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Erstes Blatt.

General-Anzeiger

SSttantroorti. Redakteur: Ä. Schrecker in H««m,

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^L 114* Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98

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Hus Stadt und Land.

Hanan, 17. Mai.

Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten­versammlung

vom 15. Mai 1901.

Anwesend die Herren: Canihal, Vorsteher; Baader, Bailly, Bier, Brüning, Eberhard, Föll, Fritz, Dr. Heraeus, Höck, Hoffmann, Jost, Jung, Kehl, Koch, Kreuter, Küstner, Loß­berger, Lucht, Müller, Ott, Roth, Schroeder, Schwabe, Seitz, Steinhcuer, Spatz, Treusch, Voltz und Wörner. Vom Magistrat sind anwesend die Herren: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Erster Beigeordneter Booe und Stadtbaurath Schmidt. Es wird zunächst beschlossen, für das infolge der Wahl zum Magistrat ansscheidende Mitglied, Herrn König, keine Ersatzwahl stattfinden zu lassen, sondern die Mitgliederzahl bei den im Herbst stattfindenden Neuwahlen zu ergänzen.

Zentralstelle für die Angelegenheiten der Wassergewinnung und Abwasserbeseitigung.

Eine Anzahl Herren vom Bau- und Kommunalfach haben bei der Kgl. Staatsregierung beantragt, eine Zentralstelle zu iL schaffen, welche alle dahingehenden wissenschaftlichen und tech­nischen Fragen zu lösen hätte, worauf eine zustimmende Ant­wort erfolgte. Von der Kgl. Staatsregierung wurde hierfür ein Posten in das Budget eingestellt, doch ist hiermit der jähr­lich erforderlich werdende Betrag von 50 000 Mark noch nicht gedeckt und ist von dem Oberbürgermeister in Essen vorge- schlagen, daß sich die hierbei interessirten Gemeinden mit einem Betrag von ^2 Pfg. pro Kopf an der Beitragsleistung be­theiligen. Es würde dies zunächst für die Dauer von 5 Jahren erforderlich sein. Vom Magistrat ist vorgeschlagen, einen Bei­trag von 150 Mark zu leisten, da man sich dieser Angelegen­heit nicht wohl entziehen könne. Die Vorlage erhält Ge­nehmigung.

Die Pumpstation.

Für den Bau der Pumpstation hat sich eine Mehrausgabe von 32000 Mark gegenüber dem Voranschlag ergeben, was nach den Ausführungen des Referenten, Herrn Schwabe, von Herrn Baurath Lindley damit begründet wird, daß an der Slelle ein schlechter Untergrund sich befand, wodurch der Bau mit vollständiger Betonirung hergestellt werden mußte, was vorher nicht hätte ersehen werden können. Es wurde im Jahre 1896 angenommen, daß relativ tragfähiger Grund zu gewärtigen sei. Beim Aushub hat sich indessen ergeben, daß der Untergrund durchaus unzuverlässig war, und es ergab sich die Nothwendigkeit, nicht allein die Umfassungswände lief zu fundiren, sondern fast den gesammten Grundriß der Pump­station auf einen Monolith von Beton zu gründen, um für die Maschinerie die nothwendige sichere Basis zu finden. Diese mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbundene Arbeit ergab die oben aufgeführten Mehrkosten. Als Vortheil steht dieser Ausgabe gegenüber, daß, während, früher die großen Leitungen in Erde, zu liegen gekommen sind, jetzt ein Kellergeschoß sich ausgebildet hat, in welchem die Leitungen in zweckmäßiger Weise untergebracht sind und jeder Zeit revidirt werden können. Die auf den Hochbau entfallenden Mehrkosten einer Träger- . decke beziffern sich auf ungefähr 2500 Mark. Dieser Mehr­ausgabe steht der weitere Vortheil gegenüber, daß die jetzige Decke fest und unwandelbar ist, während ein Maschinenhaus- ffur, welcher auf Erde aufgeruht hätte, von Setzungen nicht vollständig frei hätte gehalten werden können. Unter Allge­meines und Unvorhergesehenes sind unter den Ausgaben ent­halten 5079,63 Mark für Einführung der Wasserleitung, An-. ^ingiing einer Telephonleitung, elektrische Beleuchtung, Ent­wässerung der Pumpstation; ferner 1567,25 Mark für Arbeiten, welche in der Nachbarschaft der Kanalpumpststion zur Wieder­herstellung der Anlagen, Mauern u. s. w., sowie für Gitter und Einfriedigung aufgewendet werden mußten. Für Betriebseinrich­tungen, sowie für sachlicheKosten des Betriebs bis zur vollständigen Fertigstellung der Pun pstaüon wurden 891,29 Mk. aufgewendet. Referent beantragt Zustimmung. Herr Roth findet es auffallend, daß hier eine Ueberschreitung mit fast 16 Prozents gegen den Voranschlag vorliege und fragt an, ob derartige Mängel nicht vorher hätten ersehen werden können. Jeden­falls wolle er bitten, für die Zukunft durch sorgfältige Unter­suchungen und Bohrungen festzustellen, wie der Baugrund be­schaffen sei, da dies stets die Begründung für Ueberschreitungen bilde. Herr Stadlbaurath Schmidt erwidert, in diesem einzelnen Falle konnte, da ein altes Gebäude und ein alter Kanal vorhanden war, wohl die Meinung vorherrschend sein, daß der Grund genügend sei. Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus äußert, er wolle im vorliegenden Falle nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß wir in Hanau im Allge­meinen doch einen sehr guten Baugrund hätten und daß um­fangreiche Bohrungen in den meisten Fällen doch wohl eine

