan hat. Jedenfalls ist es eine Kleinigkeit für jeoen Absender, die Marke an den richtigen Platz zu kleben. Die Geschäftsleute, die ihre Briefumschläge so wie so mit derFirma rc. bedrucken lassen, haben schon theilweise auf die Anregung der im Februar stattgefundenen Konferenz mit Vertretern des Handersstandes hin Veranlassung genommen in der rechten oberen Ecke ein Markenfeld Vordrucken zu lasten, das in iubem Fall erinnert, die Marke auf die richtige Stelle zu kleben. Wir können nur wünschen, daß diesem Vorgänge recht allgemein gefolgt werde. 4koch eins möchten wir den Briefversendern nahe legen. Die Adresse ist häufig nicht übersichtlich genug, sodaß der hastig arbeitende Postbeamte unter den sonstigen Angaben nur mühsam bat für ihn zunächst allein wichtigen Bestimmungsort heraussuchen kann. Hier ist Abhilfe in einfachster Weise möglich: man schreibe die Ortsangabe stets rechts unten nieder und unterstreiche sie; wer sich die Briefumschläge mit der Firma bedrucken läßt, der lasse für den Ortsnamen gleich einen starken Strich mit vordrucken, wie bei den von der Post herausgegebeuen Postkarten tc. Da das Publikum selbst das größte Interesse an der schnellen Abwickelung des Briefverkehrs hat, glauben wir, daß es sich diesen Anregungen, deren Befolgung ihm keine besondere Mühe macht, der Post aber den Dienst erleichtert, nicht verschließen wird.
O Wom Reichsgericht. Wegen Rücksallsdiebstahls wurde a n 18. März vom Landgerichte Hanau der Maurergeselle Johann Mergler zu drei Monaten Gefängniß vec- urtheill, weil er non dem Stapelplatze einer Holzhandlung einen Kieferstamm im Werthe von 4 Mk. entwendet hatte. Seine Revision wurde vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen. — Wegen wissentlich falscher Anschuldigung ist am
13. März vom Landgerichte Hanau die ledige Gertrude Frischkorn zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worben. Sie ist vor vielen Jahren wegen Verschwendung vom Kreisgerichte Hanau entmündigt worden und steht unter der Vormundschaft des Bauers L. Sie erschien eines Tages auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Schlüchtern und beschuldigte L., seit sechs Jahren je 50 Mk. Zinsen von ihrem Vermögen in seine eigene Tasche gesteckt zu haben. Dieser Vorwurf der Untreue und Unterschlagung war in jeder Beziehung unbegründet, was sie auch wußte. Die Revision der Angeklagten, die nur behauptete, ihre Angaben seien nicht falsch, würbe vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen.
Silberne Hochzeit feiern beute Herr Schuhmacher- meister Hch. Wagner und Frau (Langstraße).
* Konzevt-Ausfall. Der ungünstigen Witterung halber fällt das für heute Nachmittag in Wühelmsbad angesetzte Konzert aus.
* Einen Tobsuchtsanfatt hatte gestern Abend ein Flaschenbierhändler in der Krämerstraße, hervorgerufen jedenfalls durch Aufregungen mannigfacher Natur. Der Vorfall hatte die Ansammlung einer größeren Menschenmenge zur Folge. Eilt herbeigerufener Arzt brachte ihm ein Beruhigungsmittel bei.
* In eins fatale Situation gerreth vorgestern in einem Hause der Langstraße eine dort aushilfsweise beschäftigte Frau, die auf dem Abort, wohl infolge ungenügender Schutz-