Erstes Blatt
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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
auer
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
EnlrückmlgsgrMhr:
Für Stadt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwortl. Nedakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 217 Bezirtt-AernsPrechMschluß Nr. 98.
Dienstag den 17. September
Bezirks-Fernsprcchanschlnß Nr. 98. 1901
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Oefferrtliche Bekanntmachung.
Höheren Orts ist die Vornahme statistischer' Ev- hebungen über die Arbeitszeit der Gehilfen, Gehilfinnen und Lehrlinge in Kontoren und solchen kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, angeordnet worden.
Für solche Handelsgeschäfte mit Kontoren, sowie kaufmännische Betriebe in hiesiger Stadt, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, werden Fragebogen zur Ausgabe gelangen, und zwar für die Hälfte der Betriebe an die Arbeitgeber, für die andere Hälfte an je einen Gehilfen (eine Gehilfin).
In Betrieben mit mehreren Gehilfen haben sich die Letzteren darüber zu einigen, wer von ihnen die Fragebogen zur Beantwortung in Empfang nehmen soll. Andernfalls wird der Fragebogen dem (der) schon am längsten im Betriebe thätigen Gehilfen (Gehilfin) ausgehändigt werden.
Die Aushändigung und Einsammlung der Fragebogen wird durch Schutzleute erfolgen.
Ich ersuche, die Fragebogen bis MM 23. d. Mts. mit größter Sorgfalt auszufüllen, und mache darauf aufmerksam, daß dieselben am genannten Tage wieder abgeholt werden.
Hanau den 17. September 1901.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 8020 v. Schenck.
Verdingung.
Die zum Neubau des Wohnhauses bei der Sammel- Wasenmeisterei des Stadt- und Landkreises Hanau in der Gemarkung Bruchköbel erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen in öffentlicher Ausschreibung in einem Loose vergeben werden.
Die Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Eröffnungstermin
Montag den 23. September, vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten portofrei einzureichen.
Die Zeichnungen können auf der Kgl. Kreisbauinspektion, Augustastraße 25, eingesehen und daselbst die Verdingungsunterlagen gegen Erstattung des Selbstkostenpreises (eine Mark) bezogen werden.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 12. September 1901.
Der Königl. Baurath.
Becker. 15133
* Vom Manöver
80er, 166er, 11. Pioniere, 27.
Gestern Vormütag rückten die I lassung an dem Tage, an welchem er nur etwas länger 7. und 63. Artillerie-Regimenter, ausgeblieben war, war daher nicht gerechtfertigt. Zwei weitere
die Hanauer Ulanen, sowie Train in Frankfurt ein und
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Oberissigheim belegenen, im Grundbuche von Oberissigheim Band II Artikel 58 Fol. 13, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schuhmachers Johannes Buch, Johannes Sohn, in Oberissigheim eingetragenen Grundstücke:
Ktbl. 6 Parz. 66 | Haus Nr, 36 Vs der Nebenstraße, 2 ar 53 qm
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68 I Gebäudesteuerrolle Nr. 43a/c,
60 Mk. Nutzungswerth,
72 ’ a. Wohnhaus mit Hofraum
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Parz. 127
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und Hausgarten,
b. Scheuer mit Stallung, c. Schweinestall,
d. Kuhstall, auf der Röde, Acker, ' 2,78 Thlr. Reinertrag, am Kuhweg, Acker, 3,40 Thlr. Reinertrag, die Oberwiese, Wiese,
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3,63 Thlr. Reinertrag, hinter der Nachtweibe, Acker, 18 3,55 Thlr. Reinertrag
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29. November 1901, vormittags 10 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle —
am
Marktplatz 18 versteigert werden.
Hanau den 22. August 1901.
Königliches Amtsg-«ichi 2. 15267
Hue Stadt und Cand.
Hanan, 17. Septbr.
* Der hiesige Sprechverkehr ist auf Guxhagen ausgedehnt worden.
wurden in der Kaserne in der Gutleutstraße, im Quartierhaus daselbst, in der Schneidwallstraße, im Frankensteinerhof und in der Bockenheimer Kaserne einquartiert. Heute Früh rückten die Truppen in der Richtung nach Münster bei Höchst, Kelck- heim tt. s. w. aus, um nachts zu biwackiren.
- FC. Verstorben. Einer von den wenigen noch lebenden Offizieren aus kurfürstlich hessischer Zeit, Major Robert, ist hochbetagt dahier verstorben. Er gehörte als Offizier dem hessischen Jägerbataillon und 2. Hess. Infanterieregiment (jetzt Nr. 82) an und trat 1866 in preußische Dienste, nahm aber bald darauf seinen Abschied.
* Der Obsibarwerein für den Negèermrgsbe- zirk Castel hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, nach Ablauf seiner vom 4. bis 7. Oktober stattfindenden diesjährigen Bezirksobstausstellung in Hersfeld Donnerstag den 10. Oktober den 5. Obstmarkt abzuhalten. Ein passend gelegenes, leicht zugängliches, angenehmes Lokal für diesen Zweck hat man in dem großen Saale des evangelischen Vereinshauses in Cassel gefunden.