Die heutig« R«

Freitag den 17. Mai

unnöthige Ausgabe verursachen würden. Er wolle auch noch daran erinnern, daß im Gesammten bei der Kanalisirung 30,000 Mark gegen den Voranschlag erspart wurden, sodaß also im Ganzen genommen nur eine verschwindend kleine Position an Mehrausgabe bleibe. Wenn der ganze Kanal 2*/« Millionen in Anspruch genommen habe, so könne man von einer bedeutenden Ueberschreitung doch wohl nicht reden. Nach einigen ausstellenden Bemerkungen des Herrn J 0 st über die Elekuizitätsleitung im Gebäude und darauf gegebener Erklärungen seitens des Herrn Oberbürgermeisters wird die Vorlage genehmigt.

Entwurf einer neuen Grundsteuerordnung.

Der Referent, Herr Loßberger, berichtete: Nachdem die Vorlage in der Sitzung vom 20. Dezember v. I. noch­mals an die Kommission behufs Prüfung der eingegangenen Abänderungsanträge zurückoerwiesen worden war, hat sich diese Kommission eingehend mit den aufgeworfenen Fragen be­schäftigt und einstimmig alle gestellten Abänderungsanträge ab­gelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, mit der all­jährlichen Veranlagung eines jeden Grundstücks oder Gebäudes eine gemischte Kommission, bestehend aus Mitgliedern beider Körperschaften, zu betrauen, welche jedes Jahr neu zu wählen ist. Diese Kommission würde nun von Fall zu Fall die Einschätzung jedes einzelnen Objektes vorzunehmen haben. Sollte der eine oder andere Veranlagte dabei zu Beschwerden Veranlassung haben, so stehe ihm Berufung entsprechend dem § 11 zu. Demgemäß habe der Magistrat entsprechend dem Anträge der Kommission beschlossen, dem § 4 des Entwurfs folgenden Wortlaut zu geben:

Tie Festsetzung des gemeinen Werthes erfolgt für jedes Steuerjahr durch eine auf Grund des § 64 der Städteord­nung vom 4- August 1897 und des § 61 des Kommunal­abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 jährlich zu wählende ge­mischte Kommission (Steuer-Ausschuß)."

Der Magistrat habe in die Kommission die Herren Bei­geordneter Pannot, Stadträthe König und Rumpf als Mit­glieder gewühlt. Von der Stadtverordnetenversammlung werden vorgeschlagen die Herren Koch, Ott und Schwabe, deren Wahl einstimmig erfolgt. Die Vorlage wird im Plenum ohne Debatte genehmigt, jedoch fand in der Sitzung des Finanz- und Bauausschusses vom 2. Mai d. J. eine nochmalige nähere Besprechung statt, deren Ergebniß wir des allgemeinen Interesses halber hier wiedergeben:

