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Erstes Blatt.

Anzeiger

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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau. /

General-Anzeiger.

Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis

Einrückungsgebühr:

^üv Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Meklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 139 ®«ir^5-tr**nW 9ir. 98. Dienstag den 18. Juni Bczirks-Fcrnspechanschstiß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Landkreis Ranau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Räude unter den Schafen von Radmühl und Unterreichenbach, Kreis Gelnhausen, ist erloschen.

Hanau den 15. Juni 1901.

V 6544

Der Königliche Landrath, v. Schenck.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Bruchköbel belegenen, im Grundbuche von Bruchköbel

I. in Band IV Art. 215 Fol. 235 zur Zeit der Ein­tragung des Versteigerungsvermcrkes auf den Namen:

1. des Gastwirths Georg Philipp Baumann in Bruchköbel als Miteigenthümer zu V* ideellen Antheil,

2. dessen Sohn Philipp Heinrich Baumann zu Bruchköbel als Miteigenthümer zu 3/4 ideellen Antheil eingetragenen Grundstücke:

Kbl. 5 Parz. 152 auf dem Haag, Acker 1 ha 33 ar 5 qm 313

H 5 in den Haingarten, Garten 7 60

OO

Vermittelung der Königlichen Kreiskassen an die Handels­kammer abzusühren.

Die Handelskammerbeiträge sind öffentliche Lasten. Rück­ständige Beiträge werden in derselben Weise wie Gemeinde­abgaben eingezogen.

Einsprüche gegen die Heranziehung zu Handelskammer­beiträgen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungs­aufforderung bei der Handelskammer anzubringen, die darüber beschließt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammerbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbe­steuer richten, sind unzulässig.

Hanau den 16. Juni 1901.

Die Handelskammer.

Canthal.

Der Sekretär:

9947 Steller.

II. in Band II Art. 61 Fol. 30 zur Zeit der Ein­tragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen

Ackermanns Philipp Baumann, Andreas Sohn Bruchköbel eingetragenen Grundstücke:

des in

SeWm mi wttaiit WHMk etc.

Gefunden: Im Schloßgarten 1 silbernes Medaillon in Herzform mit silbernem Kettchen. Am 13. im Lamboywald 1 fast neuer Damen-Regenschirm mit weißem Kugelgriff.

Vom Wasenmeister am 17. d. Mts. eingefangen: 1 schwarzer, geschorener Pudel m. Geschl.-

Hanau den 18. Juni 1901.

Kbl. 9 Parz. 99 Hauptstraße Nr. 39, a. Wohnhaus mit Einfahrt und Treppenhaus, Anbau nebst Hofraum und Hausgarten, b. Scheuer mit Stallung (A)z c. Wohnhaus mit Futterküche (B), d. Stall mit Ge­sindestube (C), 6. Schweinestall (D), f. Holzhalle mit Keller (E), g. Garten­halle (F) mit Kegelbahn.

- 9 ar 61

qm

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Parz. 5 beim Lohnwäldchen, Acker 1 ha 34 ar 94 qm '

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auf den Bindewiesen, Wiese auf den Seewiesen, Wiese

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(Bauplatz)

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am 3. August 1901, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Der Versteigeruugsvermerk ist am 2. März 1901

in

das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvernlerkes aus dem Grund­buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Ver- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Hanau den 7. Juni 1901.

Königliches Amtsgericht 2.

9940

Handelskammer' zu Hanau.

Auf Grund der Vorschrift in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung der Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. August 1897 hat die Handelskammer beschlossen, zur Beschaffung ihres Aufwandes für das Rechnungsjahr 4901/02 zehn Prozent der Gewerbesteuer von den beitrags­pflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben.

Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden die von der Handelskammer aus Grund der Gewerbesteuerlisten festgestellten Hebelisten über­wiesen, soweit die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzieht. Die Gemeinden haben nach § 28 des bezeichneten Gesetzes die Erhebung der Handelskammerbeiträge gegen eine Vergütung von höchstens drei vom Hundert der eingezogenen Beiträge zu bewirken und die eingezogenen Summen durch

Hus Stadt und Land.

Hanau, 18. Juni.