* Neuer Stempel für EisenbahnfahrkarLen. Auf verschiedenen größeren Stationen werden die Rückfahrkarten jetzt bereits mit neuem Doppelstempel versehen. Der Stempel sieht beispielsweise so aus: 12.09. 01. 26.10. 12.09 ist der Tag der Lösung, 26.10. der letzte Giltigkeitstag.
** Gewerbegericht. (Sitzung vom 16. September). Die Köchin F. klagt gegen den Restaurateur K. auf Herausgabe ihres Dienstbuches und Auszahlung des rückständigen Lohnes von 50.30 Mark. Der Beklagte erkennt den Lohnanspruch an, macht aber eine Gegenforderung von 30 Mark geltend als Schadenersatz wegen vorzeitigen Verlassens des Dienstes. Es kommt schließlich ein Vergleich zu Stande, wonach der Beklagte 36 Mark zahlt, die Klägerin auf weitergehende Ansprüche verzichtet. — Der Bäcker F. verlangt von seinem früheren Meister, Bäckermeister G., eine Entschädigung von 15 Mark wegen Entlassung ohne Kündigung. Der Beklagte wendet ein, der Geselle habe 8 Mark wöchentlich Lohn und 1.20 Mark pro Tag für Beschaffung des Mittag- und Abendessens erhalten. Außerdem bekämen die Gesellen den Morgenkaffee «.und die Brödchen. Der Kläger habe sich jedoch kein Mittagessen verschafft, sondern habe sich Wurst geholt und ihm die Brödchen dazu entwendet. Er habe ihm das ein Mal verboten und als er es wieder so machte, es ihm nochmals verboten. Als der Kläger darauf sagte, das mache er, wie er wolle, und die Bemerkung dazu machte: „Sie sind ja bekannt," wurde er ohne Kündigung entlassen. Der Beklagte wird zur Zahlung der 15 Mark vernrtheilt. Es liege kein Diebstahl im Sinne des Gesetzes vor, denn es entspreche der Gepflogenheit, daß die Bäcker Brod zum Essen nähmen, ohne erst zu fragen. Eine beharrliche Weigerung und eine grobe Beleidigung im Sinne des Gesetzes lügen ebenfalls nicht vor. Die sofortige Entlassung war demnach unberechtigt. — Der Schuhfabrikant W. hier ließ am 15. August in seiner Fabrik anschlagen, daß vom 30. August ab zu dem vereinbarten Akkordlohn die Sohlen auch gefärbt und gestempelt werden müßten. Die Schuhmacher protestirten hiergegen in
einem Schreiben an den Geschäftsinhaber und erklärten, sie diese Mehrarbeit nur dann leisten könnten, wenn für Dutzend 10 Pfg. mehr gezahlt würden. Die Genannten hielten hierauf keine Antwort und arbeiteten weiter bis 5. September. Als an diesem Tage der Werkmeister
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merkte, daß das Färben und Stempeln der Sohlen nicht geschehen war, erklärte er, keine weitere Arbeit mehr geben zu können, es würde auch für das Färben und Stempeln nicht mehr bezahlt. Das nahmen die in Betracht kommenden Schuhmacher als Entlassung an und reichten Klage ein wegen kündigungsloser Entlassung. Einer klagte auf Auszahlung von 36 Mark, fünf auf je 30 Mark und einer auf 25 Mark. Der Beklagte wird zur Zahlung verurtheilt. An der Bekanntmachung fehle nach der Ansicht des Gewerbegerichts die Hauptsache: nämlich, was denn dann zu geschehen habe, wenn die Mehrarbeit nicht geleistet werde. Wenn man den Klägern andere Arbeit habe überweisen. wollen, so hätten sie nicht nöthig gehabt, dieselbe ohne vorherige Zustimmung zu leisten. — Der minderjährige Hausbursche S., vertreten durch seine Mutter, klagt gegen den Bäckermeister S. auf Entschädigung von 19 Mark wegen kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte macht geltend, der Kläger habe sich unredlich benommen und sich auch an Schulkindern vergriffen, sodaß ihm das Betreten der Mädchenschule, wo er Brödchen hinzutragen hatte, verboten wurde. Faul sei er ebenfalls gewesen. Der Beklagte wird zur Zahlung von 13.50 Mark verurtheilt. Er habe den Kläger noch länger behalten gehabt, als wie er die vorbenannten Delikte erfahren hatte und die nützliche Ent-
Klagefälle wurden vertagt.
* Vaterländischer Frauenverein. In den nächsten Tagen wird der Vereinsdiener des Vaterländischen Frauenvereins mit dem Einsammeln der Jahresbeiträge beginnen. Die Anforderungen an den Verein wachsen von Jahr zu Jahr, es wird deshalb dringend empfohlen, des edlen Zweckes desselben dabei zu gedenken.