Herr Schwabe vertrat auch dort die von ihm bereits im Dezember v. Js. gestellten Anträge und betonte im Be­sonderen, daß bei einem Modus, wie er ihn vorgeschlagen, und zwar bei Schaffung eines Mitteldinges zwischen der bisherigen und der nunmehr beabsichtigten Besteuerungsart das Richtige getroffen werde, um Ungerechtigkeiten nach Möglichkeit zu ver­meiden. Er halte es auch für viel richtiger, daß an Stelle der Bezeichnung bestimmter Erwerbskategorien eine bestimmte Einkommensgrenze für Ermäßigungen in's Auge gefaßt werde. Es gäbe eine Menge wirchschaftlich schwacher Personen, die im Besitze von Grundstücken seien, für welche die Erhebung des vollen Steuerbetrages gerade so belastend sei, wie für Arbeiter, kleine Handwerker u. s. w. Herr Oberbürgermeister würde Herrn Schwabe gern zustimmen, doch sei es nicht so leicht, dabei den richtigen Weg zu finden. Wenn z. B. Jemand mit nur 2500 Mk. Einkommen ein Haus im Werthe von 50,000 Mk. besitze und keine Schulden darauf habe, so könne man ihn doch unmöglich zu den wirchschaftlich schwachen Personen rechnen, wogegen wiederum der Besitzer eines Hauses mit einem Werthe von 100,000 Mk., auf welchem Schulden in gleicher Höhe ruhen, oder derjenige, welcher ein Geschäft besitzt, das nichts abwirft, mit guten Gründen zu den Leuten mit schwachen Schultern zu zählen sein dürfte. Das Gesetz gehe davon aus, daß die wirthschaftliche Schwäche in den beschränkten Raumbedürfnissen der Wohnung des Betreffenden zu erkennen sei, das hier Gebotene richte sich nach der Beschaffenheit des Objekts und deshalb dürfte die Einschätzung lediglich nach dessen Gemeinwerth vorzunehmen sein. Je nach der Thätigkeit im Ballgewerbe, welche bei schwacher Inanspruchnahme mäßige, jedoch bei eintretender Steigerung höhere Preise der Bauten zur Folge habe, könne lediglich der Werth der Bau-Grundstücke neben Berücksichtigung ihres baulichen Zustandes ermessen werden und weil hier mit fortgesetzten Schwankungen gerechnet werden müsse, sei die Neubewerthung von Jahr zu Jahr erforderlich. Damit nun die hierfür einzusetzende Kommission nicht verknöchere, sei deren Neubildung in jedem Jahre außerordentlich wünschens- werth. In der Kommission sei auch die Frage der Er­mäßigung von Geschäftshäusern eingehend erörtert worden. Man habe sich dabei gesagt, daß es unbillig wäre, ein Haus, in welchem die darin befindlichen Räume als Läden ' oder sonstige Geschäftslokale vermiethet seien, mit Ermäßigungen zu bedenken. Wenn derartige Räume vielleicht auch keinen so m«?«r «Mfatzt 6*6« dem «MerhaNungsbl«

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hohen Bauwerth hätten, so hätten sie andererseits einen um so höheren Rentenwerth, weil sie zum Gewerbebetriebe benutzt würden. Es sei ihm auch nicht recht verständlich, warum man die zu einem Hause gehörenden freien Plätze nicht zu ihrem vollen Werthe veranlagen solle. Herr Küstner fand es auch gerechtfertigt, daß man Bauplätze, die seitens ihrer Be­sitzer liegen gelassen werden, nach ihrem vollen Werthe heran­ziehe mit Rücksicht daraus, daß für denjenigen, der in Bau­plätzen spekulirt, der spätere Nutzen nicht ausbleibe. Herr Hoffmann fügte hinzu, daß aus allen den Gründen nur die einzusetzende Kommission von Fall zu Fall taxiren könne, was auch von Herrn Lucht anerkannt wurde.

Resolution gegen die Getreidezölle.

Der Referent, Herr Küstner, theilt mit, daß der Ma­gistrat seinen Anschluß an die im vorigen Monat beschlossene Resolution abgelehnt, jedoch gleibzcitig seine Bereitwilligkeit kundgegeben habe, über die Angelegenheit in einer gemischten Kommission zu verhandeln. Herr Kästner glaubt aber als Mitglied der damaligen Majorität annehmen zu können, daß hierfür keine Geneigtheit vorhanden ist und beantragt, davon Abstand zu nehmen. Dementsprechend wird beschlossen.