Orffeutttche Sitzung der Stadtverordnete n- Vsrsammjnng

vom 17. Juni 190L

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Baader, Bailly, Brüning, Eberhard, Föll, Fritz, Dr. Heraeus, Hock, Jost, Jung, Kehl, Koch, Körner, Kreuter, Küstner, Loßberger, Roth, Schwabe, Seitz, Spatz, Steinheuer, Treusch, Wolff und Wörner. Vom Magistrat sind anwesend die°Herren: Ober­bürgermeister Dr. Gebeschus, Erster Beigeordneter Bode und Stadtbaurath Schmidt.

Anderweite Festsetzung der Besoldung der wissens ch aftlichen Lehrerinnen ander höheren Mädchen- und der Mädchen-Mittelschule.

Im Verfolg einer Anregung des Herrn Ressortministers beantragt der Magistrat auf Vorschlag der Stadtschuldeputation die Ertheilung der Zustimmung zur Festsetzung der Besoldung der wissenschaftlichen Lehrerinnen an der höheren Mädchen- und der Mädchen-Mittelschule vom 1. April 1901 an wie folgt: a) Grundgehalt bei einstweiliger Anstellung 1200 Mk., Grundgehalt bei endgiltiger Anstellung 1500 Mk.; b) 9 Dienst­alterszulagen wie die wissenschaftlichen Lehrerinnen an den Volksschulen von je 120 Mk.; c) Miethsentschädigung 300 Mk. Nach dem Bericht des Referenten, Herrn Jung, wird dadurch erzielt, daß das Gehalt der betr. Lehrerinnen bei einst­weiliger Anstellung wenigstens 120 Mk., bei endgiltiger An­stellung mindestens 150 Mk. mehr beträgt als dasjenige der gleichalterigen Volksschullehrerinnen, bei Uebertragung der Skala der letzteren Kategorie auf erstere und unter Erhöhung des Grundgehalts wie oben erwähnt. Die Vorlage wird geneh­migt.

Errichtung eines Trichinenschauamts.

In hiesiger Stadt soll ein Trichinenschauamt errichtet werden; die Diensträume sollen sich im Schlachthof befinden, das Amt selbst unter der Aufsicht des Magistrats und unter der Leitung des Schlachthofdirektors stehen. Der Referent, Herr Föll, berichtet ferner: Die Trichinenschauer sollen eine feste Besoldung nicht erhalten, auch soll ihnen ein Recht auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenver­sorgung nicht eingeräumt werden, sofern in der Anstellungs- Urkunde nicht ausdrücklich ein anderes bestimmt wird. Sie beziehen für ihre Thätigkeit Gebühren. Wird zu­gestimmt.

Neupflasterung des Marktplatzes, derSalz- st r a ß e und der R o s en st r a ß e.

Die Ostseite des Marktplatzes, die Salzstraße bis zur Rosenstraße und die -Rosenstraße bis zur Nürnbergerstraße sollen neu gepflastert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach dem Voranschlag auf 15 200 Mark und sollen aus dem Pflaster-Fonds entnommen werden. Wird ge­nehmigt.

Gaswerksverwaltungsgebäude.

Es handelt sich um die Einzelbewilligung der Baukosten und wird vom Referenten, Herrn Wörner, berichtet, daß

nach dem revidirten Voranschläge in Verbindung mit einer kleinen Abänderung des Bauplatzes die Kosten sich auf 99 000 Mark belaufen. Die für die Eingangshalle und das Direktorzimmer in Aussicht genommenen Holzdecken fallen fort und gelangen dafür verputzte Decken mit Malerei zur An­wendung. Die ersparten Beträge werden für Lambris ver­wendet. Im Uebrigen ließen die Pläne eine solide und sachgemäße Ausführung erkennen. Der erforderliche Betrag wird bewilligt.

Vorschriften für die Entnahme von elektrischem Strom.

Die Elektrizitätswerkskommission beantragt, daß dem § 17 der Vorschriften für die Entnahme von elektrischem Strom noch nachstehender Schlußsatz angefügt werde:

Doch ist mindestens der Höchstbetrag der vorher­gehenden Rabattstufe zu bezahlen."