* Der Hanauer Schützenverein hielt vom 8. bis 15. d. M. sein Sommer-Preisschießen auf den Schießständen ab. Hieran schloß sich die Preisvertheilung verbunden mit einem Essen (beiHerrn Restaurateur Mohr). — Das Resultat des Preisschießens ist Folgendes: Fest scheibe: 1) Philipp Schütz, 2) Wilhelm Rauch, 3) G. Seitz, 4) Th. Ohl, 5) F. Zahn, 6) Fr. Rohde, 7) L. Thielemann, 8) L. Schomber, 9) G. Thon, 10) I. Viehmann, 11) W. Zahn, 12) I. Eitzenberger, 13) G. Söhnlein, 14) C. F. Menger, 15) Friedrich Menger, 16) H. Schädel, 17) W. Schlingloff, 18) Jean Fix, 19) F. Treusch, 20) Fr. Anthes, 21) G. M. Schmidt, 22) H. Pfersdorf, 23) Ed. Heß, 24) I. Schraub, 25) W. Wörner, 26) Hch. Söhnlein, 27) L. Staßen, 28) W. Schnitzer. — Jagdscheibe: 1) Fr. Anthes, 2) W. Schlingloff, 3) H. Pfersdorf, 4) L. Staßèn, 5) L. Schomber, 6) G. M. Schmidt, 7) F. Treusch, 8) W. Zahn. — Tabellen- Prämien: 1) W. Schlingloff mit 297 Ringen, 2) I. Eitzenberger mit 285 Ringen, 3) G. Thon mit 274 Ringen, 4) L. Schomber mit 272 Ringen, 5) W. Rauch mit 249 Ringen.
* Auszeichnung der Feuerwehr. Wie wir hören, erhielt die hiesige Freiwillige Feuerwehr auf der Internationalen Ausstellung für Feuerlösch- und Rettungswesen in Berlin die broncene Medaille der „Magdeburger Feuersocietät".
X Saal-Einweihung. Trotz des wenig einladenden Wetters war am vergangenen Samstag Abend der Saal der Restauration zur Brauerei Dörr doch gut besucht, was zum größten Theil auf die Anhänglichkeit an den sehr beliebten Restaurateur Herrn Rohrweg zurückzuführen ist. Herr Rohrweg hatte aber auch thatsächlich Alles aufgeboten, um seinen Gästen den Aufenthalt angenehm zu gestalten. Neben Musikvorträgen der K ^ler'schen Kapelle wechselten Gesänge des hiesigen Gesangvereins „Eintracht", welche allgemeine Anerkennung sanden. Fernergab sich Charakterkomiker Herr Ihle alle Mühe, die Lachmuskeln des anwesenden Publikums in Bewegung zu setzen, besonders das Biercouplet fand großen Applaus. Nicht unerwähnt wollen wir die vorzügliche Küche und aufmerksame Bedienung des Herrn Rohrweg lassen.
* Das Messer Sonntag Abend gegen 11 Vs Uhr trafen zwei aus einer Wirthschaft kommende Metzgergesellen in der Steinheimerstraße mit dem Former K. zusammen und geriethen alsbald in Streit. Der Former zog ein Messer, brachte einem der Metzger einen Stich in die linke Wange und in die linke Schulter bei und zerfetzte ihm auch noch den Rock. Gegen den Messerhelden ist Strafantrag gestellt worden. Der Ge
stochene mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
* 3« der Explosion in den Kellerräumen der Firma Glocke u. Tscharnke in der Großen Friedbergerstraße in Frankfurt geht uns von dem Vater des dabei verunglückten Lehrlings K!arl E i n s ch ü tz eine, von unserer in der gestrigen Nummer gebrachten Mittheilung abweichende Schilderung des Sachverhalts zu. Hiernach hätte der Lehrling nur seine Pflicht gethan und träfe ihn an dem Unglück keinerlei Schuld. Nach Aussage des Lehrlings wurde er in den Keller geschickt, als er denselben betrat, schlug ihm ein starker Gasgeruch entgegen, er ging deshalb zurück und melbete dies seinem Prinzipal, welcher darauf den Kommis Karl Reimecke in den Keller schickte, diesem schlossen sich der Lehrling und der Ausläufer Ehrmann an. Als sie nun in dem Keller nach der Ursache des Gasgeruchs suchten, erfolgte erst die
Lehrlings Karl Einschütz
Explosion. _
* Entfernt wurde heute Morgen von Seiten der Stadt die von dem früheren Pächter des hiesigen Plakatwesens an der Ecke des Paradeplatzes und der Fahrstraße errichtete Plakatsäule. Das Plakatwesen ist bekanntlich an eine Frankfurter Firma verpachtet, infolge dessen der Besitzer der Reklamesäule die Aufforderung erhielt, diese Säule zu entfernen. Als er dem nid)! nachkam, nahm die Stadt die Sache in die Hand.
* Windecken, 16. Septbr. (Jagdverpachtun g. — Zwetschenernte.) Die hiesige Feld- und Waldjagd ist nunmehr dem Grafen Oriola von Büdesheim gegen eine Pachtsumme von 2000 Mk. auf 12 Jahre abgegeben worden. Das zuerst abgegebene Gebot von 1905 Mk. fand keine Zustimmung. — Die Zwetschen haben bei dem anhaltenden Re- genwetter sehr gelitten und fallen in großen Mengen geborsten ab. Der Dreis schwankt zwischen 1,20—1,50 Mk. per Ctr.