Abgabe von Kohlen an Minderbemittelte.

Der Referent, Herr Bailly, berichtet, daß auf eine dahingehende Eingabe im November v. Js. infolge der Kohlentheuerung von der Stadt Kohlen zur Abgabe an Minderbemittelte zum Selbstkostenpreis beschafft wurden. Be­schafft wurden im Ganzen für diesen Zweck 1088 Zentner für 1224.20 M. inkl. Fracht, Fuhrlohn rc. Abgegeben hier­von wurden gegen Baar 586 Zentner für 673.95 M., gegen Gutscheine 142^2 Zentner für"l63.88 M., an die Stadt für die Nothstandsarbeiter zum Kaffeekochen 14 Zentner für 16.10 M., und zwar meist in Quantums von ^2 bis 1 Zentner. Der nicht verkaufte Rest wurde an das Elektrizitäts­werk abgegeben.

Bildung einer Gesundheitskommission.

Nach den neueren Bestimmungen über die Anstellung von Kreisärzten ist auch die Bildung von Gesundheitskommissionen durch Gesetz bestimmt. Dieselbe hat sich durch gemeinsame Besichtigungen von den gesundheitlichen Verhältnissen Kenntniß zu verschaffen, über diesbezügliche polizeiliche Verordnungen sich gutachtlich zu äußern und Vorschläge zu machen u. s. w. Im Gesetz ist der Wunsch ausgedrückt, daß möglichst ein Bau­sachverständiger und ein Arzt in der Kommission vertreten sein sollen. In Hanau soll die Kommission bestehen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und den Magistratsmit­gliedern Sanitätsrath Dr. Eisenach, Nicolay, Stadt­baurath Schmidt und dem Stadtarzt Dr. Zeh. Zu Mitgliedern aus der Stadtverordneten-Versammlung werden vorgeschlagen die Herren Jost, Hock und Bailly, deren Wahl einstimmig erfolgt. Bei den aus der Bürgerschaft zu wählen­den drei Mitgliedern wünscht Herr Müller, daß auch ein Mitglied aus dem Arbeiterstande mit hinzugezogen werde, das mit den in Betracht kommenden Wohnungsverhältnissen ver­traut und eventl. Wünsche der Arbeiter vorzubringen im Stande sei. Als solchen schlägt er Herrn August Kiefer, in Diensten bei der Firma W. C. Heraeus, vor. Es werden hierauf als Mitglieder der Bürgerschaft gewählt die Herren Heinrich Heraeus, Dr. Fues und August Kiefer.

Leiter der städt. kaufmännischen Fort­bildungsschule.

Die Stelle des Leiters der städt. Handelsschule war aus­geschrieben und ist unter den zur engeren Wahl gestellten Herren der Nrzeitige Leiter der städt. Handelsschule in Eiben­stock in Sachsen, Bruno Pfeifer, zur Anstellung auf Lebens­zeit vorgeschlagen. Nach eingehenden Darlegungen des Refe­renten über Befähigung, Zeugnisse rc. wird der Vorlage zu­gestimmt.

Ausbau d-r Uferstraße.

Für den Ausbau der Uferstraße werden 15 542 M. be- nöthigt. Die Straße soll chaussirt und Kiestrottoir angelegt werden. Von der Anpflanzung von Bäumen wurde des Kostenpunktes wegen vorläufig Abstand genommen. Die Vor­lage wird genehmigt.

Sammelwasenmeisterei.

Der Entwurf zu dem Vertrag mit dem Pächter der zu errichtenden Sammelwasenmersterel findet Genehmigung. Dem Pächter wird auch ba Einfangen der maulkorblos umher­laufenden Hunde übertragen. Herr Hoffmann berichtet hierzu, es werde für die H u n d e b e s i tz e r von Interesse sein, wenn er darauf aufmerksam mache, daß für einen ohne Maulkorb eingesangenen Hund für die Folge nicht mehr 3 Mark Fanggeld und dazu noch Futtergeld dem Wasenmeister bezahlt werden müssen, sondern daß jetzt nur 2 Mark Strafe unter der Bezeichnung Futtergeld an die Polizeikasse zu ent- L 10 Briten.