Begründet wird dies von dem Referenten, Herrn Dr. Heraeus, damit, daß ein Konsument, der mit der Ent­nahme von Elektrizität an der Grenze der nächsthöheren Rabattstufe angelangt ist, noch soviel Elektrizität zwecklos entnehmen könnte, als nöthig sei, um in den Genuß der nächsthöheren Rabattstuse zu gelangen. Wenn Jemand z. B. für 1000 Mark Strom entnehme, so bezahle er unter Ge­währung von 2^/2 °/o Rabatt 975 Mark, während er bei Entnahme von Strom für 1001 Mark bei 5 % Rabatt nur 951 Mark zu bezahlen habe. Wird zugestimmt.

Erwerb des domänenfiskalischen Grund­stücksDer Rindsslecken."

Für die Errichtung eines Siechenhauses, mit welchem Ge­danken sich die städt. Körperschaften schon seit dem Jahre 1889 tragen, war neuerdings als Bauplatz das domänenfiskalische GrundstückDer Rindsflecken" an der Bruchköbeler Landstraße in Aussicht genommen, doch hat sich bei der seitens des Fiskus und der Stadtverwaltung vorgenommenen Abschätzung ein so bedeutender Unterschied zwischen den beiderseitigen Taxen ergeben, daß in der Kommission beschlossen wurde, zunächst die beiden Referenten, Herren Bailly und Wörner, unter Zu­ziehung der Herren Baader, Seitz und Jung als Ausschuß mit der Angelegenheit zu betrauen. Herr Wörner wird ersucht, die Leitung dieses Ausschusses zu übernehmen und s. Zt. darüber zu berichten. Das Plenum schließt sich dem an.

Schadenersatzklage gegen die Stadt.

Der Gastwirth und Landwirth Göbel zu Ober-Jsfigheim klagt gegen die Stadt Hanau auf Ersatz des ihm bei der Beschädigung seines Pferdes infolge Tretens in einen Venti­lationsdeckel der Kanalisation erwachsenen Schadens in Höhe von 240 Mark. Die Stadt ist bei der Haftpflichtversicherungs- gesellschaft in Stuttgart für derartige Fälle versichert und wurden in früheren Fällen die von dieser zu zahlenden 90 °A> der Gesammt-Entschädigungssumme anstandslos gezahlt. Doch haben sich in letzter Zeit die Fälle gemehrt, sodaß die betr. Gesellschaft selbst beantragt hat, die Sache gerichtlich entscheiden zu lassen. Der Referent, Herr Rechtsanwalt Eberhard, erachtet die Annahme der Klage für geboten, da die ordnungs­gemäße Beschaffenheit und Lage des in Rede stehenden Ver­schlusses festgestellt sei. Wird zugestimmt.

Neues Bureaumitglied.

Der stellvertretende Schriftführer, Herr Fritz, wünscht aus geschäftlichen Gründen sein Amt niederzulegen. An seine Stelle wird Herr Ott zur Wahl in das Bureau vorgeschlagen, dessen Wahl einstimmig erfolgt. Vom Herrn Vorsteher wird dem aus dem Vorstand scheidenden Herrn Fritz der Dank der städt. Körperschaften für seine Mühewaltung sowohl im früheren Ausschuß wie auch jetzt in der Stadtv.-Versammlung ausgesprochen.

Kleinere Vorlagen.

Für die Erneuerung von Schulbänken werden 3600 Mark bewilligt. Der Verpachtung des 460 qm haltenden Grund­stücks B 170/60 an die Diakonissen station gegen 10 Mark jährliches Pachtgeld und dreimonatliche Kündigung wird zu­gestimmt. Für den verstorbenen Herrn Jean Gerhard wird Herr P a n n 0 t in die Armenkommission gewählt. An sächlichen Verwaltungskosten sind bei der Gaswerkskasse Überschreitungen im Gesammtbetrage von 1160.92 Mark, beim Wasserwerk von 1264.71 Mark vorgekommen. Dieselben wurden in der Hauptsache verursacht durch Druckkosten, Schreib- Hilfe, Rückzahlung von Waffergeld und Rabatt. Die Beträge werden bewilligt. Unter Bezugnahme aus den Beschluß der Stadtv.-Versammlung vom 13. Oktober 1898, nach welchem die Gas- und Wasserwerkskommission ermächtigt wird, Er­weiterungen des Rohrnetzes selbständig zu genehmigen, sobald deren Rentabilität durch die zu erwartenden Neuanschlüsse von vornherein gesichert erscheint, beantragt die Kommission, $r\